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Okt. 27

1432 herren dem bischof: daz solichs sin gunst wår daz wir daz gelt dem hailigen concilio geben solten etc. also erzalten wir dem vorgenanten maister Conraten des hailigen concilis bodten wie die sach uns von desselben geltz wegen geschaffen ist und wie wir darumb gesworen haben, auch wie unser herr der Römisch kånk mit uns darumb geredt hat, und wie wir von úch der gesellschaft darumb angelanget und angevordert 5 sien worden, und wie die vorgenant ewer bodtschaft Påppelin von Elerbach und Hainrich von Müren zům lesten an uns geworben habent; darzu oúch daz die prelaten und phaffhait vorderent und mainent, man såll in solich gelt widergeben, wann si haben sider etwiemenig steŵr geben wider die Hüssen an den Beheymer Walt, darzu daz gelt gebrüchet solt sein worden etc. und baten denselben maister Conraten flizlich, daz er 10 uns solich banbriefe niht verkúnden wolte, wann wir hofften und getrawten, er und ander erber geistlich våtter des hailigen concilis wåren darumb besamnet daz si rechtån hanthaben und onrechtthon straffen solten, si ließen uns unseren eren und aiden gnúg tûn etc. doch moht daz hailig concili abtragen unseren herrn den künk, ew mit ewer vordrung, auch die prelaten und phaffheit des pisthums zu Augspurg irer vordrung, 15 und múg uns denn iemant recht und redlich underwisen daz wir unseren eren und aiden gnüg tüen ob wir daz gelt dem concilio antwůrten, und daz man uns gewishait tů darmit wir versorgt sien daz wir darumb hinnach niht mer angelangt werden, und daruf quittanz gebe nach unser nôtdúrft: so wollen wir daz gelt dem concilio gern geben etc. also daruf durch unserer ernestlicher bete willen hat der vorgenante maister 20 Conrat uns kainen bannbrief verkundet und solich unsere antwårt verschriben genomen daz wider an daz hailig concilii zu bringen. also warten wir und wißen niht ob wir darumb mer angelangt werden oder niht in obgeschribner maße. lieben herren. darbi ir wol versteen mügt, daz die sach aber weiter und verrer gelangt ist, daz wir darunder der eren sorgen múßen, darzu wir geistlich unserer gotzgabe und narung. so haben 25 wir vor etwievil zit, do ir uns oúch heftiklich ankoment, ew ermanet wes wir ew ermanen mohten nach der gesellschaft uẞwisung, daz ir uns unserer ere als ir denne schuldig wårend húlfend bewaren. daz tût uns noch also von úch nôt. und mågent wol verston, daz ir uns fúro niht mer darumb schriben sullent, ir tragt es denn uẞ da es uẞzetragen ist, anders denn mit uns. wann wir wolten nihtz gerner denn daz wir 30 des geltz mit eren abkomen wåren. geben zu Augspurg in vigilia sanctorum Symonis

1432

Okt. 27 et Jude anno etc. 32.

Under hern Burckhartz von Ysenburg insigel von unserer aller wegen.

1 Vgl. die gesetzliche Bestimmung nr. 76 art. 5.

Burckhart von Friberg, Burckhart von Ysenburg thumherrn, Marquart Winckler, und Jacob von Althain.

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Königliche Tage zu Nürnberg und zu Ehingen

im Mai 1429.

Als Signatur des Jahres 1429, soweit es von uns ins Auge zu fassen ist, stellt sich eine rasche Aufeinanderfolge von kleineren und größeren Versammlungen der Reichs5 stände in verschiedener Gruppierung der letzteren dar. König Sigmund tritt aus seiner nun schon mehrere Jahre hindurch den Deutschen Angelegenheiten gegenüber beobachteten Zurückhaltung heraus und beschäftigt sich wider cifriger mit den öffentlichen Zuständen im Reich. Von den Kurfürsten werden trotz früherer Mißerfolge abermals Versuche gemacht zu den Städten in ein näheres Verhältnis zu treten, um gemeinsam mit ihnen an der Besserung der Hauptgebrechen im Innern des Reiches zu arbeiten. Die Städte lassen sich durch die Annäherungsversuche, welche von Seiten des Königs und von Seiten der Fürsten gemacht werden, nicht beirren sondern trachten nach engerem Zusammenschluß der Standesgenossen, um in ihm die Kraft zur Befestigung und Verstärkung ihrer politischen Stellung zu gewinnen.

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Die Bestrebungen, welche die Städte in dieser Richtung und zwar mit besonderem Eifer in den ersten Monaten des Jahres 1429 machten, können wir hier nicht im einzelnen verfolgen, weil wir dadurch zu weit von den allgemeinen Reichsangelegenheiten abgelenkt würden. Eine Darstellung derselben dürfte immerhin lohnend sein, und für eine solche wollen wir einige Fingerzeige geben. Hauptquelle ist der 20 Faszikel des Kreisarchivs Nürnberg Akten und Protokolle von den Städte-Tagen zu Konstanz Ulm und Augsburg de 1422 (resp. 1421)-1430. Praun O No. 1 S. 6 101/2 Bd. 6 87. Was der Nürnberger Faszikel bietet, findet man theilweise auch in München R.A. Nördlinger Städtetagsakten vom Jahre 1428 und 1429 und Gemeiners Nachlaß Carton 19, dann in Frankfurt St.A. Reichssachen. Akten 3005, in Basel St.A. St. 1, 25 und in Stuttgart St.A. Heilbr. Schwäb. Bund fasc. 1-11 1398-1498 Kasten LXXXI Fach 7.

Auf den gegen Ende des Jahres 1428 wider aufgenommenen Plan einen großen Städtebund zu gründen, ist oben am Schluß der Einleitung zum Heidelberger Kurfürstentag vom 16 Okt. 1428 hingewiesen worden. Die durch Konrad von Weinsberg an 30 friedlichen Städtern im Aug. 1428 bei Sinsheim verübte Gewaltthat, wovon auch a. a. O. gesprochen worden ist, gab zunächst den Anlaß dazu daß sich eine Anzahl Städte speziell gegen den Erbkämmerer vereinigte und als Bund der Städte von der Weinsberger Vereinung, wie er häufig genannt wird, konstituierte. Ihre Gesandten tagen 1428 Dez. 24 (Christabend) zu Ulm, und laden als gemainer richsstette rätsbotten, die mit 35 der geschichte zů Sunßhain getroffen und ouch denselben stetten in dem verpunden sind, in Anbetracht der mancherlei Beschwerung, die des hl. Reichs freien und Reichsstädten allenthalben widerfahre, zu einer Versammlung aller freien und Reichsstädte auf 25 Jan. (Pauli convers.) nach Konstanz ein, woselbst man zu verhandeln habe; über die Artikel,

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von denen vor Zeiten mehr und nun auch kürzlich zu Konstanz vor vielen Städteboten geredet worden sei; dann über die Frankfurter Messe, ob nicht die Städte, deren Kaufleute so wenig Sicherheit auf den Straßen finden, sich einige Zeit lang des Besuches jener Messe enthalten wollen, damit diejenigen, welche Geleite geben, in Zukunft ihre Pflicht besser erfüllen; ferner über Gebrechen und Abgang der Gulden-Münze; endlich über die Bitte der Straßburger, die Städte mögen ihnen in ihrer großen Bedrängnis durch den Bischof und andere mit 200 Spießen auf zwei Monate und mit einer Summe Geldes zu Hilfe kommen (München R.A. Nördl. St.-A. Jahr 1428 nr. 44 blau cop. chart. coaev.; Frankf. St.A. a. a. O. nr. 3005, 29 or. chart. lit. cl.). Kurz erwähnt wird das inhaltsreiche Schreiben in einer offiziellen Nürnberger Aufzeichnung über den Konstanzer 10 Städtetag 25 Jan. 1429 (Nürnb. 1. c. nr. 2) nach einem Rückblick auf die in den Jahren 1421 und 1422 zum Zweck der Errichtung eines großen Städtebundes gepflogenen Verhandlungen. In dem Rückblick wird verwiesen auf vier in gleichzeitiger Abschrift l. c. nr. 3-6 beiliegende Bundesentwürfe: 1) die erst verzaichnus zu Nüremberg a. 22 nativitatis Marie virginis [Sept. 8] ward geratslagt ut infra, gedruckt in RTA. 8, 216-219 15 nr. 180, wo also das Datum in Sept. 8 zu verändern ist (Nürnb. l. c. nr. 3); 2) ein zaichnus, die der Swebischen stett botten nach Michahelis [Sept. 29] a. 22 irer meinung gen Costencz brechten (Nürnb. l. c. nr. 4); 3) Abschied des Konstanzer Städtetages vom 6 Okt. 1422 gedruckt RTA. 8, 246-247 nr. 201 (Nürnb. l. c. nr. 5); 4) nota ein verzaichnus die die andern fart zu Costencz auf den sunnentag nach Martini anno 22 20 [1422 Nov. 15] begriffen ward, darumb man hernach gen Ulm kam (Nürnb. 1. c. nr. 6), über das Stück vgl. RTA. 8, 263, 15f.; 5) die lecz verzaichnus, die die Swêbischen stett zu Ulme geben haben Anthonii 23 [1423 Jan. 17] in Nürnb. 1. c. nr. 5, erwähnt in RTA. 8, 263 nt. 3. Jetzt trat eine Pause in den Verhandlungen ein, welche bis zum Schluß des Jahres 1428 währte.

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Beischluß zu der oben auszugsweise mitgetheilten, von dem Ulmer Städtetag 1428, Dez. 24 ausgegangenen Einladung nach Konstanz auf 25 Jan. 1429 waren die artikel davon man nu zumal geredt hat, und darumb sich ein iede statt bedenken und underreden sol ob oder wie die fürzenemen sint (Nürnb. 1. c. nr. 7, München 1. c. Jahr 1428 nr. 25 blau cop. ch. coaev.). Der Einladung leisteten viele Städte Folge. Über den 30 Tag verbreitet sich ausführlich die schon oben berührte Nürnberger Denkschrift (Nürnb. 1. c. nr. 2) und ein Brief Ulms an Nördlingen Fr. v. Invoc. d. h. Febr. 11 (München 7. c. Jahr 1429 nr. 10 blau or. chart.). Einer großen Anzahl der Anwesenden fehlte ausreichende Vollmacht, und so blieb nichts übrig als den Bundesentwurf, der auf dieser Versammlung entstand, ad referendum zu nehmen. Der Entwurf ist gedruckt in Datt s5 de pace publ. 73-74 vgl. 158 und 187 und mehrfach in gleichzeitigen Abschriften vorhanden, so in Frankf. l. c. 3005, 30-32, in Basel l. c. nr. 6, in München Nördl. Akten des Schwäb. Städtebundes vom Jahre 1429 nr. 31 blau, und ebenda Gemeiners Nachlaß Carton 19, in Nürnb. 1. c. nr. 8 und 11. Was sie bezwecken, das sagen die Städte im Eingang des in der Geschichte der Vereinigungen des 15 Jahrh. eine beachtenswerthe 40 Stelle einnehmenden Entwurfes (vgl. v. Bezold 3, 14 und unsere nr. 415 art. 6): sie wollen alle insgesammt und jede insonderheit bei dem heiligen Reiche und bei den Freiheiten und Rechten, so sie von Römischen Königen und Kaisern haben, verbleiben. Wie früher, z. B. im Jahre 1422 vgl. RTA. 8, 217, 29-35, wird auch diesmal eine landschaftliche Gruppierung der Verbündeten vorgeschlagen: Mittelrhein, Oberrhein, Schweiz 45 und Bodensee, Schwaben, Franken. Jede der 5 Gruppen solle drei Stimmen erhalten. Als Aufgabe war dem Bund u. a. die Abwehr der Übergriffe des Landgerichts des Burggrafthums Nürnberg gestellt, das ja schon seit Jahren die Städter belästigte (vgl. oben nr. 17 art. 3). Auch der zweite Konstanzer Tag vom 27 Febr., auf welchem über den Bund weiter berathen werden sollte, brachte keine Verständigung der Städte in der 50

Bundesfrage, dagegen wurde beschlossen, daß eine städtische Gesandtschaft dem Könige die Bitte um Abstellung der von Landgerichten und anderen Gerichten ausgeübten Mißbräuche und Übergriffe vortragen solle (Präsenzliste und tagebuchartige Aufzeichnung in Nürnbg. l. c. nr. 13, Abschied s. Frankf. St.A. Reichssachen Akten nr. 3005, 36 5 und 37 cop. chart. coaev., Hagenau St.A. AA diètes lad. 1 cop. ch. coaev., und München R.A. Nördl. Akten des Schwäb. Städtebundes vom Jahre 1429 nr. 18 blau or. ch.; das die Stadt Hagenau von jenem Beschluß in Kenntnis setzende Schreiben der zu Konstanz versammelten Boten der freien und Reichsstädte Sa. v. Lätare d. h. 5 Merz 1429 in Basel St.A. St. 75 nr. 9 cop. chart. coaev.).

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Der Beschluß in Betreff einer Gesandtschaft an den König wurde ausgeführt: die Anwesenheit von Reichsstädte-Boten am königlichen Hofe im Frühjahr 1429 ist aus nr. 218 zu ersehen, vgl. auch nr. 230. Eine zweite Gesandtschaft der Städte an den König gieng im Sommer 1429 ab zufolge eines Beschlusses der Anfangs Juni abermals in Konstanz tagenden Städteboten. Sie hatte zů werben wie wir stette alle bi unsern 15 friheiten bliben mögent (Brief Straßburgs an Basel fer. 5 p. Viti et Modesti d. h. 16 Juni in Basel St.A. Briefe III 1425-1429 or. mb.), oder, konkret gefaßt, wie eine Augsburger Quelle in St.-Chron. 5, 152 nt. 1 sagt, von des von Weinsperg und anderer sach wegen. Die nachgesuchte Intervention des Königs blieb denn auch im vorliegenden Falle, in welchem ein Geldgeschäft zu machen war, nicht aus: die streitenden Parteien 20 wurden auf 16 Okt. an den königlichen Hof beschieden. Der Prozeß zog sich noch bis zum Nürnberger Reichstag vom Jahre 1431 hin, und nahm einen ungünstigen Ausgang für den Kämmerer (vgl. Württ. Jahrbücher 1874, 187 f. und Württ. Vierteljahrshefte für Landesgeschichte 1884, 65f.).

In Zusammenhang mit dem Weinsberger Streit stand, wie schon oben angedeutet, 25 der von städtischer Seite ausgegangene Vorschlag, daß die Städte die Frankfurter Messe nicht mehr besuchen sollen. Leitete sic hiebei zunächst die Sorge für die Sicherheit ihrer handeltreibenden Mitbürger, so lag es doch gewiß nicht außer ihrer Berechnung, daß verschiedenen Herren, wie z. B. dem Mainzer Erzbischof, in deren Geleite die Frankfurter Meßleute reisten und die sich für ihr Geleite bezahlen ließen, durch eine solche 30 Maßregel eine nicht zu unterschätzende Einnahme entzogen und durch eine auffällige Demonstration die Entbehrlichkeit ihres, wie die Erfahrung gelehrt hatte, doch nur zweifelhaften Schutzes gezeigt werden solle. Einer der ersten Handelsplätze, Nürnberg, verbot seinen Kaufleuten den Besuch der Frankfurter Frühjahrmesse 1429, und dieses Verbot machte solchen Eindruck daß der Kurfürst von Mainz 1429 Jan. 15 seinen 35 Pfälzer Kollegen einlud auf 30 Jan. nach Wirzburg Boten zu schicken zu Besprechungen mit dem Kurf. von Brandenburg dem Bisch. Johann von Wirzburg und den Städten Frankfurt und Nürnberg wie dem durch den Nichtbesuch der Messe entstehenden Schaden vorgebeugt werden könne (Orth von den 2 Reichsmessen in Frankfurt 70, falsch in das Jahr 1430 verlegt). Frankfurt war in erster Linie dabei betheiligt, und so lag ihm an dem Zustandekommen der Wirzburger Konferenz viel. Daher forderte es dringend Nürnberg auf sich einzufinden (Orth l. c. 564-565 vgl. 69 und 100). Seine Geneigtheit in Wirzburg mitzutagen erklärte Nürnberg schriftlich dem Erzbischof von Mainz die s. Agnet. d. h. 21 Jan. (Nürnb. Kreisarch. Briefb. 8 f. 107), und sandte am gleichen Tag eine Abschrift des Briefes an ihre Rathsfreunde Peter Volkmer und Anton Derrer 45 nach Konstanz mit dem Auftrag nach Gutdünken mit den dort versammelten Städteboten die Angelegenheit zu besprechen (Nürnbg. l. c.). Das Vorgehen Nürnbergs fand zu Konstanz beifällige Aufnahme, die Versammlung beantragte, es solle von sämmtlichen freien und Reichsstädten, wenn nicht sicheres Geleite zugesagt werde, auf die Dauer von zwei Jahren die Frankfurter Messe gemieden und 27 Febr. abermals zu Konstanz 50 über diesen Antrag verhandelt werden (München R.A. Nördl. Akten des Schwäb. Städte

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bundes vom Jahre 1429 nr. 11 blau cop. chart. coaev.). Nun widerholt sich aber das alte Spiel. Fast jeden Monat bis in die zweite Hälfte des Jahres 1429 folgen sich Städtetage, von denen jeder dem nächsten die Aufgabe endgültiger Beschlußfassung zuschiebt (vgl. unsere nr. 221 und 243, dann Nürnb. Kreisarch. l. c. nr. 15; 16; 17; 20). Die Sonderinteressen erwiesen sich wider einmal zu mächtig. Schließlich schreiben am 4 Aug. (Do. n. Oswalt) gemein Reichsstädte der Vereinung in Schwaben an Konstanz: nachdem sich die Städte zu einem einmüthigen Auftreten in Betreff der Frankfurter Messe nicht zu entschließen vermocht haben, so haben wir beslossen, den tag, den der hohwirdig fürst und herre herr Cůnrat erzbischof zů Mentz etc. unser gnediger herre gen Aschaffenburg uf sunntag nach sant Laurencien tag des heiligen martrers zenechst 10 [Aug. 14; vgl. nr. 258 art. 1] fúrgenommen hat, darzů wir unser erberen botschaft ouch meinen zů tůnde, ze warten. und ist versehenlich, es sie denn das uf demselben tag die sachen sich anders schicken, wir werden den unsern gönnen die Franckfurter messen uf ir afenthúr und wagnúß ze suchen. doch so haben wir in dehein geleit geworben, und meinen ouch zu der nêchstkommenden Franckfurter herbstmeß dehein geleit ze 15 werben (Straßb. St.A. AA art. 173 cop. chart. coaev.; vgl. auch Windeck bei Aschbach 3, 416). Von jener Aschaffenburger Versammlung wird unten die Rede sein, zunächst haben wir zu zwei vom König veranstalteten Tagen überzugehen.

A. Königlicher Tag zu Nürnberg 8 Mai 1429 nr. 216-229.

Unmittelbar nach den Friedensunterhandlungen mit den Häuptern der Hussiten 20 zu Presburg, welche wenn auch nicht zu einer friedlichen Verständigung führten so doch eine solche für später nicht völlig ausschlossen, rief Sigmund das Reich zur Wideraufnahme des Kampfes gegen den Glaubensfeind auf. Er versprach sich freilich nicht viel von einer Fortsetzung der Konferenzen mit den Ketzern (nr. 216 und 217), und plante deshalb für den Sommer 1429 einen Feldzug gegen Böhmen in großem Styl. 25 Dazu bedurfte er der Hilfe der Reichsstände, und, um über deren Bereitwilligkeit zuverlässigen Aufschluß zu erhalten, sandte er Vertraute nach Deutschland. So erschien auf einem Tage zu Nürnberg auf 8 Mai der Burggraf von Meißen Heinrich von Plauen als Überbringer der Forderung des Königs ihm zu wissen zu thun wie stark uff welch zeit und in welcher masse man mit bewaffneter Macht zu ihm stoßen wolle (nr. 216 30 vgl. nr. 224). Bis zur Eröffnung des Feldzuges solle zum Schutz des Pilsener Kreises aus der Nürnberger Centralkasse Geld verwilligt werden (nr. 217). Die Versammlung zu Nürnberg im Mai zeichnete sich weder durch die Zahl noch durch den Rang ihrer Theilnehmer aus (nr. 220). Während Nürnberg in nr. 221 und 224 nicht meldet daß auch Städter zu den Besprechungen beigezogen wurden, schreiben der Kurf. von Bran- 35 denburg und Pfalzgraf Johann in nr. 225 von einem Beschluß den sie kürzlich mit den Grafen Herren und auch mit anderer Fürsten und Städte Räthen und Freunden gefaßt. Der Beschluß betraf die Absendung einer Gesandtschaft an den König, des Martin von Eyb und des Fritz von Wolfstein, welche die Versicherung der Versammlung, mit vollen Kräften dem Ruf zu den Waffen gegen den Feind des Glaubens und 40 der Nation Folge zu leisten, überbringen solle. In den Ausdrücken des Dankes, welche K. Sigmund dem Vortrag Eybs und Wolfsteins folgen ließ (nr. 223), darf man wol kaum mehr als allgemeine Redensarten sehen, brachten ja doch die beiden Sendlinge gerade auf die Hauptfrage nach der Stärke der Leistungen für den Krieg keine Antwort. Was Markgraf Friedrich und Pfalzgraf Johann über die Aufnahme, welche ihre 45 ganz allgemein gehaltene Erklärung gefunden, schreiben, ist deutlich genug: daran sein gnade kein genugen hat wollen haben (nr. 225). Der König widerholte seine Hauptfrage, und machte es von der Antwort abhängig ob überhaupt der Feldzug zu eröffnen

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