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Mai 23

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1429 gůtz raisigs volks. daruf stånd aber unsers herren des kings råte mainung: das si verstanden hetten, wie unser herre der king mainte das die stett unser verainung und och die stett dez pundz umb den Bodemsewa nicht under zwaitusent pfåriten und viertusent ze füssen gedient hetten. doch begerten si, das man in der stett antwürt schriftlich geben sölte, wan si wölten die von stånde und waz in geantwurt wurde unserm herren dem kung verkfinden. daz schlugen aber si mit gelimpf abe. uf das wurde in ain anschlag und ordnung der wagenburgen, als die denne unser herre der kung und och die herren uß der Schlesien hand, gegeben. der abschrift wir úch och hie - inne verschlossen senden, an der ir merken mugent was daz ist. und also hand des dikgenanten unsers herren des kungs råte begert, das sich 10 Juni 24 die stett zůrichten das si uf sant Johanns bapptisten tag zenechste oder zů dem lengsten Juli 1 acht tag darnach in dem velde zů Beheim bi unserm herren dem kung sien. waz aber ander herren oder stett tůn wellen, hand si nicht aigenschaft kunnen erfaren. und dabi seit uns unser bottschaft die bi dem egenanten unserm herren dem kung gewesen und ieczo herhaime komen ist, das unser herre der kung die stett vor den 15 fürsten uß der Schlesien und andern die daweren verantwürte, nachdem rede an in kåme als ob er das ufgehept Hussen-gelt zů sinen handen ziehen sôlte, uf sôlich mainung das er offenlich språche, wer daz gegeben hette an die ende als der anschlag beseite, der bestfinde wol; wer aber dez nicht gegeben hette und noch lúte darumb bestallte und die schikte, daz were aber gut; waz denne die, die den sachen unge- 20 legen 5 weren als die Swåbischen herren und stett, mer darzů tåtten, darab hette sin gnade ain gut gefallen. so bedörft man och der stett botten zů dehainem unwillen merken das si sich der sachen nicht vast understånden, wan in were von uns stetten 6 darumb nicht empfolhen. er zwifelte aber an dem nicht denne das die stett sinen gnaden willig und gehorsam in dem weren. sôlich gnade wol anzusehen und zů be- 25 denkent ist, das wir darumb dest minder nicht tügen was wir süllen. wie aber sich die stette darzů richten und růsten süllen nach der stett nechsten beschliessung, ob der gezog vollgienge, das denne die stett ze rechter zit gerecht sien und nicht undank mit irem costen verdienen, enpfelhent iuwer bottschaft iuwer mainung mit vollem gewalt ieczo uẞzerichten. [Weiter empfiehlt Ulm den Adressaten für den auf Sonntag 30 Juni 5 S. Bonifacii Tag nach Konstanz anberaumten Städtetag hinsichtlich der Frankfurter Messe ihre Gesandtschaft mit Instruktion zu versehen, fordert Einzahlung der auf Nördlingen treffenden Rate des für Straßburg gemachten Anleihens, sendet abschriftlich einen Brief des Königs in der Appenzeller Angelegenheit, setzt noch einige Punkte von untergeordnetem Interesse auf die Tagesordnung, und schließt mit der 35 Juni 2 Mahnung, eine bevollmächtigte Rathsbotschaft auf Donnerstag nach s. Nicomedis zur Verhandlung über die bezeichneten Stücke nach Ulm zu senden.]

1429 vor unsers herren fronlichams tag anno etc. 29.

Mai 23

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geben uf gutemtag

Burgermaister und rate ze Ulme.

Städte, welche mit dem Geld dem Anschlag gemäß verfahren waren oder zu verfahren hatten.

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ungelegen d. h. zu fern gelegen (Lexer 2,

1840).

6 D. h. ihren heimischen Auftraggebern, von denen vorliegendes Schreiben ausgeht.

7 Es handelte sich bekanntlich um Besuch oder Nichtbesuch der Frankfurter Messe durch die Städte, vgl. S. 287, 24f. und nr. 221.

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5

243. Nürnberg an die jetzt in Konstanz sich versammelnden Städteboten: in Betreff des 1429 Städtetages daselbst 5 Juni. 1429 Juni 1 Nürnberg.

Nürnb. Kreisarch. Briefb. 8 f. 149ab conc. chart. Datum: fer. 4 a. domin. Bonifacii.
Gedruckt theilweise in Palacky Btrr. 1, 39 nr. 584 aus unserer Quelle.

Dem Beschluß der letzten Städteversammlung am 5 Juni wider in Konstanz zu tagen können wir nicht nachkommen, weil die Kurfürsten von uns eine Gesandtschaft nach Speier von des Kriegs der Straßburger wegen verlangt haben', dann weil viele Fürsten und Herren der Böhmischen Angelegenheiten wegen gegenwärtig hier sind, bei deren Berathungen auch wir zugegen sein müssen. Windsheim und Weißenburg sind mit uns einverstanden, die Frankfurter Messe so lange zu meiden 10 bis Straßen und Geleite besser versorgt werden. Theilt uns mit was ihr beschließet und etwaige Eröffnungen von Fürsten und Herren hinsichtlich besserer Fürsorge für die öffentliche Sicherheit.

Juni 1

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Versammlungen zu Speier, Aschaffenburg, Worms,

Bündnisse,

im Sommer und Herbst 1429 nr. 244-271.

Während K. Sigmund bemüht war den Eifer der Reichsstände für die Hauptangelegenheit in der auswärtigen Politik, den Kampf gegen die Ketzer in Böhmen, neu zu beleben, traten die Kurfürsten, und voran der Erzbischof von Mainz, mit Vorschlägen 5 zur Besserung der inneren Zustände auf. Diese Vorschläge wurden auf die Tagesordnung verschiedener Versammlungen gesetzt, welche im Sommer und Herbst des Jahres 1429 stattfanden. Sie hatten zum Zwecke die Herstellung eines Bündnisses zwischen Fürsten und Städten, durch welches ein starker Damm gegen das Räuber- und Fehdeunwesen errichtet werden sollte. Derartige Bestrebungen, sei es daß sie vom König 10 wie im Jahre 1414 oder von den Fürsten wie im Jahre 1423 ausgiengen, waren keineswegs neu; wenn sie jetzt wider auftauchten und mit besonderem Nachdruck und größerer Ausdauer aufgenommen wurden, so dürfte dies seinen Grund in der von Jahr zu Jahr sich steigernden Rechtsunsicherheit und Zerrüttung haben. Besonderes Aufsehen und nachhaltigen Eindruck, und zwar nicht bloß auf Seite der Betroffenen, machte die 15 (widerholt von uns erwähnte) Gefangennehmung Schwäbischer Städter auf ihrer Reise zur Frankfurter Messe durch Konrad von Weinsberg im Aug. 1428. Daß es nicht genüge stets nur von Fall zu Fall einzugreifen und in endloser Arbeit immer nur einzelne Streitigkeiten durch Sühne und Vergleich zu beendigen, daß vielmehr bessere Zustände erst dann sich anbahnen können wenn statt des Faustrechtes eine geordnete und 20 allgemein anerkannte Rechtspflege in Wirksamkeit trete dies sah man wol überall im Reiche ein. Nicht etwa durch einen gesetzgeberischen Akt des Reichsoberhauptes wurde jetzt die nöthige Organisation des Gerichtswesens verfügt und eingeführt, sondern die Fürsten versuchten auf dem Wege freien Übereinkommens die Städte für die von ihnen vorgeschlagenen Einrichtungen zu gewinnen. In nr. 261 ist darauf hingewiesen, 25 daß der Erzbischof von Mainz über die Punkte, welche den Hauptgegenstand der Verhandlungen zu Speier Aschaffenburg und Worms bildeten, schon zu Worms mit der Städte Boten sich besprochen habe. Es dürfte dabei wol an einen Fürsten- und Städtetag zu Worms Anfangs Merz zu denken sein, über den man freilich sehr wenig weiß (vgl. das Frankfurter Schreiben vom 5 Merz in Janssen Reichskorr. 1, 366 nr. 672 30 und Windeck bei Aschbach 3, 416). Besser ist man unterrichtet über die nun folgenden Tage, sowol über die gemeinsamen Versammlungen der Fürsten und Städte als auch über die Konferenzen der Fürsten und diejenigen der Städte; freilich fehlt noch sehr viel zu einem vollständigen Bilde. Um den Überblick über die bedeutende politische Thätigkeit, die man im Sommer des Jahres 1429 zur Unterdrückung des Fehdeunwesens 35 entwickelte, zu erleichtern, führen wir hier die einzelnen Zusammenkünfte wie sie sich an einander reihen auf:

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1) Fürsten- und Städtetag zu Worms Anfangs Merz (nr. 263).
2) Fürsten- und Städtetag zu Speier Mai bis Juni (nr. 244-248; nr. 252-255).
3) Oberrheinischer Städtetag zu Schlettstadt 8 Juli (nr. 248 und 251).

4) Kurfürstentag zu Frankfurt 9 Juli (nr. 227; nr. 245 art. 3; nr. 249; nr. 250

5 und 255).

5) Schwäbischer Städtetag zu Ulm 4 Aug. (nr. 258 und 258a).

6) Fürsten- und Städtetag zu Aschaffenburg 14 Aug. (nr. 245 art. 4; nr. 247 art. 3; nr. 253-265; nr. 227).

7) Oberrheinischer Städtetag zu Breisach 30 Aug. (nr. 264).

8) Mittelrheinischer Städtetag zu Worms vor Sept. 3 (nr. 245 art. 5).

9) Schwäbischer Städtetag zu Biberach 4 Sept. (nr. 265).

10) Großer Städtetag zu Eßlingen 8 Sept. (nr. 245 art. 7; nr. 247 art. 3a; nr. 261; nr. 264-269).

11) Mittelrheinischer Städtetag zu Worms 20 Sept. (nr. 245 art. 6; nr. 267 15 und 268).

12) Großer Städtetag zu Worms 30 Sept. (nr. 261).

13) Fürsten- und Städtetag zu Worms 2 Okt. (nr. 245 art. 8; nr. 247 art. 4; nr. 263; nr. 265; nr. 270 und 271).

Unter den hier aufgezählten Versammlungen sind die wichtigsten die drei Fürsten20 und Städtetage: zu Speier Mai bis Juni, zu Aschaffenburg 14 Aug., zu Worms 2 Okt. Zwischen hinein fällt obige beträchtliche Anzahl kleinerer Zusammenkünfte. Und mit all diesem Tagen und Berathen wurde abermals nichts erreicht. Auf der Zusammenkunft zu Eẞlingen offenbarte sich, daß die Städte über die Kurmainzischen Vorschläge unter einander verschiedener Ansicht waren (nr. 266). Da der Schwäbische Städtebund 25 der Konstanzer Städtebund Augsburg und Nürnberg die entscheidende Wormser Versammlung nicht beschickten sondern nur ablehnende Erklärungen einsandten, so war damit das Projekt einer aus den engen Grenzen eines provinziellen Verbandes heraustretenden und größere Gebiete umspannenden und erst dadurch recht wirksamen Landfriedensordnung gescheitert (nr. 269-271). Man sollte glauben, daß das Reichsoberhaupt 30 den Plan der Fürsten einen ansehnlichen Theil des Reiches zu befrieden wolwollend aufnahm und auch nach Kräften förderte. Dem ist aber nicht so. Wie nr. 270 zeigt, handelte Nürnberg nach Anweisung des Königs indem es zu Worms die Sache ganz geschoben für . . . des Rómischen etc. kunigs majestat also daz daselbist nichtes davon geendt worden und . . . hinfür nicht darawß werde. Und Augsburg ließ nach nr. 271 35 durch seine Gesandten am königlichen Hofe mit allem Nachdruck erklären, daß sie niemals gesonnen gewesen seien dieser Vereinigung beizutreten. Derselben nr. 271 ist ferner zu entnehmen wenn wir die Worte wie das für unsern herren bis ainunge wegen etc. richtig deuten daß die Fürsten mit ihren Landfriedensplänen in die Öffentlichkeit traten ohne sich zuvor darüber mit dem König ins Benehmen gesetzt zu 40 haben. Denn er erfuhr davon erst nachdem bereits Fürsten Herren und Städte in der Sache getagt hatten. Der Ausdruck für . . . den künig komen seie besagt wol, daß die Nachrichten, welche er über die Vorgänge hatte, nicht aus erster und unmittelbarer Quelle stammten sondern ihm zugetragen wurden. Er stand demgemäß auch der ganzen Bewegung mißtrauisch und feindselig gegenüber, und durchkreuzte die fürstliche Politik 45 dadurch daß er die Städte an sich zu ziehen suchte (vgl. nr. 270 und 271). Sehr bemerkenswerthe Aufklärungen über diesen Punkt bietet ein Straßburger Gesandtschaftsbericht vom 8 Okt. (nr. 277), welcher aber schon zu den Akten des nächstfolgenden Reichstages gehört.

Aus dem oben gegebenen Überblick über die Versammlungen im Sommer und 50 Herbst 1429 ist zu entnehmen, daß die Nachrichten über dieselben sehr zerstreut sind,

und es daher diesmal nicht angieng die Schriftstücke, wie sonst bei uns geschicht, in Gruppen vorzuführen.

Mai 4

1429 244. Gen. 5 Kurfürsten an Frankfurt 2, bitten um Vertreter der Stadt auf 29 Mai nach Speier zur Mitwirkung an der Aussöhnung des Bisch. Wilhelm II von Straßburg und des Markgr. Bernhard I von Baden mit der Stadt Straßburg 3. 1429 5 Mai 4 Boppard.

Frankf. St.A. RTA. 1 f. 41 or. chart. lit. cl. c. 5 sigg. in verso impr. del. Datum
Boparten in vig. ascens. dom. 1429.

Gedruckt bei Aschbach 3, 415 Beil. XV, zweifellos aus unserer Quelle. Regest bei
Görz Regg. der Erzbisch. von Trier 357 und in Janssen Frankf. Reichskorr. 1, 366 10
nr. 673, hier wie dort aus Aschbach l. c. Janssen hat das falsche Datum: 1428
Mai 3.

1429 245. Kosten Frankfurts zu verschiedenen Tagen im Sommer und Herbst 1429. 1429 Mai 7 bis Okt. 8.

Mai 7

bis Okt. 8

1429

Aus Frankf. St.A. Rechnungsbücher, art. 1; 2; 4-8 unter der Rubrik ußgeben zerunge, 15 art. 3 unter der Rubrik einzeling ußgeben.

[1] Primo sabato ante Servacii: 18 lb. 15 sh. 5 hll. han der schultheiß und Jacob Mai 7 Brûn salbsiebende 6 tage verzert gein Boparten zu unsern herren den korfursten von

der messe wegen da mit in zu reden. des geborit 2 gul. 7 sh. zu schifflon.

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Juni 11 [2] Barnabe: Sendung von Rathsfreunden, als sie den tag zu Spire zuschen dema 20 bischofen und dem rade zu Straßburg hulfen leisten, als die fursten den dar beschieden hatten 4.

Juli 30

[3] Sabato post Jacobi: item 8 lb. 15 sh. 8 hll. hat man verschenkt umb win, als unser herre von Mencze von Triere und der ander fursten und herren rede uf Juli 9 samstag nach Kiliani nest hie waren zu eim gespreche 5.

Aug. 27

6

[4] Sabato post Bartholomei: item 22 lb. 17 sh. 1 hll. han verzeret Jacob Brün Jacob Stralnberg salbsieben dri tage als die fursten und herren daselbs waren; des geboren 7 lb. 6 hll. den schiff knechten pherden und geleide.

25

a) Vorl. den.

1 D. h. sämmtliche Kurfürsten mit Ausnahme von Sachsen und Böhmen.

2 Auch an Nürnberg, s. nr. 243 und 247 art. 1. 3 Im Auftrag der gen. Kurfürsten hatten, wie aus dem Briefe zu ersehen ist, Graf Bernhard von Eberstein und Friedrich von Fleckenstein die streitenden Parteien zu Ausgleichsverhandlungen nach Speier zu laden; sie waren wol die Überbringer eines Schreibens derselben 5 Fürsten eod. die an Straßburg: die Stadt möge auf 29 Mai Bevollmächtigte nach Speier senden, wo ein Aus

gleich zwischen ihr einerseits und dem Bischof 30
von Straßburg und dem Markgrafen von Baden
andererseits versucht werden solle (Regest in
Wencker Exc. 1 f. 305 cf. RTA. 2 Vorwort III
nt. 5).

4 Das Schreiben der Kurfürsten vom 4 Mai s. 35 unsere nr. 244.

Über die Speierer Propositionen, s. nr. 255.

6 D. h. zu Aschaffenburg, denn daselbs ist auf diese im vorhergehenden hier nicht abgedruckten Posten angeführte Stadt zu beziehen.

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