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1907

G

AUG 2 3 1912

Druck von Metzger & Wittig in Leipzig.

MEINEM LIEBEN SCHWAGER,

DEM RITTERGUTSBESITZER

PAUL KOLBE

AUF BLESEWITZ IN POMMERN,

UNTER DESSEN GASTLICHEM DACHE SO MANCHE AUFLAGE DIESES BUCHES ZUSTANDE GEKOMMEN IST,

IN DANKBARER LIEBE UND FREUNDSCHAFT

ZUGEEIGNET.

Vorwort.

Die vorliegende fünfte Auflage dieses Buches ist immer noch weit entfernt von dem, was dem Verfasser als das Ideal eines Lehrbuches der deutschen Rechtsgeschichte vorschwebt, aber als eine wesentlich verbesserte ist sie gleichwohl, und vielleicht noch mit größerem Recht als ihre Vorgängerin, zu bezeichnen. Kein einziger Abschnitt ist unverändert geblieben, namentlich die §§ 26, 43, 49 bis 51 haben umfangreiche Veränderungen erfahren, nächst ihnen besonders die §§ 11, 17, 21, 25, 27 bis 29, 31, 35, 36, 41, 42, 45, 53 bis 55, 61, 63, 66. Eine bedeutende Verbesserung verdanke ich der Anregung meines Freundes F. P. BREMER: die Trennung der vierten Periode in zwei Abschnitte (,,Bis zur französischen Revolution" und ,,Seit der französischen Revolution"), wodurch eine Verschiebung und zum Teil starke Veränderung der §§ 87 bis 90 (jetzt §§ 82 bis 85) und der §§ 82 bis 86 (jetzt §§ 86 bis 90) notwendig wurde. Das Sach- und Wortregister hat, vielfach geäußerten Wünschen entsprechend, eine erhebliche Erweiterung erfahren, wenn auch aus buchhändlerischen Rücksichten gewisse Grenzen innegehalten werden mußten. Die im Register verzeichneten Rechtswörter und sonstigen quellenmäßigen Bezeichnungen wurden durch Kursivdruck hervorgehoben.

Eine abermalige Erweiterung auch des Textes (um 23 Seiten) hat sich trotz allen Bemühungen des Verfassers, nach Möglichkeit zu kürzen und Überflüssiges zu streichen, nicht vermeiden lassen, hauptsächlich wegen des außerordentlichen Anwachsens der Literatur. Die (leider noch nicht vollkommen durchgeführte) alphabetische Anordnung der Literaturverzeichnisse wird die Übersicht erleichtern.

Daß der Verfasser die zweite Auflage von BRUNNERS deutscher Rechtsgeschichte nicht mehr hat berücksichtigen können, ist tief zu beklagen, wenn auch ein gewisser Trost darin gefunden werden mag, daß die beiden neben- und unabhängig voneinander gedruckten Werke in allen wesentlichen Ergebnissen eine erfreuliche Übereinstimmung zeigen. Bei den immer wiederkehrenden Versuchen einiger Forscher, alle bisherigen Feststellungen umzustoßen und durch eigene Einfälle zu ersetzen, mag

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