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Meile 2 alb und wenn er zu tragen hatte 3 alb. Mußte dieser Bote auf Antwort warten und „,stille liegen", gebührten ihm über den Lohn 3 alb; ging er an weitentlegene Orte oder außerhalb Hessens, dann sollten ihm für jede Meile 3 alb und vom Stillager jeden Tag 6 alb gegeben werden. 1645 stand dem Boten in Stadt und Amt Kassel von jeder Meile 22/3 alb, wenn er trug, 4 alb zu. Mußte der Bote auf Antwort warten und stilliegen, ,,dessen er Schein und Urkund zu bringen hat", so erhielt er als Lohn jeden Tag 3 alb 6 Heller. „Wer über 10 Meilen oder mehr außer Landes geht, soll mit dem, der ihn verschickt, nach gelegenheit des Wegs und Gefahr absonderlich handeln" 1).

Die Landesposten seit der Mitte des 17. Jahrhunderts.

Für die Schnelligkeit der Briefbeförderung war es sehr wesentlich, daß die Boten mit der Zeit ,,reitend" eingerichtet wurden. Nach dem westfälischen Frieden setzten auch die hessischen Landgrafen es durch 2), daß in ihren Gebieten eigene Posten in Gang kamen. In Kassel wurde 1662 der erste hessische Postmeister Bödicker eingesetzt. Die Landgräfin Hedwig Sophie ließ ihre reitenden Boten oder „Postillione" 3) mit einer Dienstkleidung) und dem Posthorn versehen; zugleich wurde allen anderen Boten und Fuhrleuten das Führen des Posthorns bei strenger Strafe verboten 5).

War man früher für die Nachrichtenvermittelung allein auf das Botenwesen angewiesen, so stand jetzt in den Landesposten ein besseres und schnelleres Verkehrsmittel zur Verfügung. Es ist wohl zu verstehen, daß die Boten und Fuhrleute die erbittertsten Gegner des immer mehr sich entwickelnden Postwesens wurden; ihr Beruf, ihre Einnahmen waren dahin, wenn sie sich nicht behaupten konnten. In diesem Kampfe mußten jedoch die bisherigen

1) Taxordnung vom 19. Dez. 1653.

2) Vergl. Kap. 2.

3) Nach Ohmann, Die Anfänge des Postwesens und das Emporkommen der Taxis in Italien, Bonn 1908 S. 66, entwickelte sich der Postillion" aus dem Begleiter der königlichen Beamten in Frankreich nach 1516; später wurde wohl jeder reitende Bote und Postkutscher Postillion" genannt. In Hessen begegnet uns diese Bezeichnung erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Über die Beschaffenheit der Uniform, „Livrée“, der hessischen reitenden Boten war mir kein Material zugänglich.

5) Regierungsausschreiben vom 22. Sept. 1674.

Zeitschr. Bd. 44.

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Vermittler des Brief- und Nachrichtenverkehrs unterliegen; die Post konnte sich ungestört entwickeln, weil die Macht der Regierung hinter ihr stand und sie auf jede Weise zu fördern suchte, während die sog. Nebenboten und Fuhrleute durch häufige Mandate an der Ausübung ihres Geschäftes gehindert, ja strengen Strafen ausgesetzt waren.

Mit der strafferen Organisation der Posten war natürlich auch eine Regelung des Taxwesens verbunden. Während früher nach einem gewissen Gewohnheitsrechte die Postbeamten die Taxe der Briefe bestimmten, wobei ein großer Spielraum gegeben war, den nicht selten die Beamten zu ihrem eigenen Vorteil ausbeuteten, bemühte man sich jetzt, die Portosätze möglichst einheitlich zu gestalten. Nach einem Vertrage von 1667 sollte das Porto überall gleich sein und nur einmal an dem Aufgabeorte erhoben werden 1). Betrügereien blieben trotzdem nicht aus; kam z. B. ein Brief mit dem Vermerk ,,franko" an seinen Bestimmungsort, schrieb wohl oft der dortige Beamte „nicht" vor „franko" und erhob das Porto von dem Empfänger noch einmal; dagegen konnte man sich kaum schützen.

Nach einer Liste aus dem Jahre 16682) „,wie die Briefe in Kassel bezahlt genommen werden“ wurden von „,Brief und Loth" folgende Portosätze erhoben:

Von Marburg

Von Gießen, Butzbach, Friedberg, Frankfurt
Von Göttingen, Osterode, Hildesheim.

Von Hannover, Celle, Wolfenbüttel, Braunschweig,

Bremen, Hamburg .

2 alb.

3 alb.

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2 alb.

3 alb.

2 alb. 3 alb.

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3 alb.

4 alb.

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3 alb.

Von Wanfried, Eschwege, Eisenach, Schmalkalden
Von Bamberg, Erfurt und alle weiteren
Von Leipzig, Nürnberg 1/2 franko

Alle weiterherkommenden Briefe bis Leipzig und
Nürnberg franko. .

Von Bielefeld und Lippstadt

Briefbeförderung.

Die Briefe wurden ohne Zahlung angenommen, doch konnten sie auch „,franko" gemacht werden.

Auf jedem Briefe mußte genau Abgang und Ankunft auf den Stationen vermerkt werden; so war auf einem Briefe aus Kassel, der nach Kirchhain bestimmt war, zu lesen:

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Abgangen zu Kassel am 25. Febr. Nachmittags 4 Uhr. In Felsberg ankommen und abgangen am 25. Febr. Nach

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Die an einer Station angekommenen Briefe mußten von dem Empfänger selbst abgeholt werden oder sie wurden für ein Trinkgeld von dem Boten ausgetragen; denn Briefträger gab es noch nicht.

Trotz vieler Bestimmungen über Abfertigung und Besorgung der Briefe blieben Unregelmäßigkeiten und Unordnungen nicht aus.

Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt schickte im August 1624 ein wichtiges Schreiben nach Kassel; um dessen Empfang bestätigt zu wissen, befahl er dem Rat in Marburg, einen besonderen Boten nach Kassel mit dem Briefe zu senden und diesem aufzutragen, entweder eine geschlossene Antwort oder ein „reeipisse" mitzubringen. Nach Rückkehr des Boten sollte Antwort oder „reeipisse" nach Darmstadt geschickt werden. Doch eine Nachricht über diese Briefbesorgung ließ lange auf sich warten; ein kräftiges Beschwerdeschreiben aus Darmstadt kam nach Kassel; dem Botenmeister wurde die Schuld zugeschoben und ihm der Kopf gehörig zurechtgesetzt 1).

Um das Liegenlassen der Briefe und anderer Postsachen auf den einzelnen Stationen zu verhindern oder wenigstens zu vermindern, wurde eine Verfügung erlassen, nach der jeder Abfertigungsbeamte sich ein besonderes Buch anzulegen hatte, in das er alle eingelieferten Briefe mit Angabe des Datums eintragen sollte; dieses Buch war dem Boten mitzugeben und nach jeder Rückkehr und neuen Eintragung nachzusehen.

Bei Vermeidung von Strafen sollten die Postbeamten sich mehr als bisher zu den Posttagen halten. Diese Verfügung erging am 17. Januar 1644 von Marburg an die Postbeamten in Alsfeld, Allendorf, Homberg, Battenberg, Biedenkopf, Rauschenberg, Wetter und Grünberg.

Die zur Besorgung der Briefe bestellten Boten ließen es nicht selten an der nötigen Pünktlichkeit fehlen; es kam vor, daß sie zu den Posttagen überhaupt nicht erschienen. An größeren Orten war das Benehmen der Boten oft unerhört; sie trugen nur die Briefe und Pakete aus, bei de

1) Postakten. Staatsarchiv Marburg. Brief vom 29. August 1624.

nen sie auf gute Trinkgelder hoffen konnten, trieben sich lange in Bierhäusern herum und kamen nie zur richtigen Zeit zum Posthause zurück; die Botenmeister hatten oft die größte Last, die Boten zusammenzuholen und für pünktlichen Abgang zu sorgen1).

Die Bezahlung der Boten erfolgte gewöhnlich durch das Amt des Ortes, in dem sie angestellt waren; diese Pflicht war eine große Last für die Ämter und nicht selten suchten sie diese Unterhaltungspflicht abzuwälzen; der Rentmeister Jakob Persius zu Felsberg bat die fürstliche Rentkammer in Kassel um Abschaffung dieses Dienstes, „da diese Last das Amt sehr beschweret". Bisher hätte das Amt Felsberg auf Befehl der fürstlichen Rentkammer die Post versehen und die Postboten bezahlen müssen. Damit nun die Boten wüßten, von wem sie ihren Lohn zu empfangen hätten und wonach er, der Rentmeister, sich bei dem Fortschicken der ihm übersandten Briefe richten könnte, bat Persius um Befehle, ob er die Postboten aus der Renterei (wie vor diesem geschehen) oder ob das Amt dieselben bezahlen sollte. Aus Kassel erhielt bald darauf Persius den Befehl, die Post durch die Amtsuntertanen besorgen zu lassen, die Boten aber aus den Amtsgefällen zu bezahlen 2).

Der Botenlohn war im Verhältnis zu den Leistungen sehr gering; für den Weg von Felsberg nach Kassel wurden 1646 5 alb, von Felsberg nach Ziegenhain 7 alb bezahlt. Es fehlte daher oft an Boten, und die Botenmeister, Rentmeister, Schultheißen oder wer sonst mit der Abfertigung beauftragt war, hatten große Schwierigkeiten, Leute für die Briefbeförderung zu bekommen; auch wollte nicht jeder gern das Amt eines Boten übernehmen 3).

1) Postakten. Staatsarchiv Marburg. 1644.
2) Postakten. Staatsarchiv Marburg.

3) Nach einem Bericht vom 29. Januar 1646 ging es dem Postboten in Felsberg 1645 sehr schlecht. Johannes Kirchhain hatte die Post allein besorgen müssen, dies war natürlich für einen Mann unmöglich; die Untertanen waren zur Hilfe herangezogen worden. Der Postbote, der 30 Jahre lang den Dienst verrichtet, hatte sich vom Amte zurückgezogen und sich in das Hospital begeben. Da wegen der Kriegszeiten die Wege nicht ganz ungefährlich waren, sollten zwei Boten angestellt und der Lohn erhöht werden. Freiwillig meldete sich jedoch niemand zu den Botengängen. Auf einen Befehl aus Kassel sollte der Rentmeister mit Zuziehung des Bürgermeisters und Rats die geeignetsten Leute bestimmen. Schwierigkeiten blieben nicht aus. Nach einem anderen Befehle aus Kassel sollte dann der Rentmeister alle ankommenden Briefe dem Bürgermeister in das Haus schicken und ihn für die Weiterbeförderung sorgen lassen.

Durch die Einrichtung der ,,Ordinari-Post" wurden die unangenehmen Botenverhältnisse beseitigt. Am 18. Juni 1647 ging dem Rentmeister in Felsberg der Befehl zu, keine Boten mehr zu bezahlen, da von jetzt an alle Briefe aus Ziegenhain usw. mit der „,Ordinari-Post" bestellt würden 1). Diese reitenden oder fahrenden regelmäßigen Posten machten dem Botenwesen auf den Hauptverkehrswegen ein Ende 2).

Regelmässige reitende oder fahrende Posten.

Auch bei den reitenden Posten blieben Unregelmäßigkeiten nicht aus; lange Verhandlungen schwebten über den Postreiter Johannes Schneider, der durch große Nachlässigkeit und Trunkenheit sich eines groben Vergehens schuldig gemacht hatte 3).

Einen großen Verlust bedeutete für die fahrenden Posten das Abspannen" der Reisenden; kam ein Postwagen auf einer Station an, so versuchten die Privatfuhrleute die angekommenen Reisenden von der Post unter allerhand Vorspiegelungen abzuziehen und mit ihren eigenen Fuhrwerken weiter zu befördern 1). Manche dieser

1) Anfangs natürlich als Reitpost eingerichtet; doch kamen bald Postwagen in Gebrauch zur Beförderung von Personen, Briefen und Paketen.

Vergl. über die ersten fahrenden Posten, Rübsam, Johann Baptista von Taxis. S. 178.

Nach Ohmann, Postgeschichte, Deutsche Geschichtsblätter, Bd. 10, Juli 1909, Heft 10, S. 276 wurden Postwagen erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts eingeführt; in Hessen waren jedoch schon 1664 Postwagen im Gange.

3) Der Rentmeister in Felsberg scheint jedoch noch weitere Ausgaben für Boten in Rechnung gestellt zu haben; aus Kassel wurde energisch darauf hingewiesen, daß er jede weitere Ausgabe für Botenlohn selbst zu tragen habe.

Auf

3) Johannes Schneider hatte eine Zeit lang die Post von Fritzlar nach Gilserberg geritten; Ostern 1657 war er durchgegangen. Nach langen Untersuchungen stellte sich heraus, daß Schneider sich in Jesberg im Wirtshaus aufgehalten und zu viel getrunken hatte. seinem Postritte war er vom Pferde gefallen, eingeschlafen und liegen geblieben. Das Pferd wurde von einem Förster und einem Bauer eingefangen. Das Briefpaket hatte Schneider erbrochen, die Briefe zerrissen und auf die Straße gestreut, auch unerbrochene Briefe auf die Straße geworfen.

4) 1664 beschwerte sich der Postmeister Bödicker in Kassel über den Juden Seligmann aus Marburg. Dieser Jude schädigte die Post dadurch, daß er dem Postwagen die Reisenden abspannte und selbst beförderte. In einem Verhör entschuldigte sich Seligmann damit, daß er nichts von einem Verbot und einem Verlust der Posten gewußt habe, auch habe er notgedrungen die Reisenden befördert, da sie mit

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