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Privatfuhriente erkühnten sich sogar das Posthorn zu führen und wie die Postillione zu gebrauchen. Strenge Verfügungen aus Kassel gegen das Abspannen der Reisenden und das Führen des Posthorns sieben natürlich nicht aus.

Wenn auch durch Edikte und Regierungsausschreiben noch so sehr für die Sicherheit der Straßen gesorgt wurde, kam es doch wohl vor, das ganze Postwagen überfallen and ausgeplündert wurden.

Besonders unangenehm waren solche Überfälle in den Tagen der Frankfurter Messe, wenn viele Kaufleute die Straßen durch Hessen benutzten. Die Kaufleute hatten dann gewiß wenig Lust, sich der Gefahr, beraubt zu werden, auszusetzen und schlugen lieber eine andere Straße ein. Wenn auch die erwähnten unangenehmen Ereignisse auf den Straßen durch Hessen und bei dem hessischen Postwesen vorkamen, waren es nur Einzelerscheinungen. Die hessischen Straßen standen doch wegen ihrer Sicherheit und das Postwesen wegen seiner Regelmäßigkeit überall in einem sehr guten Rufe 2).

Strassen.

Mit stetem Eifer waren die Landgrafen von Hessen bemüht, for gang- und fahrbare Wege in ihrem Lande zu sorgen. Über den Wegebau im 16. Jahrhundert folgte eine Verordnung der anderen3); schon unter Philipp dem Großmütigen wurden besondere Wegemeister eingesetzt, die die Anlegung und den Bau der Wege zu überwachen hatten. Trotzdem war ihr Zustand bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts sehr schlecht. Hört man auch von dem Material, mit dem die Straßen wenn man von solchen überhaupt sprechen darf gebaut wurden, dann ist ihr Zustand nicht anders zu erwarten. An Steinbau dachte der Post nicht hätten reisen wollen. Nach Ansicht des Posthalters Weimar und des Wirtes im Adler zu Marburg war Seligmann fre:zusprechen, da an der ganzen Sache der unhöfliche und oft grobe Postillion die Schuld trage. Seligmann wurde jedoch mit 20 Galden hestraft, damit er sich in Zukunft um so eher vor Eingriffen in das Postwesen hüten würde. Nur wenn, wie es vorkam, der Postwaren überladen war, durfte Seligmann Reisende an den Posttagen welerbefördern.

Im September 1667 wurde, um ein Beispiel anzuführen, der Ordinari-Postwagen" bei Gudensberg von mehreren Retern überfallen und völlig ausgeplündert. Näheres s. Postakten Staatsarchiv Marburg

* Vergl. S. 46.

Siehe: Hessische Landesordnungen Bd. 1-3

man nicht; Baumstämme, große Feldsteine, Weidenstöcke, Reisig wurden in die Wege geworfen; hatte sich ein Loch gebildet, so wurde es mit Reisig ausgefüllt '); daß bei einer solchen Behandlung der Zustand der Wege nicht gut sein konnte, ist erklärlich.

Erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts setzte in Hessen ein geordneterer Straßenbau ein. Eine Wegekommission wurde eingesetzt, die darauf zu achten hatte, daß nur Steine und Kies zum Wegebau verwendet wurden; in der Mitte sollten die Straßen wegen des Wasserabflusses erhöht gebaut werden 2). In einer späteren Verordnung wurden besonders die Poststraßen genannt 3), die in gutem Zustande erhalten werden sollten. Immer noch waren sie grundlos und schlecht zu passieren). „Die frembden passagiers werden lieber durch andere Lande ihre Routen nehmen, mithin das Commercium und die Nahrung Unserer Unterthanen geschwächet" -,,mit Reparirung der auf den Landund Poststraßen sich noch befindenden bösen, engen, tieffen und steinichten Wege und Löcher soll sofort begonnen werden." In einem ,,Special-Reglement" 5) für die Wegekommissionen werden die Poststraßen mit Namen genannt und für jede einzelne ein besonderer Wegekommissar erAls die Poststraßen, welche am meisten frequentiret werden", sind genannt: die Poststraße von Kassel nach Marburg und Frankfurt, die Leipziger bis Wanfried, die Holländische auf Paderborn, die Rintelische über Karlshafen, die Berliner über Witzenhausen und die Schmalkaldener nach der Heidau bei Morschen.

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Bei der zentralen Lage Hessens und seiner guten Beschaffenheit als Durchgangsland nicht nur der Straßen von Nord nach Süd, sondern auch von Ost nach West ist es natürlich, daß sich unsere hessische Heimat bei der steten Entwickelung des Post wesens mit einem Netz von Poststraßen überzog.

1) So waren 1571 500 Wellen Holz nötig, um ein Loch in der Straße bei Fronhausen auszufüllen. Ein Knecht war in dem Sumpfloche umgekommen; mit Angst und Bangen näherte sich der Fuhrmann solchen Stellen. (Landau, Ztschr. für deutsche Kulturgeschichte. Jahrg. 1856.)

2) Kameral-Ausschreiben vom 17. Juli 1702.

24. Sept. 1720.

*) Eine Anpassung ans Gelände zum Zweck der Vermeidung von zu starken Steigungen erfolgte noch immer nicht (das ist erst eine Errungenschaft des 19. Jahrhunderts).

5) 28. Januar 1721.

Die Hauptstraßen, die im 16. und 17. Jahrhundert Thüringen, den Nordosten von Deutschland mit Frankfurt, Mainz überhaupt mit dem Untermain und Mittelrhein verbanden, waren:

Mühlhausen-Wanfried-Eschwege-Waldkappel-Spangen-
berg-Melsungen-Homberg-Treysa-Gießen.
Eisenach-Berka-Hersfeld-Alsfeld-Grünberg - Friedberg-

Frankfurt.

Eisenach-Vacha-Hünfeld-Fulda-Hanau-Frankfurt 1).

Die Straße mitten durch Hessen hieß: „Die durch die langen Hessen", durch das Hersfeldische: „Die durch die kurzen Hessen".

Diese mehr oder weniger gang- und fahrbaren Wege benutzten neben vielen Kaufleuten auch die Boten, Postreiter und die in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eingeführten Postwagen.

Postwagen.

Die ersten Botenwagen waren einfache Bauernwagen mit großen aufgesetzten Holzkasten, in denen an Riemen oder eisernen Haken mehrere Sitze angebracht waren. Wenn auch diese Reisewagen mit Planen bedeckt waren, fanden die Reisenden doch kaum genügenden Schutz vor den Launen des Wetters. Bei der schlechten Beschaffenheit der Wege waren die Reisenden vor fortwährenden Stößen nicht sicher und dem Herausgeschleudert werden oft recht nahe. Nicht selten gingen starke Männer mit Hebebäumen neben dem Wagen her, um ihm über die ,,schönsten" Stellen des Weges hinwegzuhelfen. Führte dann noch ein grober 2), ungezogener oder gar betrunkener Postillion den Wagen, so war ein Reisender in dieser Zeit wahrlich nicht zu beneiden.

Jede Verbesserung und Vervollkommnung im Wagenbau wurde natürlich überall nachgeahmt. Die ersten primitiven Postwagen, deren Gewicht mit Besetzung 60 bis 70 Zentner betrug, wurden in drei Stunden eine Meile weit befördert. Jedes Überladen der Wagen mußte vermieden werden, weil sich sonst bei der schlechten Beschaffenheit der Wege die Reise noch mehr verlangsamte.

1) Vergl. F. Rauers, Zur Geschichte der alten Handelsstraßen in Deutschland. Petermanns Mitteilungen. 1906 und Erweiterter Sonderabdruck Gotha 1907.

2) In einem Stoßgebet vor einer Reise heißt es:,,Bewahre mich vor Verzauberung und unhöflichen Postmeistern". SchweigerLerchenfeld, Das neue Buch von der Weltpost. S. 121.

Wagenlaternen waren anfangs nicht vorhanden und Wegweiser wurden erst später eingeführt 1).

Postbetrieb zu Anfang des 18. Jahrhunderts.

Dem Postwagen mußte auf ein Signal des Postillions hin jedes andere Fuhrwerk ausweichen; die Lastwagen hatten still zu halten und den Postwagen vorbeizulassen. Waren die Wege nicht fahrbar, dann durften die Posten Nebenwege benutzen oder über die Felder fahren. Die Fährleute mußten die Posten sofort und unentgeltlich über die Flüsse setzen; überhaupt war jedermann verpflichtet, bei Unfällen zu helfen. Den Pferdehaltern war es zur Pflicht gemacht, wenn es nötig war, gegen Bezahlung Vorspann zu leisten. Überforderungen, Streitigkeiten und damit Verzögerungen waren nicht selten. Durch eine Verordnung vom 20. Mai 1720 wurde bestimmt, daß die Pferdehalter der Reihe nach zum Vorspann verpflichtet waren. Im Falle der Weigerung sollten Zwangsmittel angewendet werden. Den Postbedienten dagegen wurde aufgetragen, sich so gut als möglich mit den Leuten zu einigen und ihnen den Lohn vor Weiterfahrt der Post auszuzahlen. Diese Vorspannpflicht war für die Bauern besonders in der Erntezeit eine große Last 2).

Alle Schlagbäume und Stadttore mußten den regelmäßigen Posten sofort nach gegebenem Posthornsignal unentgeltlich geöffnet werden; Extraposten und Reisende mit Postpferden zahlten wie andere auch 3). Wurde während der Sperrung der Tore ein Courier oder Estaffetta" vom Hofe abgeschickt, war er, nach Abgabe eines bestimmten Zeichens, das er vom Hofe empfangen, frei durch

zulassen.

Näherte sich ein Postillion dem Posthause, in dem jederzeit ein Beamter anwesend sein mußte, so hatte er seine Ankunft durch ein Posthornsignal anzumelden. Der diensttuende Beamte trug alle angekommenen Briefe und Pakete genau in die Karten ein und sorgte dafür, daß die Post möglichst bald zur Weiterfahrt abgefertigt wurde).

1) Der 1572 bei Reichensachsen erwähnte Wegweiser,,Die eiserne Hand" war wohl eine Seltenheit. Landau a. a. Ö.

2) 1633 bat die Gemeinde Kirchhain, die durch die andauernden Kriegszüge viel zu leiden hatte, von dem Vorspann der Postwagen befreit und durch ihre Nachbargemeinden Rauschenberg und Spekswinkel abgelöst zu werden. Postakten. Staatsarchiv Marburg.

3) Verordnung vom 29. Juni 1706.
4) Verordnung vom 16. Sept. 1719.

War ein Beamter krank, dann ließ er sich d der nach ihm Dienst hatte, vertreten; kein Beam ohne Vorwissen der Postbehörde über Nacht In den Poststuben war niemand unter irgend welc wänden, etwa die Zeitung zu lesen oder nach B fragen, der Aufenthalt gestattet. Posttäglich wurd halb der Poststube,,,Post-Comptoir", eine Tafel au mit einem Verzeichnis der Namen der Leute, für d und Pakete angekommen waren; von den abg Briefen war eine „exacte Designation" anzufertig. reitenden Postillione mußten ihr Felleisen den. Officianten" selbst übergeben und nicht auf de hinzuwerfen und davon zu gehen sich erkühnen".

Gegen die Einschleppung von Krankheiter Sendungen suchte sich die Post durch besondere. nungen zu schützen. Wegen der in Frankreich un ,,grassirenden" Pest wurden besondere Anweisung die Behandlung der Sendungen aus diesen Gebieten danach sollten solche Pakete der Obrigkeit übergei einem verschlossenen, beräucherten, außerhalb de. gelegenen Platze solange aufbewahrt werden, „,bis 1 lange nichts mehr darbei zu befürchten sein wird" sollten sie geöffnet, „,examinirt" und, wenn nichts,,inti dabei gefunden, dem Eigentümer übergeben werde.

Das ,,Abspannen" der Reisenden und das Pos führen durch Privatfuhrleute scheint in dieser Z größerem Umfange betrieben worden zu sein; jed sah sich das Oberpostamt in Kassel genötigt, eine st Verordnung gegen dieses Unwesen zu erlassen 1).

Bei Strafe von 50 Kammergulden wurde den leuten und Kutschern verboten, an den Posttagen di gekommenen Reisenden mit ihren Fuhrwerken gege gewöhnliche Posttaxe weiter zu befördern oder vo: Toren der Stadt, in den Wirtshäusern und Herberge Reisenden durch unerlaubte,,Persuasiones zu debauch Bei 10 Gulden Strafe war das Führen des Posthorns tersagt.

Fremde, die sich eine Zeit lang im Lande aufgeh: hatten und wieder abreisen wollten, konnten wohl Privatfuhrwerk benutzen, auf der ganzen Reise aber du kein Pferde- oder Kutscherwechsel stattfinden. Von j Person mußte für die Meile ein guter Groschen „pro

Wenordnung vom 8. Januar 1720; s. S. 97 gleiche Ve ng vom 22. Sept. 1674.

*age kleinere

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