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sein, da dessen Kinder bei seinem Tode noch alle unmündig waren. Der jüngere Jakob Ibach war Kaufmann; er lieferte 1518 einen Teil des Heeresproviants in der Sickingschen Fehde. Im Jahre 1525 zog er unter dem Marburger Schultheißen Curt Heß mit gegen Fulda. In den Jahren 1535, 1540 und 1541 war er einer der Vierer und wurde jedesmal von seinen Mitvierern zum Unterkämmerer im Rate erwählt. Ein zweiter Bruder Hartmanns ist wahrscheinlich Ludwig Ibach, der von 1517 bis 1545, wo seine Witwe an seine Stelle in der Geschoßliste tritt, gleichfalls Mitglied der Krämerzunft war. Ob ein in der Kanzlei zu Marburg 15511) beschäftigter Ibach dem einen oder andern Stamm angehört, ist nicht ersichtlich.

Hartmann Ibach, auf den ich nunmehr näher eingehe, hat in einem ins Jahr 1533 zu setzenden, hier zuerst bekannt gemachten Schreiben 2) an den Statthalter und Landkomtur selber Mitteilungen über seine Herkunft und seinen ersten Aufenthalt in Marburg gemacht. Er schreibt: ,,Ich bin im Jahre 1505 ins Deutsche Haus gekommen, und wiewohl ich mehr aus Gunst und um meines seligen Vetters, Herrn Martin Ibach, willen als um Gift und Gabe angenommen werden sollte, mußte ich dennoch schon am Tage meiner Einkleidung, am 1. Sonntage des Advents [30. November], mehr als 10 Gulden für den einen und den andern darlegen, obwohl meiner Freundschaft [d. i. Verwandtschaft] wegen keines Hellers Wert desselbigen Tages draufgegangen ist. So bin ich bis ins elfte Jahr [weiter unten heißt es 1516] im Orden gewesen und zwar ohne Amt [er will damit sagen: also auch ohne Einkommen], weshalb mir durch meine Mutter selig mit der Zeit mehr als 200 G. zu meiner Leibesnotdurft an Kleidern, Bettwerk, Leinwand, Büchern, Tisch, Kasten, auch Trankgeld gehandreicht worden sind, die sie mir bei der Teilung zwischen uns Geschwistern abgerechnet hat." — Ich breche hier zunächst ab.

Da Hartmann nicht von seinem Vater, nur von seiner Mutter schreibt, daß sie für ihn Aufwendungen an den Orden gemacht habe, ist sein Vater zur Zeit seines Eintritts in denselben, am 30. November 1505, wohl bereits tot gewesen. Sein Oheim Martin, der Pietanzmeister, der am

1) Akten der Kanzlei zu Kassel 1551 23. 7.

2) Deutschordensarchiv Marburg unter der Rubrik 7,,D. O.-Ritter Nr. 5592 abgedruckt in der Beilage Nr. 3.

10. September 1504 starb, mag durch sein Ansehen im Orden, sowohl beim Landkomtur und Convent in Marburg als auch beim Deutschmeister zu Mergentheim, der die Aufnahme zu verfügen hatte, des Neffen Anwartschaft auf dieselbe bereits vor seinem Tode gesichert haben. Da der Eintretende mindestens achtzehn Jahre alt sein mußte 1), ist anzunehmen, daß Hartmann bei seiner Aufnahme das 18. Lebensjahr vollendet hatte, also im Jahre 1487 oder etwas früher geboren war. Dagegen spricht auch nicht die weiterhin folgende Bemerkung „von einem Knaben an“, was nach damaligem Sprachgebrauch „als Jüngling, als junger Mann" bedeutet. Übrigens muß man den Zweck des Schreibens vom Jahr 1533 beachten: es war eine Eingabe um Ersatz der in demselben angeführten Kosten. Es heißt darin weiter: „Als ich darnach im Jahre 1516, an der Weltlichkeit des Deutschen Ordens verzagend, in den, wie man sich dazumal dünken ließ, allergeistlichsten, den Observantenstand übergetreten war, so es doch die giftigste Abgötterei war, hat meine Mutter den andern Teil meines väterlichen Erbes, das über 400 G. betrug, ins Observantenkloster gegeben, davon 90 G. zum Bau des Sommerrefektoriums und mehr als 40 und darnach noch 32 G. für Bücher, anderer Gaben an Fastenspeise usw. ganz zu geschweigen. Und als ob ich von meinen Gütern diesen beiden Klöstern gar nichts zugewandt hätte, habe ich nunmehr von einem Knaben an bis ins achtundzwanzigste Jahr [also 1533] mit Singen und Predigen ohne Unterlaß, so gut ichs nach der Zeit Lauf verstanden, mein Haupt verderbt 2)." Dieser letzte Ausdruck und die Bemerkung,,bis ins 28. Jahr", auch alles noch Folgende greift schon über diesen Abschnitt hinaus und gehört hauptsächlich in die spätere Zeit, als Ibach zuletzt wieder in Marburg wohnte. Wir werden dort wieder darauf zurückkommen.

Über das, was seinem Eintritt in den D. O. voranging, läßt uns das Schreiben leider im Ungewissen. Es sagt nur: Von einem Knaben an bis jetzt habe ich mit Singen und Predigen zugebracht. Gewiß ist aber eine längere Studienzeit vorausgegangen. Nach Beendigung

1) Johannes Voigt, Gesch. d. deutschen Ritterordens in Deutschland. 2 Bde. Berlin 1857 u. 1859. I. S. 265-279. Marb. D. O.-Archiv, D. O.-Ritter, Aufnahme. 1546. Der Landkomtur Joh. v. Rehen dem Herrn v. Viermünden:,, . . . nit verhalten, das man seinen Jung in den Orden zu nemen pflegt, bissolang einer 18 oder 19 Jar erreichet usw.“

2) Fortsetzung im 5. Abschnitt.

der elementaren Schulbildung kann er vielleicht wie Euricius Cordus, mit dem er, wie sich später zeigen wird, befreundet war, bei den Kugelherren in Marburg für das Universitätsstudium vorbereitet worden sein. Seine spätere Empfänglichkeit für die reformatorischen Ideen kann schon hier ihre erste Begründung erhalten haben 1). Vergeblich aber sucht man seinen Namen in den Verzeichnissen der hessischen Studierenden auf den Universitäten Erfurt, Mainz, Leipzig, Heidelberg, Wittenberg und Köln 2). Alles deutet darauf hin, daß er nicht Ritter-, sondern Priesterbruder im Deutschen Hause war: die großen Ausgaben für Bücher in beiden Klöstern und seine Predigertätigkeit von da an, WO er in den D. O. eintrat, durch sein ganzes späteres Leben hindurch. Er war offenbar ein studierter Geistlicher und nahm es auch sehr streng mit seinem geistlichen Beruf, wofür er aber weder im Deutschen noch in dem allerstrengsten, dem Franziskaner-Observantenorden wahre innere Befriedigung fand. Das echt reformatorische Suchen und Ringen nach der wahrhaften Einigung und Versöhnung mit Gott hatte also auch er wie Luther, und wie Luther ordnete er sich dabei mit sklavischer Gewissenhaftigkeit den Forderungen und Lehren der katholischen Kirche unter.

Wie lange Ibach im Barfüßerkloster war, dem der bedeutendste Gegner der hessisschen Reformation, der Guardian Nikolaus Ferber von Herborn 3) vorstand, sagt er nicht. Über das Sommerrefektorium des Klosters und über Ibach ist in den vorhandenen dürftigen das Barfüßerkloster betreffenden Archivalien nichts berichtet. Jedenfalls kann Ibach das Kloster nicht nach 1521, eher schon 1520 verlassen haben, wie sich im zweiten Abschnitt zeigen wird. Die Flucht der Mönche aus den Klöstern begann schon 1520, als Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen

1) W. Bücking, Wegweiser durch Marburg. 3. Aufl. 1891 S. 3. Dazu vergl. über das Leben des Montanus im Fraterhause zu Herford: H. Müller, Jacobi Montanì Vita Elisabethae. Heilbr. 1878, XIII/XIV und die Widmung dieser Schrift an die Marburger Kugelherren. 2) A. Stölzel, Studierende der Jahre 1368 bis 1600. Kassel 1875 (Zeitschr. 5. Suppl.). Für Köln nach gütiger Mitteilung von Dr. H. Keussen. Auch in der Leipziger Matrikel, hersg. von G. Erler, Leipzig 1902, findet sich Ibachs Name nicht.

3) P. Patricius Schlager O. F. M., Geschichte der kölnischen Franziskaner-Ordensprovinz während des Reformationszeitalters. Regensburg 1909, S. 64-73 und die dort angeführte Literatur.

Standes Besserung" überall hin sich verbreitete. Luther forderte darin auch die Aufhebung des Cölibats der Geistlichen, die Umwandlung der Klöster in christliche Schulen. Jedem sollte frei stehen, auszutreten. Alle Bettelei unter Christen, was für die Bettelmönche namentlich gesagt war, sollte abgestellt werden. Als Luthers Schrift,,Von den Klostergelübden“ 1522 lateinisch erschien, war Ibach schon nicht mehr im Kloster.

Zweiter Abschnitt.

Hartmann Ibach in Frankfurt a. M. 15221).

Hartmann Ibach erscheint nach den bisher bekannt gewesenen Quellen zuerst in Frankfurt. Die von einigen.

1) Zu diesem schon früher mehrfach behandelten Abschnitt dienten an erster Stelle die aus den betreffenden Beständen des Frankfurter Stadtarchivs (Akten, das Religions- und Kirchenwesen betreffend, Bürgermeisterprotokolle, Collectaneen der Uffenbachischen Bibliothek zur Frankfurter Geschichte) geschöpften Schriften:

V. L. v. Seckendorf, Commentarius histor. et apolog. de Lutheranismo etc. Francofurti et Lipsiae 1692 f. Lib. I Sect. 55 § 139 Addit. II. S. 243 Relatio de reformatione Francofurti. Kurz und übersichtlich gehalten, schildert dieser Bericht auch Ibachs reformatorische Tätigkeit und seinen Fortgang.

Johann Balthasar Ritter, Evang. Denkmal der Stadt Frankfurt a. M., Frankf. 1726. Er erzählt eingehender, druckt auch die bezeichnendsten Dokumente aus den Akten ab. Seine Darstellung des Auftretens Ibachs in Frankfurt, der bisher alle Frankfurter Geschichtsschreiber gefolgt waren, bedarf seit der Veröffentlichung des Tagebuchs Königsteins durch Steitz und Jung vielfacher Berichtigung. Vermutlich wird auch durch weitere ergänzende archivalische Forschung noch einiges mehr aufgehellt werden können.

J. G. Walch, M. Luthers Werke. 15. Teil. Halle 1745 .. 6. Kapitel. 6. Abschn. Wie der deutsche Adel Luther Schutz angeboten. Nr. 510-517. S. 2002-2017.

Georg Eduard Steitz, D. theol., Reformatorische Persönlichkeiten, Einflüsse und Vorgänge in der Reichsstadt Frankfurt a. M. von 1519-1522. Abschnitt IV. „Die Ritterschaft und die Geistlichkeit" (Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. N. F. 4. Band. Frankf. 1869. S. 112-1138.) Er bietet noch manche Ergänzungen zu Ritter und Walch.

Derselbe, Tagebuch des Canonicus Wolfgang Königstein, Frankfurt 1876 S. 31 u. 200 und ein Aufsatz über Nesen im Archiv N. F. VI (1877) 123 A. 2.

Quellen zur Frankfurter Geschichte. 2. Band. Chroniken der Reformationszeit usw. bearb. von Dr. R. Jung, Frankfurt 1888. Darin Wolfgang Königsteins Tagebuch. Die Noten Jungs enthalten für unseren Gegenstand manches Neue und Berichtigungen früherer Arbeiten. Königstein war um 1490 geboren und starb 1559.

Schriftstellern aufgestellte Behauptung, er sei von Kronberg dahin gekommen, ist unerwiesen und unbegründet. Panzer) gab schon 1805 an, Hartmut von Cronberg habe Ibach nach Frankfurt geschickt, dort zu predigen, verwechselte aber, wie das aus seinen weiteren Bemerkungen hervorgeht, Ibach mit einem andern ungenannten Prediger, den Hartmut, seinem Briefe an Dr. Meyer zufolge) erst zu Pfingsten gesandt hatte. Dann schreibt Kawerau3) 1884, Ibach sei von Cronberg aus nach Frankfurt gegangen und habe dort die Reformation begonnen, und Enders) 1891, Ibach sei ursprünglich ein Prediger Cronbergs gewesen. Schon Kück hat Panzer und Enders darin widersprochen 5). Königstein hat sicher gewußt,

Seit 1511 war er Canonicus am Liebfrauenstift, seit 1554 Dechant desselben. Sein Tagebuch ist die wichtigste Chronik, die in Frankfurt in der Reformationszeit entstand. Entschiedener Gegner der Reformation, doch friedliebend und ehrlich, verkennt K. nicht die Schwächen seiner Partei. Von Herrn Dr. Jung erhielt ich auf meine Anfragen noch mehrere wichtige Aufschlüsse aus den Akten, wofür ich ihm auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank sage.

Die Anteilnahme Hartmuts von Cronberg und anderer Taunusritter, mittelbar auch Ulrichs von Hutten, an Ibachs Auftreten in Frankfurt bringt es mit sich, daß auch in deren in dieser Sache ergangenen Schreiben und in den Antworten darauf Stoff für unsere Darstellung sich vorfindet.

Außer den schon genannten Schriften kommen hierfür noch besonders in Betracht:

D. G. Wolfgang Panzer, Annalen der älteren deutschen Literatur usw. vom Jahr 1521-1526. 2. Band. Nürnberg 1805. Unter Jahr 1522 Nr. 1512 Schriften, von Junker Hartmuth von Cronberg außgangen wider Doctor Peter Meyer usw.

Wilhelm Bogler, Hartmuth von Cronberg (Schriften des Ver. für Ref.-Gesch. Nr. 57), Halle 1897. S. 15–17.

Eduard Kück, Die Schriften Hartmuths v. Cronberg (Flugschriften aus der Zeit der Reformation. Nr. 14), Halle 1899.

D. Fr. Strauß, Ulrich v. Hutten. 2. A. Leipzig 1871.
E. Böcking, Ulrici Hutteni Opera. Lipsiae 1859-62.

Auch die wieder zum 3. Abschnitt zu erwähnenden Schriften von Enders und Kawerau müssen wegen einiger Notizen hinzugezogen werden.

1) W. Panzer, a. a. O. S. 105.

2) Brief Hartmuts an Meyer vom 9. 6. 1522.

3) G. Kawerau. Der Briefwechsel des Justus Jonas. Halle 1884, II. 347. Nr. 77, 1. 86. 87 mit unrichtiger Deutung einer Stelle in dem Brief des Justus Jonas, wo nicht von Frankfurt, sondern von Wittenberg die Rede ist.

*) Luthers Briefwechsel, herausg. v. E. L. Enders, 5. Teil (1524 bis 1526) Calw u. Stuttg. 1891, S. 103–104.

5) Kück a. a. O. XXV.

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