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Beilage 2.

Eine undatierte Eingabe Hartmann Ibachs an den Statthalter an der Lahn Ludwig von Boyneburg und den Landkomtur mit der durch einen Befehl des Landgrafen begründeten Bitte um Erstattung der ehemals für ihn dem Deutschen Hause und ins Barfüsserkloster zugewandten Gelder. Er führt diese an der Hand kurz dargestellter und annähernd datierter Erlebnisse der Reihe nach an und begründet seine Bitle. Vor

Mitte Juli 15331). Vergl. S. 118–121, 168 f., 181.

Ich bin im jar Christi unsers hern 1505 in das Teutschs haus kommen, und wiewol ich mehr aus gunst und umb meins vittern seligen her Martin Ibachs willen, denn umb gift und gabe solt angnomen werden, must ich gleichwol am irsten tage meiner einkleidunge, des ersten sontags im Advent, mehr denn 40 g. vor ein und ander darlegen, obwol meiner freundschaft halben keins heller wert uber den gewonlichen kosten desselbigen tags aufgangen.

Also bin ich ins eilfte jare one ampt im orden gewesen, derhalben mir durch meine muter selige mitlerzeit mehr dan 150 g. zu meiner leipsnotturft an kleidern, bete und leingewand, buchern, tisch, kasten und trankgelt handreicht worden, die sie mir in der teilunge und vergleichunge zwuschen meinen geschwister dazumal abgerechent vnd zudeputirt hat.

Darnach, als ich im jare 1516, an der weltlickheit des teutschen ordens verzagt, in den allergeistlichsten, wie man sich dazumal dunken ließ, observantenstand, so es doch die giftigst abgotterei gewesen, abgetreten, hat obgnante meine mutter selige den andern teil meins vetterlichen erbfalle, wilchs uber 400 g., ins observantenkloster gewendt, nemlich 54 g. zum bauehe des sommer-refectors,

1) D.-O.-Archiv Marburg 7, Ordensritter, Nr. 5592, Fasc. Lit. f, Rub. 3 n. 2. Aufschrift auf dem Fascikel: Der Ordenspriester unverantwortliche Verlassung des Ordens, von dem Herrn Hoch- und Teutschmeister an dieselben erlassene citationes und revocationes nebst derselben Verantwortung, item getane praetensiones ihres Einbringens in den Orden. Die am Rand stehenden Geldbeträge sind wohl der besseren Summierung wegen dahingesetzt. Das Schriftstück kann nicht das Original sein, welches nicht mehr vorhanden ist. Da die Handschrift nach Herrn Archivrat Küch in der hessischen Kanzlei mehrfach vorkommt, wird es eine für den Landkomtur dort angefertigte Kopie sein. Beziehungen auf dies Stück fehlen gänzlich in den Akten sowohl des hessischen als des D.-O.-Archivs.

item mehr dann 40 g. an buchern, darnach 32 g. Ich will andere gaben an fastenspeise etc. geschweigen.

Und ob ich nun schon obgemelter guter gar nichts in diese zwei clostere zupracht hett, so hab ich doch nun ins 28 ste [jar] von einem knaben mit singen vnd predigen one underlaß, als gut als ichs nach der zeit lauf verstanden, mein haupt verderbet, auch daruber ein solichen schaden meiner leiplichen gesundheit uberkommen, daß, so man mir 400 g. frei geben wolt, ich viellieber des gelts entberen und meine gesundheit widerhaben, dan das predigampt nit lenger zu treiben vermak und hab sonst nichts gelernet, bin unbillicher weise mit weip und kint nun ins siebend jare hin und wider verjagt und in große schult kommen.

Solichs alles hab ich in die lenge unserm gnedigen fursten und [hern] bitlich vorgehalten, daß s. f. g. mir armem mit christlichem bedacht ein gnedige erstattunge beider schaden, meins leibs und der gutere, verschaffen woll. Hat s. f. g. pillich erkennet, daß mir als einem landskinde erstattunge und versorgung, domit ich on bettel hinkommen mocht, geschehe, und daruff dem strengen und ernvesten hern Ludwigen von Boineburgk, s. f. g. stathalter, an den erwirdigen und gestrengen hern landcomenthur ernstlich bevelh gethan, mich abzufertigen.

Bit derhalber mit aller gepurlicher undertenigkeit beide, meinen hern den stadthalter und comptur als meine gunstige hern, diesem furstlichen bevelh nachzukommen und mit christlicher gutwilligkeit auszurichten, mir armen meine aufgetragen gutere und empfangen schaden nicht geringe achten oder vernichtigen. Das geburt mir all meins vermogens zu vordienen willig funden werden. Hartmannus Ibachius.

E. S. W.

Hartmann Ibachs supplication oder bericht a).
a) Auf der Rückseite von andrer Hand.

Die Abtei Helmarshausen.

Von

F. Pfaff.

Vorbemerkung. Sowohl L. Schrader, der Verfasser der ,,älteren Dynastenstämme" (1832), als auch C. B. H. Falckenheiner, von dem zwei Bände einer Geschichte hessischer Städte und Stifter vorhanden sind, beabsichtigten, eine Geschichte von Helmarshausen zu schreiben, doch hat sie ein frühzeitiger Tod daran gehindert. Falckenheiner war von dem damals noch jungen hessischen Geschichtsverein ums Jahr 1840 mit der Fortsetzung und Vollendung der Arbeit Schraders beauftragt worden. Beide haben handschriftliche Materialien hinterlassen, die sich in der Bibliothek des hessischen Geschichtsvereins zu Kassel befinden. (Falckenheiner Hdschr. Bd. 8, Schrader Hdschr. Bd. 31.) Diese chronologisch geordneten Sammlungen sind benutzt, jedoch in der Regel nicht citiert. Das übrige ungedruckte Material stammt meist aus dem Staatsarchiv zu Marburg, dem Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel und dem Archiv des Bischöflichen GeneralVikariats zu Paderborn. Bei den Citaten sind folgende Abkürzungen gebraucht:

Erhard R.

Overham

Schaten A. P.

St. M.

W. U. IV.

W. U. V.

W. U. A.

Wenck

Erhard, Regesta historiae Westfaliae; C. d. = Codex diplomaticus.

= Collectanea Adolphi Overham Bd. V, VI, VIII (17. Jahrh.) Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel. Schaten, Annales Paderbornenses I u. II, III von Strunck.

=

=

Königliches Staatsarchiv zu Marburg (Urkunden und Akten).

Westfälisches Urkundenbuch Bd. IV (Urkunden des Bistums Paderborn).

Westfälisches Urkundenbuch Bd. V (Die Papsturkunden Westfalens von Finke).

= Westfälisches Urkundenbuch. Additamenta von Wilmans.

= H. L. Wenck, Hessische Landesgeschichte; Ub. = Urkundenbuch.

I. Die Geschichte der Abtei.

1. Die Einführung des Christentums im Diemelland.

Der sächsische Stamm der Engern, der das Land auf beiden Seiten der Weser bewohnte, ist wie das ganze Volk nicht durch Bekehrung, sondern durch Unterwerfung dem Christentum gewonnen worden, jedoch lassen sich die Vorgänge im einzelnen nicht aufhellen. Wenn in der Tat, wie angenommen wird1), schon vor der Zeit Karls des Großen Versuche gemacht worden sind, Keime des christlichen Glaubens ins Sachsenland zu verpflanzen, so haben sie doch. nirgends Wurzel fassen können. Im Glauben an die Erfolge der Mission meint Alkuin, der gelehrte Berater Karls, wohl einmal, das Volk würde sich eher bekehren, wenn das sanfte Mittel der Predigt mit demselben Eifer angewandt würde wie die Eintreibung des Zehnten und die harten Strafen bei geringen Vergehen 2), aber bald verzweifelt er daran, daß das Land würdig sei, zu den von Gott erwählten zu gehören, da wohl viele aus der Heimat fortgeführte Sachsen gute Christen geworden wären, die andern aber durchaus in ihrem Heidentum verharrten. Nicht die Mission war es, die den hartnäckigen, aus vielen Quellen genährten Widerstand der Sachsen endlich überwand, sondern die völlige Erschöpfung brachte sie dazu, sich äußerlich den Geboten eines Christentums zu fügen, unter dem die alte Volksreligion mit ihren Bräuchen lange als Unterströmung lebendig blieb.

Zweimal hat es der König während des Krieges gegen die Sachsen für nötig erachtet, einen Winter auf engrischem Gebiet zu verbringen, er wollte die Befestigung seiner Herrschaft und die Regelung der politischen und kirchlichen Verhältnisse persönlich betreiben. Gegen Ende des Jahres 784 bezog er ein Standlager in der Eresburg (Obermarsberg a. d. Diemel), wo er Befestigungen anlegte und eine Kirche erbaute, und an diesem Ort hielt er sich bis in den Juni des folgenden Jahres auf. Als die Kräfte des immer wieder auflebenden, aber schlecht organisierten Widerstandes schon zu erlahmen begannen, beschloß Karl, noch einmal im südlichen Engern und zwar an der oberen Weser zu überwintern. Vom November

1) Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands I, 342.
2) Monum. Germ. Epistolae Karolini aevi II, 161 (796).

des Jahres 797 an residierte er an einem Ort unterhalb der Einmündung der Diemel in die Weser, der daher den Namen Neu-Heristal (Herstelle) erhielt 1). Auf einer Anhöhe am linken Weserufer wurde eine starke Burg erbaut, und in ihr arbeitete der König voll Eifer daran, sein Werk im Sachsenlande zu Ende zu bringen. Dort erschienen im Lauf des Winters seine Söhne Pippin und Ludwig sowie avarische und spanische Gesandte, und als der Frühling nahte, lud er auch Alkuin ein, mit ihm auf den grünenden Auen des Wesertales der von beiden vermißten belehrenden Unterhaltung zu pflegen. Aber der Gelehrte erging sich in Entschuldigungen und bat dringend, ihn von einer Reise in das Barbarenland voll Aufruhr und Krieg, vor dem ihm graute, zu entbinden 2).

Das meist aus Reitern bestehende Frankenheer wurde in einem breiten Raum längs der Weser untergebracht, vermutlich zwischen der Diemel und Nethe und rückwärts auf der von beiden Flüssen eingeschlossenen Hochfläche; als Wohnungen dienten Blockhäuser oder die sächsischen Orte, und die Lagerplätze wurden durch Befestigungen gesichert. Auf dieser Strecke findet man eine Anzahl von Kirchen, die vermöge ihrer Lage, ihres Alters oder auch ihres Patrons der Vermutung Raum geben, daß sie in jener Zeit gestiftet sein könnten. Als sicher kann man das bezüglich der Kirche von Herstelle annehmen, schon ziemlich früh, im 12. Jahrhundert, taucht sogar die unrichtige Nachricht auf, daß Karl in Herstelle ein Bistum gegründet habe 3). Diese Kirche lag ursprünglich auf der Höhe neben der Burg, wo späterhin auch ein Minoritenkloster entstand, und erst im 18. Jahrhundert ist die dem Apostel Bartholomäus geweihte Kirche im Dorfe selbst erbaut worden. In Würgassen, das auf dem rechten Weserufer Herstelle gegenüber liegt, gibt es eine Michaelskapelle, die früher selbständig war, jetzt aber eingepfarrt ist. Auch auf dem Heiligenberg, 4 Km. westlich von Höxter, steht eine sehr alte Michaelskapelle, die in der älteren Zeit als Pfarrkirche für drei Dörfer diente. Als der Abt Warin von Corvey im J. 1079 auf dieser Höhe

1) Annal. Lauresh. Monum. Germ. SS. I, 37: apud Haristallio novo. Annal. Mosellan. SS. XVI, 499: usque ad locum quendam, cui nomen imposuit Niwi Haristalli. 2) Ep. Kar. aevi II, 230, 234: terra Philistinorum, terra dissensionis et belli.

3) Catal. Episcop. Hildesheim. Monum. Germ. SS. XIII, 747; Chron. Hildesheim. SS. VII, 851.

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