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Reinhausen genannt1), und die örtliche Überlieferung stimmt damit überein. Eine nähere Begründung jener Annahme hat A. Cohn gegeben und vor ihm ganz in derselben Weise Falckenheiner). Beide stützen sich auf eine Stelle in dem Bericht des Abts Reinhard von Reinhausen, der früher dem Konvent von Helmarshausen angehört hatte, über das Grafengeschlecht, nach der Graf Ezike, ein Bruder des Grafen Elle, den h. Petrus in Helmarshausen zu seinem Erben einsetzte, nachdem er seines leiblichen Erben durch einen vorzeitigen Tod beraubt war3). Da Kinder jenes Elle nachweislich noch im Anfang des 12. Jahrhunderts lebten, so ist man gezwungen anzunehmen, daß Reinhard, dessen Angaben auch sonst nicht immer genau sind, den beiden Brüdern eine verkehrte Stelle angewiesen habe. Im übrigen lassen sich noch weitere Momente anführen, die für die Reinhäuser Familie sprechen. Es wäre ein seltsames Zusammentreffen, wenn innerhalb eines Zeitraums von 70 Jahren etwa zwei Grafen nach dem frühen Tod des einzigen Erben dem Stift ihr Gut zugewandt hätten, ein Ekkihard und einer, dessen Name als Nebenform dazu angesehen wird. Ein Graf Eggihard, der im Leinegau begütert war, wo Hermann von Reinhausen die Grafschaft hatte, erscheint in Urkunden Ottos III.), und unter den älteren Schenkungen sind diejenigen im Leinegau auffallend zahlreich, z. B. in Weende, Bovenden, Göttingen, Rosdorf, Gerwardshausen, einer Wüstung bei Friedland, Elkershausen, Marzhausen und Ödelsheim "). Ferner werden auch Angehörige des Geschlechts mehrfach im Schenkungsverzeichnis genannt, so der Graf Hermann und sein Bruder

1) Ständische Landesbibliothek zu Kassel. Manuscr. Hass. 4 Nr. 36 S. 58, 59. Die Entstehung und Schicksale der Stadt Helmarshausen. Gereimte Chronik mitgeteilt von Knetsch, Hessenland 1895 S. 33 f.

2) Zur Geschichte der Grafen von Reinhausen und Winzenburg von Adolf Cohn in den Forschungen zur deutschen Geschichte VI,

S. 529 f.

3) Edm. Frh. von Uslar-Gleichen, Geschichte der Grafen von Winzenburg S. 308. Ezike et Elle fratres et comites nobiles et prediuites erant, qui Reinehuson et Lichen habitabant. Sed Ezike cum esset immature suo destitutus herede, beatum Petrum in helmwardishuson sibi constituit heredem. Der Ausdruck ist gesucht, wenn er die Klostergründung bezeichnen soll.

Monum. Germ. Dipl. II Nr. 256 u. 326, in den Jahren 997 u. 999. 5) Wenck II Ub. S. 60 f. Nr. 4, 10, 12, 13, 14, 15-25, 27, 30, 31, 97. Eine Schenkung eines Grafen Ezike ist nicht darunter.

Udo, Bischof von Hildesheim, besonders aber die Gräfin Beatrix von Warpke, eine geborene Gräfin von Reinhausen, als Besitzerin von Gütern im Gau Netga und Hessi1). Endlich ist es wohl kein Zufall, daß in dem vom Grafen Hermann gestifteten Benediktinerkloster Reinhausen zweimal nacheinander Mitglieder des Konvents von Helmarshausen Äbte wurden 2) und daß Hermann und sein. Bruder Udo als Fürbitter bei der Bestätigung der Privilegien durch den König Heinrich V. erscheinen 3).

Die Verwandten des Stifters waren offenbar mit der Gründung des Klosters nicht einverstanden, worauf schon der Umstand hinweist, daß ihr Einverständnis in der Stiftungsurkunde nicht erwähnt ist. Daraus erklärt es sich wohl auch, daß Otto III. schon im Jahre 1000 eine neue Bestätigungsurkunde ausstellte, durch die nach dem Tode des Grafen Eckhard unter Übergehung der Verwandten dem Abt und Konvent die Wahl des Vogtes vorbehalten wurde. Unmittelbar darauf erteilte er auf die Fürbitte des Stifters dem Abt Haulf aufs neue das Markt-, Münz- und Zollrecht in Helmarshausen und setzte hinzu, daß die Kaufleute, die dort Handel trieben, den besonderen Schutz und dasjenige Recht haben sollten, welches in Mainz, Köln und Dortmund galt1). Wenn die Erteilung dieses Vorrechts in der Absicht nachgesucht wurde, aus Helmarshausen einen Handelsplatz von Bedeutung zu machen, so sollte sich diese Hoffnung nur in sehr beschränktem Maße erfüllen. Der Ort ist zwar nur einige Kilometer von der Einmündung der Diemel in die Weser entfernt, aber, in einem engen Tal gelegen und von bewaldeten Bergen umgeben, entbehrt er des Hinterlands, ohne das ein Handels- und Stapelplatz sich nicht entwickeln kann. Als der Landgraf Karl von Hessen 700 Jahre nach der Gründung der Abtei einen Hafen

1) Wenck a. a. O. Nr. 14, 73, 74, 78, 105.

2) Nach von Uslar-Gleichen, Das Kloster Reinhausen bei Göttingen S. 13 f. ist es sogar sechsmal geschehen, doch ist das ganz unsicher. Wenn derselbe Verfasser in der Geschichte der Grafen von Winzenburg S. 220 f. einen Grafen Ekkika von Aslan, der zwischen den J. 1015 und 1024 Untergraf im Gau Almunga war, als Stifter von Helmarshausen annimmt, so wird das schon dadurch unmöglich gemacht, daß im J. 1017 ein Streit um die Erbschaft des Stifters bestand. Vita Meinwerci. Monum. Germ. SS. XI, 136, 137.

3) Wenck II Ub. Nr. 46.
Wenck II Ub. S. 39 u. 40.

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YAKE, DOBIurn wes das Kloster erst im Jahre 1002 6945 Gen Yee Sure 11, wobei wiederum die Gleichyny ausdrücklich hervorgehoben wird). kryer not voth Kaiser und vom Papst erteilten Vor**** yete Ge junge Stiftung alsbald in eine bedrängte 5m 79 gedenen und sich zu einer ihrer Stellung **Rates entsprechenden Bedeutung zu erheben, Vabbe, we in ihren Anfangen der Freigebigkeit, der Pflege wod dewchutzes bedurft. Als aber Graf Eckhard und seine Gemahlin starben, che noch das Kloster fertig gewiellt war, ergriffen seine mächtigen Verwandten nicht fut you der beweglichen Habe Besitz, sondern auch von mehreren Landgutern, ohne daß es der Abt Haulf hätte verbindern können, zumal auch der Kaiser Otto III. nicht meh unter den Lebenden weilte 3). Es ist begreiflich, daß der Bau des Klosters unter diesen Umständen langBut von statten ging, erst am 5. Juni 1011 konnte es der Mischof Meinwerk von Paderborn zu Ehren der h. Dreieinigkeit, des Heilandes, des h. Kreuzes, der h. Maria,

5 Hessenland 1895 a. a. O.

* Wenck # Ub. S 39. Hier ist die Urkunde unrichtig ins 1 1000 gpuntet, während sie ins J. 1002 gehört. Vgl. W. U. V Nr. 23. To bat schon angeführt, daß nach der Translatio p. 290 das päpstliche Privileg dem kaiserlichen vorausging, was mit dem sicher unechten Fuente in der Urkunde vom J. 997 übereinstimmt. In der ersteren heilt pa Quapropter idem vir illustris Ekkihardus Romam adiens, consilio et auctoritate venerabilis memoriae Silvestri papae, quidquid Rui in popasionum erat, beato Petro apostolo tradidit construendique coenobi licentiam et loci libertatem obtinuit: der ZuRate butet beato Petro principi apostolorum per manus domni Kailypat umum et universalis pontricis contradidit. Diese Überpinstumung ist wohl kem utalt, sondern es ist anzunehmen, daß dor Zusate in der Urkunde aus der Stelle der Translatio genommen bet in emer e a's man Grund zu baben glaubte, die Priorität der päpstlichen Nex ngeng sa belomen

des Apostels Petrus und aller Apostel und Heiligen einweihen 1). Die Mönche in Helmarshausen ertrugen, wie berichtet wird, schweigend das, was ihnen widerfuhr, was konnten ihrem Kloster Rechte und Freiheiten helfen, es nirgends Schutz fand und um seine Existenz

rang.

Ein ungünstiges Geschick hatte an der Wiege des neubegründeten Klosters gestanden, und man kann nicht behaupten, daß es ihm im weiteren Verlauf seines Daseins untreu geworden wäre. Durch die Lage der Verhältnisse war es ausgeschlossen, daß Helmarshausen jemals ein. zweites Corvey hätte werden können, es war aber noch in seinen Anfängen, als es zwanzig Jahre nach der Gründung die selbständige Stellung einer Reichsabtei wieder verlor. Der Bischof Meinwerk von Paderborn, jener unermüdliche, dem König Heinrich II. zuweilen lästige, doch fast immer erfolgreiche Bittsteller, setzte es durch, daß ihm die in ihrem Besitz und ihrer Stellung noch nicht festigte Abtei übertragen wurde. Zunächst galt es, die noch immer nicht erledigten Erbansprüche, welche Verwandte der Stifterin geltend machten, zu beseitigen. Auf einer Tagung, die im J. 1017 zu Leitzkau im Herzogtum Magdeburg gehalten wurde, erkannte die Versammlung dem Könige die Abtei zu, und dieser übergab sie dem Bischof Meinwerk, in dessen Sprengel sie lag 2). Die Übertragung, die mit dem Gründungsprivileg im Widerspruch stand, hat ihre Folgen durch fünf Jahrhunderte erstreckt, unter ihrem Einfluß haben sich die entscheidenden Momente in dem Schicksal der Abtei gestaltet. Dabei hatte Heinrich II. vorher Helmarshausen nicht nur mit Gütern begabt, sondern auch in derselben Weise wie sein Vorgänger als reichsunmittelbar bestätigt 3).

Die Reichsabteien standen im Eigentum des Königs, und der Übergabe lag die Auffassung zugrunde, daß er frei darüber verfügen könne. Obwohl Otto I. im J. 951 die Veräußerung der wahlfreien Reichsabteien verboten hatte1) und die Stiftungsurkunde für Helmarshausen die feierliche Zusicherung der Reichsfreiheit für alle Zukunft. enthielt, so glaubte sich Heinrich II. doch daran nicht ge

1) Vita Meinwerci p. 114.

2) Vita Meinwerci p. 137; Monum. Germ. Dipl. III Nr. 371.
3) Monum. Germ. Dipl. III Nr. 47, 127, 266.

*) Monum. Germ. Leg. I, 26.

bunden. Er bekannte sich im Gegensatz zu den Ottonen zu dem Standpunkt, daß er, wenn es das Interesse der Kirche verlange, befugt sei, von den Festsetzungen seiner Vorgänger abzuweichen, so wenig das im allgemeinen dem Recht entspreche; siebzehn reichsfreie Abteien, etwa der fünfte Teil der vorhandenen, sind von ihm der bischöflichen Gewalt unterworfen worden 2). Wenn man sein Verfahren im einzelnen prüft, so ergibt sich, daß er sehr verschiedene Gründe bei seinen Maßregeln hatte, von denen ihn bald mehr der eine bald der andere leitete. In den deutschen Benediktinerklöstern war seit längerer Zeit die strenge Beobachtung der Regel über anderen Aufgaben, denen man sich widmete, in den Hintergrund getreten, Heinrich aber glaubte, daß es ein Lebensinteresse der Kirche sei, zu ihr zurückzukehren. Manche Reichsabteien waren so mächtig und begütert geworden, daß Bistümer ihnen nachstanden, andere waren dagegen so mittellos, daß die Mönche kaum den notwendigen Unterhalt hatten. Gründe sind leicht zu finden, wenn die Selbständigkeit des Schwachen dem Stärkeren geopfert werden soll, indes muß man anerkennen, daß es für das Reich wenig zweckmäßig war, wenn die Zahl der freien Stifter wuchs, deren tatsächliche Lage ihrer Stellung nicht entsprach, von denen das Reich weder Dienste noch Einnahmen hatte; auch der Kirche konnte an ihrem Bestehen nicht viel gelegen sein.

In der Urkunde Heinrichs II. über Helmarshausen wird als Beweggrund der Übergabe an Paderborn angegeben, daß der König dem Bischof die Abtei übertrage, um seine Verantwortung zu erleichtern, denn nach dem kanonischen Recht sollten die Bischöfe die Klöster beaufsichtigen und zur Befolgung der Regel anhalten; in den andern Quellen wird sie hingegen auf die Armut und die mangelnde Leistungsfähigkeit des Klosters zurückgeführt. Nach der Überlieferung des Klosters sagte Meinwerk dem König: „Es leben innerhalb der Grenzen meines bischöflichen Sprengels Brüder in ziemlicher Armut, die unmittelbar dem römischen Stuhl unterstehen, sie stellen etwas vor, was sie nicht sein können, bedürfen vielmehr des Mitleids Gottes und des Kaisers. Wenn du sie mit dem Ort unter meinen Schutz stellst, werde ich dafür

1) Vgl. Waitz, D. Verfassungsgesch. VI 2, 501.

2) Matthäi, Die Klosterpolitik Kaiser Heinrichs II. (1877) II § 6.

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