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zum 1. Mai 1538 seine Diener aus dem Haus treiben und ergriff auch von dem ihm verschriebenen Gut Besitz. Erst nach einiger Zeit wurde ihm auf Befehl des Landgrafen das letztere wieder eingeräumt.

Um der großen Unordnung, die auch im Lehnwesen eingerissen war, zu steuern, setzte der Abt auf den 2. April 1538 ein Lehngericht an. Manche Güter waren schon verkommen, über einige schwebten Streitfragen wie über Wülmersen, das die von Stockhausen als Lehn in Anspruch nahmen, der Abt hingegen für ein Freigut erklärte. Nach altem Herkommen wurde das Gericht unter der Linde vor der Stiftskirche abgehalten, der Schultheiß Goldammer zu Grebenstein vertrat dabei als Lehnrichter den Lehnsherrn. Nachdem um elf Uhr Morgens die Glocke geläutet war, leitete er das Gericht ein mit den Worten:,,Strenge, ehrenfeste und ehrbare günstige Junker und gute Freunde, von wegen des ehrwürdigen in Gott Herrn Georg, Abt dieses freien Stifts in Helmwerdeshusen, bin ich geordnet, diesen Lehntag mit gegenwärtigen Lehnmannen zu halten. Wer seine Lehngüter nicht empfangen hat, der soll dieselben heutiges Tages wie billig empfangen und seine Lehngerechtigkeit, was er deren hat, vorlegen". Denjenigen, die das nicht täten, sollten die Güter zugeschlagen und dem Herrn heimgestellt werden. Aber viele Lehnsleute erschienen überhaupt nicht, einzelne hatten die Güter seit 40 Jahren und länger nicht empfangen, Christoph von Papenheim und Johann Spiegel erklärten, sie würden in Kassel muten. Die Herrschaft des Abts bestand, wie jedermann sehn konnte, nur noch dem Namen nach, und nicht einmal die Formen wurden immer gewahrt. Als im Frühjahr 1540 ein Untertan des Herzogs von Braunschweig in Helmarshausen gefänglich eingezogen war, forderte der Abt den Rat auf, ihn dem Landgrafen auszuliefern, dem etwas an dem Manne gelegen sei. Dieser verweigerte es zunächst, sah sich aber genötigt, einem unmittelbaren Befehl des Landgrafen Folge zu leisten.

Von dem Bestehen des Klosters konnte auch nicht der Fiktion nach mehr die Rede sein, seitdem die Reformation eingeführt worden war, was vermutlich im J. 1538 geschehen ist. Man kann nicht behaupten, daß dabei mit besonderem Geschick verfahren worden wäre.

aufs neue Korn, das im J. 1585 geerntet wurde. Im nächsten Frühjahr wurde die Länderei mit Hafer bestellt, der am 15. Aug. unreif abgemäht und nach Herstelle entführt wurde. Zehn Tage später holte ihn der hessische Amtmann von dort und nahm zum Ersatz für das Verdorbene noch etwas andere Frucht weg. Das Korn, das im J. 1587 geerntet werden sollte, wurde, da wieder Drohworte gefallen waren, zeitig unter dem Schutz von Bewaffneten abgemäht und eingeheimst. Der Bischof hatte den Landgrafen wegen der Verletzung seines Gebiets beim Reichskammergericht verklagt, und am 26. Okt. 1588 erging ein kaiserliches Mandat gegen diesen; er nahm es jedoch nicht an, sondern erbot sich, zum Beweis zu schreiten ').

Der Amtmann Burkhard Weiters und der Rentmeister Johann Soerbecke in Herstelle, beide, wie es scheint, Hitzköpfe, beteiligten sich eifrig an den feindseligen Handlungen und lebten gleichsam in persönlicher Fehde. Der Rentmeister geriet wegen einer angeblichen Grenzverletzung mit Einwohnern von Langenthal in Streit, von beiden Seiten fielen Schüsse, und jenem wurde das Pferd unter dem Leib erschossen und der Diener gefangen fortgeführt. Beide Parteien bezichtigten einander, zuerst die Waffe gebraucht zu haben. Weiters beschwerte sich, daß der Rentmeister allenthalben höchst unziemliche Reden über die Eingesessenen seines Amtes führe: sie hätten ehemals billig die von Schelmershausen geheißen, nun aber, nach der Wegnahme der Früchte, sollten sie die von Diebshausen genannt werden. Auch über persönliche Bedrohung hatte der Amtmann zu klagen. Als er im März des J. 1587 auf einer Reise nach Höxter mit der Fähre in Herstelle auf das rechte Weserufer übergesetzt war, legten sich ihm Soerbecke und mehrere seiner Leute mit Pirschrohren in friedbrüchiger Weise vor, um, wie dieser selbst angab, den alten Streithandel mit den Waffen auszutragen, da beide Teile gleich stark gewesen seien. Um dieselbe Zeit war ein zahmer weißer Hirsch aus dem Tiergarten von Sababurg ausgebrochen und von Soerbecke auf dem Paderborner Gebiet niedergeschossen worden, obgleich ihm mitgeteilt war, welche Bewandtnis es mit dem Tier hatte. Der Landgraf Wilhelm bedauerte den Verlust der Seltenheit so, daß er sich deswegen an den Bischof wandte. Dieser erklärte aber schließlich, an dem Vorfall

1) Polit. Akten Paderb. 800. St. M.

seine Ansprüche geltend machte 1). Das Kapitel hatte für seine Vertreter eine Instruktion aufgesetzt, in der diejenigen weltlichen und geistlichen Rechte aufgeführt wurden, die das Hochstift seit der Zeit des Bischofs Meinwerk an Helmarshausen erworben haben sollte. Der Landgraf beschränkte sich darauf, zu erklären, daß er nur dasjenige eingenommen habe, was dem Abt zustehe; der Anteil Paderborns solle ihm verbleiben und das Haus auf dem Krukenberg zurückgegeben werden 2). Die Behauptung, daß dem Bischof die hohe Gerichtsbarkeit zustehe, die der Wahrheit zuwider vorher aufgestellt war, hatte der Landgraf gebührend zurückgewiesen, wobei er sich auf das Ratsbuch der Stadt berufen konnte. Durch das Abkommen, das er mit dem Kaiser in Regensburg traf, sicherte er sich vorläufig gegen jeden Angriff, auch wurde von dem der Reformation geneigten Erzbischof Hermann von Köln, der Paderborn administrierte, nichts mehr unter

nommen.

Eine Bürgschaft für den ungestörten Besitz in der Zukunft war indes damit keineswegs gegeben. Als Philipp im J. 1542 dem Kurt von Hanstein, der damals hessischer Truppenführer war, später aber in kaiserliche Dienste trat, Helmarshausen in der üblichen Weise als Amt verpfänden wollte, zog dieser trotz der günstigen Bedingungen, die ihm angeboten wurden, die Verhandlungen so lange hin, bis sie sich zerschlugen. Dagegen gelang es, zur Zeit der höchsten Bedrängnis und Geldklemme im März des J. 1547 in Christoph von Falkenberg einen Pfandnehmer zu finden, der 5000 Tlr. auf das Amt gab. Er wohnte nicht auf dem Krukenberg, sondern im Kloster und wandte nach einer von ihm aufgestellten Rechnung 520 Tlr. an, um es wieder wohnlich zu machen.

Der Landgraf geriet in die Gefangenschaft des Kaisers, und alsbald begannen allerorten seine Gegner, ihr Verhalten danach einzurichten. Der Bischof Rembert von Paderborn, der im J. 1547 die Regierung antrat, verlangte von der Stadt Helmarshausen den Huldigungseid. Man antwortete ihm nach längerem Zögern gemäß einem Befehl der Regierung in Kassel, die Stadt stehe im Schutz

1) Mündliche Verhandlungen zwischen den Räten beider Parteien hatten schon im Anfang des Jahres in Worms stattgefunden, und am 24. Febr. 1541 sandte der Erzbischof von Köln eine schriftliche Beschwerde nach Kassel. Polit. Archiv Philipps d. Gr. 580 St. M.

2) Overham V, 207 f. Das Konzept der hessischen Räte in dem Polit. Archiv Philipps d. Gr. 580 St. M.

auf die Wahl zu gewinnen. Nach seinem Bericht hat er in der Tat auf den vom Domkapitel gefaßten Entschluß eingewirkt, keine Postulation vorzunehmen, sondern unter sich rasch zur Wahl zu schreiten. Diese fiel auf den von der öffentlichen Stimme schon vorher bezeichneten Dompropst Theodor von Fürstenberg, und Wilhelm, der eine zeitlang gefürchtet hatte, daß ein bayrischer Prinz, vermutlich der Erzbischof Ernst von Köln, postuliert würde, begrüßte sie mit Genugtuung. Einige hätten bisher vermeint, sobald nur etwas an Stiftern und hohen Abteien erledigt werde, müßten sie es an sich ziehen; wenn das um sich greife, werde man sich zuletzt unterstehn, zur Verhinderung des Laufs der göttlichen Lehre ein kleines Papsttum anzurichten; weil den Papisten durch der Evangelischen Nachsehn seit einiger Zeit der Mut hoch genug gewachsen sei, müsse man ihnen solche Praktiken durch ziemliche Mittel brechen 1).

Die Beziehungen zwischen dem Landgrafen und dem neugewählten Bischof waren denn auch anfänglich ganz gut, sie erwiesen sich gegenseitig Aufmerksamkeiten. Aber die sich hinschleppenden Irrungen und die beständigen Zwischenfälle an den streitigen Grenzen ließen sie bald schlechter werden, zumal da Theodor auch nicht zögerte, die Gegenreformation im Hochstift mit Eifer und Erfolg zu betreiben. Da die erste Kommission nichts zustande gebracht hatte, erteilte der Kaiser im J. 1586 wegen Abgangs und Veränderung der Kommissare dem Erzbischof Wolfgang von Mainz und dem Herzog Johann Wilhelm von Jülich denselben Auftrag. Der Landgraf war nicht wenig aufgebracht darüber, daß diese alten Sachen „aufgekratzt" werden sollten; die Hälfte des Reinhardswalds, der im Gesamtbesitz von Hessen und Paderborn gestanden hatte, war schon im J. 1355 vom Bischof Balduin dem Landgrafen Hermann verpfändet worden, und nun wurde die Einlösung angekündigt. Wilhelm schrieb seinem Bruder Ludwig in Marburg, wenn Paderborn sein Vorhaben gelänge, so würde er um den besten Teil des ganzen Diemelstroms gebracht; die beste Wildfuhr am Reinhardswald, die er gleich seinem Augapfel halte und an der er gar keinen Schimpf leiden könne, werde zunichte gemacht und darniedergelegt; Paderborn möge es für gewiß halten, daß er den übrigen Teil seiner Lande auch daran wage, ehe es dazu komme 2).

1) Schreiben an den Grafen von Bentheim vom 6. Juni 1585. 2) Schreiben vom 13. Nov. 1590.

Doch erst als Moritz seinem Vater Wilhelm in der Regierung gefolgt war, sah sich der an Machtmitteln unterlegene Bischof veranlaßt, einzulenken. Er hatte die Überzeugung gewonnen, daß Hessen unter keinen Umständen den veralteten oder bestrittenen Ansprüchen Paderborns nachgeben würde, daß bei der Verfolgung des Rechtsweges kein Ende abzusehen wäre und die unleidlichen Beziehungen an der Grenze gebessert werden müßten. Der Landgraf Ludwig von Marburg erklärte sich bereit, die Vermittelung zu übernehmen 1). Der Bischof wurde in das mitten im Reinhardswald gelegene Jagdschloß Zapfenburg (Sababurg) eingeladen und erschien am 19. Juli 1596 mit 130 Pferden, die Landgrafen Moritz, Ludwig der Ältere und der Jüngere empfingen ihn. Am folgenden Tag trafen noch der Erzbischof Ernst von Köln und der Graf Franz von Waldeck ein, und es wurde gejagt. Ein Versuch, der von den Räten des Landgrafen Ludwig gemacht wurde, auf der Stelle in Verhandlungen einzutreten, scheiterte, weil die Landdrosten Rave und Heinrich von Westphalen, die in der Begleitung des Bischofs waren, nach anfänglichem Eingehn auf die Sache wieder davon zurückkamen. Man verabredete nun, daß Landgraf Ludwig der Ältere und Graf Simon zur Lippe Vermittler und Schiedsrichter sein sollten, jede Partei sollte zwei adlige und einen gelehrten Rat am 6. Sept. zur Tageleistung nach Corbach in Waldeck entsenden. Die hessischen Abgeordneten, unter denen sich Otto von Starschedel und der Kanzler Heinrich Hund befanden, wurden angewiesen, sich von Anfang an mit den Vertretern Ludwigs ins Benehmen zu setzen, Disputationen zu vermeiden und danach zu streben, daß die Parteien von den Vermittlern gesondert vernommen würden. Die alten Händel sollten von der Diskussion ausgeschlossen sein; hinsichtlich der Abtei Helmarshausen habe Paderborn zwar ein kaiserliches Mandat für sich erlangt, seitdem seien aber über 40 Jahre vergangen und durch den Passauer Vertrag sei zu gunsten Hessens entschieden. Wenn Paderborn das Schwert anrufe, wie es gegen den Vorfahren des Landgrafen geschehen sei, werde es unter Umständen mehr verlieren als das, worauf es Ansprüche mache. Nur über die Grenzirrungen bei Wettesingen und Helmarshausen sollte tatsächlich verhandelt werden; man war auch bereit, einige tausend Taler zu opfern, um dem Handel ein Ende zu machen.

1) Polit. Akten Paderb. 801. St. M.

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