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habe. K. verficht demgegenüber von neuem seine Annahme, daß drei, einander ablösende, mit den berichteten Ereignissen mehr oder wenig gleichzeitig schreibende Verfasser zu unterscheiden und daß diese zu erkennen seien in Karls des Großen Biographen Einhard, in Rudolf, dem Scholastikus von Fulda, und in dessen Schüler und litterarischem Testamentsvollstrecker Meginhard, Mönch in Fulda, dann Priester in Mainz. K. hält H. entgegen, die angebliche Stileinheit des Werkes, die H. durch zahlreiche, auf den ersten Blick bestechende Proben darzutun gesucht hat, sei vielmehr durch Schulverwandtschaft und Stilnachahmung der verschiedenen Verfasser hervorgerufen: und in der Tat gibt es sehr zu denken, daß auch solche Wendungen, die im ersten Teil des Werkes stehen, dort aber aus älteren Quellen entlehnt sind, in späteren Partien wieder vorkommen. Man sieht einmal wieder, es ist eine mißliche Sache, bei rein literarischen Quellen mit Hilfe stilistischer Diagnose den Verfasser zu bestimmen. H.'s mit Scharfsinn und Gelehrsamkeit unternommener Angriff hat vielfach Eindruck gemacht. Durch K.'s Entgegnung dürfte die Wage wieder ins Gleichgewicht gebracht sein. Referent bekennt, schon vorher den Eindruck gehabt zu haben, daß die von H. vorgebrachten Gründe doch wohl nicht dazu nötigen, das glänzende Dreigestirn Einhard--Rudolf-Meginhard vom Titelblatt der Annales Fuldenses ausdrücklich wieder zu streichen und diese Quelle in die Masse der namenlosen Werke des Mittelalters zurücksinken zu lassen, wenn auch die Autorschaft des Erstgenannten nach wie vor stark bezweifelt werden muß, in weit höherem Grade jedenfalls als der Anteil der beiden Anderen.

Marburg.

E. E. Stengel.

Fr. Wilh. Hack, Untersuchungen über die Standesverhältnisse der Abteien Fulda und Hersfeld bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts. Bonner Diss. 1910, 69 S.: auch in G. Richters Quellen und Abh. zur Gesch. Fuldas Heft VII, S. 1-69. -In die Reihe der durch Aloys Schulte's Forschungen zu seinem inhaltreichen Buche „Der Adel und die deutsche Kirche im Mittelalter“ (Stuttgart 1910) angeregten Arbeiten ist vor Jahresfrist die vorliegende Untersuchung seines Schülers Hack getreten, der auch für die Hilfe Gregor Richters zu danken hat. Auf Grund des gedruckten Materials (und der Dennerschen Urkundenabschriften in Fulda) gelangt H. zu dem Ergebnis, daß beide Klöster Fulda und Hersfeld, die anfangs der Benediktinerregel gemäß bei der Aufnahme neuer Mitglieder keinen Unterschied der Person machten, seit dem 9. Jhd. nur mehr freie Adlige aufnahmen, gedrängt durch die weltlich-politischen Aufgaben der Reichs-, abtei, die den Abt zwangen, sich auf den grundbesitzenden freien weltlichen Adel zu stützen. Erst Heinrichs II. Klosterreformen brachten einen Umschwung und eröffneten nun auch dem unfreien ministerialischen Dienstadel die Konvents- und bald auch Abtsstellen. Diese Besetzung bleibt dann für beide Klöster dauernd charakteristisch, im Gegensatz zu den exklusiven freiherrlichen Abteien St. Gallen, Corvey u. s. w., die nur dem hohen freien Geburtsadel ihre Tore öffneten. Besonders in Fulda wurde durch die frühen Ständekämpfe mit den übermächtigen freien Vasallen der Abt bald genötigt, die Ministerialen innerhalb und außerhalb des Konvents zu bevorzugen. Interessant sind in diesem Zusammenhange die Urkundenfälschungen des Mönchs Eberhard zugunsten der Dienstmannschaft: Verf. bietet hier im einzelnen gute Ergänzungen zu Roller, Zeitschr. Suppl. XIII. - Die

Fulder und Hersfelder Abts- und Ministerialenlisten sind gründlich gearbeitet das Hersfelder Material, über dessen Lückenhaftigkeit der Verf. klagt, hätte sich aus Kuchenbeckers Analecten, Lenneps Urkundenbuch zur Landsiedelleihe und dem Arnstädter Urkb. noch etwas vervollständigen lassen. Die sorgfältige Abhandlung ist ein willkommener Beitrag zur wenig bearbeiteten Verfassungsgeschichte beider Abteien. Marburg. H. Butte.

Wilh. Neuhaus, Die Klosterreform in Hersfeld durch Kaiser Heinrich II. Hersfeld, Marie Westphal [1911]. 31 S. 12°. 50. Das schmucke Heftchen enthält den Vortrag von der Jahresversammlung des Hessischen Geschichtsvereins im August 1910 in etwas erweiteter Fassung und mit einzelnen Berichtigungen auch gegenüber dem ersten Abdruck im Hessenland 1910 Nr. 19-21. N. bietet eine hübsche Würdigung der Verdienste Kaiser Heinrichs II. um die Reform des Klosters und für die Wahrung des Friedens seitens der Stiftsleute. Er geht näher ein auf Leben und Wirksamkeit des Abtes Godehard. Dabei hat er im Anschluß an Hüffer (1857) Wolfhers Biographie Godehards überschätzt.

E. Schröder, Zur Datierung des Herbort von Fritzlar. In Zeitschrift für Deutsches Altertum Bd. 52 (1910) S. 360-64. Schr. erweist, daß der ausgebildete thüringische Wappenschild, wie ihn mit den Balken des Löwen und der genauen Farbengebung Herbort von Fritzlar, der Schützling Landgraf Hermanns, in seinem,,Lied von Troje“ zuerst vorführt, in der Heraldik des 12. Jh.'s kein Seitenstück hat, dagegen füge er sich sehr wohl ein in die Neuerungen, denen wir seit dem Anfang des 13. Jh.'s begegnen. Es sei möglich, daß die Streifung des Löwen mit den roten Balken dank einem nach der Verlobung der ungarischen Königstochter Elisabeth mit Hermanns Sohn Ludwig (1211) wirkenden ungarischen Vorbild erfolgt sei, aber mindestens unwahrscheinlich, daß Herbort von Fritzlar schon um 1190, wie Bäseke's frühe Ansetzung seines Gedichtes mit sich bringen würde, ein solches Wappenbild zu Gesicht bekommen konnte. Vgl. über Bäseke's Aufstellungen: E. Schröder in dieser Ztschr. 44, 355 und zu Herbort's Wappenbild die auch von Schr. angeführte Notiz Ge. Landau's in Ztschr. 3 (1843) S. 396 „Älteste Beschreibung des hessischen Löwen".

Literatur zur Geschichte der heiligen Elisabeth. Ich habe einige Arbeiten des ungarischen Romanisten Louis Karl in Budapest zu nennen, die sich allerdings nur auf den literarischen Kult Elisabeths, nicht auf ihre historische Erscheinung beziehen. Ganz unbekannt waren auch bisher nicht die beiden Biographien in französischen Versen, welche K. 1910 veröffentlicht hat: 1) Vie de sainte Elisabeth de Hongrie par Nicolas Bozon publiée d'aprés les mss. de Londres et de Welbeck in Zeitschrift für romanische Philologie 34 (1910) S. 295–314. Der Verfasser, ein englischer Franziskaner, schrieb nach einem Datum der älteren Hs. vor 1304, K. glaubt die beiden ältesten Hauptquellen als seine Vorlage annehmen zu dürfen. Die Biographie zählt 414 Verse. 2) Vie de sainte Elisabeth de Hongrie in 932 Versen in derselben Zeitschrift Bd. 34 (1910) S. 708--33 nach einer Brüsseler Hs. des 15. Jh. Der Dichter folgte der Biographie Dietrichs von Apolda, K. möchte sein Werk um das Jahr 1300 entstanden glauben. In einer Abhandlung Florence de Rome et la vie de deux Saints de Hongrie in der Revue des langues

Romanes 1.52 (Montpellier 1909) S. 163-80 sucht derselbe Verfasser Motive der Elisabethlegende als in die Novellistik übergegangen zu erweisen. Ich kann über diese Literatur hier nur eben ganz kurz berichten. - Ich gebe ferner wieder, was mir Robert Davidsohn-Florenz schrieb: „Padre Ettore Ricci glaubt in La prima chiesa dedicata a. S. Elisabetta d'Ungheria nachzuweisen, daß diese erste der Heiligen geweihte Kirche sich in Perugia befand sie ist zerstört, doch einige ihrer Fresken bewahrt die städtische Pinakothek. Das Schriftchen ist 1909 in Assisi (S. Maria degli Angeli, Tipografia Porziuncula) erschienen." In den Süddeutschen Monatsheften Oktoberheft 1910 S. 405-15 schrieb der bekannte Göttinger Mediziner Wilh. Ebstein: über Wunderheilungen durch Verstorbene vom ärztlichen Standpunkt in Anknüpfung an die von Huyskens veröffentlichten Wunderberichte. Auf Grund seiner Kenntnis der mittelalterlichen Medizin findet er die Erklärung für manche Heilungen, er weist auch darauf hin, daß sie vielfach keineswegs plötzlich erfolgten, was man doch von Wunderheilungen verlangen könne. Er zieht Wunderheilungen der heiligen Hedwig, des hlg. Franz, der hlg. Hildgegard und im modernen Lourdes heran und verweist auf die vis medicatrix naturae. Zur Hälfte als ein Beitrag zur Geschichte Elisabeths zu bezeichnen ist die nun vollständig erschienene Biographie Konrads von Marburg von P. Braun: Der Beichtvater der heiligen Elisabeth und deutsche Inquisitor Konrad von Marburg († 1233) in Beiträge zur hessischen Kirchengesch. 4 (1911) S. 248-300 und S. 331-63. Br.'s Abhandlung leistet, was man von ihr nach der früher (Ztschr. 43, 441) besprochenen, bis 1226 reichenden Dissertation zu erwarten hatte, sie ist eine sehr gründliche auf umfassender Benutzung der Quellen und Literatur beruhende Biographie, eine maßvolle und gerechte Würdigung. In manchen Einzelheiten werden noch Berichtigungen vorzunehmen sein, die Stellung der Parteien zur Wirksamkeit Konrads als Inquisitor ist noch tiefer zu erfassen, aber an dieser Stelle muß ich darauf verzichten auf das eine und das andere einzugehen. Der Gegenstand von Beilage II (S. 362-3) ist von Br. eingehender behandelt in einer besonderen Abhandlung: Die angebliche Schuld Konrads von Marburg an dem Kreuzzug gegen die Stedinger vom Jahre 1234 in Jahresbericht der Männer vom Morgenstern Jahrg. XII (Hannover 1911) S. 1–6. Einige Tage vor Redaktionsschluß kommt mir zu: Dr. Albert Huyskens, Der sog. Libellus de Dictis quatuor ancillarum s. Elisabeth confectus. Kempten u. München, J. Köselsche Buchhandlung 1911. LXXIV und 98 S. gr. 8°. 6,60 M. Das Buch enthält eine neue Ausgabe der längeren Rezension der „Aussagen der vier Dienerinnen" und eine 74 Seiten in Petitdruck lange Einführung". Natürlich erlaubt es weder Zeit noch Ort, die Edition und die kritischen Erörterungen, die sich ja vorwiegend gegen mich richten, eingehend zu besprechen. Mitgeteilt sei, daß H. nun doch sich lossagt von den Annahmen 1) Elisabeth sei von Schloß Marburg vertrieben worden, 2) ein Priester Nikolaus, ein Pilger aus Hennegau, habe die kürzere Rezension der Aussagen zur längeren gestaltet, 3) ein zweiter Bearbeiter habe ihr den Prolog vorangestellt. Nr. 1 wird in einer unscheinbaren Anmerkung zu S. XLVI in einer nach dem Vorausgegangenen verblüffenden Weise erledigt. Die Absicht der Erörterungen H.'s ist, zu zeigen, daß der kürzere von ihm aufgefundene Text der ursprünglichere sei, der längere eine erweiternde Bearbeitung, deren Urheber er aus recht seltsamen Gründen statt in

Marburg in Frankreich sucht und zwar zwischen 1239 und 41. Wer sich durch die in außerordentlicher Breite verlaufenden Ausführungen hindurchliest, wird den Eindruck gewinnen, namentlich wenn er meine Abhandlung im Neuen Achiv für ältere deutsche Geschichte Bd. 34 hinzuzieht, daß hier ein Anwalt spricht, der nur immer negativ und positiv viel zu viel beweisen möchte, der ihm unbequeme Erörte rungen der Gegenpartei mit Stillschweigen bedeckt, für seine Aufstellungen entlegenster Unwahrscheinlichkeit aber die weitherzigste Duldung hat.

Dr. Rudolf Malsch, Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen und deutscher König († 1247). Versuch einer historisch-psychologischen Würdigung = Forschungen zur thüring.-sächs Geschichte, herausg. von dem ... thüringisch-sächs. Geschichtsverein. 1. Halle a. S., Gebauer-Schwetschke Druckerei und Verlag 1911, 76 S. mit 1 Stammtafel. 2 M. M., von dessen Buch die ersten drei Kapitel als Jenaer Dissertation (XV. u. 23 S.) erschienen sind, sucht, im Gegen satz zu der von mir im Wartburgwerk vertretenen Auffassung des letzten Ludovingers als eines vom Ehrgeiz hin und her getriebenen Fürsten Heinrich Raspe als einen durch kirchlich-religiöse Beweggründe geleiteten Mann hinzustellen. Seine Arbeit ist die Frucht hingebenden Fleißes nach Forschung und Form der Darstellung, aber bei Übergehung bezw Unterschätzung von Tatsachen, bei viel zu starker Betonung des Einflusses kirchlich-religiöser Gesinnung auf die Parteistellung, bei Aufstellung ganz ungesicherter Annahmen kann er seine eigentliche These doch keineswegs erweisen. Ich werde mich mit ihr in der Deutschen Literaturzeitung auseinandersetzen. Hier sei noch besonders auf Beilage 1, S. 69-71, hingewiesen. Sie beschäftigt sich mit Hermann II., dem Sohne Ludwigs IV. und der hlg. Elisabeth, der 1238-41 die hessischen Besitzungen und Rechte verwaltete, ich sage: dank schmaler und ungerechter Abfindung seines Anspruchs auf die Nachfolge seines Vaters in Thüringen und Hessen, M. sagt: auf Grund völlig gütlicher Teilung zwischen dem Oheim und dem (angeblich) kränklichen Neffen.

Dr. Peter Wolff, Der Briefsteller des Thymo von Erfurt und seine Ableitungen. Bonn. Carl Georgi, 1911. 123 S. gr. 8o. Eine Erstlingsschrift (Bonner Dissertation), von W. Levison angeregt. hingebendsten Fleißes, eine umsichtige verdiensvolle Arbeit, die hier nur z. T. gewürdigt werden kann. Die Briefsammlung Thymo's bietet keine echten Briefe, sondern lediglich Musterbeispiele, wie W. schlagend erweist, daher ist sie für die politische Geschichte fast wertlos und zeigt nur, wie sich einzelne Vorgänge im Kopfe des Verfassers wiedergespiegelt haben, um so mehr aber bietet sie für den Darsteller der inneren Zustände des ausgehenden 13. und beginnenden 14. Jh.`s. Die Sammlung ist nicht vor 1308, aber auch nicht lange nachher entstanden, keines wegs notwendig in Erfurt, der Heimat des Verfassers, aber unzweifelhaft in Mitteldeutschland, insbesondere treten Landgraf Heinrich von Hessen. die Wettiner und die Erzbischöfe von Mainz seinerzeit immer wieder auf. W. fand in Thymo einen Mann, der vermöge seiner Lebensstellung in der Lage war, Einblick in die verschiedensten Verhältnisse des privaten und öffentlichen Lebens seiner engeren Heimat, wie auch der benachbarten Gebiete von Mainz, Hessen und Thüringen zu erlangen. Möchte es W. vergönnt sein, seine Forschungen durch eine Ausgabe von Thymo's Briefsammlung und anderer verwandter Formelbücher, mit denen er sich beschäftigte, zu ergänzen.

Martin Kluge. Otto von Hessen. Erzbischof von Magdeburg 1327–61. Hallische Dissertation. Halle a. S. Buchdruckerei Hohmann 1911 67 S. Nicht nur weil dieser Erzbischof ein Glied des Hauses Brabant war, der dritte Sohn Landgraf Otto's, ist diese Schrift zu erwähnen, der hessischen Geschichte gehört die Bewerbung um den durch die Ermordung des Erzbischof Burchard III. erledigten Magdeburger Erzstuhl an, denn sie veranlaßte den Landgrafen sogar mit seiner Gemahlin im Jahre 1326 persönlich den Papst in Avignon aufzusuchen, und so gelang es ihm. unterstützt von Uneinigkeit im Kapitel. seinem Sohne den Sieg über den Mitbewerber zu verschaffen. Bei den Magdeburgern fand der erst 24jährige Bischof als Abkömmling der heiligen Elisabeth ein besonderes Entgegenkommen. K. hat nicht erwähnt, daß Erzbischof Otto im Magdeburger Dom einen Elisabethaltar errichtete (vgl. Ztschr. 43. 450). Sein Persönlichkeitsbild läßt sich nicht in ausgeprägten Zügen gestalten.

Fritz Pfeil, Der Kampf Gerlachs von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz. Straßburger Dissertation. Darmstadt. Druck von L. W. Leske 1910. 168 S. 8°. Diese gute Erstlingsschrift über den achtjährigen (1346-54) durch den Kampf Ludwigs des Bayern mit der Kurie veranlaßten Streit um das Erzstift Mainz, aus dem Gerlach von Nassau, der Günstling des Papstes, erst nach dem Tode seines Gegners als Gewinner hervorging, bietet bei umfassender Beherrschung und starker Bereicherung des Quellenmaterials (im Anhang 26 bisher ungedruckte oder ungenügend gedruckte Urkunden aus 9 Archiven), Dank der kritischen und darstellerischen Veranlagung des Verfassers einen schätzenswerten Beitrag zur mainzischen und deutschen Geschichte des 14. Jh's. Auch Hessen war in diesen Schismastreit verflochten. Man wußte längst, daß es Gerlach im Frühjahr 1347 gelungen war, Landgraf Heinrich II. zum Verbündeten zu gewinnen, aber man setzte den Kampf um die Burg Haldessen und den Sieg des Landgrafen über das Heer des Virneburgers bei Gudensberg mit der Limburger Chronik, der Wigand Gerstenberg gefolgt ist, in das Jahr 1350. A. WyB.der Herausgeber der Limb. Chr., hatte schon S. 38 Anm. 6 auf einen entgegenstehenden Urfehdebrief zweier bei Gudensberg gefangener Ritter, welche am 9. Juli 1347 ihrer Haft entlassen wurden, hingewiesen, Pf. zieht S. 39 daraus den, wie ich hinzufüge, auch durch die chronologische Sorglosigkeit Tilemanns von Wolfhagen (vgl. Wyß Einltg. S. 13) nahegelegten Schluß, daß die Schlacht von Gudensberg vielmehr in das Jahr 1347 zu verlegen ist. Der Landgraf hat sich von seinen Beziehungen zu den Nebenbuhlern um das Erzstift nicht in seiner Haltung gegen die Träger der Königskrone beeinflussen lassen, er hatte sich im März 1347 mit Ludwig dem Bayer, dem Freund des Virneburgers, und hat sich im April 1349 mit Karl IV., der damals für Gerlach von Nassau zu Feld zog, verbündet (vgl. Ztschr. 40, 153 f.), und doch hören wir, ebenfalls urkundlich (Pfeil S. 91 Anm. 30), daß er im Jahre 1350 sein Bündnis mit Heinrich von Mainz auf acht Jahre verlängert habe. Karl IV. hatte inzwischen im Mai 1349 dem Virneburger gelobt, in dem Mainzer Erzbistumsstreit neutral zu bleiben. Pfeil bemerkt (a. a. O.), unter welchen Bedingungen der Friede [nach dem Krieg von 1347] zwischen Landgraf Heinrich und Kuno von Falkenstein (dem Vorkämpfer des Virneburgers) geschlossen wurde, ist unbekannt. Als Gerlach seinen Gegner überlebt hatte, hat der Landgraf sich den Frieden von dem Inhaber des erschöpften Erzstifts gut

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