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man häufig an, leere Stellen (lacunae) mit den betreffenden in margine angesetzten Worten ergänzt, obwohl nicht durchgängig, auch angefangene und nicht vollendete Urkunden, zu deren zuhoffenden Ergänzung immer einige Zeilen leer gelassen wurden, so z. B. die Nummern 243, 244, 245, 246 und 249. Bei diesen steht mit der Originalhand: „dimitto quia plus non erat in Regestro antiquo". Bei der Nr. 347 „Carolo Franciae regi filio“, die gleichfalls unvollendet ist, aber die Custode hat, weil sie ein Blatt schliesst, liest man mit einer feinen Cursiv aus der Gleichzeit: „non fuit reperta pars sequens correspondens" und ganz unten am Blatte: „Correctum“. Bei den Nrn. 962, 966 und 967 steht in margine zu einer im Texte gelassenen Lacuna: quod spatium erat in alio Regestro. Bei Nr. 1022 bei einer ähnlichen, ausgelassenen Stelle: quod sic erat in originali. Und zu allem diesen kommt noch, dass bei der durch den Buchbinder angestellten Verwirrung bei zwei Lagen tritt sie deutlich hervor bogenweise Urkunden mit dem Datum eodem anno" oder „ut supra“

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vorkommen, was um so mehr beirren muss, als in diesem Bande, wie oben gesagt, Urkunden der Jahre 1, 2, 3 und 4 „intermixtim“ untereinander eingetragen erscheinen.

50. Tom. III. anni VI. et VII. Vor dem gut gearbeiteten Index trägt dieser Band von 409 Folioblättern die Aufschrift: ,,Rubrice Registri literarum secretarum sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Iohannis divina providentia pape XXII. que per eius cameram transierunt Anno pontificatus sui sexto et septimo, et primo de anno sexto". Dieser Aufschrift gemäss trägt auch der rothe Einband am schwarzen Schildchen: Ioh. XXII. Secret. An. VI. et VII. Tom. III. Die nach Ländern geordneten Urkunden, im Ganzen 1721 Nummern, sind wie der Index, nach den Jahren getheilt. Die vom Jahre VI. enden aut fol. 188 mit der Bemerkung: Finito anno sexto sequuntur Rubricae septimi anni, welches 786 Nummern hat. Nur einmal fand ich eine Urkunde anni V. und eine anni VI. mitten unter den anni VII.') Die in zwei Kolumnen getheilte Seite hat 46 Linien;

') Von den lit. Secret. anni V. sah ich gar nichts. Der Rückenbezeichnung nach sollte kein Band fehlen, denn die Tomi laufen

10 Blätter bilden eine Lage; Korrekturen sind selten; die Aufschriften und Anfangsbuchstaben roth. Die Schrift, durchgängig von Einer Hand, ist dieselbe wie Tom. II. Die erste Linie beim Beginnen der Regesten und einmal sogar die Aufschrift: „Caroli regi" ist roth geschrieben in der langen langobardischen Minuskel. Die Folirung aus der Gleichzeit ist in der Mitte des Blattes hoch oben und eine andere zum leichteren Suchen auf gewöhnliche Weise an der Ecke der Blätter angebracht. Die Urkunden im Index tragen die Folio-Nummer, wo sie vorkommen. Die fortlaufende Numerirung ist von Raynald, ist aber, wie gewöhnlich, nicht ganz richtig. Eine Urkunde, die Ehedispens Karl's von Frankreich mit Maria, Schwester Johann's von Böhmen betreffend, ist zweimal vorhanden fol. 21 und fol. 33. Auch in französischer Sprache ausgestellte Dokumente findet man hier vor, so z. B. Nr. 817 und Nr. 920. Irgend eine Signatur nahm ich nicht wahr.

51. Tom. IV. anni VIII. Die Briefe in diesem Bande, welcher am Rücken das übliche: Ioh. XXII. Secret. an. VIII. Tom. IV. trägt, haben zwei Abtheilungen mit einem doppelten Index. Die erste Abtheilung, deren zwar gleichzeitiger, aber von einer anderen Hand, als die des Codex, geschriebener Index die Briefe nach der Foliozahl citirt, zählt 132 Blätter mit 490 Urkunden; die zweite, deren gleichzeitiger Index auf 7 Blättern zwar die Urkunden auch nach den foliis citirt, die, wie Tom. III. durchgängig in der Mitte des Blattes numerirt sind, aber nur 472 anzeigt, führt auf 91 Blättern 505 Briefe an, demnach im Ganzen auf 223 Blättern 995 Urkunden, obwohl auch hier von den Registratoren nicht genau gezählt wurde. Die Schrift und die Anordnung des Codex ist genau dieselbe wie in Tom. III. Bei der geographischen Absonderung erscheinen zuerst die Briefschaften für Italien, dann die für Frankreich, England, Spanien, Portugal, Deutschland (von Nr. 860-912), Sicilien und Kalabrien etc.

regelmässig nach einander, und doch drängt sich unwillkürlich der Gedanke auf, dass ein Theil verloren gegangen sein muss. Denn die Voraussetzung, dass Johann XXII. in seinem fünften Regierungsjahre keine Secretae erlassen hätte, ist ja unmöglich. Dudik's Forschungen. II.

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An Eigenthümlichkeiten fand ich in diesem Bande: a. Vor dem Index der ersten Abtheilung steht mit einer viel späteren, schlechten Schrift, vielleicht sec. XV. oder XVI. „Rubricae literarum secretarum Dom. N. Iohannis XXII. anni VIII. quae literae transcribebantur anno XVII." b. Am Schlusse des ersten Theiles aus der Gleichzeit: „Opere completo gratias agimus Iesu Christo amen." c. Am obersten Rande des Index zur zweiten Abtheilung, mit einer gleichzeitigen, aber anderen Hand: „Io. an. VIII. IX. et D. Clementis VI. anno IIII. mixtim." Welche Konsequenzen lassen sich nun aus diesen Eigenthümlichkeiten ziehen? Dass im XV. oder XVI. sec. die Ansicht verbreitet war, diese Regestenbände seien im Jahre 1333 zu Stande gekommen, eine Ansicht, die der des Ciampini, Bovius und des Jakob Cohellius, welche dieses Geschäft erst 1335 durch die Registratori delle lettere apostoliche besorgen lassen 1), ziemlich nahe kommen würde, wenn derselben die andere, mit dem Regestenbande gleichzeitige Note, die des vierten Regierungsjahres Klemens' VI. also 1346 erwähnt, nicht entgegenstände, und dass wirklich einige, aber nur sehr wenige Briefe anni IX. den Briefen anni VIII. der ersten Abtheilung untermischt sind, die allerdings in der chronologischen Bestimmung bei ihrer häufigen Datirung „ut supra" einigen Schwierigkeiten unterliegen. Welche Bewandtniss es jedoch mit der Note: „Clementis VI. anno IIII. mixtim“ habe, ist mir unklar. Ich fand wenigstens in diesem Regestenbande, in welchem man oft drei verschiedene Korrektoren wahrnimmt, freilich bei einer nicht allzugenauen Durchsicht, auch nicht Einen Brief aus Klemens' VI. Zeiten. Signirt ist dieser Band mit Nr. 112.

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1) Giov. Batista Bovio schrieb: La pietà triomfante sulle distrutte grandezze del gentilesimo nella manifica fondazione della insigne basilica di s. Lorenzo in Damaso di Roma colla serie storica di tutte le sue chiese figliali, degli ufficii della Cancellaria apostolica e de' Cancellieri della S. R. Chiesa. Roma 1729. Und Jakob Cohellius schrieb: Notitia Cardinalatus. Rom. 1613, und hier Cp. 17 p. 193,,de vice-cancellariis" Ciampini hingegen: „De sanctae R. Ecclesiae Vicecancellario illiusque munere, auctoritate et potestate deque officialibus cancellariae apostolicae aliisque ab eodem dependentibus" etc. Romae 1697.

52. Tom. V. anni IX. et X. Auf dem Rücken des rothen Einbandes wie gewöhnlich: Ioan. XXII. Secret. an. IX. X. Tom. V. und vor dem gut verfassten, gleichzeitigen, nach der Foliozahl eingerichteten Index in langer langobardischer Schrift: „Rubrice registri literarum secretarum Sanctissimi in Christo patris domini nostri, Domini Ioannis divina providentia pape XXII. que per eius cameram transierunt. Anno pontificatus nono et decimo, et primo anno nono". Vom Jahre IX. gehen die Briefe von fol. 1 bis 190, im Ganzen nach Raynald'scher Numerirung 1080 Nummern. Am Schlusse der Rubriken anni IX. steht mit derselben verlängerten Schrift: „Sequuntur rubrice dicti decimi anni“, und diese, 1131 an der Zahl, gehen von fol. 190-376, so dass der fünfte Band auf 376 Blättern, in zwei Kolumnen, wie die Secretae durchgängig, 2211 Urkunden enthält. Die Numerirung der Blätter mit römischen Ziffern in der Mitte oben am Blatte ist aus der Gleichzeit; die rothen Anfangsbuchstaben, sowie die Adresstiteln wurden erst dann eingetragen, nachdem der Regestenband kopirt war; Korrekturen sind selten; hie und da Lacunae; die Anordnung wie in Tom. III. Eigenthümlichkeiten: a. Am Vorsatzblatte, welches dem Deckel angeklebt ist, hat eine viel spätere Hand angemerkt: „Annus IX. Ioannis XXII. incipit die V. Septembris anni 1324". b. Am Schlusse des an. IX. ganz oben aus der Gleichzeit: „ordinatum, correctum". c. Am letzten leeren ungezählten Blatte: „De curia Valascus“. verträgt sich die Anmerkung annus IX. incipit V. Sept. 1324 mit den so häufigen gleichzeitigen in den lit. Commun. wo z. B. zum selben annus IX. zu lesen: „incipit VII. Idus Septembris 1324", also den 7. und nicht den 5. September? Das Ordinatum mag sich auf die geographische, aber nicht chronologische Einreihung der Urkunden beziehen; Frankreich kommt zuerst, dann folgt England, Spanien, Portugal, Deutschland (beginnt pro anno IX. fol. 40 Nr. 324 und geht bis fol. 54 Nr. 415, und pro anno X. fol. 244 Nr. 1442 bis fol. 259 Nr. 1529), Kalabrien, Sicilien, Ungarn, Italien, Schweden (Böhmen und Mähren wird stets zu Deutschland gerechnet). Und schliesslich, da die Schrift des Satzes: De curia Valascus" die des Codex ist, aber verschieden

Nun wie

von der des Tom. IV. so vermuthe ich, dass dieser Valascus der Schreiber sei des vor uns liegenden Regestenbandes. Signirt ist derselbe mit Nr. 113.

53. Tom. VI. anni XI. et XII. Auch hier am Rücken das gewöhnliche: Ioh. XXII. Secret. an. XI. et XII. Tom. VI. Die Jahre sind gesondert, und jedes hat seinen besonderen von einer gleichzeitigen aber anderen Hand, als die des Codex ist, geschriebenen Index, welcher unpaginirt ist, und nicht, wie bei den früheren, nach den foliis, sondern nach gleichzeitigen, fortlaufenden Nummern, die jedoch mit dem Texte nicht korrespondiren, die Regesten nachweisen soll. Das Jahr XI. zählt auf 172 Blättern 1108 nach der von Raynald angesetzten Numerirung, und das Jahr XII. auf 160 Blättern 1051, demnach im Ganzen 2159 Urkunden, die bereits so streng geographisch geschieden sind, dass das Jahr XI. schon zwei förmliche, durch ein leeres Blatt geschiedene Abtheilungen bildet. Die erste Abtheilung auf 88 Blättern mit 546 Briefen (nach einer späteren Zählung) betrifft blos Italien. Die zweite Abtheilung mit einem eigenen Index wird nach dem leeren Blatte eröffnet mit den Worten: „Note patentes Francie anni undecimi", und zählt auf 84 Blättern 562 Urkunden, die Frankreich, England, Spanien etc. betreffen. Urkunden für Deutschland sind (nach Raynald's fortlaufender Zählung) von Nr. 852-941. Annus XII. beginnt nach dieser Zählung mit Nr. 1109 und dient für Deutschland von Nr. 1648-1728. In der Schrift und Anordnung ist dieser Band gleich dem Tom. V. Seine Eigenthümlichkeiten sind: a. Ein bedeutend kleineres Format, als bei allen vorhergehenden. Ursache, der Schaden, den dieser Band durch Wasser erlitt; nicht nur musste er sehr stark beschnitten, sondern auch gar viele beschädigte Blätter mussten mit neuem Pergamente ausgebessert werden. Die Folge davon ist, dass ganze Strecken von Urkunden verloren gingen und nicht wieder ersetzt sind 1). b. Auf dem Vorsatzblatte liest man aus

') Mir kam ein schon von Palacký benützter Regestenband Klemens' V. anni II. zur Hand (siehe S. 24 d. W.), dessen Index im Anfange und zu Ende mank ist, und dessen letzte Blätter durch Nässe bedeutend gelitten haben. Geschah dieser Schaden im Castel

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