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der Gleichzeit: „Annus XI. Ioh. XXII. incipit VII. Idus Sept. anno 1327." Also ganz übereinstimmend mit ähnlichen Noten in der lit. Commun. c. Der annus XII. hat eine doppelte Blätternumerirung; die eine fängt mit 1 an, die andere mit einer Zahl, die zu der vorhergehenden nicht passt. Es scheint, dass der annus XII. ehedem einen Band für sich ausgemacht hatte, dann einem anderen beigebunden, mit diesem numerirt, und endlich abermals von diesem getrennt, dem annus XI. angehängt wurde; oder fehlen von annus XI. einige Lagen? Ich würde mich für diese letztere Ansicht entscheiden. Eine Signatur nahm ich

nicht wahr.

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54. Tom. VII. anni XIII. et XIV. Dieser Band gleicht in Allem dem Tom. V. Er zählt 420 Blätter mit 2157 Nummern. Von diesen fallen auf das Jahr XIII. 176 Blätter und 1012 Nummern, und auf das Jahr XIV. 216 Blätter mit 1145 Urkunden. Die beiden dem Regestrum vorgebundenen, hier nicht mitgezählten Indices zählen 28 Blätter. Im Jahre XIII. beginnt Deutschland mit Nr. 476 und endet mit Nr. 575, und im Jahre XIV. mit Nr. 1855-1974. Auf dem Vorsatzblatte steht: Annus XV. (sic, statt XIII.) incipit VII. Idus Septembr. 1329. Signirt ist dieser Band mit Nr. 115.

55. Tom. VIII. anni XV. et XVI. Am Rücken die Aufschrift: Ioh. XXII. Secret. an. XV. XVI. Tom. VIII. Die Schrift dieselbe wie Tom. VII. nur dass hier der den Regesten vorangebundene Index, welcher die Urkunden nach der Blätterzahl citirt, von dem Schreiber des Codex, also Valascus, stammt. Die Anordnung etc. wie Tom. V. Auch Raynald's Paginirung und Urkunden - Numerirung. Die Blätter haben eine Numerirung aus der Gleichzeit; es sind ihrer, ohne Index, 366 mit 1821 Urkunden, von denen 973 auf 191 Blättern auf das Jahr XV. fallen. Zwischen dem Jahre XV. und XVI. ist ein unbeschriebenes Blatt. Am Schlusse des Codex liest man: „Finito libro sit laus

s. Angelo? Monsign. M. Marini erzählte mir, wie er selbst bei Lebzeiten seines Oheims, Gaëtano Marini, eine Masse von Urkunden im Castel s. Angelo sah, die durch Feuchtigkeit verdorben

waren.

et gloria Christo amen". Für Deutschland anni XV. von Nr. 310-377, und an. XVI. Nr. 1311-1368. Eine Signatur fiel mir nicht auf.

56. Tom. IX. anni XVII. et XVIII. Am Rücken des rothen Einbandes steht auf dem schwarzen Schildchen: Ioh. XXII. Secret. an. XVII. XVIII. ohne Angabe des Bandes, welcher folgerecht der neunte sein muss. Die Schrift und die Eintheilung ist ganz die der früheren Bände, nur ist hier das Besondere, dass in dem ersten Buchstaben des Regest. anni XVIII. der Kopf eines Papstes mit der Feder roth gezeichnet erscheint, das einzige Beispiel dieser Art, welches mir in Johann's XXII. Regesten vorkam. Der Band zählt 315 Blätter mit 1658 Dokumenten; von diesen fallen auf das Jahr XVII. 163 Blätter mit 834 Nummern, und auf das Jahr XVIII. 824 Urkunden. Der Index, welcher nicht mitgezählt ist, zählt 20 Blätter; nach demselben ist ein leeres Blatt, und vier ähnliche am Schlusse des Codex. Dort, wo die Kolumne anni XVII. endet, liest man durch die Breite der Kolumne in Unizial: ,Finito", und zu Ende des Registers an. XVIII. „Finito libro sit laus et gloria Christo". Deutschland's Urkunden an. XVII. von Nr. 604-646 und an. XVIII. von Nr. 1083-1135. Der Band ist stark beschnitten und lichtschwarz am Schnitt angestrichen. Vor dem Index ist die Signatur Nr. 117 1).

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Die Resultate, die wir aus der Beschreibung dieser 9 Regestenbände Lit. Secret. Iohann. XXII. gewinnen, sind folgende: 1. In der literis Secretis herrscht durchgängig die geographische Eintheilung, und in dieser erst die chronologische;

2. Drei sehr geübte Schreiber waren an diesen Regesten beschäftigt, die mit grosser Aufmerksamkeit nach einem festen Plane gearbeitet haben;

3. Die Abschrift wurde kaum aus einem Kladdenbuche, sondern aus älteren Regesten, und nur Weniges aus Originalien genommen;

1) Da der Tom. IX. mit Nr. 117, der Tom. VII. mit Nr. 115, Tom. V. mit Nr. 113 und Tom. IV. mit Nr. 112 signirt sind, der Nr. 112 aber noch 3 Tomi vorangehen, so müssen wir schliessen, dass der letzte Band der literae Communes die Nr. 108 haben müsse.

4. Da mehrere Jahrgänge in Einen Band vereint wurden, die Kopisten aber die Briefe mit dem „ut supra" intermixtim ansetzten, zu dem der Buchbinder in Einem Bande offenbar unachtsam war, so mögen sich bei chronologischer Festsetzung der Urkunden immerhin einige Schwierigkeiten ergeben;

5. Die vorhandenen 9 Regestenbände, welche Johann's XXII. literae Secretae, wie ich mit aller Wahrscheinlichkeit vermuthe, beenden, sind ämtlich angelegte Originale, stammen aber nicht aus seinen Zeiten, wenn gleich mit aller Wahrscheinlichkeit von diesem Papste die Idee ausging, neue Regesten-Abschriften einzuleiten;

6. Die meisten Briefe Johann's XXII. sind ohne Angabe des Ausstellungsortes eingetragen, nicht immer richtig indicirt und hie und da unvollständig.

§. 10.

Fortsetzung der Beiträge zur Kenntniss der päpstlichen Regesten. Regesten Klemens' VI. Die Kladdenbücher Innocenz' VI. Un

terschiedliche Regesten-Auszüge und Bemerkungen hierüber.

Mehr zufällig als absichtlich gelangte ein Regestenband Klemens' VI. und zwar der zweite aus seinem neunten Regierungsjahre, demnach einen Theil der Briefschaften des Jahres 1351 enthaltend, und zwei Bände aus dem vierten Regierungsjahre des Papstes Innocenz' VI. also von 1356, in meine Hände. Der erste Band hatte für mich das besondere Interesse, dass er mir die Ueberzeugung gewährte, wie jenes in Johann's XXII. Regesten eingeführte Ausscheidungs- oder Klassificirungs - System der einzelnen Urkunden durchgreifend wurde, und sich jetzt nicht mehr mit der Eintheilung nach Ländern begnügt, sondern in der geographisch-chronologischen auch eine nach Materien einführte. Die zwei anderen zeigten mir, wie die römische Kurie Kladdenbücher anzulegen pflegte. Ich fand sie in folgender Weise:

57. Tom. II. anni IX. Clementis VI. (gewählt 7. Mai, gekrönt 19. Mai 1342, gestorben 6. December 1352.) Auf dem Rücken des blau ledernen Einbandes auf einem rothen Schildchen

liest man in Gold: Clemens Vl. Tom. II. Pars II. und auf dem ersten Blatte roth: „De indultis, privilegiis et dispensationibus anni noni domini Clementis Pape VI. Tomus secundus, Pars secunda". Diese Aufschrift, so wie die Initialen der Urkunden sind allein roth geschrieben. Der Band zählt 164 Blätter, von denen 8 eine Lage bilden. Auf der Seite sind 46 mit Tinte gezogene Linien. Immer am Schlusse einer jeden Lage steht unter der Custode die Bemerkung: „correctum cum papiro" (also unmittelbar aus dem Original - Konzept), und wirklich sieht man hie und da angebrachte Korrekturen. Die Numerirung der Briefschaften in diesem Bande ist eine Fortsetzung der Pars prima mit der Nr. 791; der Schluss Nr. 1537, so dass hier im Ganzen 746 Urkunden erscheinen. Mit der Nr. 1493 enden die literae de indultis, privilegiis et dispensationibus, und mit Nr. 1494 beginnen die literae communes anni noni. Die Schrift, durchgängig von Einer Hand, ist meines Dafürhaltens nach dieselbe, wie ich sie in dem Bande de negotiis Tartarorum" fand1), so wie die ganze äussere Anordnung auffallend ähnlich den Regestenbänden Klemens' V. Irgend eine Signatur fiel mir nicht auf.

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58. Pars I. anni IV. Innocentii VI. (gewählt 18. Decbr. gekrönt 30. Decbr. 1352, gestorben 12. Septbr. 1362.) Es ist dies ein Kladdenbuch mit folgender Einrichtung. Man nahm weisses Papier und befestigte auf die einzelnen Bögen die gleichfalls auf Papier geschriebenen Original - Konzepte an ihren zwei Ecken mittelst Buchbinderpappe. Je nach der Länge des Textes sind diese Papierstücke bald grösser, bald kleiner, aber nur auf einer Seite beschrieben. Eine Ordnung nach Materien, oder nach Ländern nahm ich bei diesen aufgeklebten Zetteln, höchstens die der Raumersparniss, nicht wahr. Eine viel spätere Hand numerirte sie, und brachte so in dieser ersten Abtheilung 417 Nummern heraus. Da ich hier auch Briefe Urban's V. anni IV. also vom Jahre 1366 antraf, so habe ich den klaren Beweis, dass

1) Siehe S. 35 d. W. Da mir die Regestenbände nicht zu gleicher Zeit vorlagen, so konnte ich blos aus dem Gedächtnisse und aus den mir bei der Benützung gemachten Anmerkungen auf die Aehnlichkeiten der Schrift schliessen.

selbst dieses Kladdenbuch, wie es vor uns liegt, nicht unter Innocenz' VI. Regierung angelegt wurde. Selbst in den Jahren ist nicht durchgängig konsequent ausgeschieden worden; mitten unter Urkunden anni IV. liegen andere anni VII. Dass keine gleiche Schrift vorhanden sein kann, ist leicht zu begreifen; aber eigenthümlich ist die Wahrnehmung, dass jedes Land seinen besonderen Schreiber hatte, eine Einrichtung, die nur lobenswerth und äusserst praktisch sich herausstellen musste. Korrekturen und durchgestrichene Urkunden kommen, wie natürlich, häufig vor; jene, welche wirklich expedirt wurden, tragen an der Rückseite die Sigle R. also registrata.

59. Pars II. anni IV. Innocentii VI. In der Einrichtung ganz gleich der Pars I. Als Fortsetzung beginnen hier die Briefe signirt mit Nr. 418 und enden mit Nr. 742. Häufig findet man auf der Rückseite der Urkunden das Expediatur mit der Zeitangabe, wann dies geschehen müsse, häufig die Note: „Fiat de bona litera", auf einer Nr. 544. „Si Magister Valascus non posset eam expedire propter infirmitatem, distribuatur per Rescribendarium bono et bene intelligenti Scriptori, et expediatur in duos dies" 1). Auch in diesem Bande kommen Briefe Urban's V. vor. Ob von diesen Kladdenbüchern Regestenbände oder Reinschriften existi

') Die Procedur bei der Eintragung in die Regesten erzählt Jacobus Cohellius in seiner Notitia Cardinalatus p. 225 also: „Ubi literae Apostolicae expeditae fuerint per unum ex Scriptoribus, vel eorum famulum ad Registrum portantur; hic taxa similis Scriptoribus soluta soluitur in manibus alterius ex Registratoribus ad id deputati (hi enim licet numero viginti, ex quibus Collegium istorum constituitur, non omnes tamen exercent officium) alteri vero Registratori similiter ad hoc deputato soluitur etiam ipsarum literarum registratura, plus vel minus, prout longa seu brevis erit illarum series; is recepta taxa, alteri Registratori literas distribuit, et hic in libris publicis, seu quinternis rescribit et in regestrum ponit; registratae cum originali auscultantur; auscultatis vero Magister officii a tergo eius suae auscultationis fidem astruit per verbum „Auscultata" ... Et cum Registratores isti ex viginti viris Collegium constituant . . . duo ex ipsis Magistri Registri Bullarum dicuntur, qui duos etiam substitutos habent; et adest quoque Custos Registri Bullarum".

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