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lichkeit 2). Meichelbeck nahm von dem Manuscripte eine vollständige wortgetreue Abschrift, welche später in Pl. Braun's Besitz überging, und nach dessen Tode mit andern Meichelbeckischen Papieren in das bischöfliche Archiv zu Augsburg kam. Der Originalcodex des Chronicon selbst gelangte, nachdem er von P. Maurus Feyerabend für die beiden ersten Bände seiner,,Jahrbücher des ehem. Reichsstifts Ottenbeuren" (4 Bde. Ottenbeuren 1813-16) als Hauptquelle benützt worden war, in die Hände des Ottenbeurer Conventualen P. Basilius Miller (gest. als Wallfahrtspriester zu Mussenhausen am 2. Juni 1844), welcher ihn i. J. 1837 an den k. Regierungsdirector v. Raiser zu Augsburg, als dieser während eines Aufenthaltes in der dortigen Gegend dessen Aufbewahrungsort in Erfahrung gebracht, nebst dem Originale der Ellenbogischen Chronik aushändigen musste. Raiser sandte nun das Manuscript mit der Ellenbogischen und der anderwärts aufgegriffenen Sandholzerischen Chronik, dann mit ungefähr 400 Original-Urkunden, die er zu derselben Zeit gelegenheitlich einer Landgerichts-Visitation in Ottenbeuren zu Handen gebracht, im Juni 1838 an das k. allgemeine Reichsarchiv nach München ein, wo sich dasselbe zur Stunde noch befindet 3).

2. Bestandtheile. Das in Frage stehende Chronicon und Traditionsbuch bildet einen schönen Pergamentcodex in quart, 10 hoch, 6" breit und 32 Blätter stark, mit vorzüglich schöner eigenthümlicher Urkundenschrift während des 12. bis 14. Jahrhunderts von verschiedenen Händen geschrieben. Es laufen mehr als sechs unterscheidbare Schriftzüge durch das ganzeWerk,

2),,Nach Ihrem Verlangen überschicke ich hiemit das kostbare Manuscript, doch mit der Hoffnung, nach einem Monat oder bis Mariae Himmelfahrt es widerum ruckzuerhalten... Gott erbarme sich über ganz Europa..." (Schreiben des Abtes Honorat an Meichelbeck vom 7. Juli 1794.)

5. 3) S. Jahresber. des hist. Kreisvereines von Schwaben und Neub. für d. J. 1838, S. 67. Es war behauptet worden, Bas. Miller habe das Manuscript von Feyerabend selbst erhalten, mit der Anordnung, es bis zur Wiederherstellung des Klosters Ottenbeuren sorgfältig aufzubewahren.

und nach ihnen dürften sich folgende einzelne Bestandtheile desselben herausstellen:

I. Bl. 1-10 einschl., geschrieben im 12. Jahrh. von einem ungenannten, doch, wie seine Nachfolger, ohne allen Zweifel dem Kloster Ottenbeuren angehörigen Mönche, dessen Tod von Feyerabend (I. XIX.) um 1135 angesetzt wird. Die Handschrift dieses Theiles hat das Eigenthümliche, dass zu den Initialen wichtiger Abschnitte rothe Farbe gebraucht ist, was sich im Folgenden nicht weiter findet. Die Schrift umfasst den Zeitraum von der Klosterstiftung, angeblich 764, bis zur Ertheilung des grossen Freiheitsbriefes durch K. Otto I. i. J. 972, und der Aufstellung des Abtes Rudung in demselben Jahre, gerade so, wie ihn der Verfasser im Eingange seiner Darstellung als die von ihm zu behandelnde Periode im voraus feststellt. Es wäre möglich, dass dieser Abschnitt schon zu Ende des 10. Jahrh. verfasst worden, und die noch vorhandene Schrift nur eine Copie wäre. Jedoch ist weit wahrscheinlicher, dass sie erst im 12. Jahrh., etwa um 1130, entstanden sei; denn die Befugnisse der Klosterschirmvögte auf ihr altherkömmliches, durch Kaiserbriefe festgesetztes Mass zurückzuführen, und die Freiheit des Klosters vom Reichsheerbanne und andern Reichslasten, wie sie die alten Kaiser verliehen, in Erinnerung zu bringen und geltend zu machen, ist unverkennbar die Tendenz dieser Schrift, und die in beiden Beziehungen in den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts wie von andern Klöstern, so auch von dem unsrigen erfahrenen Bedrückungen gaben wahrscheinlich zu deren Abfassung die Veranlassung. Darauf deuten, abgesehen von allem Andern, schon die Randnoten aus dem Calixtinischen Concordate von 1122 und aus anderwärtigen spätern Dokumenten hin, welche von der Hand des Schreibers, vielmehr des Verfassers, dem angeblichen Privilegium Karls des Grossen beigeschrieben sind.

II. Bl. 11 erste Seite bis Bl. 14 erste Seite einschl., 13. Jahrh., gibt zuerst den Katalog der Aebte, vom ersten, Toto, bis auf Konrad I., gest. 1229, spricht dann von den Schirmyögten, wie von den Aebten des 11. und 12. Jahrh., bis zum seligen

Abte Rupert I. (1102-1145), dessen Wirksamkeit, unter Aufführung mehrfacher Güterschenkungen an das Kloster, umständlicher geschildert wird.

III. Bl. 14 zweite Seite bis Bl. 28. erste Seite einschl., 13. Jahrh., wird die Klostergeschichte und die Aufzählung der Gütererwerbungen fortgesetzt, und unter Einschaltung wichtiger, die Klosterfreiheiten und Rechte schirmender Urkunden von Kaisern, Päpsten und Bischöfen bis zum Jahre 1221 fortgeführt.

IV. Bl. 28 zweite Seite und Bl. 29, 13. Jahrh., beschreiben die letzten Jahre des Abtes Konrad, gest. 1229, und beginnen die Regierungszeit des Abtes Berthold (1229–1248), ohne dass jedoch diese bis zum Ende fortgeführt wird.

V. Nach einer wahrscheinlich später geschehenen Einfügung von 11 Zeilen über gewisse Ottenbeurische Lehengüter werden auf Bl. 30 und der ersten Seite von Bl. 31 die Gutserwerbungen und Veränderungen unter Abt Berthold fortgeführt, wahrscheinlich von zwei verschiedenen Händen, die gleichfalls dem 13. Jahrh. angehören.

VI. Endlich finden sich, wie auf Bl. 30 erste Seite, so auch auf der zweiten Seite von Bl. 31 und auf dem anfänglich leergelassenen Vorsetzblatte vor dem Beginne des Chronicon für sich bestehende Einträge, von verschiedenen Schreibern im 14. Jahrh. eingeschrieben.

3. Ausgaben. Einer Bearbeitung und Herausgabe in der Weise, wie eine so wichtige Geschichtsquelle sie verdient und die Wissenschaft sie fordert, ist dem Ottenbeurer Chronicon bisher nicht zu Theil geworden. Die Ottenbeurischen Jahrbücher von Feyerabend geben blos die Urkunden aus demselben, und einzelne Abschnitte fragmentarisch und ohne Verbindung als Belegstellen unter dem Texte. Regierungsdirektor von Raiser besorgte zwar, nachdem ihm, wie oben gesagt, i. J. 1837 das Chronicon im Originale zu Handen gekommen, als Beigabe zum Jahresberichte des historischen Kreisvereines im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg für das Jahr 1838, Augsburg 1839, S. 64-86 eine Ausgabe desselben

unter dem Titel: Chronicon antiquissimum Ottenburanum, mit historisch-kritischer Analyse des Textes und mit den statistischtopographisch - genealogischen Ortserklärungen." Allein so dankenswerth auch diese Erklärungen sind, so wenig kann in dieser Ausgabe die Behandlung des Textes selbst befriedigen. Denn dieselbe gibt den Text vollständig (mit Weglassung der bei Feyerabend gedruckten Urkunden) nur bis zum 16. Blatte; über alles Folgende, sohin die Hälfte des Werkes, wird nur im Auszuge berichtet. Die abgedruckten Textesstellen werden durch die dazwischengeschobenen Erläuterungen aus ihrem Zusammenhange gebracht, es wird dadurch das Ganze in eine Menge kleiner Stückchen zerrissen und ungeniessbar gemacht. Endlich aber geht dem Texte in dieser Ausgabe Correctheit und diplomatische Treue in hohem Grade ab, und damit gerade jene Eigenschaft, welche bei der Herausgabe alter Schriftwerke vor Allem gefordert werden muss.

Bei diesem Sachverhalte glaube ich gerechtfertigt zu seyn, wenn ich es für keine überflüssige Arbeit hielt, das alte Ottenbeurer Chronicon, diesen ,,Thesaurus Ottenburanus", wie man es im Kloster nannte, in dieser zur Veröffentlichung einheimischer Geschichtsquellen bestimmten Zeitschrift neuerdings, und zwar vollständig und in seiner ursprünglichen reinen Gestalt, dem Drucke zu übergeben. Für diesen Zweck hat Herr Universitätsbibliothekar Dr. Ruland zu Wirzburg und ich die an sich schon gute Meichelbeckische Abschrift neuerdings mit der Urschrift zu München auf das Genaueste verglichen und berichtigt, und auf Grund dieser Vergleichung folgt aus dem Originale der nachstehende Abdruck, welcher blos in Bezug auf Interpunktion und Gebrauch grosser Anfangsbuchstaben die heut zu Tage übliche Schreibweise einhält, in allem Uebrigen aber genau an die Urschrift sich anschliesst.

1. Aeltester Theil des Chronicon aus dem 12. Jahrhunderte, Bl. 1 bis 10 der Handschrift.

(S)cientes quoniam fastidiosa sunt, que in scriptis minus conpendiose tractantur, conplacuit admodum nobis ualde breuiter positionem describere Ŏtenburrenssis uidelicet nostri monasterii, qualiter a fundamentis constructum sit; pariter per quos inicium tante prouectionis usque ad nos Christo donante acceperit. Vbi nulla supereffluitatis usi prolixitate tantumque uetustissimam literarum seriem prosequentes, uerbis quam succincte positis eiusdem loci exordia indicare satagimus.

Igitur ante omnia non inmerito fundatores, qui Deum sibi heredem suis ex rebus elegerunt, in ipso narrationis ordine ponendos estimamus, deinde quibus prediis et quantis monasterii fundamenta locauerint, quotque militantium Deo personas in eodem constituerint, dignitates priuilegiorum denuo ac libertates uel etiam donationes seu predia, per manus imperatorum euidenter collata ostendemus. Rursus quo regni ac principum consilio predictus locus ab expedicione regali ac seruitute siue hostili clipeo relaxatus sit et abstractus, autenticis regum scriptis una denotabimus. Nunc de singulis uideamus.

,,Anno incarnationis dominice septingentesimo LX. f. regnante Karolo glorioso Romanorum imperatore. Ego Sila chus ex Alamannia uir nobilis ac prepotens, et vxor mea Erminswint cum filiis nostris Gauciperto episcopo, Totone clerico, simul et Tageberto laico, monasterium in domate proprio, quod diuisum et separatum liberalissime a cunctis coheredibus contraximus et possidemus in loco, qui vocatur Ŏtin burra, secundum ecclesiasticam institutionem et iudicum leges in Dei nomine construimus atque fundamus. Omnia igitur predia uel mancipia totamque familiam nostram omnipotenti Deo et

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