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AUSGEWÄHLTE URKUNDEN

ZUR

VERFASSUNGS-GESCHICHTE

DER

DEUTSCH-ÖSTERREICHISCHEN ERBLANDE

IM MITTELALTER.

MIT UNTERSTÜTZUNG DES K. K. MINISTERIUMS FÜR CULTUS UND UNTERRICHT

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Vorwort.

Die vorliegende Publikation will, wie schon ihr Titel besagt, eine Reihe von Urkunden, welche die Verfassungsgeschichte der deutschösterreichischen Erblande im Mittelalter beleuchten, in bequemer Form der Benützung zugänglich machen. Sie ist zunächst für den akademischen Gebrauch in Uebungscollegien und Seminarien berechnet, wird aber vielleicht, da sie eine Reihe von bisher noch nicht oder nur in ungenügender Form gedruckten Urkunden, welche für die österreichische und damit auch für die deutsche Verfassungsgeschichte von Belang sind, in kritischer Form zum Abdrucke bringt, auch in etwas weiteren Kreisen sich als brauchbar erweisen.

Das Ziel, das wir mit dieser Sammlung anstrebten, und das zugleich die Grundsätze bestimmte, welche bei der Auswahl massgebend sein mussten, war, eine Illustration der Verfassungsgeschichte in den genannten Ländern durch Zusammenstellung der wichtigsten und für die Entwickelung typischen Urkunden zu geben. Dabei schwebte uns der Begriff der Verfassungsgeschichte in dem weiteren Sinne vor, wie er sich seit Waitz allgemein eingebürgert hat, derart, dass sie die Geschichte des gesammten Staats- und Verwaltungsrechtes in sich schliesst. In diesem Umfange nun sollte durch charakteristische Einzelurkunden so weit als möglich die Eigenart der Entwickelung in den einzelnen Territorien des späteren Oesterreich, wie das allen Gemeinsame und die Staatsbildung selbst skizzirt werden. Wenn dabei auch insbesondere der Verwaltungsgeschichte grössere Beachtung geschenkt wurde, so mag dies seine Begründung in der grossen Be

deutung finden, welche dieser Seite des öffentlichen Rechtslebens für die allgemeine Erkenntnis der Verfassungsentwickelung zukommt.

Die zeitliche Ausdehnung der Sammlung wurde auf das Mittelalter beschränkt, so zwar, dass die Zeit Maximilians, welche ob ihrer Bedeutung für die Gestaltung der österreichischen Verfassung eine besondere Beachtung verdient, auch einer gesonderten Darstellung überlassen bleiben möge.

Damit schien andererseits die geographische Begrenzung von selbst gegeben, indem die böhmische und ungarische Ländergruppe, welche im Mittelalter eine rechts- und verfassungsgeschichtlich durchaus gesonderte Stellung einnahmen, dem entsprechend ausserhalb des Rahmens der Arbeit belassen wurden. Und ebenso wurden Urkunden, welche das allgemeine deutsche Reichsrecht und damit direct oder indirect auch die österreichische Verfassungsentwickelung betreffen, aus dieser den specifisch österreichischen Verhältnissen gewidmeten Sammlung absichtlich und bewusst ausgeschieden, Urkunden kirchenrechtlichen Inhalts aber nur insoweit berücksichtigt, als sie für die Ausgestaltung der staatlichen Verfassungsverhältnisse von Einfluss waren.

Dass jede solche Auswahl viel Subjectives in sich tragen muss, ist ein Fehler, der wohl nie vermieden werden kann. Aber auch abgesehen davon sind die Momente, welche bei der Wahl im einzelnen entscheidend sein müssen, so mannigfaltig, dass bei allem Bestreben nach möglichster Objectivität doch immer viel Zufälliges mit einfliesst; zumal wenn gegenüber einer unerschöpflichen Fülle von interessanten Urkunden die Rücksicht auf die räumlichen Grenzen, welche ein solches, practischen Zwecken gewidmetes Buch nicht überschreiten darf, zur weitgehendsten Einschränkung unaufhörlich hindrängt. Bald spielt die Frage der Ueberlieferung, bald das Verhältnis der verschiedenen Urkunden zu einander, oder aber die Thatsache, dass eine Urkunde über mehrere Probleme gleichzeitig Auskunft gibt, vielleicht auch der äussere Umfang und anderes dgl. bei der Wahl zwischen mehreren ähnlichen Urkunden eine entscheidende Rolle.

Wer immer an ein Unternehmen dieser Art herantritt, muss eingedenk dieser in der Natur der Sache gelegenen Schwierigkeiten sich von Anfang an darüber klar sein, dass es bei jeder solchen Auswahl ein absolut Richtiges überhaupt nicht gibt, und dass man sich mit einem relativ Befriedigenden begnügen müsse. Und so sind auch die

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Wünsche und Hoffnungen, die wir an diese Publikation knüpfen, vollkommen erreicht, wenn es uns gelungen sein sollte, im ganzen dem anzustrebenden Ziele annäherungsweise gerecht geworden zu sein, ohne im Einzelnen allzu oft und allzu weit von dem Wünschenswerthen abgeirrt zu haben.

Mehr als sonst hatte diese Arbeit mit Schwierigkeiten in verschiedener Richtung zu kämpfen. Dieselben werden dem am besten verständlich sein, der sich auch nur einigermassen selbst mit solchen Untersuchungen beschäftigt hat. Gerade dieses Gebiet der österreichischen Geschichte im weiteren Sinne wurde ja bis in die jüngste Zeit nahezu ganz vernachlässigt. Es mangelt heute noch allenthalben an den für eine auch nur annähernd abschliessende Darstellung nöthigen Vorarbeiten. Das Wenige was vorliegt, ist entweder territorial oder aber in der chronologischen Ausdehnung beschränkt, so dass allüberall noch empfindliche Lücken klaffen.

Der Versuch, diese zu überbrücken, nöthigt an die Quellen selbst heranzugehen. Die einzelnen Urkundenbücher und Regestenwerke, die Publicationen der verschiedenen landschaftlichen Geschichtsvereine eingehend durchzuarbeiten, war so neben der Verwertung der speciellen Fachliteratur unumgänglich nöthig. Ebenda aber begegneten wiederum neue Hindernisse. Das Quellenmaterial selbst ist sehr zerstreut, oft stückweise und an recht abgelegenen Orten publicirt. Der Mangel zusammenfassender Urkundenbücher machte sich da besonders fühlbar. Auch sind die Angaben über die handschriftlichen Vorlagen, die sich bei Urkundendrucken finden, vielfach unzulänglich, wenn sie nicht überhaupt ganz fehlen. War bei dem Charakter und der Ausdehnung dieses Werkes im allgemeinen die Beschränkung auf das bisher im Drucke Publicirte von selbst geboten, und konnte es von vornherein nicht Aufgabe desselben sein, auf die Neuedition bisher unbekannter Stücke das Hauptaugenmerk zu richten, so war doch schon aus den eben erwähnten Gründen die Heranziehung der Archive unabweislich. Und diese archivalischen Arbeiten mussten um so grösseren Umfang annehmen, als wir es uns zum Principe gemacht hatten, die einzelnen Stücke nicht aus Drucken, sondern stets nach der jeweils besten handschriftlichen Ueberlieferung zu ediren. Nur ganz ausnahmsweise, nämlich dort, wo entweder keine handschriftliche Ueberlieferung zu beschaffen war, oder aber ein durchaus entsprechender

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