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Druck aus jüngerer Zeit vorlag, wurde die Edition nach einem Drucke veranstaltet; in solchen Fällen erscheint der Druck, der unserer Ausgabe zu Grunde liegt, mit einem bezeichnet.

Im ganzen konnten zahlreiche Urkunden, die bisher oft nur in recht alten und unzulänglichen Drucken vorlagen, textlich berichtigt, vielfach auch ergänzt werden, wenn nämlich bisher nur eine theilweise Publication vorlag. Ausserdem wurde eine nicht unbedeutende Anzahl von Stücken nunmehr ihrem Texte nach bekannt, welche bisher nur in Regesten oder Auszügen zugänglich waren. Soweit es möglich war, wurde dabei zugleich versucht, besonders empfindliche Lücken durch Heranziehung neuen Materiales wenigstens einigermassen auszufüllen, so dass auch eine Reihe vielleicht nicht unwesentlicher Inedita mitgeboten erscheint.

Die Ausgabe soll im ganzen eine kritische sein, d. h. wenigstens den vornehmsten kritischen Anforderungen gerecht werden. Zu diesem Zwecke wurde stets das gesammte handschriftliche Material herangezogen und seiner inneren Beziehung nach verwerthet. Bei einzelnen undatirten Stücken gelang es so, deren chronologische Ansetzung näher zu fixiren oder zu berichtigen, soweit dies ohne nähere Specialuntersuchungen, auf die wir uns wohl nicht einlassen konnten, möglich war. Andererseits aber wurde neben der kritischen Behandlung auch die Rücksicht auf den praktischen Zweck des Buches stets gewahrt, wobei zugleich eine gewisse räumliche Oeconomie im ganzen mit zu beobachten war. Dem entsprechend wurde die Aufnahme von Varianten auf das Wesentlichste beschränkt und (in seltenen Fällen) auch eine Verkürzung des Textes besonders umfangreicher Stücke in sachlich unbedeutenden Theilen (so einfachen Aufzählungen von Besitzungen oder inhaltslosen Eingangs- und Schlussformeln) als empfehlenswerth betrachtet.

Von der Angabe der jeweils vorliegenden Drucke und einem Verweise auf die wesentlichste Literatur meinten die Verfasser besonders auch im Hinblick auf die praktischen Ziele dieser Publication doch nicht absehen zu sollen. Eine absolute Vollständigkeit dabei zu erreichen, war von vornherein nicht beabsichtigt. Insbesondere erschien es uns meist entbehrlich, in die Literaturangaben auch die allgemeinen und bekannten Handbücher einzubeziehen; vorwiegend die Specialarbeiten sollten dort berücksichtigt werden.

Was die Textbehandlung selbst betrifft, so waren auch da die gleichen Doppelrücksichten massgebend. Im allgemeinen wurden die wesentlichen Grundsätze massgebender kritischer Editionen befolgt; hie und da schienen unwesentliche Abweichungen im Interesse der Einfachheit und praktischen Verwendung des Buches geboten.

Die Schreibweise der Originale wurde bis zum 15. Jahrhundert durchaus beibehalten, für die spätere Zeit aber bei den nicht aus der kaiserlichen Kanzlei stammenden Urkunden vereinfacht, derart jedoch, dass auch da ein möglichst conservatives Vorgehen festgehalten wurde. Wo nur Kopien vorliegen, ist ein stärkeres Eingreifen des Herausgebers an sich gerechtfertigt. Als Princip war schlechthin die Vereinfachung der Orthographie unter thunlichster Wahrung der Wortform massgebend. In gleicher Weise wurden auch die Stücke behandelt, welche uns heute nur mehr in Drucken überliefert sind. Dabei waren wir bestrebt, auffallend sinnstörende Stellen (unter Angabe der Lesart des Druckes in Fussnoten) zu emendiren.

Zur Erleichterung der Benützung wurden am Schlusse als Indices eine chronologische Uebersicht (Zusammenstellung der Ueberschriften), eine geographische und eine Realübersicht hinzugefügt. Bei der geographischen schien es geboten, dort, wo die Landesgrenzen schwankten und dadurch die Frage der Zugehörigkeit einzelner Stücke berührt wurde, dieselben in allen in Betracht kommenden Gruppen zu verzeichnen. Bei denjenigen Urkunden, die (wie z. B. die Erbverträge mit Böhmen und Ungarn) durch die Vermittlung des herzoglichen Hauses alle unter dessen Herrschaft stehenden Länder gleichmässig betroffen haben, erfolgte die Eintragung bei all den Ländern, welche damals eben zur landesfürstlichen Hausmacht gehörten.

Bezüglich des Realindex haben wir uns unter den verschiedenen Möglichkeiten, die da offen standen, dahin entschieden, eine Uebersicht des gebotenen Stoffes im Anschluss an eine Art System des öffentlichen Rechtes zu bieten. Dabei war natürlich mit Rücksicht auf die bedeutenden zeitlichen Veränderungen und territorialen Verschiedenheiten an ein strenges, bis in alle Einzelnheiten gegliedertes >>System << von vornherein nicht zu denken. Unsere Absicht gieng vielmehr lediglich dahin, den in den Urkunden enthaltenen Stoff nach denjenigen allgemeinen Gruppen und Kategorien geordnet zusammenzustellen, welche den Erscheinungen des Rechtslebens jener Zeit entsprechen

und andererseits auch der wissenschaftlichen Darstellung im allgemeinen zu Grunde gelegt werden können.

Es ist wohl nicht erst hervorzuheben, dass die dabei gebrauchten Begriffe nicht für alle Einzelfälle genau in dem gleichen sondern jeweils in dem Sinne zu deuten sind, in welchem die Einzelurkunde nach Ort und Zeit ihrer Ausstellung gefasst sein will.

Die so nach Hauptkategorien mit einer gewissen weiterreichenden Gliederung gebotenen Zusammenstellungen, bei welchen wir es für vortheilhaft hielten, in zweifelhaften Fällen lieber mehr als weniger unter den einzelnen Rubriken aufzunehmen, sollen eine Uebersicht geben über die Urkunden, welche mit grösserer oder geringerer Wichtigkeit für die einzelnen Materien in Betracht kommen, und wir glauben, dass für die practische Verwendung des Buches in Seminarien, wo ja doch stets zusammenhängende Fragen verfolgt und untersucht werden, diese Uebersicht willkommen sein werde. Da diese Zusammenstellungen eine Uebersicht bieten, nicht aber eine Bearbeitung sein wollen, so konnte im allgemeinen wohl nur der materielle Rechtsinhalt der Urkunden, nicht auch das, was dieselben etwa implicite und nur im Zusammenhalte mit anderen Urkunden zu bedeuten vermögen, in diesem Register zur Geltung kommen. Dies gilt insbesondere für jene meist formelhaften Theilen der Urkunde angehörigen Stellen, deren Ausbeutung für die geschichtliche Erkenntnis der Verfassungseinrichtungen allerdings von hervorragendster Wichtigkeit wäre, aber nicht ohne eingehende Untersuchungen möglich ist. So Titel und Amtsbezeichnungen im Eingang, die Reihenfolge der Bezogenen in der Adresse (bei Mandaten) und in der Promulgation oder der Sanctionsformel, Bemerkungen in der Narratio über Intervention im weiteren Sinne, oder in der Corroborationsformel über Mitwirkung bei der Urkunden - Beglaubigung, endlich die Eigenart der Zeugenreihen und sonstiger Beglaubigungsformen etc. Die wünschenwerthe Verwerthung des darin enthaltenen rechtsgeschichtlichen Materiales muss naturgemäss der zukünftigen Forschung überlassen bleiben.

In wie weit diese Form des Sachindex, die auf dem Gebiete privatrechtlicher Urkundensammlungen (Lörsch und Schröder) die Probe bestanden hat, auch auf unserem Gebiete sich bewähren kann, wird wohl erst die Praxis beantworten. Ungleichmässigkeiten und Unebenheiten, welche trotz aller darauf angewendeten Sorgfalt mit unter

laufen sein mögen, werden sich hoffentlich innerhalb solcher Schranken bewegen, dass sie der Brauchbarkeit des Ganzen keinen wesentlichen Eintrag thun.

Von der Anfertigung eines Namensverzeichnisses wurde absichtlich Umgang genommen, da dasselbe bei dem Charakter der Sammlung, welche weder hinsichtlich eines bestimmten Empfängers noch einer gewissen Zeit eine vollständige Urkundenreihe bietet, ohnedies kaum einen wesentlichen Werth repräsentiren könnte.

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Was die Antheilnahme der beiden Herausgeber an dem Ganzen anlangt, so erfolgte zunächst, nachdem A. Dopsch dem von E. Schwind eingeleiteten Unternehmen in seinen allerersten Anfängen beigetreten war, auf Grund gemeinsamer Ueberlegung die nähere Fixirung der Anlage, welche dem Ganzen gegeben werden sollte, und des Arbeitsplanes. Sodann wurde die Arbeit in der Weise getheilt, dass jeder von den beiden Herausgebern entsprechend der territorial sich vollziehenden Entwickelung die Bearbeitung einzelner Ländergruppen übernahm und durchaus (auch hinsichtlich des kritischen Apparates) selbstständig durchführte: (D: Oesterreich, Steiermark und die südlichen Länder Görz, Krain, Istrien, Triest; S: Kärnthen, Salzburg, Tirol und Vorarlberg). Die Gesammtredaction aber war dann sowohl hinsichtlich der definitiven Auswahl der einzelnen Stücke als der Edition selbst wiederum eine gemeinsame.

Zum Schlusse sei der freundlichen Unterstützung dankbar gedacht, welche uns von verschiedenen Seiten zu Theil geworden ist und die an dem Zustandekommen des Werkes wesentlich Antheil hat. Vor allem gebührt unser Dank dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht für die dem Unternehmen zugewendete materielle Unterstützung. Ferner den Directionen zahlreicher Archive und Bibliotheken, welche uns nicht nur im allgemeinen bei Benützung des Quellenmateriales selbst in der liebenswürdigsten Weise entgegenkamen, sondern die Arbeit stets auch durch verschiedene Nachforschungen und Auskünfte wirksam förderten. Es sind dies: die Direction des k. u. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchives, der Hofbibliothek, der Universitätsbibliothek, des Universitätsarchives, des Stadtarchives, des landständischen Archives, des Deutschordensarchives und des Institutes für österreichische Geschichtsforschung in Wien; des Statthaltereiarchives, des Stadtarchives, des landschaftlichen Archives und des Museums Ferdinandeum in Innsbruck; des Landes

archives und des Joanneum in Graz; des Museums Francisco - Carolinum und des Stadtarchives in Linz; des Museums Rudolfinum, des bischöflichen und des Stadtarchives in Laibach; des Archives der Landesregierung in Salzburg; des bischöflichen Archives in Brixen; des Stadtarchives zu Triest; des Archives des Kärnthner Geschichtsvereines und des Stadtarchives zu Klagenfurt; endlich der Stiftsbibliotheken in Klosterneuburg und Hohenfurt in Böhmen, des Nationalmuseums in Budapest, des germanischen Museums in Nürnberg und der Stadtbibliothek in Lübeck. Namentlich sei dabei die vielfache Unterstützung durch die Herren Sectionsräthe Dr. G. Winter und K. Schrauf, Herrn Dr. H. v. Voltelini, Dr. Anton Mayer, Dr. Karl Uhlirz in Wien, Dr. F. Pirkmeyer in Salzburg dankbar hervorgehoben. Zu ganz besonderem Danke fühlen wir uns verpflichtet Herrn Archivsdirector Regierungsrath Dr. J. v. Zahn in Graz und Herrn Archivar A. v. Jaksch in Klagenfurt, welche uns mit besonderer Liebenswürdigkeit die Benützung einzelner Handschriften in Wien ermöglicht haben, Herrn Dr. J. Lampel in Wien, sowie Dr. A. Mell in Graz, die uns die Collation einer Reihe von Kopien besorgt haben, und endlich in ganz hervorragender Weise Herrn Dr. Michael Mayr in Innsbruck, welcher nicht nur der Collation einer sehr grossen Anzahl von Stücken einen bedeutenden Aufwand an Zeit und Mühe widmete, sondern sich insbesondere auch durch Ermittlung neuer oder besserer handschriftlicher Ueberlieferungsformen für eine stattliche Reihe von Urkunden überaus verdient gemacht hat.

Einzelne Collationen und Abschriften besorgten uns freundlichst die Herrn Dr. G. Beckmann in München, Prof. J. Strobl in Krems, Dr. A. Hortis in Triest, Dr. M. Vancsa und Dr. W. v. Ambros gelegentlich von Reisen in München, bez. Enns und Dr. P. Altman Altinger in Kremsmünster.

Ihnen sowie auch allen anderen, die durch Rath und That uns bei diesem Unternehmen unterstützt haben, sei hiemit unser aufrichtigster Dank ausgesprochen. Möge das nunmehr vollendete Werk die Erwartungen einigermassen rechtfertigen, welche alle, die es freundlich gefördert, während seines Entstehens darauf gesetzt haben!

Wien und Innsbruck, im Juni 1895.

Die Herausgeber.

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