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auf Johann's Betrieb viel beigetragen, so stark angewachsen, daß der Got testienst im Dom Tag und Nacht ohne Unterlaß gehalten wurde. Das Capitel bestand jezt aus 14 Domherren, 14 Caplanen und 60 Vicarien. Er bestimmte ferner den Kurfürsten, daß 1480 die Pfarrkirche zu Freiberg in eine Collegiatkirche verwandelt und reich dotirt wurde. Der leidige Ablaßham fant an ihm einen großen Gönner und Beförderer. Um sich von einer frebsartigen Krankheit heilen zu lassen, begab er sich nach Leipzig, wo er aber, troß aller Bemühungen des damaligen berühmten Arztes und Profesfors Schmiedeberg, unter fürchterlichen Leiden am 1. November 1487 endete. Sein Leichnam ward nach Meißen gebracht. Seinem Nachfolger hinterließ der prachtliebende, genußsüchtige und verschwenderische Mann eine Schuld von 21,000 Gulden.

40. Johann VI. von Salhausen, Domdechant zu Meißen, war ein renger doch vortrefflicher Bischof, vielfach in Streitigkeiten mit Capitel und Clerus, mehr aber noch angefeindet, und selbst vom Landesherrn nicht immer gerecht behandelt. Er hat die stiftschen Einkünfte sehr vermehrt und durch gute Verwaltung geregelt, den Gottesdienst durch neue Redaction der litur gischen Bücher verbessert, die Statuten des Stifts einer Revision unterwor sen, dem Ablaßschacher und andern Mißbräuchen gesteuert, Viel auf Bauten verwendet, wie zum Beispiel zur Errichtung eines neuen Schlosses in Wurzen, das er 1497 begann, und im März 1518 zu Stolpen das Zeitliche gejegnet. Seine Leiche fand eine Stätte im Dom zu Wurzen.

41. Johann VII. von Schleinit, vorher Domherr zu Meißen und Naumburg, war ein eifriger Anhänger des apostolischen Stuhles, bitterer Widersacher Luther's und der von ihm begonnenen Kirchenreform, wie auch ein rücksichtsloser Verfolger der evangelischen Prediger. Doch konnte er die Umgestaltung des Kirchenwesens im Meißnischen nicht hindern, wie denn im Jahre 1523 nicht weniger als dreizehn Religiosen das St. Afrakloster vers ließen. Die von ihm betriebene feierliche Canonisation Benno's war eine blos vorübergehende Freude. Sonst hat er sich durch Gelehrsamkeit und Berettsamkeit ausgezeichnet und durch Gesandtschaften nach Rom und Polen in fein geringes Ansehn gesezt. Er starb am 13. Dctober 1537, und ward im Dom zu Meißen beerdigt.

42. Johann VIII. von Maltig, vorher Domdechant zu Meißen, übernahm das Bisthum in der Zeit, in welcher es, sofern es auf dem alten Glauben als allein zu Recht bestehend gedacht werden kann, seinem Untergange entgegen ging. Sein getreuer Schußherr, Herzog Georg von Sachen, starb 1539, und mit dessen Tode trat die neue Ordnung der Dinge, eine allmälige Auflösung des Stifts ein. Mit den Klöstern machte man fürzeren Proceß als mit dem Domstift, das man dem Adel erhalten wollte, weil es hauptsächlich von Adligen begabt worden war. Zunächst (1542) wang der Kurfürst Johann Friedrich den Bischof zur Anerkennung der bis bahin thatsächlich bestandenen Landeshoheit, zur Stellung einer Reichshülfe an Reitern und Knechten, zur Auslieferung baarer Kriegsbeiträge und der Kleinodien des Doms, die in die Münze wanderten oder anderweitig vers braucht wurden. Seine bischöfliche Würde und persönliche Sicherheit vor weitern Zumuthungen beffer zu wahren, verlegte Johann seine Residenz nach

der Veste Stolpen, wo ihn der Tod im December 1549 weiterer Anfechtun gen enthob.

43. Nicolaus II. von Carlowiz, vorher Domherr zu Meißen, Bische von 1550 bis 1555, hinterließ sowohl dem Stift als seinen Verwant ter eine ansehnliche Baarschaft, die zu einer greulichen Verwüstung des Stifte gebiets Veranlassung bot, wie wir aus dem Leben des leßten Meißne Bischofs,

44. Johann IX. von Haugwiß erfahren. Kurfürst August von Sac sen hatte die Wahl desselben wesentlich befördert, und von diesem dagear Verheißungen erhalten, welche er in der Folge nicht zu erfüllen vermochte, t das Capitel von seinen Rechten nicht wich. Vom Kurfürsten ernstlich an ti Erfüllung seiner Versprechungen erinnert, seßte ihn die Widerharigkeit de Erben seines Vorwesers in neue Verlegenheit. Sie beschuldigten ihn de Unterschlagung oder Fälschung des Testaments Nicolaus II., befehdeten un verjagten ihn aus seiner Residenz Stolpen. Haugwiß flüchtete an den He des Kaisers Ferdinand I., seine Vermittelung in Anspruch nehmend, ti auch erfolgte. Allein das Hochstift zog bei dieser Ausgleichung entschieder den Kürzern. Es mußte 1559 Amt und Schloß Stolpen, die Dr Gödau, Ostra und Liebenthal an den Landesherrn gegen Amt unt Stadt Mühlberg vertauschen. Der Stallmeister des Kurfürsten Auguft Hans von Carlowiß auf Zuschendorf, der das Haupt der Fehde war, em. pfing außerdem vom Bischof nothgedrungen 4000 Gulden Entschädigun für aufgewendete Kosten, obschon der Schade, den das Stiftsgebiet durch ti Carlowigschen Verwüstungen erlitten, auf 30,000 Gulden zum Mindesten veranschlagt wurde. Man hat den ganzen Streit gewöhnlich den Saufric genannt, weil dabei den Wurzenern die Säue weggetrieben wurden. Hangwig verlegte nunmehr seinen Sig nach Wurzen, hatte aber noch den Vers druß, auch das für Stolpen Eingetauschte gegen minder bedeutende Cr schaften 1576 wieder herausgeben zu müssen. Zur Belohnung für seine Nachgiebigkeit bekam er in demselben Jahre die Naumburger Domprovstei Im Jahre 1580 unterschrieb er das Concordienbuch, und im October 1581 refignirte er das Visthum, das der Administration des Kurfürsten Auquit heimfiel und mithin seinem wahren Wesen und Bestande nach erlosch. Zwei Jahre darauf verheirathete sich Haugwiß, und starb am 26. Mai 1595 auf dem Schlosse Rügethal.

XXIX.

Merseburg.

(Bisthum.)

Bereits zur Zeit des Kaisers Heinrich I. war zu Merseburg Abtei und

Kirche, aber erst Otto der Große stiftete um 968 das Bisthum, und widmete die neue Cathedrale, welche aus einem eben begonnenen kaiserlichen Palast rattand, Johannes dem Täufer und dem heiligen Laurentius, zum Andenfen an seinen Sieg über die Ungarn am 10. August 955, dem Gedächtnißtage des genannten Heiligen. Die Bischöfe haben mit kaiserlicher Genehmigung landesherrliche Befugnisse, wie das Markt-, Münz- und Zollrecht ausgeübt, wahrscheinlich auch die Erbgerechtigkeit über die Stadt Merseburg erhalten; wann ihnen jedoch Schloß und Amt daselbst zu Theil geworden, it unbestimmt. Man vermuthet, daß es vor dem zwölften Jahrhundert nicht geschehen. Im Uebrigen hatten die Bischöfe die Schußhoheit des Hau ses Meißen anzuerkennen, und waren also keine Reichs- sondern Landstände, obschon sie den Titel ,,princeps" führten. Zwar erlangten die Bischöfe, daß sie seit 1521 als wirkliche Reichsstände in die Reichsmatrikel aufgenom men wurden, da Adolf von Anhalt die Landeshoheit des Hauses Sachsen nicht mehr anerkennen wollte, allein schon Siegismund von Lindenau mußte fich (1539) zu einem Revers bequemen, daß die bischöfliche Reichsstandschaft die sächsische Oberhoheit nicht alterire, und wenige Jahre nachher war von feiner Reichsunmittelbarkeit der Bischöfe mehr die Rede. Freilich war es mit Lesteren überhaupt bald vorbei, da das Hochstift eine Beute der lutheris schen Kirchenverbesserung und der Administration des Kurhauses Sachsen wurde (1561). Da Leipzig zur geistlichen Jurisdiction des Bisthums gehörte, waren die Bischöfe seit Gründung der dortigen Universität kraft einer Bulle des Papstes Alerander V. immerwährende Canzler derselben. Auch bestimmte Papst Johann XXIII., daß zwei Merseburger Canonicate mit zwei Profeffuren der Leipziger Juristenfacultät beständig verknüpft sein sollten. Archidiaconen traten urkundlich erst im dreizehnten Jahrhundert hervor. Mehr als zwei scheinen den Bischöfen in der Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit nicht assistirt zu haben.

Eine genaue Abgrenzung des ursprünglichen Sprengels des Bisthums, das unter der geistlichen Oberaufsicht der Erzbischöfe von Magdeburg stand, ist nicht mehr möglich. Im Allgemeinen umfaßte er auf dem linken Saalufer einen Theil des Hassegaus mit dem dazu gehörigen Friesenfeld, auf dem rechten Saalufer reichte er theils bis an die Mulde, theils über die Mulde hinaus. Bischof Hildeward von Halberstadt hatte bekanntlich zur Errichtung des Bisthums den Strich Landes zwischen dem Willerbach, dem falzigen See, der Saale, Unstrut und Helme bis Wallhausen abgetreten. Zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts ist das Hochstift, das übrigens weder in kirchlicher noch politischer Hinsicht eine große Rolle gespielt hat, in folgende fünf Aemter eingetheilt, denen wir sämmtliche Ortschaften beifügen.

I.

Amt Merseburg,

mit der gleichnamigen Stadt und den Dörfern, welche in die auf dem Gefilde und in der Aue geschieden wurden: Azendorf, Benndorf, Ober- und Niederbeuna, Bischdorf, Blößten, Bündorf, Burgstaden, Ober und Nieder-Clobicau, Collenbey, Collenberg, Corbetha, Creypau, Döllnig, Dörstewiß, Fährendorf, Ober- und Unter-Frankleben, Geusa, Göh, lizsch, Kirchdorf, Knapendorf, Körbisdorf, Kößschen, Kriegsdorf, Ober- und Nieder-Kriegstädt, Lennewiß, Leuna, Liebenau mit Schloß, Löpiz, Löffen, Meuschau, Milzau, Naundorf, Ockendorf, Ostrau, Poppiz, Vorbis, Prezsch, Reipisch, Rössen, Runstädt, Schkopau, Schladebach, Spergau, Tragart, Trebnis, Wallendorf, Wölkau, Nieder- Wünsch, Wünschenderi, Wüsteneußsch, Zscherben.

II.

Amt Lüßen,

mit Schloß und Stadt Lüßen, dem Städtchen Mark-Ranstädt, dem Flecken Eisdorf und den Dörfern: Baldiz, Bößdorf, Bothfeld, Klein - Corbetha, Deliz, Döhlen, Dürrenberg, Ellerbach, Eythra, Frankenheirn, Gärniz, Groß und Klein-Goddula, Groß- und Klein-Görschen, Groß- und KleinGöhren, Gostau, Hohenlohe, Kaja, Kauern, Keuschberg, Kizen, Kölzen, Közschau, Kulkwig, Lehna, Lindenau, Löben, Meuchen, Meyhen, Gress Miltiz, Michliß, Mödeniz, Moschwiß, Knaut- und Lind-Naundorf, Nempiz, Debles, Deglißsch, Peißen, Pissen, Plagwiß, Pobles, Priestäblich, Quests, Räviz, Ragwiß, Rahna, Rampig, Rehbach, Rodden, Röden, Scheidens, Schkeutbar, Schfölen, Schkorlopp, Schlechtewiß, Schweswiß, Seebenisch, Segel, Sittel, Söhsten, Söffen, Starsiedel, Stößwiß, Teudis, Thalschüß, Thesau, Throniz, Tollwitz, Tornau, Vesta, Wißschersvorį, Zißschen, Zölschen, Klein-Zschocher.

III.

Amt Zwenkau,

mit Schloß und Städtchen gleiches Namens und dem Pfarrdorfe Zeschwiß.

IV.

Amt Skeudiß (Schkeudig)

mit dem gleichnamigen Städtchen und den Dörfern: Altscherbig, Barnec, Beudiz, Böhliz, Breitenfeld, Burghausen, Cursdorf, Groß- und KleinTölzig, Dölkau, Ehrenberg, Ennewiß, Ermlig, Göhren, Gundorf, Hänichen, Haina, Horburg, Kölsa, Közschliz, Leuzsch, Klein-Liebenau, Lintenthal, Lüßschena, Maslau, Groß- und Klein- Modelwig, Möritsch, Cherthau, Papig, Quasnih, Rasniz, Rögliz, Rübsen, Rückmarsdorf, Schönau, Stameln, Wahren, Wegwiß, Wehliz, Weßmar, Groß- und Klein-Wiederigsch, Zöschen, Zscherneddel, Zschöchergen und Zweimen.

V.

Amt Lauchstå d t

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mit den Städtchen Lauchstädt (nebst Schloß) und Schafftädt, und den Dörfern: Angersdorf, Benkendorf, Ober- und Unter Beuchliß, Cöffeln, Gracau, Dölig am Berge, Groß und Klein- Gräfendorf, Hohenweiten, Holleben, Klein- Lauchstädt, Möst, Nezschkau, Neukirchen, Bendorf, Rasch wiß, Rathmannsdorf, Reinsdorf, Rockendorf, Röpzig, Sdadendorf, Schlettau, Schotterei, Strößen, Ober- und Unter-Teuihenthal und Wertherthau.

In den Orten dieser fünf Aemter, welche gesperrt gedruckt sind, übten tie Merseburger Bischöfe nur landesherrliche Rechte aus, in geistlicher Bejiebung standen sie unter dem Episcopat Halberstadt. Dagegen gehörten noch zum geistlichen Sprengel Merseburgs: Borna, Eilenburg, Frohburg an der Wiehra, Grimma, Laufigk, Leipzig, Liebert welkwis, Pegau, Penig, Rochliz, Rötha, Taucha und Beißenfels mit den umliegenden Orten. Die Merseburger Diöcese hatte mithin das Hochstift Magdeburg und die Bisthümer Halberhadt, Meißen und Naumburg zu Grenznachbarn.

Zum ersten Bischof ernannte Kaiser Otto den Benedictiner

boso, der von adligen Eltern in Baiern abstammen foll, Mönch im Alofter St. Emmeram bei Regensburg, dann kaiserlicher Caplan und Pfarrer zu Zeiz gewesen, als welcher er durch Erbauung eines Dorfes und steiBernen (?) Gotteshauses vor Zeiz den Grund zum späteren Kloster Bosau legte. Er predigte den Wenden das Evangelium, verfaßte auch in ihrer Sprache eine Anweisung zum Unterricht im Christenthum. Da sie die Formel Kyrie eleison Kri olsa oder Y reu jolsa (auf dem Acker steht eine Eje), oder Kyr jä we lässä (im Walde steht ein Hahn) aussprachen, erdien ihnen Boso's heilige Angelegenheit als etwas, mit dem man seinen Evott treiben dürfe. Der Kaiser beschenkte ihn angeblich mit etlichen Dörterm, wie Hilpertiz (Rippach zwischen Weißenfels und Lüzen) und Magdeborn in der Leipziger Gegend bei Rötha; daß er aber, wie Brotuff schreibt, die kaiserliche Burg in Merseburg empfangen, beruht auf

Ebeling, die deutschen Bischöfe. II.

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