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Durchbruch. Er mußte in vielen Stücken klein beigeben, um nur einiger maßen ein Gleichgewicht herzustellen, und der Papst, welcher ihn für den rechten Mann zur Beseitigung der trübseligen Zustände des Bisthums Des nabrück gehalten, erkannte seine Unzulänglichkeit. Wille und Kraft zur Ausführung harmonirten zu wenig bei ihm. Allein auch der ihm gestellte Coadjutor Dietrich von der Mark vermochte nichts nachhaltig Gedeihliches für das Land. Johann starb am 17. August 1366.

40. Melchior, Herzog von Braunschweig - Grubenhagen, Sohn des abenteuerlichen Herzogs Heinrich, der von einem Zuge nach Griechenland benannt zu werden pflegt, ward 1360 von der päpstlichen Curie zum Bischof von Osnabrück ernannt, und kam erst im Juli 1369 im Stifte an, für das er sehr wenig geeignet war. Inzwischen führte der Coadjutor Dietrich von der Mark die weltlichen Geschäfte, den Melchior zur Zeit höchster Verlegenheit ebenfalls als Verwalter des Bisthums benußte, sich aber doch sehr hin terlistig gegen ihn benahm und in Rom anschwärzte. Der Papst fand es endlich (1376) rathsam, Melchior nach Schwerin zu versehen. An seine Stelle sezte das Capitel den bisherigen Dompropft

41. Dietrich von Horne. Er war ein Mann, wie ihn die Verhält nisse erheischten: starkmüthig und streitbar. Papst Gregor bestätigte ihn willig. Die Bemühungen zur Herstellung der Ordnung und Beseitigung aller Gewaltthätigkeiten innerhalb und an den Grenzen des Stifts brachten ihn aus den Fehden nicht heraus. Im Kampfe mit Alard von dem Busche, Drost zu Ravensberg, gerieth er selbst in Gefangenschaft (1381). Des Vorwurfes, bisweilen zu hart, sogar räuberisch verfahren zu haben, kann er nicht enthoben werden. Doch aber brachte er namentlich den Dienstadel zum Gehorsam, und übte über das Land strenge Herrschaft. Wenn er nicht überall mit gleicher Energie auftrat, nicht alle Momente weise benußte, bat er doch im Ganzen das Bisthum aus dem tiefsten Verfall gerettet. Bei seis nem Regierungsantritte fand er blos Osnabrück und Quakenbrück unvers pfåndet; als er starb, am 19. Januar 1402, ließ er nur Reckenberg in fremder Hand. Das Amt Vörden gelangte erst durch ihn zur Bedeutung. (Siehe dazu Otto IV. von Münster.)

42. Heinrich I., Graf von Holstein, bekleidete nur kurze Zeit die bischöfliche Würde. Denn als seine Brüder Albrecht (1403) und Gerhart (1404) von den Dithmarsen erschlagen waren, nahm er Urlaub, entriß in der Schlacht von Barmstedt den Vormündern der hinterbliebenen unmünti gen Kinder die schlecht gebrauchte Gewalt, regierte Holstein in schweren Zeiten, und starb 1421 gelähmt im Kloster zu Bordesholm. Das Capitel nahm alsbald

43. Otto von Hoya, den Bischof zu Münster, zum Administrator an, obwohl ihn der Papst Alerander erst 1410 dazu ausdrücklich ernannte, und er den Eid als solcher dazu nicht eher als am 16. September dieses Jahres leistete. Seine Verwaltung war schlaff, die Zeit eine verwilderte, und der Druck, den seine Amtleute übten, erntete ihm Haß und Verachtung. Am 18. October 1424 wählte das Capitel zum Bischof

44. Johann III. von Diepholz. Nur gegen das Zugeständniß vieler mit den Waffen in der Hand von den Bürgern zu Osnabrück gemachten

Forderungen ließen sich diese den neuen Landesherrn gefallen. Er war mit den vortrefflichsten Eigenschaften ausgerüstet, doch aber der innern und äußeren Verwirrung nicht gewachsen. Als er am Charfreitag 1437 in einem Alter von kaum 40 Jahren verschied, wie man glaubt vergiftet, ließ er das Land in Unfrieden mit allen seinen Nachbaren, in sich feindselig und zerrüttet. Unter ihm wurden die Juden aus Osnabrück verbannt (1431), wofür der Bischof den Stadtzoll, mit Vorbehalt der Zollfreiheit der Bürgerschaft, bekam.

45. Erich I., Graf von Hoya, Bruder des Mindenschen Bischofs Albert, Dompropft zu Cöln, führte nur den Titel eines Administrators, und ein schlechtes, gewaltthätiges und treuloses Regiment, von welchem ihn das Baseler Concil 1441 entseßte, dafür auf Verwenden Dietrich II. von Cöln

46. Heinrich II. von Mörs, Bischof von Münster, die Verwaltung des Bisthums übergebend, welche dieser im Januar 1442 antrat. Er fand an seinem Bruder dem Cölner Erzbischof eine gute Stüße das Land von Feinden zu säubern, wie er hinwiederum diesem in der Soester Sache diente. Zur Ruhe kam das Bisthum unter ihm jedoch nicht, vornehmlich nahmen die Händel mit Minden kein Ende, da der Bischof Albert und die Hoyaschen Freunde die Restitution Erich's betrieben. Als Heinrich 1450 starb, hatte er das Vertrauen, mit welchem man ihm entgegengetreten, völlig eingebüßt. Nach ihm übertrug man

47. Albert von Hoya, Bischof von Minden, das Bisthum Osnabrück, der jedoch vor erlangter päpstlicher Genehmigung nicht in den Besit der Burgen gelangen sollte, und dem Lande deshalb einen blos ungenügenden Schuß gewähren konnte. Als man ihm auf seine Vorstellungen troßdem vor eingetroffener Confirmation die Schlösser überantwortete, vernach lässigte er dennoch das Stift, vornehmlich weil ihm der Besiz desselben immer zweifelhafter wurde. Endlich, am 5. Dctober 1454 verwarf Papst Nicolaus V. die nachgesuchte Bestätigung, verwarf die Ansprüche Erich's, und überwies die Verwaltung des Bisthums dem Bischof von Utrecht

48. Rudolf von Diepholz, der sich selber darum angelegentlich beworben, allein durch seinen schon am 24. März 1455 erfolgten Tod kaum dazu gelassen wurde. Die einhellige Wahl fiel nun (15. Juli) auf

49. Conrad III. von Diepholz, Propst zu Deventer und Osnabrück. So wenig wie bei seinen Vorwesern können wir auch hier die verschiedenen, so oft widrig kleinlichen Händel berücksichtigen, in die er verstrickt wurde. Dies ist Sache einer Specialgeschichte wie die von Stüve, die uns denn bis zum Ueberdruß die Einzelheiten, vielmals reine Lappalien, erzählt. Erft 1461 gelangte Conrad zu einiger Ruhe nach außen, die er zur Tilgung der Landesschulden und ernsten Förderung der geistlichen Interessen mit Eifer und Weisheit benußte. Konnte er die Unsicherheit der Zustände im Innern nicht gänzlich beseitigen, lag dies wahrlich nicht an ihm, und er starb mit dem wohlverdienten Ruhme eines tüchtigen Regenten am 23. März 1482. Ihm folgte einer seiner Verwandten,

50. Conrad IV. von Ritberg, der seine Studien in Rom gemacht, dann unter die Domherren zu Cöln aufgenommen worden. Er bekam die Propftei zu Deventer, die er als Bischof beibehielt. Der Anfang seines

Regiments war friedlich und namentlich dem geistlichen Wesen günstig, das er durch Reformation der Klöster zu fördern suchte. Bald aber stürzten ihn Angelegenheiten seines Hauses in Kriege und schwere Schulden, die ihn vers anlaßten 1487 bei andern Fürsten Dienste zu suchen. Wir finden ihn an den Höfen der Könige von Ungarn, Polen, Dänemark und bei dem Markgrafen von Brandenburg; 1489 wieder im Stift. Zur Entlastung von seis nen Gläubigern bewilligten ihm die Stände zum zweiten Male eine auserordentliche Summe. Dann wurden Fehden im Innern gedämpft. Im Jahre 1493 begab er sich wiederum außerhalb Landes, was zu dessen Sicherheit eben nicht diente; 1496 fehrte er zurück. Zum Administrator des Bisthums Münster noch berufen, begann er seinen Haushalt zu ordnen, die Stände die gesammte Verwaltung; der Vertheidigung der ihm anbefoh lenen Länder nahm er sich kräftigst an, in neue Händel ließ er sich nicht hineinziehen. Das Collegiatstift zu Bramsche, dort seit 1257 ohne irgent Fortschritte gemacht zu haben, verlegte er wieder nach Quakenbrück. Er starb am 9. Februar 1508 mit dem Ruhme eines milden und friedliebenden Fürsten zu Bevergern im Münsterschen, im Alter von 52 Jahren.

51. Erich II., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, von Münster und Paderborn (f. daselbst), 1508-1532.

auch Bischof

52. Franz, Graf von Waldeck, auch Bischof zu Minden und Münster (s. daselbst), 1532-1553. Im Gegensaß zu seinem Vorweser begünstigte er hier in Osnabrück die lutherisch Gesinnten gleich im Anfange seiner Re gierung, gestattete ihnen evangelische Prediger, besondere Kirchenordnung, und räumte ihnen die Marien- und Catharinenkirche ein. Er zerfiel darüber mit dem Domcapitel, und durfte sich zuleßt, wie schon erwähnt, nicht mehr in diesem Hochstift blicken lassen.

53. Johann IV., Graf von Hoya, 1553-1574, auch Bischof von Münster und Paderborn (f. daselbst).

54. Heinrich III., Herzog von Sachsen - Lauenburg, seit 1566 Erzs bischof von Bremen (s. daselbst), nun (1574) noch zum Administrator ven Osnabrück und (1577) Paderborn erkoren (siehe daselbst), verwaltete beite Hochstifter ohne päpstliche Autorisation bis zu seinem Tode 1585 (Bd. I. 110 durch einen Druckfehler 1588).

55. Wilhelm von Schenking, aus der edlen Familie, welche in Ost beveren im Münsterschen die Unterherrlichkeit hatte, vorher Propst zu Sanct Johann in Osnabrück, ein kenntnißreicher und erfahrener Prälat, eifrig fatholisch, starb kurz nach seiner Wahl am 20. Juli 1585 im Alter von 40 Jahren.

56. Bernhard, Graf von Waldeck, des Bischofs Franz von Walted brüderlicher Enkel, Domherr zu Cöln und Straßburg, wurde am 25. Dctober 1585 zum Bischof erwählt. Er bekannte sich zwar ungescheut zum fa tholischen Glauben, hinderte aber, mild und friedlich gesinnt, die Anhänger der lutherischen Neuerung in keiner Weise. Uebrigens war seine kurze Res gierung mit vielem Ungemach verknüpft, von welchem ihn der Tod am 11. März 1591 erlöste.

Er ist der legte Bischof, dessen wir hier zu gedenken hatten.

Hat

XXXVI.

Paderborn.

(Bisthum.)

Jat Karl der Große wirklich schon im Jahre 780 an die Errichtung tes obigen Bisthums gedacht, so steht doch fest, daß es vor dem Jahre 795 nicht zu Stande gekommen und auch nie einen andern Siz als den Ort Paterborn gehabt. Die kaiserliche Stiftungs- und päpstliche Bestätigungsurkunde ist nicht mehr vorhanden. Anfänglich in enge Grenzen eingeschlosien, begreift sein Flächeninhalt um die Mitte des sechszehnten Jahrhunderts 50 Geviertmeilen mit einer Bevölkerung von ungefähr 100,000 Einwohnern, und dies Land hatte zu allgemeinen Grenzen gegen Morgen Hessen und Corvey, gegen Mitternacht die Grafschaft Lippe, gegen Abend Lippe, Ritberg und das Herzogthum Westfalen, gegen Mittag dasselbe und die Grafschaft Waldeck. Durchschnitten von hohen Bergen, die sogenannte Egge, wurde dies Gebiet in den vor und oberwaldischen District getheilt, welche die Aemter Neuhaus, Delbrück, Böcke, Lichtenau, Wunnenberg, Füren, Wevelsburg; Dringenberg, Steinheim, Beverungen, Lügde und Antheile an der Grafschaft Oldenburg, der Herrschaft Stapelberg und der Grafschaft Schwalenberg enthielten. Wie weit der Arm der Bischöfe Paderborns hundert Jahre früher reichte, geht aus einem Berichte der Landstände an das Concil zu Basel vom Jahre 1434 hervor, den wir Bd. I. S. 248 bis 256 vorfanden. Das Bisthum war frühzeitig in Archidiaconate getheilt, deren Vorsteher die bischöfliche Gerichtsbarkeit über die geistlichen Angelegenheiten bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts übten. (Archidiaconatsverzeichnisse ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Zuverlässigkeit bei Sch aten Annales II. 11., Beffen I. 71-77. 294-296., bei Wigand, Corveischer Güterbesiß, 225-228.) In den eremten Pfarren vertrat ein Abt, Prior oder Propft die Stelle des Archidiacons. Die bürgerliche Rechtspflege handhabte man nach altsächsischer Sitte. Uebrigens wurden die hauptsächlichsten geistlichen und weltlichen Angelegenheiten auf Synoden, wo die Häupter der Geistlichkeit, die Vasallen und Ministerialen nebst den Vorgejezten der Städte erschienen, untersucht und erledigt.

Die Bischöfe waren Reichsfürsten und Suffragane des Erzstifts Mainz. Ihre Einkünfte betrugen in den besten Zeiten mehr als 100,000 Thaler. Die vornehmsten Erbämter ihres Hofes sind die des Marschalls, Truchseß, Schenken, Kämmerers, Hofmeisters und Küchenmeisters.

Zum ersten Bischof ernannte Kaiser Karl 795

Hathumar, bis dahin Canonicus zu Würzburg, dessen Thätigkeit wesentlich die eines Missionars. In Paderborn begann er den Bau der Domkirche und des Capitelshauses. Er starb angeblich am 9. August 815.

2. Hadurad, ebenfalls dem Capitel zu Würzburg entnommen, obne daß man weiß wem er diese Wahl verdankte, vollendete den Bau der Dom kirche und des Klosters, in welchem er mit seinen Canonikern gemeinschaft lich lebte. Wahrscheinlich hat er dabei auch die Schule angelegt, die nach mals so berühmt wurde. Im Jahre 816 wohnte er einer Kirchenversamm lung zu Aachen bei. Abergläubischen Gebräuchen suchte er durch die Ber ehrung des heiligen Liborius zu begegnen, der in der Folge Schußpatron tes Landes wurde. Die Gunst, in welcher er bei Ludwig stand, erwirkte dem Bisthum Befreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit der Grafen. Unter ihm entstehen die Chorfrauenstifter Herford (819) und Bödeke (837). Bei der Gründung Corveys war er thätig. Im Jahre 838 finden wir Ba durad bei dem Kaiser zu Nimwegen. Er starb im September 859.

3. Luthard stiftete zu Haerse ein Fräuleinstift, verschaffte der Pater, bornschen Geistlichkeit die freie Wahl ihrer Bischöfe, und starb am 2. Mai 886.

4. Biso genießt das vorzüglichste Lob. Sein größtes Verdienst für die damalige Zeit ist vielleicht, daß er eine Lebensbeschreibung des heiligen Libe rius aufseßen ließ, die der Jesuit Bolland in seine Vita S. Liborii (Antwerp. 1648) aufgenommen. Er starb 908.

5. Dietrich I. erlebte die traurige Zeit der Hunnenkriege, die auch sein Bisthum nicht verschonten, und starb am 9. December 916.

6. Unwan befand sich 916 auf dem Concile zu Altheim, sorgte nicht ohne Umsicht für das Beste seines Stifts, und verschied am 20. Juli 935. 7. Dudo 935 bis 957 (nicht, wie bei Schaten, 960).

8. Volkmar, vorher Mönch zu Corvey, 957 bis 983.

9. Rethar sah im Jahre 1000 den Dom und das Wohnhaus der Brü der, Geräthschaften und Urkunden in Flammen aufgehen. Er ließ sich daher alle Rechte und Besizungen des Hochstifts von Neuem durch Kaiser Otto III. (1001) bestätigen, gab sich auch viel Mühe die eingeäscherten Gebäude ven Neuem aufzurichten. Er starb am 6. März 1009.

Zu seinem Nachfolger ernannte Kaiser Heinrich II.

10. Meinwerk. Vater desselben war der Graf Imad, seine Mutter Athela, Tochter des berühmten Grafen Wichmann, und durch diese also mit dem sächsischen Kaiserhause verwandt. Schon in erster Jugend zum geist lichen Stande bestimmt, empfing Meinwerk seine Erziehung und geistige Ausbildung in Halberstadt und Hildesheim, an welchem leztern Orte er Heinrich II. zum Mitschüler hatte. Er wurde dann Canonicus zu Halbers stadt, Caplan Otto III., Heinrich II. und zugleich Domherr zu Paderborn. Als ihm die bischöfliche Würde angetragen wurde, lehnte er sie ab, weil er aus seinen eigenen Gütern ein ansehnlicheres Bisthum stiften könne als

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