FONTES RERUM AUSTRIACARUM. ESTERREICHISCHE GESCHICHTS-QUELLEN. HERAUSGEGEBEN VON DER HISTORISCHEN COMMISSION DER KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN IN WIEN. ZWEITE ABTHEILUNG. DIPLOMATARIA ET ACTA. LII. BAND. WIEN, 1901. IN COMMISSION BEI CARL GEROLD'S SOHN BUCHHANDLER DER KAIS AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN. URKUNDEN UND REGESTEN ZUR GESCHICHTE DES BENEDICTINERSTIFTES GÖTTWEIG. II. THEIL. 1401-1468. BEARBEITET VON P. ADALBERT FR. FUCHS, PROFESSOR DER KIRCHENGESCHICHTE AN DER THEOLOGISCHEN LEHRANSTALT THIS ITEM HAS BEEN MICROFILMED BY IN CUMMISSIONN DEL VARU BUCHHÄNDLER DER KAIS. AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN. Vorwort. Mit diesem Bande tritt der II. Theil, umfassend die Nummern 900-1731 von 1401 bis 1468 vor Mai 1, als Fortsetzung der Urkunden und Regesten des Benedictinerstiftes Göttweig in die Reihe der Publicationen auf dem Gebiete der Urkundenforschung ein. Mit ihm übergebe ich zugleich eine Fülle fast ganz unbekannten historischen Stoffes der Oeffentlichkeit. Speciell von hoher Wichtigkeit sind die zahlreichen Briefe und Acten, welche in die Jahre 1457-1468 fallen, aus den Codices E und F (siehe mein Göttweiger U.-Buch I, Einleitung) geschöpft und dem übrigen Urkundenmateriale chronologisch eingegliedert sind. Sie bieten nicht bloss eingehende Daten für die Stiftsgeschichte, sondern sind auch für die gleichzeitige Landesgeschichte von höchstem Interesse, da sie zahlreiche bisher unbekannte Einzelheiten über die lange, aber kriegsreiche Geschichte Kaiser Friedrich's III., über die Zustände im Lande in den traurigen Söldnerkämpfen und Fehden der Führer derselben sowie einzelner adeliger Herren enthalten und die Geschichte der Steuern sowie deren Veranschlagung auf die geistlichen Grundherren und deren Armenleute eingehend beleuchten. In Nr. 1684 ist uns eine specifisch detaillierte Begründung der durch die langjährigen Kriegswirren und andere Umstände fast ganz herabgekommenen wirtschaftlichen Lage des Stiftes in den Jahren 1457-1464 gegeben, welche zugleich einen tiefen Einblick in die Landesgeschichte der gleichen Zeit gewährt. Von hohem Interesse sind aber auch zweifellos die zahlreichen Pflegschafts-, Drittelsbau- und Leibgedingsverträge, sowie die Verträge mit den vom Stifte neu angestellten Hofrichtern, welche genaue Details über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Bestrebungen des Stiftes als einer grösseren |