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ZUR

VERFASSUNGS-GESCHICHTE

DER

DEUTSCH-ÖSTERREICHISCHEN ERBLANDE

IM MITTELALTER.

MIT UNTERSTÜTZUNG DES K. K. MINISTERIUMS FÜR CULTUS UND UNTERRICHT

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Aus 24006.2

HARVARD COLLEGE

APR 29 1921
LIBRARY

TH. Hall ofered

DRUCK DER WAGNER'SCHEN UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI.

Vorwort.

Die vorliegende Publikation will, wie schon ihr Titel besagt, eine Reihe von Urkunden, welche die Verfassungsgeschichte der deutschösterreichischen Erblande im Mittelalter beleuchten, in bequemer Form der Benützung zugänglich machen. Sie ist zunächst für den akademischen Gebrauch in Uebungscollegien und Seminarien berechnet, wird aber vielleicht, da sie eine Reihe von bisher noch nicht oder nur in ungenügender Form gedruckten Urkunden, welche für die österreichische und damit auch für die deutsche Verfassungsgeschichte von Belang sind, in kritischer Form zum Abdrucke bringt, auch in etwas weiteren Kreisen sich als brauchbar erweisen.

Das Ziel, das wir mit dieser Sammlung anstrebten, und das zugleich die Grundsätze bestimmte, welche bei der Auswahl massgebend sein mussten, war, eine Illustration der Verfassungsgeschichte in den genannten Ländern durch Zusammenstellung der wichtigsten und für die Entwickelung typischen Urkunden zu geben. Dabei schwebte uns der Begriff der Verfassungsgeschichte in dem weiteren Sinne vor, wie er sich seit Waitz allgemein eingebürgert hat, derart, dass sie die Geschichte des gesammten Staats- und Verwaltungsrechtes in sich schliesst. In diesem Umfange nun sollte durch charakteristische Einzelurkunden so weit als möglich die Eigenart der Entwickelung in den einzelnen Territorien des späteren Oesterreich, wie das allen Gemeinsame und die Staatsbildung selbst skizzirt werden. Wenn dabei auch insbesondere der Verwaltungsgeschichte grössere Beachtung geschenkt wurde, so mag dies seine Begründung in der grossen Be

deutung finden, welche dieser Seite des öffentlichen Rechtslebens für die allgemeine Erkenntnis der Verfassungsentwickelung zukommt.

Die zeitliche Ausdehnung der Sammlung wurde auf das Mittelalter beschränkt, so zwar, dass die Zeit Maximilians, welche ob ihrer Bedeutung für die Gestaltung der österreichischen Verfassung eine besondere Beachtung verdient, auch einer gesonderten Darstellung überlassen bleiben möge.

Damit schien andererseits die geographische Begrenzung von selbst gegeben, indem die böhmische und ungarische Ländergruppe, welche im Mittelalter eine rechts- und verfassungsgeschichtlich durchaus gesonderte Stellung einnahmen, dem entsprechend ausserhalb des Rahmens der Arbeit belassen wurden. Und ebenso wurden Urkunden, welche das allgemeine deutsche Reichsrecht und damit direct oder indirect auch die österreichische Verfassungsentwickelung betreffen, aus dieser den specifisch österreichischen Verhältnissen gewidmeten Sammlung absichtlich und bewusst ausgeschieden, Urkunden kirchenrechtlichen Inhalts aber nur insoweit berücksichtigt, als sie für die Ausgestaltung der staatlichen Verfassungsverhältnisse von Einfluss waren.

Dass jede solche Auswahl viel Subjectives in sich tragen muss, ist ein Fehler, der wohl nie vermieden werden kann. Aber auch abgesehen davon sind die Momente, welche bei der Wahl im einzelnen entscheidend sein müssen, so mannigfaltig, dass bei allem Bestreben nach möglichster Objectivität doch immer viel Zufälliges mit einfliesst; zumal wenn gegenüber einer unerschöpflichen Fülle von interessanten Urkunden die Rücksicht auf die räumlichen Grenzen, welche ein solches, practischen Zwecken gewidmetes Buch nicht überschreiten darf, zur weitgehendsten Einschränkung unaufhörlich hindrängt. Bald spielt die Frage der Ueberlieferung, bald das Verhältnis der verschiedenen Urkunden zu einander, oder aber die Thatsache, dass eine Urkunde über mehrere Probleme gleichzeitig Auskunft gibt, vielleicht auch der äussere Umfang und anderes dgl. bei der Wahl zwischen mehreren ähnlichen Urkunden eine entscheidende Rolle.

Wer immer an ein Unternehmen dieser Art herantritt, muss eingedenk dieser in der Natur der Sache gelegenen Schwierigkeiten sich von Anfang an darüber klar sein, dass es bei jeder solchen Auswahl ein absolut Richtiges überhaupt nicht gibt, und dass man sich mit einem relativ Befriedigenden begnügen müsse. Und so sind auch die

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