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mit fortlaufenden historischen, archäologischen und anderen
nöthigen Bemerkungen versehen

von

Leonhard Martin

L. M. Eisenschmid,

königl. baier. Gymnasial: Professor zu Schweinfurt,

Erster Band.

Bom Jahre 453 bis Jahr 1535.

Neustadt a. d. O. 1831.

Druck und Verlag von J. K. G. Wagner.

1

1894, April 19. Transferred to the "Divinity School 1180)

1891, June 29. Prof. Gurney's Library.

Vo rre de

Bei der Herausgabe dieses Bullariums scheint es vor Allem nothwendig zu seyn, mich gegen Mißdeutungen über die Absicht und Bestimmung dieses Unternehmens zu verwahren, und noch deutlicher als es bereits in der Kirchenzeitung geschah, auszusprechen, was ein Auszug so vieler påpstlicher Bullen in unsern Tagen bedeuten könne und solle. Vorerst ist es mir nicht unbekannt, daß das große Bullarium kein symbolisches Buch der katholischen Kirche sei; dagegen streitet schon der Umstand, daß vielen Bullen die Annahme verweigert wurde, manche spåter von den Påpsten selbst aufgeho= ben sind. Deßungeachtet finden sich Actenstücke, welche in dogmatischer Hinsicht genau mit den Entscheidun= gen der allgemeinen Concilien übereinstimmen, oder selbst symbolisches Ansehen haben, wie z. B. das Decret Eugen's IV., welches er zur Belehrung der Armenier nach bereits aufgelöseter Synode von Florenz für die Gesandten des armenischen Patriarchen herausgab *), und die Bullen Pius IV., welche das tridentinische Glaubensbekenntniß enthalten. Daß übrigens das erste (im I. 325) und zweite Concil zu Nicåa (im I. 787), das erste (im I. 381), zweite (im I. 553), dritte (im I. 680) und

*) Vgl. Pehems Kirchenrecht S. 166 u. 168. I. Bb. Wien, 1802.

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vierte (im J. 869) zu Constantinopel, das erste Concil zu Ephesus (im J. 431), und jenes zu Chalcedon (im J. 451), ferner das erste (im J. 1122), zweite (J. 1139), dritte (im J. 1179) und vierte (im J. 1215) Concil im Laterane, nebst dem ersten (im J. 1245) und zweiten (im J. 1274) zu Lyon, und das von Vienne (im J. 1311), Florenz (im J. 1438) und Trient (im I. 1542), als allgemeingültige, von der katholischen Kirche angenommene Versammlungen und die darin entworfenen Canones als unverbrüchliche Glaubensnormen gelten *), wird kein katholischer Theolog und kein von dem Systeme seiner Kirche wahrhaft und gründlich unterrichteter katholischer Laie zu leugnen im Stande seyn. Von diesen Vorschriften habe ich mich nie entfernt, habe nie eine Glaubenslehre aufgestellt, welche die allgemeine Kirche nicht gelten läßt, und kümmere mich daher auch um das Argus ment derjenigen nicht, welche von Feindseligkeit meines Beginnens deßwegen sprechen, weil ich ignoriren wollte, daß der bestehende Katholicismus von dem Protestantismus nur in unbedeutenden Dingen verschie den sei. Diese Leute würden besser thun, wenn sie sich bemühen wollten, den Protestanten ihre Be= kenntnißschriften zu zeigen, wo dieser geläuterte Glaube, zu dem sie sich durch Lesen der heil. Schrift empor gearbeitet haben, zu finden sei. Denn weder in den

*) Vgl. Pehem S. 145–156. Aber auch die Concilien von Pisa (im I. 1409), Costnig (im I. 1414), Basel (im J. 1431) und im Laterane V (im I. 1512) werden wenigstens zum Theil ange. nommen. Vgl. Klüpfel P. I. T. I. p. 366.

Concilien, noch in andern Symbolen und symbolischen Büchern, noch in approbirten Katechismen werden sie dieses nachweisen können. Allein in ihrem Wahne

erheben sich diese Wortführer gegen die Autorität des Papstes, der Concilien und ihrer eigenen kirchlichen Glaubensbekenntnisse, und glauben doch noch gute kas tholische Christen zu seyn. Sie sind wohl Christen, die gleich den Protestanten zu jener allgemeinen Kirche gehören, welche Jesus ursprünglich gestiftet hat, aber Katholiken in dem Sinne, wie das Wort heut zu Tage von allen in und außer Deutschland lebenden römisch-katholischen Bischöfen genommen wird, und genommen werden muß, sind sie nicht. Oder gibt es denn, um nur recht gelinde zu sprechen, eine deutsche Kirche, die sich unabhängig von Rom bilden konnte, und ihr geläutertes Glaubensbekenntniß im Contraste gegen den römischen Hof ausgesprochen hat? Aller= dings können auch den Katholiken weder die Påpste, noch die Concilien die Denkfreiheit rauben und ich freue mich, daß so Viele in unsern Tagen sich von den graffen Lehren der römischen Kirche losgemacht haben, wenn sie gleich nicht öffentlich Protestanten genannt seyn wollen, da sie doch auch, wie wir, protestiren gegen die bevormundende Autoritåt geistlicher Zwingherren, aber behaupten sollten sie nicht mit dreifler Stirne, daß ihr Glaube Kirchenglaube sei, daß man sie Katholiken nennen müsse, während sie mit dem Prå= dicate Christen richtiger bezeichnet wåren; gestehen sollten sie, daß sie ihre helleren Ansichten nicht ihrer eigenen Kirche verdanken, sondern den Reformatoren, einzelnen aufgeklärten katholischen Priestern (z. B.

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