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die äussere Ausstattung des einen Lichthofes in dem Fick- und Bachischen Hause architektonisch schön gehalten und das Niveau desselben so reguliert werden, dass die geplanten sieben Stufen entweder ganz oder doch zum gröfsten Teil in Wegfall kämen. Ferner wurde die Verlegung der einarmigen Haupttreppe an die Stelle des projektierten Ganges angeordnet und von dem Turm im Hof überhaupt abgesehen, da man eine Wendeltreppe weder für notwendig noch auch für zweckmäfsig erachtete. Endlich wünschte noch der Stadtmagistrat die Ausstattung der Bekrönung und Bedachung des Turmes am Fünferplatz im Interesse der Sparsamkeit einfacher gehalten zu sehen.

Jetzt aber erfolgte von einer anderen Seite eine Anregung, deren tiefeinschneidende Bedeutung nicht verkannt werden kann. Prof. Konradin Walther wandte sich in einem längeren Memorial an den Stadtmagistrat, worin er auf das Mifsverhältnis hinwies, das zwischen dem verfügbaren Raum und den an ihn gestellten Auforderungen bestand. Die Projekte, wie sie vorlagen, hatten sich, wie natürlich, an das vom Stadtmagistrat gestellte Programm gehalten und nur in geringem Masse in das Fick- und Bachische Haus hinübergegriffen, mehr schon allerdings der Hergenrödersche Entwurf. Für die Anforderungen aber, die das magistratische Programm stellte, war der verfügbare Raum nicht ausreichend gewesen, so dafs die Lichthöfe infolgedessen winzig ausfallen, die Gänge fast zu schmal für ein öffentliches Gebäude erscheinen, und zudem noch einzelne Gelasse sich eine Einschränkung gefallen lassen mussten. Im v. Essenweinschen Entwurf war, wie sich dieses Gutachten ausdrückte, der disponible Platz zu Gunsten der Bureaux und Lichthöfe auf Kosten der Verbindungsgänge ausgenützt, während im Steindorffschen die Verbindungsgänge auf Kosten der Bureauräume und Lichthöfe verbreitert und vermehrt worden waren.

Das Hergenrödersche Projekt konnte 50 m mehr als die anderen auf die Erweiterung des Lichthofes und der Treppe verwenden, indem es 75 m., welche programmmäfsig im Neubau hätten Platz finden sollen, in den anstofsenden Gebäuden unterbrachte. Aber auch SO war die Lösung keine befriedigende. Denn trotz des geräumigen Lichthofes waren die Hauptkorridore in sämtlichen Stockwerken nicht hell und trotz des geräumigen Treppenhauses die Treppe nicht bequem, weil die einzelnen Treppenläufe zu kurz und zu verschieden und auch die Podeste zu ungleich in der Länge sich darstellten. Auch die Lage der Treppe schien nicht unanfechtbar, weil infolge ihrer Anordnung auf der Westseite des Lichthofes die westliche Umfassungsmauer des letzteren so weit nach Osten gerückt werden musste, dass dadurch für die Korridore des Neubaues eine direkte Beleuchtung ausgeschlossen war.

Auf der andern Seite des Lichthofes, im Fick- und Bachischen Hause nämlich, befand sich bereits eine Treppe, die zwar nur bis in den ersten Stock dieses Hauses reichte, aber eine mindestens ebenso centrale Lage hatte, wie jene des Hergenröderschen Entwurfs. Wenn man diese Treppe zur Haupttreppe umgestaltete, so hatte man damit den Aufgang in den Schwerpunkt des ganzen Gebäudekomplexes verlegt. Zugleich aber waren damit auch sonstige wichtige Vorteile erreicht. Denn die Kommunikation durch eine um

den Lichthof führende breite Galerie wurde dadurch wesentlich erleichtert, den Räumen überall genügendes Licht zugeführt, die Hoffaçade des Essenweinschen Projekts, die man als ein architektonisches Meisterstück bezeichnen konnte, beibehalten und endlich die Ausbildung des Lichthofes in der dem monumentalen Charakter des Gebäudes entsprechenden Weise ermöglicht.

Prof. Walther hatte zugleich Grundrisse der einzelnen Stockwerke beigelegt, die die Austeilung der Räume vergegenwärtigten, und eine Skizze des Hofes, die in dem Nürnberger Mischstil etwa des beginnenden 17. Jahrhunderts gehalten war. Indem nun das v. Essenweinsche Projekt sich den Grundgedanken der Waltherschen Vorschläge zu eigen machte, der, wir wiederholen es, dem ursprünglichen magistratischen Programm durchaus fremd war, gewann es zugleich mit dem Raum zur Erweiterung des Lichthofes und der günstigeren Anordnung der anliegenden Lokale auch die notwendige Grundlage zu einer harmonischen und malerischen Entfaltung der ganzen inneren Architektur. Diese wurde indes nicht im Sinne des Waltherschen Entwurfes ausgebildet, sondern die volle Selbständigkeit wahrend führte sie der Leiter des Baues im Anschlufs an den Neubau im Hof und nach dem Fünferplatz im spätgotischen Stile durch. Die Ausführung und Leitung des ganzen Baues übernahm Direktor Dr. August v. Essenwein laut Vertrag mit der Stadtgemeinde vom 10. August 1883. Als Zeichner und Werkmeister wurde ihm der Architekt Heinrich Wallraff aus Gernsbach in Baden vom 1. Oktober 1883 an beigegeben.

Ende September 1884 konnte mit dem Abbruch der nordöstlichen Gebäudeteile am Fünferplatz durch die Bauunternehmer Bernhard Hoffmann und Wolfgang Bieber begonnen werden, welche die Abbrucharbeiten zugleich mit den Erd-, Maurer- Steinhauer- und Verputzarbeiten übernommen hatten.

Aber jetzt trat ein Ereignis ein, das dem Bauprojekt eine weitere Ausdehnung und Gestalt gab. Wie im Jahre 1617 der äusserst schadhafte Zustand der Schwendendörferschen Behausung eine bedeutende Erweiterung des Bauplanes erheischte, ebenso zeigte sich jetzt in Folge der bei den Abbrucharbeiten zu Tage tretenden Baufälligkeit der anstofsenden Gebäude deren Einlegung und Einbeziehung in den Bauplan als mehr oder weniger unabweislich.

Am 20. September 1884 wurde die Wahrnehmung gemacht, dass der Seitenbau im Polizeihof, der die sogenannte alte Registratur und darüber im zweiten Stockwerk die Mägdekammer der Hausmeisterin enthielt, den Einsturz drohte. In aller Eile mufsten diese Räume verlassen werden. Weiter aber erschien wenige Wochen später der bauliche Zustand des Fick- und Bachischen Hauses so bedenklich, dafs die Räumung der daselbst untergebrachten Bureaux innerhalb einer Woche durch das Gutachten der Sachverständigen als notwendig bezeichnet wurde. Obgleich nun wohl ein Teil dieses Hauses hätte erhalten werden können, so waren doch die zur gutachtlichen Aeufserung aufgeforderten Architekten für die Einlegung der ganzen Façade. Allerdings stellten sich die Kosten für einen vollständigen Neubau höher, aber immerhin waren sie gering anzuschlagen gegenüber den Vorteilen, welche die freiereGrundrifsentfaltung und die Unabhängigkeit von den Stockwerkhöhen des alten Gebäudes darboten.

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