Das Rathaus in NürnbergJ.L. Schrag, 1891 - 365 páginas |
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... Aelternmanual Nr . 15 , fol . 39 , 40. Verlaís vom 6. Mai 1600 . 208 ) ebendaselbst fol . 160. Verlafs vom 29. August 1601 . 209 ) ebendaselbst Nr . 30 , fol . 135. Verlafs des Ausschusses vom 14. Dezember 1619 . 210 ) Ratsmanual 1622 ...
... Aelternmanual Nr . 15 , fol . 39 , 40. Verlaís vom 6. Mai 1600 . 208 ) ebendaselbst fol . 160. Verlafs vom 29. August 1601 . 209 ) ebendaselbst Nr . 30 , fol . 135. Verlafs des Ausschusses vom 14. Dezember 1619 . 210 ) Ratsmanual 1622 ...
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... Aelternmanual Nr . 15 , fol . 59 , 60. Verlafs vom 8. Dezember 1600 . Stadtrechnung 1600 , 13. Dezember . Im Aelternmanual 14 , fol . III findet sich unterm 19. Dezember 1597 nachstehender Eintrag : » Nachdem sich Paulus Pfinzing ...
... Aelternmanual Nr . 15 , fol . 59 , 60. Verlafs vom 8. Dezember 1600 . Stadtrechnung 1600 , 13. Dezember . Im Aelternmanual 14 , fol . III findet sich unterm 19. Dezember 1597 nachstehender Eintrag : » Nachdem sich Paulus Pfinzing ...
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... Aelternmanual 27 , fol . I. Verlafs vom 8. April 1613 . 308 ) ebenda , fol . 35. Verlafs vom 16. Juni 1613 . 309 ) Ratsmanual 1613/14 , H. 1 , fol . 20. Verlafs vom 14. April 1613 . 310 ) Starkische Chronik , Bd . 3 , fol . 264 , 265 ...
... Aelternmanual 27 , fol . I. Verlafs vom 8. April 1613 . 308 ) ebenda , fol . 35. Verlafs vom 16. Juni 1613 . 309 ) Ratsmanual 1613/14 , H. 1 , fol . 20. Verlafs vom 14. April 1613 . 310 ) Starkische Chronik , Bd . 3 , fol . 264 , 265 ...
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... Aelternmanual No. 31 , fol . 227. Verlafs vom 11. Juli 1621 . ebenda ebenda » 233 . > 345 . 14. August 1621 . 14. Februar 1622 . Ratsmanual 1621/22 , H. 10 , fol . 47. Verlass v . 28. Dezember 1621 . Die 1000 Fl . erhielt er laut ...
... Aelternmanual No. 31 , fol . 227. Verlafs vom 11. Juli 1621 . ebenda ebenda » 233 . > 345 . 14. August 1621 . 14. Februar 1622 . Ratsmanual 1621/22 , H. 10 , fol . 47. Verlass v . 28. Dezember 1621 . Die 1000 Fl . erhielt er laut ...
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... Aelternmanual No. 30 , fol 10 . 376 ) Starkische Chronik , Bd . 7 , fol . 76. Ueber die Anfertigungskosten und die Austeilung der Gedächtniss chillinge und Groschen geben die Rechnungs- belege v . J. 1619 näheren Aufschluss ...
... Aelternmanual No. 30 , fol 10 . 376 ) Starkische Chronik , Bd . 7 , fol . 76. Ueber die Anfertigungskosten und die Austeilung der Gedächtniss chillinge und Groschen geben die Rechnungs- belege v . J. 1619 näheren Aufschluss ...
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Términos y frases comunes
Abbeck Aelternmanual ainen Albrecht Dürer alte Rathaus Anschicker April Arbeit aufser August Baader Baumeister Behausung Beheim beiden dafs damals daſs Deckel drei Ebenda Endres Tucher Erben erkauft ersten Façade Fenster Fünferplatz Futter darzue gemacht Gemälde Georg Gewölbe Gitter Goldschmid grofsen Rathaussaal Gulden Guldengroschen haller Hand Hannsen Hans Beheim Hansen Petzoldt Haus Herren Herrn hülzerne Püchsen darzue Item adi Jahre Jahrhunderts Jakob Wolff jetzt Johann Kaiser Kandel kauft kleinen konnte kupfern lassen liderene Lochgefängnisses Lochner Losungstube Maister Meister messing Müllner Münz von Hansen neuen Peter Vischers Peunt Peuntrechnung Pfinzing Portal Rathausbau Ratsbuch Ratsmanual Ratsstube rechten Restauration Saal sambt 3 Fl Sebald silbern vergultes silberne soll Stadt Nürnberg Städtechroniken städtischen Stadtrechnung Starkische Chronik stat Steinmetzen Stockwerk Stube Tafel Thür Thut sambt Tucher Tuchhaus unserer Urkunde verehrt vergult knorretes vergultes Trinkgschirr Verlafs Verlaſs Wappen Weinmarkt weiter Werk Werkleute wieder wigt wohl zwei
Pasajes populares
Página 296 - Beyrathes, der Zustimmung, der Willigung, der Wünsche und der Beschwerdeführung wegen verletzter verfassungsmäßiger Rechte, berufen, um in öffentlichen Versammlungen die Weisheit der Berathung zu verstärken ohne die Kraft der Regierung zu schwächen.
Página 296 - Staats-Credits und gesicherte Verwendung der dafür bestimmten Mittel; Wiederbelebung der Gemeinde-Körper durch die Wiedergabe der Verwaltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten; Eine Standschaft — hervorgehend aus allen Klassen der im Staate ansässigen Staatsbürger, — mit den Rechten des...
Página 296 - Freyheit der Gewissen, und gewissenhafte Scheidung und Schützung dessen, was des Staates und der Kirche ist; Freyheit der Meinungen, mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch; Gleiches Recht der Eingebornen zu allen Graden des Staatsdienstes und zu allen Bezeichnungen des Verdienstes; Gleiche Berufung zur Pflicht und zur Ehre der Waffen; Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze; Unpartheylichkeit und Unaufhaltbarkeit der Rechtspflege...
Página 302 - ... auch vj [eilen] lank abreizzen, daz man sehe, daz ez versagt sei, und darzu sol der, der daz selbe tuch gemachet hat, ain halb pfunt haller ze pezzerung geben. Man sol auch ein iegleich futer tuch, wenn ez gemachet wirt, tragen uf daz haus, daz ez di maister besehen , ob ez gereht sei oder niht, * ist ez dann gereht, so sol man ez zaichen, und ist ez aber ungereht, so sol man do von ze pezzerunge geben xxx haller. Man sol auch von einem tuch ze zaichenn geben vj haller und von einem futertuch...
Página 302 - Und swenn di tuch gemachet werdent, so sol man si dann tragen uf daz haus, und suln si di maister lazzen beschawen , di di burger von dem rat dez selben jares daruber gesetzet habent; swelhes tuch dann gereht ist, daz süln si zaichen, welhes aber ungereht ist, daz sol man vj eilen lank absneiden, und darzu dez seihendes...
Página 38 - das gemeld hat abgenommen und ist auch veracht das, was es bedeutet. /. Urkundlich nachweisen lassen sich Gemälde im Rathause bereits 1378. Für den 17. Mai dieses Jahres steht in der Stadtrechnung für Reinigung des Rathauses , für Abwischung und Säuberung der Bilder ein Posten von '/2 ÍE Heller vorgetragen.1'6) In demselben Jahre wurden auf dem Rathause auch »le\vhteysen vmb vnd umb . . zu dem thurney...
Página 301 - Swer ez dar über her für setzet oder verkaufet auderswa, der gibt ze buze ie von dem stücke sehtzig haller. Ez sol auch niemand sten mit grawen noch mit leinem tuch ze marckt , er enhabe denne ain panc in dem wathause , da er uffe ste an dem freitage und dez samstage. Swer daz bricht der gibt ie von dem tage sehtzig haller. Swer auch ain tuch...
Página 302 - Ez suln auch alle tage zwene maister ze dem minsten sein auf der burger haus , da man die loden verkauft , so man tagemesse leutet , das si [die] leute furdern mit dem zaichen; und swaz loden niht hinauf ist komen, so man tagemezze vol aus geleutet hat, der sol man dez selben tages niht zaichen. Ez suln auch die maister die loden besehen unde zaichen an der stat auf dem hause , da si beweiset sint an daz lieht , an kainer andern stat.
Página 15 - Hessen auß dem rathaus getragen 5 alles, das von alter her behalten was an briefen, sigeln, büchern und klainot, wann sich des keiner verstund; auch alle freiheit die diese stat hett von allen kaisern, das laider ein großer schad dieser stat ist, nun zu dem andern mal also verwüestet.