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Geschichtsquellen

der Provinz Sachsen

und des Freistaates Anhalt

Herausgegeben

von der Historischen Kommission

für die Provinz Sachsen

und für Anhalt

Neue Reihe

Band 5

Urkundenbuch

der Erfurter Stifter und Klöster

Teil 1

von

ALFRED OVERMANN

Magdeburg
1926

Selbstverlag der Historischen Kommission
Auslieferung durch Ernst Holtermann,

Magdeburg

Urkundenbuch

der Erfurter Stifter und Klöster

Teil 1
(706-1330)

Herausgegeben

von der Historischen Kommission

für die Provinz Sachsen
und für Anhalt

Bearbeitet

von

ALFRED OVERMANN

Magdeburg
1926

Selbstverlag der Historischen Kommission
Auslieferung durch Ernst Holtermann.

Magdeburg

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Vorwort.

Der vorliegende erste Teil des Urkundenbuchs der Erfurter Stifter und Klöster ist die notwendige Ergänzung der beiden von C. Beyer 1889 und 1897 herausgegebenen Bände des Urkundenbuchs der Stadt Erfurt. Beyer hatte sich ein heute schwer verständliches Vorgehen - darauf beschränkt, nur diejenigen Urkunden (bis 1400) zu veröffentlichen, welche die Stadt Erfurt als politische Körperschaft, die Hospitäler und Pfarrkirchen betrafen, dagegen die ganze große Zahl der Dokumente der Erfurter Stifter und Klöster nur insoweit aufgenommen, als die Stadtgemeinde oder Erfurter Bürger darin genannt wurden. Da bei ihm infolgedessen über die Hälfte des vorhandenen Urkundenmaterials fehlte, so war die Publikation nur ein Torso, und eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung der älteren Erfurter Geschichte. blieb nach wie vor unmöglich.

Diese empfindliche Lücke will der vorliegende Band ausfüllen: er bringt die gesamten Urkunden der Stifter und Klöster Erfurts bis 1330; außerdem als Nachtrag zu den bereits veröffentlichten Bänden auch alle diejenigen im engeren Sinne städtischen Dokumente, die bei Beyer noch fehlen, wobei jedoch die das staatsrechtliche Verhältnis zwischen Erfurt und dem Erzbistum Mainz regelnden Verträge sowie die Statuten der Stadt ausgenommen sind, da sie einer besonderen Erfurter Stadtrechts-Publikation vorbehalten bleiben sollen, und aus diesem Grunde auch von Beyer unberücksichtigt gelassen wurden. Daß die Veröffentlichung der Urkunden nicht, wie anfangs vorgesehen war, bis 1400 durchgeführt werden konnte, lag an der Überfülle des Materials, das sich unmöglich in einen einzigen Band hineinpressen ließ.

Die in diesem Bande vereinigten Stifts- und Klosterurkunden sind. naturgemäß in erster Linie für die Stadt Erfurt und für die innere und äußere Geschichte ihrer großen geistlichen Institute von Wichtigkeit. Aber sie haben, im Durchschnitt genommen, vermöge ihres Rechtsinbaltes in viel höherem Maße als die der beiden ersten Bände auch für das umliegende Land, ja für ganz Thüringen Bedeutung. Wer als Wirtschaftshistoriker sich mit den ökonomischen und sozialen Zuständen der Thüringer Landbevölkerung beschäftigt, oder als Genealoge die Familiengeschichte des Thüringer Adels erforschen will, findet hier reichstes Material. Vor allem jedoch tritt die Bedeutung Erfurts als Mittelpunkt des kirchlichen Lebens der ganzen Landschaft unmittelbar

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