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hervor; umfaßten doch die beiden Archidiakonate von St. Marien und St. Severi bereits einen guten Teil der kirchlichen Verwaltung des Thüringer Landes. Aber auch sonst waren die Erfurter Äbte, Pröpste, Dekane und Scholaster vermöge ihrer Stellung und ihres Ansehens immer wieder mit schiedsrichterlicher Befugnis in kirchlichen Streitigkeiten auch außerhalb Erfurts betraut, sei es vom Papst, sei es vom Erzbischof von Mainz; und die beiden Erfurter probsteilichen Offiziale haben auch Rechtshandlungen Auswärtiger in großer Zahl beurkundet und besiegelt.

Diese zentrale Stellung Erfurts möglichst vollständig zur Anschauung zu bringen, war eine Hauptaufgabe der Publikation. Es sind daher auch alle diejenigen fremden Urkunden - allerdings nur in ganz kurzem Auszuge aufgenommen worden, in denen Erfurter höhere oder niedere Geistliche als Zeugen, Siegler, Schiedsrichter oder kirchlich Beauftragte genannt werden, oder in denen einer der Offiziale als Beurkunder erscheint. Dasselbe gilt natürlich von Erfurter Bürgern und den ständig in der Stadt weilenden mainzischen Beamten, unter denen vor allem der Provisor des erzbischöflichen Allods einen über das städtische Weichbild hinausreichenden amtlichen Wirkungskreis besaß.

Dagegen habe ich darauf verzichtet, Urkunden aufzunehmen, in denen Erfurt lediglich als Ausstellungsort angegeben wird, ohne daß sie sonst zu der Stadt in irgendeiner Beziehung stehen, ein Grundsatz, der sich auch auf die von den Erzbischöfen von Mainz in Erfurt ausgestellten Urkunden erstreckt. Will man wissen, wann und wie lange ein Erzbischof in Erfurt geweilt hat, so kann man sich in den überall bekannten Regestenwerken von Dobenecker, Böhmer-Will und Vogt1 schnell und mühelos die gewünschte Auskunft holen. Desgleichen sind die Erfurter Nekrologien, von denen die des Marienstifts und des Predigerklosters in erster Linie zu nennen wären, in die Publikation nicht aufgenommen worden. Nach einem erst kürzlich abgeänderten Beschluß der Zentralkommission der Monumenta Germaniae sollten sie in einer von dieser herauszugebenden Bearbeitung sämtlicher deutschen Nekrologien des Mittelalters Aufnahme finden. Wenn die Herausgabe der Nekrologien neuerdings vom Programm der Monumenta abgesetzt und zu einer Aufgabe der landesgeschichtlichen Publikationsinstitute erklärt worden ist, so wird auch die Historische Kommission diese Nekrologien zweckmäßigerweise in einem besonderen Bande veröffentlichen.

Trotzdem bringt der vorliegende Band verhältnismäßig viel neues Material: er enthält unter insgesamt 1452 Urkunden nicht weniger als 752 bisher gänzlich unbekannte oder z. Z. nur in kurzen, ganz unzu

1 Vgl. über diese Werke die Übersicht über die benutzte Literatur unten

S. X ff.

2 Original in der Landesbibliothek zu Karlsruhe.
3 Original im Archiv der Erfurter Predigerkirche.

länglichen Regesten1 bekannte Dokumente, deren Hauptmasse dem Erfurter Domarchiv, dem Staatsarchiv in Magdeburg und dem auf der Berliner Staatsbibliothek ruhenden Diplomatar des Petersklosters entstammt. Ihre Veröffentlichung dürfte dem Erfurter und Thüringer Geschichtsforscher ganz besonders willkommen sein.

Die Sammlung des im vorliegenden Bande vereinigten Urkundenmaterials war darum nicht ganz einfach, weil es über ganz Mitteldeutschland und einen Teil von Süddeutschland verstreut ist. Zwar waren auch einige große einheitliche Bestände vorhanden, wie das Archiv des Marienstifts (Domarchiv) in Erfurt, die Archive der meisten übrigen Erfurter Stifter und Klöster im Staatsarchiv zu Magdeburg, sodann die im Diplomatar von St. Peter in der Staatsbibliothek zu Berlin vereinigte Sammlung der Urkunden dieses Klosters, aber die eigentümliche staatsrechtliche Entwicklung Erfurts, sein Verhältnis zu Mainz und zur Landgrafschaft Thüringen (Sachsen), sowie seine schon erwähnte zentrale kirchliche Stellung zwangen den Bearbeiter, nicht nur alle thüringischen und sächsischen Staatsarchive, sondern auch die hessischen und einen Teil der bayrischen zu durchforschen. Dazu kamen dann zahlreiche Stadtarchive und Bibliotheken, welch letztere sich ja bedauerlicherweise immer noch nicht zu einer, im Grunde doch wohl heute selbstverständlichen Ablieferung ihrer Archivalien an die zuständigen Archive entschlossen haben.

I'm ein Bild von dieser starken Zerstreuung des Urkundenmaterials zu geben, bringe ich am Schluß der Einleitung eine Übersicht über die von mir benutzten Archive und Bibliotheken. Es ist mir Bedürfnis, allen ihren Leitern und Beamten für die bereitwillige Unterstützung, die sie mir und dem Werke jederzeit haben zuteil werden lassen, meinen verbindlichsten Dank auszusprechen. Wenn ich unter ihnen zunächst Herrn Archivdirektor Dr. Tille in Weimar, Herrn Staatsarchivar Dr. Schmidt-Ewald in Gotha, Herrn Dompropst Dr. Freusberg und Herrn Domvikar Roer in Erfurt ausdrücklich hervorhebe, so geschieht das, weil ich diese Herren ganz besonders häufig und eingehend habe in Anspruch nehmen müssen. Ferner fühle ich mich Herrn Hofrat Prof. Dr. Dobenecker in Jena dadurch zu großem Dank verpflichtet, daß er mir die Einsicht in seine noch ungedruckte Thüringer Regestensammlung gestattet hat; ihm verdauke ich daher eine ganze Reihe von Urkunden aus entlegener thüringischer und deutscher älterer Literatur, von denen ich sonst vielleicht manche übersehen hätte. Endlich hat der Magistrat der Stadt Erfurt sein Interesse an der Publikation der städtischen Urkunden dadurch bekundet, daß er die Kosten meiner Reisen an die zahlreichen auswärtigen Archive übernommen hat. Auch ihm möchte ich dafür meinen Dank aussprechen, desgleichen der Histo

1 Diese Regesten hat v. Tettau in den Jahrbüchern der Erfurter Akademie N. F. XIV auf S. 133-248 und in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde von Erfurt, Bd. XIII, S. 133-248 gegeben.

2 Die kurmainzischen Archivalien ruhen teils in München, teils in Würzburg.

rischen Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt, die seit der letzten Inflationszeit für einige noch ausstehende Reisen die Kosten getragen hat.

Den größten Dank aber schulde ich den Herren Beamten des Staatsarchivs in Magdeburg, dessen Beständen ja ein großer Teil der hier veröffentlichen Urkunden entnommen ist, an ihrer Spitze Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Möllenberg, der nicht nur allen meinen vielfachen Anfragen und Wünschen hilfsbereit entgegenkam und mir jede Unterstützung zuteil werden ließ, sondern auch bei der Arbeit der Drucklegung des Werkes mitgewirkt hat; sodann Herrn Staatsarchivrat Dr. A. Schmidt, der als geborener Erfurter mit besonderem Interesse mir bei der Vergleichung der Urkunden und bei Bestimmung schwer lesbarer Stellen wertvolle Hilfe geleistet hat.

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Für die Bearbeitung des vorliegenden Bandes sind die „Bestimmungen" maßgebend gewesen, welche die Historische Kommission für die Provinz Sachsen und Herzogtum Anhalt" über die Herausgabe der Geschichtsquellen" für ihre Mitarbeiter aufgestellt hat (Halle, O. Händel, 1913). Es erübrigt sich demnach, hier darauf einzugehen. Nur für einige Punkte, bei denen dem Bearbeiter ein gewisser Spielraum gelassen ist, möchte ich die von mir befolgten Grundsätze kurz darlegen, Grundsätze, zu denen ich im wesentlichen durch die mir seitens der Historischen Kommission auferlegte Pflicht gekommen bin, im Interesse der Druckkostenersparnis bei der Gestaltung der Überschrift und, wo angängig, auch des Textes, möglichste Kürze anzustreben.

1. Wo das Original der Urkunde gegeben werden konnte, habe ich darauf verzichtet, auch noch sämtliche von ihr vorhandenen Kopien in der Überschrift anzuführen. Das ist nur dann geschehen, wenn das Original entweder beschädigt war oder an sehr entlegener Stelle aufbewahrt wird, oder in einem Kopiar in einen bestimmten, der Erläuterung seines Rechtsinhalts dienenden Zusammenhang gebracht ist.

2. Überall dort, wo eine von mir abgedruckte Urkunde in einem der bekannten Regestenwerke von Dobenecker und Vogt1 verzeichnet steht, habe ich in der Regel nur einen, und zwar meist den modernsten Druck der Urkunde in der Überschrift angeführt, auf Angabe aller übrigen Drucke aber verzichtet und lediglich auf das betreffende Regestenwerk hingewiesen, wo die Drucke ja sämtlich zu finden sind.

3. Dorsualnotizen habe ich nur dann aufgenommen, wenn sie für das Verständnis des Rechtsinhalts oder der Eigenamen der Urkunde etwas Neues brachten.

4. Bei Urkunden, die nicht mehr im Original vorhanden sind und also nur nach Kopien oder älteren Drucken gegeben werden konnten, habe ich die Varianten zwischen den verschiedenen Textüberlieferungen

1 Vgl. unten die Übersicht über die benutzte Literatur.

nur dann angegeben, wenn sie sich auf Eigennamen bezogen oder den Sinn veränderten, oder aber, wenn ganze Worte oder Sätze fehlten. Varianten, bei denen es sich nur um rein orthographische Abweichungen handelt, sind nicht aufgenommen worden.

5. Zahlreiche Urkunden vom Ende des 13. Jahrhunderts an sind, soweit sie sich in feststehenden, immer sich wiederholenden Formeln bewegen, nach Vorschrift der oben erwähnten „Bestimmungen" (S. 12) nicht im ganzen Wortlaut, sondern nur im Auszug oder im Regest wiedergegeben. Doch habe ich Sorge getragen, daß von jedem Typus dieser Urkunden (Verkauf, Belehnung, Auflassung, Übereignung etc.) mehrere charakteristische Beispiele auch in vollem Wortlaut abgedruckt wurden.

In die Auszüge und Regesten sind aufgenommen:

a) Die Namen von Aussteller und Empfänger möglichst in der Originalfassung;

b) die vollständige Rechtshandlung mit allen Nebenbestimmungen; c) sämtliche in der Urkunde vorkommenden Eigennamen;

d) alle Einzelbeschreibungen ländlichen Grundbesitzes und seines Zinsertrages;

e) alle Zeugen und Siegler sowie das Datum in wörtlicher Wiedergabe.

Damit dürften die Auszüge und Regesten im stande sein, in den weitaus meisten Fällen dem Benutzer des Urkundenbuchs den Abdruck der ganzen Urkunde zu ersetzen. Die große Mehrzahl der Benutzer wird mir Dank wissen, daß ich infolge dieser nach Möglichkeit gegebenen Regestierung der Urkunden die Publikation bis 1330 habe durchführen können. Die fortlaufende Numerierung der Urkunden weist einige Lücken auf. Es haben nämlich diejenigen Urkunden ausfallen müssen, bei denen sich erst während des Druckes herausgestellt hat, daß sie doppelt abgedruckt waren, weil ihre Datierung abweichend überliefert war. Wenn nun diese Urkunden während des Druckes gestrichen werden mußten, so verschwanden natürlich auch ihre Nummern. Eine Übertragung dieser Nummern auf die nächstfolgende Urkunde war mit Rücksicht auf das schon mit dem Druck in Bearbeitung genommene Register nicht angängig.

Zum Schluß noch die Bemerkung, daß in diesem Urkundenbuch alle diejenigen Urkunden der Erfurter Stifter und Klöster fehlen, die bereits C. Beyer in den beiden Bänden seines Urkundenbuchs der Stadt Erfurt abgedruckt hat. Jeder Bearbeiter der Geschichte der geistlichen Institute der Stadt Erfurt wird daher außer dem vorliegenden auch diese beiden Bände stets mit heranziehen müssen.

Erfurt, im Dezember 1925.

Professor Dr. Alfred Overmann,

Archivdirektor der Stadt Erfurt.

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Weimar: Staatsarchiv und Ernestinisches Gesamtarchiv.

Wolfenbüttel: Bibliothek und Landeshauptarchiv.

Würzburg: Kreisarchiv.

Zerbst: Staatsarchiv.

Verzeichnis der benutzten Literatur.

Anemüller: Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle.

1905.

Avemann: Vollständige Beschreibung des Geschlechtes der Reichsgrafen und

Burggrafen von Kirchberg in Thüringen. 1747.

Baur: Hessisches Urkundenbuch, II.

1862.

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