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XXXVIII. 1256. 18. Juni. Herzog Ulrich von Kärnthen, Herr von Krain, erklärt, dass er die Grafen Heinrich und Friedrich von Ortemburg in besondern Schutz genommen und unter der Verbürgung seiner Ministerialen des Hartwich, Truchsess von Chreik, Ulrich von Havenerburg, Conrad von Paradis und Wilhelm von Minchendorf sie kräftig zu schirmen versprochen habe, und ihnen Beystand leisten wolle. Auch dürfen sie in seiner Stadt Krainburg auf einem bestimmten Platze, den er ihnen lehenweise verleiht, eine Feste bauen, doch ohne Schaden für die Bewohner, der jedenfalls in sechs Wochen ersetzt werden müsste. Er habe ihnen auch 20 Mark Gülten von seinen Gütern als Lehen verliehen, auch sollen sie jährlich 20 Mark von der Münze erhalten. Sie haben ihm dafür ihre Dienste und ihren Beistand unter gewissen Bedingungen versprochen, u. s. w. S. 41.

XXXIX. 1256. Riza, die Witwe Otto's von Chunesberch (Königsberg) verspricht, die mit Ulrich von Hage hinsichtlich seiner Ausprüche auf das Dorf Slewegendorf getroffene Uebereinkunft beobachten zu wollen, mit Angabe der Bedingungen. S. 43.

XL. 1256. Chunigundis, Aebbtissin von Göss und ihr Convent erklären, dass sie den Besitzer des Lehenhofes in "Mele" (Mell?) Erchenger und seinen Sohn zur freiwilligen Aufgebung dieses Lehens bewogen haben, damit es nicht dem Kloster entfremdet werde. S. 44. (Abgedruckt mit mehreren Fehlern in der Styria sacra I. p. 70. No. XXXIX.)

XLI. 1257. 8. Februar. Papst Alexander IV. verbietet auf Beschwerde des Karthäuser - Ordens wegen Belästigung durch reisende Prälaten, diese Gastfreiheit als Schuldigkeit zu fordern. (Für die Karthause Seiz.) S. 45.

XLII. 1257. 1. April. Sifrid Graf von Pfannenberg gibt dem Kloster St. Paul für sein Seelenheil und eine Schuld von 10 Mark Pfennigen eine kleine Hube auf seiner Alpe in Puhelarn." S. 46. (Vergl. No. XIX.)

XLIII. 1258. Agnes, Pfalzgräfin von Burgund und Frau von Krain, bestätigt dem Kloster Michelstetten die Schen

kung von sechs Huben in „Pesche," sechs Huben in „Che stinberch" und sechs Huben in Tirno wich," welche Agnes von Scharphenberch denselben vermacht hatte. S. 46.

XLIV. 1259. 7. März. Heinrich, Erbe von Weitra, Marschall in Oesterreich, erklärt, nach dem Ausspruche eines Gerichtes zu Mautern unter dem Vorsitze der Herren Otto von Meissau und Otto von Haslau, der Klägerin, der edlen Frau Bertha von Egenburg, Tochter des Herrn Otto von Heidenreichstein, und ihrem Sohne Wernhard, die Burg „Rapotensta in" mit dem Gerichte, Zinsen und sonstigem Zugehör, dann das Patronatsrecht und die Verleihung der zwei Kirchen in „Rapotenstain" und „Mailan" zurückstellen zu müssen und über diess zu einem Schadenersatz von 300 Pfund Pfennigen verpflichtet zu seyn; über welchen Schadenersatz jedoch durch ein späteres Schiedsgericht bestimmt wurde, dass ihm die wirkliche Zahlung erlassen sei; sollte er jedoch wieder einen Versuch machen, neuerdings die oberwähnten Ansprüche zu verfolgen, seien alle seine Güter der Bertha und ihrem Sohne verpfändet, bis die Busse von 300 Pfunden erlegt ist. S. 47.

XLV. 1259. 9. October. Mainhard, Graf von Görz und Tirol, Vogt von Aquileja, gibt seiner Gemahlin Elisabeth, Schwester der Herzoge Ludwig und Heinrich von Baiern zur Morgengabe die Schlösser „St. Michelsburg" und „Raesen." S. 48.

XLVI. 1259. 18. October. Berthold, Bischof von Bamberg erklärt, dass, wenn durch Unachtsamkeit von ihm Urkunden erlassen würden, welche dem „Spitale auf dem Berge Pyrn" (ihm besonders werth) Nachtheil bringen könnten, dieselben kraftlos seyn sollen. S. 49.

XLVII. 1259. Herzog Ulrich von Kärnthen schenkt dem Frauenkloster Gnadenbrunn („Ztudenitz," Studenitz) zur besseren Wirthschaft die Felle und Häute aller Thiere, welche in seiner Küche verbraucht werden, mit Ausnahme der den Köchen gebührenden Theile. S. 50.

XLVIII. 1259. König Stephan, Erstgeborner des Königs von Ungern und Herzog von Steyer, verleiht dem getreuen Eberhard, Bürger in Marburg, für seine bedeutenden Dienste (als geringen Lohn) zehn Huben im Dorfe Wolcuim," fünfthalb Huben im Dorfe Chost" und zwei Huben mit Zugehör im Dorfe „Wdol" als erbliches Mannslehen. S. 51.

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XLIX. 1260. Wülfing von Stubenberg entledigt mit Einwilligung seiner Gemahlin, Elisabeth, und seiner Erben den Propst und die Brüder des Stiftes Seckau von der jährlichen Ablieferung eines Pelzes und eines Paares Schuhe, wofür ihm dieselben als Entschädigung ein Gut bey Pozeyl," geben, welches jährlich drei Schillinge Pfge. zinset. S. 51.

L. 1261. 28. Juli. Hartwik und seine Schwester „Gottesteu," dann seine Muhme Brigida mit ihrer Tochter Bertha, geben dem Frauenkloster Studenitz (worin seine Schwester Elisabeth Nonne ist) 7 Huben im Dorfe „Razwor" von ihrem Patrimonium; 7 andere Huben eben daselbst sollen der Schwester lebenslänglich zinsen, wogegen dieselbe alle übrigen Ansprüche auf ihr Erbtheil aufgibt. S. 52.

LI. 1261. 23. August. Ulrich, Herzog von Kärnthen, Herr von Krain, erklärt, dem Grafen Friedrich von Ortemburg, dem er besondere Gnade und Treue versprochen, gegen seinen Bruder, Grafen Heinrich von Ortemburg, lebenslänglich beizustehen, bis sie sich gütlich vertragen, auch wolle er ihm nichts entziehen, was er mit seiner Hülfe dem Bruder abgewinnen würde. S. 53.

LII. 1563. 5. Jänner. Gertrud, Herzogin von Steyer, gestattet ihrem Ministerialen, Sifrid von Merenberch, über alle seine zum Herzogthum Steyer gehörigen Eigen und Lehen nach Gefallen zu verfügen. S. 53.

LIII. 1263. 25. April. Graf Friedrich von Ortemburg erklärt, nach dem Willen und Rathe des Herzogs (Ulrich) von Kärnthen und auf Dringen seiner Vasallen mit seinem Bruder, Grafen Heinrich, eine gütliche Theilung ihrer Erb

schaft gemacht zu haben, welche auch speciell aufgeführt wird. S. 54.

LIV. 1263. 21. May. Ulrich, Herzog von Kärnthen, Herr von Krain, dem der Abbt Gerhard von St. Paul und der Convent geklagt hatten über privilegienwidrige Beschwerung ihrer Güter diesseits der Drau durch seine Officialen, welche ungewöhnliche Abgaben verlangen, befreyt das Kloster von diesen Leistungen, behält sich jedoch das Recht bevor, welches sein Vater Herzog Bernhard von Kärnthen übte. S. 56.

LV. 1263. 13. Juli. „Engelschalch von Reinsperch" gelobt feyerlich dem Bischof Conrad von Freysing, seine freysingischen Lehen, namentlich das Schloss "Randeke" mit Zugehör niemals niemals zu verkaufen, zu verpfänden oder zu verleihen; nach seinem erblosen Abgange sollen sämmtliche Lehen dem Hochstifte Freysing heimfallen. S. 56.

LVI. 1263. 27. Juli. R. (Rapoto) von „Valchenberch" schreibt dem Bischof C. (Conrad) von Freysing, dass er ihm der Verabredung gemäss den Heinrich, genannt Raedil, frey lasse und zurückschicke, er verbürgt sich für sein künftig ruhiges Benehmen (und im Fall seines Todes sein Sohn) mit 50 Pfund Pfge. S. 57.

LVII. 1264. 25. Jänner. König Otakar von Böhmen, Herzog von Oesterreich und Steyer, Markgraf von Mähren, verkündet, dass ihm Gregor, Patriarch von Aquileja, der ihm das Schenkenamt des Patriarchats Aquileja mit den dazu gehörigen Nutzungen verliehen hatte, den Heinrich von Scharfenberg zugeschickt habe seiner Lehenspflicht, mit der er ihm (dem Patriarchen) wegen eines nach dem Tode Alberts genannt Troghe" verliehenen Zehends, der zum Schenkenamte gehört, verpflichtet gewesen, entledigt; er (Otakar) habe ihm (Heinrich von Scherfenberg) nun diesen Zehend für seine treuen Dienste verliehen. S. 57.

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LVIII. 1264. 27. April. Ulrich, Herzog von Kärnthen, Herr zu Krain, erklärt, dass er zur Belohnung der treuen Dienste des Sifrid von Merenberch demselben das ihm zu

stehende Patronatsrecht auf die Capellen zu Glanhofen und Rinkenberg überlassen habe, der es seiner neuen Stiftung "Cella Christi" in Canale zuwenden wolle. S. 59.

LIX. 1264. 22. Juli. Heinrich Graf von Pfannenberg gibt seinem Verwandten Grafen Friedrich von Ortenburg, der ihm zur Verfolgung seiner Ansprüche an das Hochstift Gurk sein Schloss Steigerberg eingeräumt hatte, eine Bürgschafts- und Schadloshaltungs- Urkunde, er stellt ihm für 400 Mark Pfenninge Aquilejer - Münze gewisse Bürgen. S. 60.

LX. 1264. 26. August. Wilhelm der ältere und Wilhelm der jüngere von Aichach geben nach ihrer Entlassung aus der Gefangenschaft, in welcher sie Bischof Bruno von Brixen gehalten hatte, den Grafen Mainhard und Albert von Görz und Tirol eine Entsagungs-Urkunde über ihre Lehen und Pfandschaften, wofür sie von ihnen das Versprechen des Schutzes erhalten. S. 61.

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LXI. 1264. 14. December. König Otakar von Böhmen, Herzog von Oesterreich und Steyer, Markgraf von Mähren, meldet den edlen Herren Jacob de Regonia" und seinen Brüdern, dass er ihnen für ihre Treue und Beständigkeit ihre Lehen und Besitzungen bestätige, welche sie von seinen Vorfahren den Herzogen von Oesterreich inne hatten. S. 62.

LXII. 1265. 6. Juni. Papst Clemens (IV.) trägt dem Bischofe von Olmütz auf, die dem Chorherren-Stifte Seckau im Laufe der Zeiten entfremdeten Güter zurückstellen zu lassen. S. 62. (Vgl. Styria sacra I. 224. Note.)

LXIII. 1265. 22. Juni. Ulrich, Herzog von Kärnthen, Herr von Krain, gibt seiner neuen Stiftung, der Carthause Freudnitz („Vrewenz") 8 Huben bey dem „,Tünz," mit allen Freiheiten, wie sie ihre übrigen Besitzungen haben. S. 63.

LXIV. Bruno, Bischof von Olmütz, erklärt, dass auf dem allgemeinen Gerichtstage zu Marburg das Schloss „Herbergh," worüber Herr Heinrich von Scherfenberg und die Frau N. von Lengburg sich stritten, dem ersteren zugesprochen wurde und er den Herrn Lutold von Leichtenekk

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