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gleicher Weise nur ohne Angabe der Capitalsummen bereits 1577 und in den folgenden Rechnungen. Die von Kurpfalz zahlbaren 25 fl. hatte der pfälzische Kammermeister zu Heidelberg, die 38 fl. für das Bisthum Speier der Landschreiber von Udenheim (Eydenheim, Eydenumb), die 34 fl. auf Rech nung der Abtei Maulbrunn der Keller im Speierer Hof dieses Klosters, die auf der Markgrafschaft Baden ruhenden 12 fl. der Landschreiber von Kreuznach zu entrichten, welche sämmtlich bei der jährlichen Zinszahlung bestimmte „Verehrungen" erhielten, wie auch die Botenlöhne für Abholung dieser Gülten ständig wiederkehren. Von den anderen Capitalverschreibungen, welche meist auf Speier Bezug haben, erregen Interesse besonders die Namen von Familien, Feldgewannen, Strassen und Häusern, unter welch letzteren beispielsweise erscheinen: das Haus zum Laub, zur goldenen Taube, zum Lamm, zum goldenen Stern, zum Hasen (hinter der Münze), zur Rebe, zum Wininger, die Herberge zum Hirsch etc. In Bezug auf die vermietheten Kramläden ist die Preisdifferenz zwischen dem Ende des 16. und der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu beachten: 1577/78 wurden für fünf Kramläden (zu 3-4 fl.) und zwei Stände (zu 1—11⁄4, fl.) 20 fl. 4 6 4 J. gelöst, 1585/86 von fünf Kramläden ca. 18 fl., von der gleichen Anzahl Stände, wovon einer der vor der Wechselbank" heisst, 6 fl. 4 B 4 J.; dagegen betrug 1662/63 der Erlös von fünf Kramläden, deren einzelne bis zu 18 fl. vermiethet waren (der Inhaber eines derselben war ein Bürgermeister), und zwei Ständen (zu 5 fl.) 66 fl. 10 B Zu den Einnahmen kamen im Jahr 1577/78 50 fl., welche Gregorius Riess der Gesellschaft als Pacht für den Wechsel bezahlte, 1589 dagegen gab Moriz Rossbach 15 fl. vom Wechselstüblein und 322 fl. von 653 fl., wahrscheinlich von der Gesellschaft vorgestrecktes Betriebscapital.

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Unter den Ausgaben erscheint stets in erster Reihe der bei den Genossenschaftsfesten (Ürten), nämlich an Neujahr, hl. drei Könige, Fastnacht, Rechentag (1. Mai) und Thomastag gemachte Aufwand. An letzterem Tag wurden die Krammiether bei Ablieferung ihres Pachtzinses von den Hausgenossen bewirthet; an Neujahr und Dreikönigtag ergötzte sich männiglich an Pfannkuchen aus etwa 10 Butter und 3/4 gestossenem Zucker nebst Feigen und Mandeln, an deren Stelle 1 Z. B. der pfalzgräfliche Kammermeister einen Reichsthaler.

in der arm gewordenen Zeit nach dem dreissigjährigen Kriege Neujahrswecke traten; an Fastnacht wurden Bretzeln herumgetragen, besonders hoch aber ging es am Rechentage her, wo auf dem Münzhause von welschen Geigern (Zigeunern) aufgespielt und ausser Ochsen-, Kalb- und Lammfleisch nebst anderem „Geköchsel", für dessen Bereitung der Münzknecht zu sorgen hatte, Hühner und Tauben, Salmen und Karpfen in Menge aufgetragen und nicht wenig Wein und Bier dazu. getrunken wurde, so dass die Kosten dieses Tages auf etwa 30 fl. sich zu belaufen pflegten. Gleichfalls mit einer gewöhnlichen Festlichkeit scheint das Abfeuern der Haken am Endschiessen in Verbindung zu stehen, indem zweimal Pulver für diesen Zweck gekauft und verrechnet und dem Knechte eine Belohnung für das Putzen der Haken und der Heylbachrohre bewilligt ward.

Aber auch die zu anderen Zeiten nach Speier kommenden Münzer wurden auf dem Genossenschaftshause bewirthet, oder was sie im Wirthshause verzehrt hatten, für sie bezahlt; angesehene Mitglieder erhielten sogar Geschenke. Namentlich war gewöhnlich die Schenkung eines Quantums (ca. 20 Mass) sogenannten Marthesweines an den Münzmeister, Rechenmeister und diejenigen, die „die Schlüssel zum Gewölbe hatten". Auch was die Chargirten der Gesellschaft, was der Ausschuss oder der Münzmeister im Dienste der Gesellschaft (der Münzmeister z. B. beim Aufziehen der Gewichte) verzehrten, ging auf gemeinsame Kosten. Sonst jedoch war die Bezahlung dieser Beamten eine sehr geringe: so erhielt der Münzmeister für seine Mühewaltung 1 fl. 11 2, der Rechenmeister dagegen einmal 8 fl., der Münzknecht 6 fl., des Knechts Frau für das Reinigen der Leuchter 1 Heller oder 7 6 6, der Hellerzinssammler 1 fl 8 £ 9 J. Eine stehende Ausgabe bilden die Entschädigungen derjenigen Personen, welche die Fronund Wachtdienste für die Gesellschaft und zwar regelmässig am Noahtage (2 auf dem Armbrusterthurm, 6 z. B. auf der Schneiderzunftstube) thaten, für dieselbe in Rüstung gingen, bei den Feuerleitern und Feuereimern sich einstellten, und wenn ein Brand ausbrach, beim Löschen halfen. Auch die Wohlthätigkeit wurde von Gesellschaftswegen gepflegt, indem nach alter Gewohnheit jedes Jahr um 10 fl. „graues Tuch", d. h. ungebleichte Leinwand, gekauft und am Rechentage Heller als Opfergeld auf den Tisch gelegt wurden.

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Was nach solchen Ausgaben an Überschüssen noch übrig blieb, wurde unter die Genossen oder Münzgesellen vertheilt, und so sehr waren dieselben daran gewöhnt, nach einem vergnügt verlebten Tag auch etwas in der Tasche von Speier mit fortzunehmen, dass 1581/82 unter den Einnahmen auch 200 auf Befehl der Gesellschaft entliehene Gelder erscheinen, wodurch dann allerdings die Einnahme auf 543 fl. 9 B 61/2 gesteigert wurde und 200 fl. zur Vertheilung gelangten.

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Ein schätzbarer Fund für uns ist das dem Rechenschaftsbericht von 1590/91 angehängte Verzeichniss von 19 Namen, offenbar der sämmtlichen damals vorhandenen Hausgenossen. Es sind die Herren": Amand Petsch. Marx Riess, Gregorius Riess, Arnold Helffant, Eberhard Eyrer, Dietrich Graeff, Johann Scheubel, Philipp Mossbach, Volbrecht Ayrer, Reinhard Goebel, Moriz Rossbach, Amand Petsch der Junge, Valentin Drümpler, Peter Drümpler, Simon Drümpler, Ganalff Drümpler, Dr. Valentin Christoph von Helffant, Georg Drümpler und Dietrich Drümpler. Von andern Hausgenossennamen finden wir den von Georg Bien, dessen Einkaufsumme von 125 fl., zum Besten der Gesellschaft angelegt, jährlich 6 fl. trug, des alten von Berstein, des Ehrers (sic!), des Johann Joseph Jungkhen, Johann Georg Helffant, dessen Stiefvater um des Sohnes willen 4 fl. verehrt erhielt. Der Knecht zur Zeit des Gregorius Riess hiess Osswalt; er empfing mit seinem Gesinde ab und zu ein Extrageschenk; Johann Martin Vogler, der 1662/63 zugleich die Münzrechnung führte, war auch Pächter des ersten Kramladens unter der Münze.

Ausser dem Münzhause wird auch eine „kleine Münze" erwähnt, die 6 Gülten an die Kammertafel bezahlte, und ein grösserer und ein kleinerer Schuppen unterschieden, welche 1583 eine Abgabe yon 14 fl. an das städtische Almendamt entrichteten. Die Gebäude, bei denen auch ein Brunnen sich befand, waren mit Schiefer gedeckt, und der Schieferdecker scheint zuletzt ein bestimmtes Jahrgeld erhalten zu haben; auf der Münze befand sich eine „Zeuguhr". Ausserdem wird besonders das Gewölbe (in dem die Documente aufbewahrt wurden) und die grosse Stube genannt und erwähnt, dass 1585/86 die Herren Bürgermeister mit den Nürnbergischen Gesandten heroben gewesen seien und für 1 fl. 11 6 10 9. verzehrt hätten.

Was wir von der Zerstörung der Stadt im Jahre 1689 bis zum Jahre 1747, wo der Rath den Platz der ehemaligen Münze am Markte occupirte, um darauf ein neues Kaufhaus, das jetzige Postgebäude, zu errichten, von Münzern und Hausgenossen hören, beschränkt sich auf die wiederholten Versuche der Jungkhen'schen1 Familie, nach dem Aussterben aller andern Münzerfamilien und Auflösung der Hausgenossenschaft alle derselben ehedem zustehenden Eigenthumsrechte an Gütern, Gülten und Bodenzinsen für sich in Anspruch zu nehmen. Diese Familie war im Jahr 1728 eine ziemlich zahlreiche: von den vier Söhnen des hessen-darmstädtischen Amtsverwesers zu Lichtenberg, Johann Georg Jungkhen, war der älteste, Georg Philipp, Generalmajor gewesen, der zweite, Johann Jonas, Regimentsquartirmeister, der dritte, Johann Daniel, Hauptmann, der vierte, Gregorius, kurpfälzischer Oberst. Im Jahre 1708 waren sämmtliche vier Brüder bereits todt, und zwar war der Oberst zuerst gestorben. Vom Generalmajor waren im oben genannten Jahre zwei Söhne vorhanden, der eine, Georg Ludwig von Jungkeim, war kurpfälzischer Fauth und Amtmann auf Landeck bei Klingenmünster, der andere, der sich Friedrich Fortunat Jungkem, genannt Münzer vom Mohrenstamme, unterschrieb, war Hauptmann und hielt sich 1712 in Neu-Leiningen auf. Vom Regimentsquartirmeister waren vier Söhne vorhanden, der eine war Major, der andere Rath zu Heidelsheim, der dritte Oberschultheiss zu Alsheim am Altrhein, der vierte Quartirmeister ebendaselbst. Der Hauptmann hatte drei Söhne, der eine war Riedmeister, und seine Kinder befanden sich damals in Holland, der zweite war Feuerwerker, und seine Kinder hielten sich zu Mannheim auf, der dritte war Lieutenant bei den Würtembergern. Vom Obersten waren keine männlichen Erben mehr vorhanden.

Bereits am 11. Juli 1682 hatten die drei Brüder Georg Philipp, Johann Jonas und Johann Daniel dem vierten, Gregorius Philipp, auf sein Verlangen den Salmengrund, das Jungkhen'sche Haus, die Wiesen und den Karpfenfang, sowie die rückständigen Salmengrundzinse und überhaupt Alles, was

1 Der Name ist fast, so oft er vorkommt, anders geschrieben: Junghenn, Jungkhenn, Junckhen, Junckhenn, Jungken, Jungkenn, Jungkem, Juncken, Jungheim, Jungkheim, Jungkeim, heutzutage Junngken.

väterlich Jungkhen'sches Eigenthum in Speier genannt werde, gegen Auszahlung von je 100 Thalern an jeden der drei Brüder abgetreten, ausgenommen, was zur Münze den Herren Hausgenossen gehöre: dieses sollte sämmtlichen Jungkhen'schen Erben zu gemeinsamem Eigenthum verbleiben. Am 16. März 1703 schrieb der Generalmajor von Freinsheim aus an den Rath, es werde demselben bekannt sein, wie die Jungkhen'schen in der Stadt Speier und deren Gemarkung von kaiserlicher Majestät mit manichfachen Gerechtsamen, Gefällen und Feldgütern, zu der Münze gehörig, als Lehensträger von alten Zeiten her begnadigt seien. Wegen Abwesenheit der übrigen Jungkhen'schen Miterben nun habe er dem jetzigen Löwenwirthe Martin Beuerle Vollmacht ertheilt, die genannten Güter an sich zu ziehen und vor andern zu bebauen, sowie die jährlichen Zinsen zu erheben. Derselbe habe ihm aber mitgetheilt, dass die seitherigen Bebauer die Rebzeilen und Bäume verderben liessen, auch die jährlichen Zinsen nicht bezahlten und doch von den Gütern nicht weichen wollten. Der Briefschreiber ersucht daher den Rath um strenge Weisung an Alle, welche Münzgüter bauten, sie genanntem Beuerle abzutreten und die verfallenen Zinsen zu bezahlen, sowie um Anordnung, dass die in Speier fallenden Grundzinsen, und was einige Zünfte (Schneider, Brunnträgler) jährlich zu entrichten hätten, von den verflossenen Friedensjahren her abgetragen werden sollten. In seiner Antwort erklärte der Rath seine Bereitwilligkeit, dem Bevollmächtigten des Herrn von Jungkhen jede obrigkeitliche Unterstützung angedeihen zu lassen, sprach jedoch zugleich die Erwartung aus, dass, da noch der grösste Theil der Brandstätte und besonders alle Zunftplätze in der Asche vergraben lägen, genannter Herr so lange in christlicher Geduld stehen werde, bis dieselben wieder überbaut und benutzt werden könnten.

Eine eigenthümliche Correspondenz fand im Jahre 1707 zwischen dem Stadtrathe von Speier und dem kurpfälzischen Hofgerichte in Heidelberg statt. Dasselbe hatte am 14. Mai das Ersuchen an den Rath der Stadt gerichtet, den daselbst gelegenen Jungkhen'schen Hausplatz auf Antrag des Bürgers und Handelsmannes Roche chavant zu Worms zur öffentlichen Vergantung zu bringen. Darauf erwiederte der Rath unter dem 3. September, es sei ihm gänzlich unbekannt, dass

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