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und zu vertheidigen. Die Abgesandten sollten daher ohne Umschweife zur Sache kommen, und jene Punkte vorschlagen, auf welche Seine Majestät unbeschadet seiner kaiserlichen Autorität eingehen könne. Diese Festigkeit imponirte den Ungern. Thurzo eröffnete weiter, da er sah, dass sich die kaiserlichen Commissäre auf keine Weise einschüchtern liessen, sein Fürst würde sich so weit herbeilassen, dem Kaiser Ungern jenseits der Donau sammt Slavonien abzutreten, verlange aber für sich das Land diesseits, sammt Stadt und Schloss Pressburg, er verzichte auf die Krönung, ja er wolle die Krone sogar zurückstellen und an jenen Ort bringen, den die Stände des Reiches bestimmen würden. Jedoch setze er die Bedingung, in den Friedensnegotiationen die Angelegenheiten der Stände von der seinigen nicht trennen zu lassen, beide müssten vereint und zugleich verhandelt und zum Schluss gebracht werden.

Die Oesterreicher, aus diesen plötzlichen Concessionen die Nachgiebigkeit Thurzo's ersehend, verwarfen natürlich nun auch diesen Antrag. In eine Theilung Ungerns zu willigen, sei unmöglich, dieselbe Forderung bereits im vergangenen Jahre in Hainburg verworfen worden; die Ungern sollten andere, möglichere Anträge stellen.

Wenn man die Vorschläge Thurzo's genau ins Auge fasst, so scheint die Meinung nicht abweisbar, er habe, da er ja offenbar voraussehen konnte, die österreichischen Abgeordneten müssten seine Anträge verwerfen, dieselben nur darum so gestellt, und gradativ seine Forderungen vermindert, um aus den Entgegnungen zu erfahren, in wie weit der Kaiser geneigt sei, sich einzulassen, und was eigentlich für Bethlen zu hoffen sei. Allein er setzte sich durch sein zu schnelles Nachgeben in eine scheinbar schiefe Stellung gegenüber den kaiserlichen Bevollmächtigten, die nun hofften, wenn sie ihm alles abschlügen, doch zum Ziele zu gelangen, was offenbar den Unterhandlungen nachtheilig werden musste eben darin aber dem Wunsche der Ungern entsprach.

Thurzo, seine Anträge verworfen sehend, wollte sich in keine neuerlichen mehr einlassen. Er ersuchte, die kaiserlichen Commissäre möchten nun, da sie alles verworfen hätten, ihrerseits proponiren, wie sie gedächten, zu einer Vereinigung zu gelangen. Jetzt gingen diese darauf ein, und indem sie erklärten, den Willen seiner Majestät kund geben zu wollen, brachten sie eigentlich nichts vor, was nicht bisher schon discutirt worden wäre. „Bethlen müsse alles, was er mit Gewalt sich angeeignet, dem Kaiser zurückstellen, er müsse dem angemassten Königstitel entsagen." Dies waren die Hauptpunkte, die unveränderlichen Grundbedingungen.

Dagegen wolle der Kaiser alle ihm in Ungern zugefügte Unbill vergeben und vergessen, und den Fürsten nicht nur mit einer neuen Würde bekleiden, sondern ihn auch mit königlicher Freigebigkeit mit Geld entschädigen.

Was die ungrischen Stände und die Anhänger Bethlens betrifft, sei es des Kaisers Wille, das Königreich nicht anders, als wie es dem rechtmässigen Herrscher ziemt, und nach seinen Freiheiten zu regieren, nicht an ihm liege die Schuld, wenn dies nicht schon früher geschehen sei.

Allerdings waren denn doch diese Forderungen des Kaisers etwas zu hoch gespannt. Dass er ganz Ungern, dass er die Königswürde zurückforderte, lag in seinem guten Rechte, dass er vergeben und vergessen wolle, war er der Heiligkeit der Majestät schuldig, wenn es auch im Augenblicke, wo Bethlen beinahe Alles besass, nicht passend war. Allein die von ihm (dem Kaiser) entgegen gemachten Versprechungen waren zu vag und unbestimmt, als dass selbst die kaiserlichen Bevollmächtigten einen Moment hätten auf die Zustimmung der Ungern rechnen dürfen.

Natürlich entgegneten die Letzteren, dass sie sich wunderten, jetzt die Bedingungen wiederholen zu hören, welche von ihnen bereits in Hainburg verworfen worden waren. Bethlen begnüge sich durchaus mit keiner Geldentschädigung. Was die Stände betreffe, würden diese binnen Kurzem ihr Begehren schriftlich vorlegen,

Da sie bei dieser Antwort nur den zweiten Theil der von Seite Oesterreichs gestellten Anforderungen berührten, nämlich die Entschädigung Bethlens und die Sache der Stände, so liessen die österreichischen Commissäre sich diese Gelegenheit nicht entschlüpfen, ihre vermeinte Unvorsichtigkeit zu benützen.

Es scheine ihnen, sagten sie, dass also die Ungern stillschweigend den ersten Theil der Bedingungen eingingen, nämlich in die Abtretung des Reiches und die Abdication. Da dies demnach eine abgemachte Sache sei, so könne man sich schon noch weiter über die Modalitäten der Entschädigung verständigen, und sie sollten nur ihre Begehren stellen. Die Ungern, denen nur darum zu thun war, das grösste Gewicht auf die Abtretung und die Abdication zu legen, liessen sich aber denn doch so schnell nicht fangen. Sie läugneten kurzweg, irgend etwas bereits zugegeben zu haben. Da ihnen aber hierauf die österreichische Commission trocken erwiderte, dass nur auf Grundlage der Annahme der ersten Bedingung über die zweite die Entschädigung verhandelt werden könne, schützten die Ungern Unzulänglichkeit ihrer Instructionen vor wünschten aber zu wissen worin für den Fall, dass ihr Fürst in die Abdicirung willigte, seine Entschädigung allenfalls bestehen dürfte, worauf aber Dietrichstein nicht einging, und früher die Hauptfrage definitiv erledigt wissen wollte. So zerschlug sich die Discussion.

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Leider fehlen uns nun die weiteren Actenstücke, welche die folgenden Verhandlungen enthalten. Wir dürfen indess ihren Verlust nicht zu hoch anschlagen, da der nächste uns vorliegende Bericht vom 7. November ausdrücklich erwähnt, dass wenig Neues vorgefallen sei, und aus demselben Berichte der Inhalt der vorhergehenden Besprechungen theilweise zu entnehmen ist.

Wir ersehen demnach, dass bis zu diesem Tage die Verhandlungen dahin gediehen waren, dass Bethlen sich bereit erklärt hatte, von Reich und Krone abzutreten, Städte, Festungen, Grenzplätze u. s. w. zu überliefern und dafür einen Theil Oberungerns auf Lebenszeit, nur einige Burgen aber als Eigenthum begehrte. Er drängte selbst zum Abschlusse auf diese Bedingungen, und wies drohend darauf hin, dass er nur dann die

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bereits anrückenden türkischen und tatarischen Hilfsvölker zum Rückzuge bewegen könne.

Des Kaisers Bedingungen waren also erfüllt, es handelte sich jetzt nur, die Entschädigung für Bethlen, dessen Forderungen noch immer zu hoch schienen, zu bestimmen. Hier scheiterte aber die diplomatische Kunst der österreichischen Commissäre. „Sie vernähmen mit Freude, - war die Erwiderung der Letzteren auf die oben angeführten Punkte Bethlens, dass die Ungern offen und aufrichtig den Willen ihres Herrn darlegten. Auch von ihrer Seite würden sie mit gleicher Aufrichtigkeit antworten. Ihre Meinung hinsichtlich der von ihnen bereits versprochenen Entschädigung -Bethlens sei zwar, dass sie die Anerbietungen Sr. Majestät für gerecht und hinreichend erachteten. Da aber der Fürst sich so eifrig für das Wohl der Christenheit bemühe, so würden Mittel und Wege nicht fehlen, dass ihn Se. Majestät noch grossmüthiger belohne. Jedoch müssten sie mit Hinblick auf das, was bereits früher in Pressburg verhandelt wurde, darauf aufmerksam machen, dass es der Würde und dem Interesse eines grossen Reiches wie Ungern entgegen sei, eine Theilung zu gestatten, dass also die Abtretung eines Theiles von Ungern unmöglich zugestanden werden könne. Bethlen könne und müsse mit den Anboten des Kaisers zufrieden sein, und sie wollten gerne noch zuwarten, dass die Abgeordneten sich mit ihrem Fürsten nochmals darüber verständigten. Was die Gefahr vor den Türken anbelange, sei der Kaiser vollkommen unschuldig, wenn man ein neues Unglück über Ungern heraufbeschwöre, der Fürst möge die Verantwortung dafür übernehmen. Uebrigens baue man auf den abgeschlossenen Waffenstillstand und die Ehrlichkeit der Türken, denselben nicht zu brechen."

Am 6. November fand eine neuerliche Zusammenkunft statt. Die Bethlenischen Gesandten übergeben zehn neue Punkte zur Berathschlagung, welche der Fürst dem Kaiser zur Erwägung vorlegte, die jedoch alle, minder oder mehr, nichts als seichte Gründe enthielten, den Kaiser zu der verlangten Theilung Ungerns zu bewegen. Von dieser Forderung ging Bethlen nicht ab. Unter anderm führte er auch an, dass ja der Ahnherr Seiner Majestät im Kriege mit Zapolya diesem endlich einen Theil Ungerns überlassen habe.

Auf alle diese Gründe erwiderten die österreichischen Abgeordneten sehr höflich, durchaus in keine Theilung einzugehen, und stützten sich besonders auf den jetzt so kleinen Umfang des Königreichs, der eine Theilung ganz unmöglich mache.

Natürlich ging durch all dieses Hin- und Herreden, wobei jeder Theil nur Zeit gewinnen wollte, das eigentliche Geschäft um keinen Schritt weiter; ein Theil wollte den andern von der Vortrefflichkeit seiner Anträge überzeugen, keiner daran glauben. Ebenso ging es die nächsten Tage, an welchen wieder Berathungen statt fanden.

Die Festigkeit, mit welcher Bethlen an seinen letzten Forderungen festhielt, scheint aber die Commissäre endlich zur Ueberzeugung gebracht zu haben, dass hier nichts weiter zu gewinnen sei. Vom 7. November bis

27. fehlen uns ihre Berichte, so wie die Schreiben des Kaisers. Dass indess während dieser Zeit der Kaiser sich zur Nachgiebigkeit bequemte, geht eben aus dem Berichte vom 27. hervor, worin des Schreibens Seiner Majestät an die Commissäre vom 25. November Erwähnung geschieht, in welchem der Kaiser, der während der Zeit die Abtretung von zwei Comitaten an Bethlen zugestanden hatte, noch einen dritten hinzuzufügen sich entschliesst, unter der Bedingung jedoch, dass die Forderungen der Stände nicht unbillig und unmöglich gestellt würden, und man weiter auch wegen der Befriedigung Bethlens keinen Bruch befürchten dürfe. Zugleich werden die Commissäre um ihre Meinung befragt, ob sie nach all ihnen bekannten Umständen Hoffnung zu einem festen, sicheren Frieden geben könnten, damit der Kaiser bei Zeiten um Aufnahme polnischer Hülfstruppen sich versorgen könne.

Die Aeusserung hierauf ist merkwürdig. Die Commissäre antworten ergebenst, dass sie nach ihrer besten Ueberzeugung nur glauben müssten, auch wenn der dritte Comitat zugestanden würde, der Friede nicht zu hoffen sei, Bethlen habe ihn nie aufrichtig gewünscht, und unterhandle auch jetzt nur zum Schein, um Zeit zu gewinnen. Sie wüssten, Bethlen wolle in die ihm gestellten Bedingungen durchaus nicht eingehen, seine Wahl zum ungrischen König, wenn er auch abdicire, durchaus nicht für nichtig und und ungesetzmässig erklären, die tatarischen Hülfsvölker halte er nicht nur nicht zurück, er rufe sie noch schneller herbei. Uebrigens habe er sich noch nirgends definitiv auch nur zur Annahme einer einzigen Bedingung erboten, und die Forderungen der Stände enthielten ausdrücklich die Bedingung, dass Bethlen nur dann abdiciren dürfe, wenn allen Beschwerden der Nation auf einem Reichstage Abhülfe geleistet werde, und die Jesuiten für immer aus Ungern entfernt würden.

Trotz allen diesen üblen Aussichten auf ein Zustandekommen des Friedens, meinten die Commissäre aber doch, dass die Unterhandlungen nicht abzubrechen seien, man müsse sie fort hinausziehen, und während der Zeit sich zu befestigen streben, daher auch eilig zahlreiche polnische Hülfstruppen herbeiziehen, und alles mögliche für die bessere Instandsetzung der Armee vorkehren, sich aber so halten, dass die Schuld eines neuerlichen Bruches auf Bethlen falle.

Hart war es für die österreichischen Commissäre, die am Anfange der Verhandlungen so glänzende Resultate erzielt zu haben glaubten, jetzt zu keinem günstigen Ergebnisse gelangen zu können, zudem die Ungern immer anmassender wurden, auf eine Entscheidung drängten und keinen weitern Verzug mehr gestatten wollten. Am kaiserlichen Hofe wurde lange und geheim darüber berathen. Noch am 30. December schreiben die Commissäre an den Kaiser über die an demselben Tage stattgehabte Conferenz, worin Bethlens Ultimatum übergeben wurde. Sie bitten dringend um eine endliche Entscheidung.

Nach diesen unsern Actenstücken ist die Angabe des Biographen Bethlens (in Hormayr's Taschenbuche, 1823, p. 485, und daraus wörtlich abgedruckt in Mailath's Geschichte v. Ungern), dass der Friede am letzten Tage

des Jahres 1621 zu Nikolsburg zu Stande kam, und Graf Esterhazi am Neujahrstage 1622 mit den Friedensbedingungen Abends nach dem Thorschluss in Wien angelangt sei, vollkommen falsch. Von Wien aus, wo einer der Commissäre persönlich beim Kaiser war, der Abgeordnete Breuner, dessen Rückkehr nach Nikolsburg noch am Abende des 30. nicht erfolgt war, musste die Entscheidung kommen. Jedenfalls muss in den letzten Tagen des Jahres der Entschluss des Kaisers, den Forderungen Bethlens zu entsprechen, gefasst worden sein, denn bereits am 7. Jänner ratificirt Bethlen den bereits geschlossenen Vertrag, der ihm nicht nur Siebenbürgen mit dem Titel als Fürst sichert, sondern auch in Ungern nicht drei, sondern sieben Comitate überlässt: Szatmar, Szabolch, Ugotsa, Beregh, Zemplin, Borsod, mit Ausnahme von Szendreö, und Abaujvar mit der Stadt Kaschau, mit allen Grenzen, Einkünften, Gerichtsbarkeit und Landeshoheit auf Zeit seines Lebens zu besitzen. Doch müssen diese Comitate auf den allgemeinen Landtag Abgeordnete schicken, sind den Gesetzen des Reichs unterworfen, alles jedoch mit Wissen des Fürsten, dem die Abhaltung des Reichstages ebenfalls mitgetheilt werden muss. Die Verleihung der Kirchengüter und das Patronatsrecht bleiben dem Kaiser. Nach dem Tode Bethlens fallen die sieben Comitate wieder unwiderruflich und ohne Schmälerung an die Krone Ungern zurück, was auch von Seite Siebenbürgens zu bestätigen ist. Munkacs bleibt dem Fürsten und seinen Nachkommen für 300,000 fl. ung. jure inscriptitio verpfändet, ebenso Tokay mit Tarczal und Keresztur und allen dazu gehörigen Gütern, zu dessen Ablösung aus den Händen der jetzigen Besitzer der Kaiser 100,000 fl. ung. binnen drei Monaten bezahlt, Ecsed wird ihm um 100,000 fl. überlassen. Zur Erhaltung der Grenzen und Grenztruppen und ihrer Standquartiere bezahlt der Kaiser jährlich aus den kaiserlichen Einkünften 50,000 rh. Gulden. Jede nothwendige Herstellung oder Verbesserung an den dem Fürsten übergebenen Grenzplätzen und Burgen zahlt der Kaiser auf Ansuchen des Fürsten. Sollten die Türken gegen Bethlen auf irgend eine Weise feindlich verfahren oder ihn angreifen, so verpflichtet sich der Kaiser, ihm mit seiner eigenen Macht, der des römischen Reichs, des Königs von Spanien und der übrigen christlichen Fürsten zu helfen.

Ueberdies erhebt Se. Majestät den Fürsten zum Fürsten des heil. römischen Reichs, und verleiht ihm die zwei Herzogthümer Oppeln und Ratibor für sich und seinen Sohn, oder in dessen Ermanglung für seinen Adoptivsohn und Neffen Stephan Bethlen, auf Lebenszeit mit dem Rechte, den Titel davon zu führen.

Dies die wesentlichsten Punkte des gewiss für Bethlen nicht ungünstigen Friedensabschlusses. Nur die üblen Umstände, in welchen sich der Kaiser befand, und die Noth, sein legitimes Recht auf die ungrische Königskrone zu wahren, können die Ursache gewesen sein, so ungeheure Forderungen anzunehmen. Dass mit diesem Vergleiche nicht alle Streitpunkte erledigt waren, geht aus seinem Inhalte klar hervor, auch waren die Commissäre davon überzeugt, dass über einzelne Punkte noch weitere Unterhandlungen würden geführt werden müssen. Dass aber ihr

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