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Ordnung und Deutlichkeit entbehrt. Geordneter und deutlicher würde der Schreiber die Vorschlagsteller haben sagen lassen: wir beantragen die Prägung neuer Pfennige von solchem Gehalte, dass deren zwei auf drei der cursirenden Pfennige gehen; von diesen neuen Pfennigen sollen 25 im schwarzen Zustande (mit Asche und Russ) ein Loth, sohin 400 Pfennige (13 Schillinge und 10 Pfennige) eine Mark wiegen, und diese rauhe Mark soll 9 Loth feines Silber enthalten; im weissen (gereinigten) Zustande werden 26 Pfennige ein Loth wiegen, was jedoch auf den Silbergehalt der Pfennige keinen Einfluss nimmt, indem 400 solche Pfennige noch immer 9 Loth feines Silber in sich begreifen; in dieser Art werden zwei der neuen Pfennige genau dreien der alten gleich sein, und werden also 400 derselben 600 (dritthalb Pfund ') der alten machen, und werden 100 derselben (statt 150 der alten Pfennige 2) der Preis des Guldeins sein.

Wir sind hiermit über die neuen Pfennige wenigstens in Beziehung auf die Ausprägung der feinen Mark Silbers genau unterrichtet: 400 Pfennige hatten 9 Loth feines Silber enthalten, woraus sich in leichter Rechnung ergibt, dass die Mark auf 711, Pfennige 3) ausgeprägt worden. In Hinsicht auf Schrot und Korn zeigt sich, indem 400 gereinigte Pfennige, 9 Loth Silber enthaltend, etwas weniger als 16 Loth im Gewichte gehabt, dass die Pfennige etwas mehr als neunlöthig geprägt worden; man würde dies auch ganz genau berechnen können, wenn man sich darauf verlassen dürfte, dass es mit dem angegebenen Gewichte von 26 gereinigten Pfennigen genau, nicht blos obenhin, gemeint sei. Wir gelangen aber auch zur Kenntniss des Gehaltes der alten, das ist der damals im Curse gestandenen Pfennige; aus dem Verhältnisse der neuen Pfennige zu den alten, wie zwei zu drei, geht hervor, dass in den letzteren die Mark auf 1066, Pfennige *) ausgeprägt gewesen sein musste.

In dem Aufsatze heisst es weiter:

5) Item so wegent funff guldein ain lot vnd gilt yeder guldein hundert pfennig das macht funff hundert pfennig vnd wenn man dy funff hundert pfennig zu silber prennt da wirt aus fein silber aindleff lot vnd ain quintet das mag man verchaufen umb czway pfunt sechs schilling vnd funfczehen pfennig"

6) „Nota wann man die funff guldein zu Golt macht da wirt aus ain lot Golts das Golt sol haben nach dem strich drey vnd czwainczig karat Nu gilt ain karat golts nach dem gemainen lauff sibencyehen lot das macht ain markeh vier vnd vierczig pfuntt sechs schilling vnd zwelf pfennig So macht ain lot golts czway pfuntt sechs schilling vnd czwelff pfennig"

1) Bekanntlich sind 240 Pfennige auf ein Pfund gerechnet worden.

2) Dass der Guldein 150 der alten Pfennige gegolten, sagt die an den obersten Kämmerer etc. erlassene Verordnung. Bei Kurz 1. c.

3) 409×16=711/9.

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7) „Noch ist das silber pesser das man geit vmb die funff guldein dreyer pfennig denn das golt das do wirt aus funff guldein ob es dennoch an dem strich bestett"

Ich bemerke hier vorläufig, dass eine Goldmünze, florentinischen Ursprungs, Guldein genannt, neben dem Pfennige und seinen Untertheilungen zur landesüblichen Münze gehörte: der Guldein ist häufig gebraucht worden, und hat einen gesetzlichen Werth gehabt; er hat damals 150 Pfennige gegolten 1), was nun bei Einführung besserer Pfennige natürlich eine Veränderung erleiden musste.

In den vorstehenden Absätzen des Aufsatzes wird zuerst das Gewicht der Guldein und ihr Werth nach den neuen Pfennigen und dem Silbergehalte dieser Pfennige angegeben: 5 Guldein wiegen ein Loth, der Werth des Guldein ist 100 der neuen Pfennige, sohin der Werth von 5 Guldein 500 solcher Pfennige, und diese 500 Pfennige enthalten in sich 11 Loth 1 Quintel feines Silber. Die letztere Angabe vom Feingehalte der 500 Pfennige besteht die Probe: wenn 400 Pfennige, wie im zweiten Absatze gesagt wird, 9 Loth feines Silber enthalten, berechnen sich 500 Pfennige genau auf 11 Loth 1 Quintel 2). Die 500 Pfennige, welche 11 Loth feines Silber enthalten, sind neue Pfennige; wenn aber von diesen 11 Loth anhängend gesagt wird, dass man sie um zwei Pfund, sechs Schilling und 15 Pfennige, das ist um 675 Pfennige verkaufen könne, lässt sich dies nicht wieder von den neuen Pfennigen verstehen. Der Schreiber des Aufsatzes hat vorausgesetzt, dass seine damaligen Leser ohne weitere Bemerkung wissen werden, wie es mit dem Verkaufe zu nehmen sei; der heutige Leser aber, der sich erst in die Sache hineinfinden muss, wird zunächst verleitet, hier wieder auf die neuen Pfennige zu denken, und wird erst dann auf den richtigen Sinn geführt, wenn er, um sich die Sache verständlich zu machen, nachrechnet. Berechnet man da den Silbergehalt von 675 Pfennigen, so findet man, dass er sich auf 15/16 Loth beläuft "), was ein Bewandtniss darstellt, bei welchem der Verkäufer für seine 11 Loth Silbermateriale soviel gemünztes Silber gefordert haben würde, dass er nebst den Prägewerth der Münze noch an Silber 315/16 Loth mehr erhalten haben müsste. Dies hätte augenfällig nicht Statt finden, und es hat also auch die neue Münze nicht gemeint sein können. Berechnet man dagegen den Silbergehalt von 675 alten Pfennigen, so findet man ihn in 10 Loth *), was die Differenz von 1 Loth gibt, um welche der Verkäufer durch die Münze weniger Silber erhält, als er abtritt; und hiermit erklärt sich auch die ganze Verkaufssache. Man muss hier berücksichtigen, dass man es mit einem münzämtlichen Documente zu thun hat, und als solchem beim

1) S. die herzogl. Verordnung an den obersten Kämmerer etc. bei Kurz 1. c. 2) 500×9=1114.

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Verkaufe des Silbers auf den gesetzlichen Verkauf, das ist den Verkauf bei den Hausgenossen zu denken habe; man muss berücksichtigen, dass die Hausgenossen in Hinsicht auf Prägekosten, Schlagschatz, das Silber im geringeren Preise bezahlten, und da zeigen sich nun die 675 alten Pfennige, als der (geringere) Preis, welchen die Hausgenossen damals gegeben, wenn man ihnen 114 Loth Silber zum Verkauf gebracht.

Dieses Bewandtniss gibt mir Gelegenheit eine andere Bemerkung einzuschalten. Wenn man weiss, dass die Hausgenossen für 1114 Loth Silber 675 Pfennige gegeben, kann man sich fragen, wie theuer sie die Mark bezahlt haben mussten? Die Rechnung ist leicht: sie zeigt, dass ihnen die Mark 960 Pfennige 1) oder, was dasselbe ist, vier Pfund Pfennige gekostet, und hier haben wir die vier Pfund Pfennige, von welchen es im zweiten Absatze heisst, dass sie die Geltung einer Mark Silbers seien. Sie sind der Preis, die Theuerung des Silbers 2).

Nach den vorstehend besprochenen Angaben des fünften Absatzes wird in dem sechsten die Geltung oder Theuerung des Goldes sehr verwickelt berechnet. Der Eingang ist für sich deutlich, sagend: 5 Guldein bestehen aus einem Lothe vom 23karatigen Golde. Die 17 Loth, welche der Karat Gold gilt, sind befremdend, erklären sich aber durch die Folgerung, dass auf die Mark 44 Pfund, sechs Schillinge und 12 Pfennige entfallen; sie zeigen sich hierdurch als gleichbedeutend mit 448 Pfennigen 3), und sind also das Gewicht der Pfennige, welche der Karat gilt. Dies macht nun auch das Uebrige in seinem Zusammenhange verständlich: wenn der Karat 448 Pfennige gegolten, hat die Mark das ist 24 Karat, und als 23karatiges Gold die rauhe Mark 10752 Pfennige, oder in der damaligen Rechnungsweise 44 Pfd. 6 Schill. 12 Pf., und folglich das Loth als der sechzehnte Theil 672 Pfennige oder 2 Pfd. 6 Schill. 12 Pf. gelten müssen. Der Schreiber würde sichs bequemer, und uns die Sache weniger mühsam verständlich gemacht haben, wenn er kurz gesagt hätte: 5 Guldein bestehen aus einem Lothe 23karatigen Goldes, der Karat solchen Goldes gilt 448 Pfennige, folglich das Loth (11⁄2 Karat) 672 Pfennige. Das Letztere ist es, was in dem Absatze hat gezeigt werden wollen.

Nach dem fünften Absatze beträgt die Theuerung des Silbers von 500 neuen Pfennigen, welche für 5 Guldein zu gelten haben, 675 alte Pfennige,

1) 675-16=960.

111/4

3

2) Die Hausgenossen hatten die Mark Silber auf 1166 Pfennige ausgemünzt, und also für die Mark durch den Kaufspreis pr. 960 Pfennige um 106 Pf. weniger bezahlt. Sie sind da um 10% Pr. zurückgeblieben, während bei uns, wo die Mark auf 24 fl. ausgemünzt und mit 22 fl. 24 kr. bezahlt wird, nur 6 Pr. Statt finden. Diese auf die Prägekosten veranschlagte Differenz ist wohl so gross, dass man leicht die ungesetzlichen Mäkeleien begreift, welchen sich die Verordnung von 1368 entgegenstellte.

3

3) Die 44 Pfd. 6 Schill. 12 Pf. machen 10752 Pfennige, und diese durch 17 getheilt geben 448 Pfennige.

die Theuerung des Goldes von 5 Guldein 672 Pfennige, was die kleine Differenz von 3 Pfennigen gibt; daher es im siebenten Absatze heisst, dass das Silber noch um 3 Pfennige besser sei.

Der Zweck der drei Absätze scheint gewesen zu sein, zu zeigen, dass die neuen Pfennige den rechtmässigen Silbergehalt (nach der Theuerung des Silbers) haben, und 100 dieser neuen Pfennige der rechtmässige Preis des Guldeins seien.

Diese Absätze geben uns einige weitere Aufschlüsse in der Sache des Münzwesens. Wir lernen die damalige Goldmünze und das damalige Verhältniss vom Golde zum Silber kennen: 5 Guldein hatten im Gewichte ein Loth vom 23karatigen Golde, woraus sich zeigt, dass die Guldein mit geringem Unterschiede das gewesen sind, was unsere Dukaten sind, deren gleichfalls fünf auf ein Loth gehen, und als 23/12karatig nur etwas besseren Feingehalt haben; das Loth 23karatigen Goldes wurde 114 Loth feinen Silbers, folglich das Loth feinen Goldes fast 114 Loth Silbers gleichgehalten, woraus sich wieder zeigt, dass das Gold zum Silber damals im Verhältnisse von 1 zu 11 gestanden 1). Den Gehalt der neuen Pfennige haben wir bereits aus dem zweiten Absatze mit Schrot und Korn, den der alten Pfennige in Hinsicht auf Korn kennen gelernt; jetzt führt uns die dem sechsten Abschnitte abgewonnene Notiz, dass 448 alte Pfennige 17 Loth im Gewichte gehabt, auch zur Kenntniss des Schrotes bei den alten Pfennigen. Wir können nämlich jetzt berechnen, wie viele dieser Pfennige auf die rauhe Mark gegangen 2), wir wissen hierzu aus dem Vorhergehenden, dass 400 neue Pfennige 9 Loth feines Silber enthielten und folglich im Verhältnisse von zwei zu drei 600 alte Pfennige gleichfalls 9 Loth feines Silber enthalten haben mussten, und da muss sich finden, dass in der rauhen Mark (mit Weglassung der kleinen Bruchtheile) 61% Loth Silber 3) und 92 Loth Zusatz gewesen. Die alten Pfennige sind also 61/löthig geprägt gewesen.

In den folgenden Absätzen geben die Vorschlagsteller an, warum sie für die Münze auf ein anderes Korn und andere Aufzahl antragen, warum sie für diese Münze das Verhältniss von zwei zu drei gewählt, und wie diese bessere Münze einzuführen sei. Sie sind nicht frei von irreleitenden und schwer verständlichen Stellen; ich glaube mich aber, indem sie unserem Zwecke keinen weiteren Vorschub leisten, mit ihrer Anführung und Erklärung nicht weiter befassen zu sollen. Ich will aber noch beim Scheiden von dem Documente das Verhältniss bemerken, in welchem die alten und die neuen Pfennige, mit deren Gehalt uns das Document bekannt ge

1) Gegenwärtig steht das Dukatengold nach dem gesetzlichen Werthe von 4 fl. 30 kr. im Verhältnisse zum Silber wie 1 zu 15, das feine Gold in etwas höherem.

2) 448×16=42111/17

17

3) 42111/179 =611/34

macht, zu unserer Münze stehen; die Mark Silber war auf 10661⁄2 alte Pfennige, auf 711, neue Pfennige ausgeprägt, und so sind in Vergleichung unserer 5760 Pfennige der Mark die alten Pfennige 5 mal, die neuen 8 mal besser gewesen.

Aus dem Anfangs beigebrachten Rechnungsdocumente haben wir den Gehalt der Pfennige beim Jahre 1340 ersehen, uud so eben wieder ihren Gehalt beim Jahre 1399. Dies lässt einen sechzigjährigen Zwischenraum, den wir aber jetzt zum grössten Theile auch wieder ausfüllen können. Die Beseitigung des Verneuungsrechtes hatte zum Zwecke, dem Herabsinken des Münzgehaltes eine Schranke zu setzen, Rudolf hat das Versprechen gethan, sich bei Prägung der Münze mit dem rechten Schlagschatz zu begnügen; Rudolf hat die Prägung der Münze nach der Theuerung des Silbers angeordnet, was ohne Zweifel mit der Prägung um den rechten Schlagschatz gleichbedeutend ist, und die folgenden Prägungen sind gleichfalls nach der Theuerung des Silbers angeordnet worden, Bewandtnisse, bei welchen man wird annehmen dürfen, dass sich der Gehalt der Pfennige seit der Zeit des aufgegebenen Münzverneuungsrechtes nicht weiter mehr verschlimmert hat, dass sich der Gehalt fortan gleichgeblieben, dass sonach der Gehalt der im Jahre 1399 im Curse gestandenen Pfennige derselbe ist, der es bei der Entsagung vom Verneuungsrechte gewesen. Im Jahre 1359 hat Rudolf die Münze nicht mehr verneuet; wir kennen also den Gehalt der Pfennige bis zum Jahre 1358 zurück. Für den noch verbleibenden Zwischenraum bis 1340 zurück ersehen wir eben hiermit doch soviel, dass der Pfenniggehalt die 18 Jahre herab in bedeutendem Sinken begriffen gewesen.

WO

Das Resultat meiner bisherigen Mittheilungen über den Gehalt der Pfennige, auf die Vergleichung der alten Münze mit der unsrigen reducirt, ist nun dieses: die Pfennige sind im Jahre 1340, wiewohl durch das Verneuungsrecht im Gehalte schon verkürzt, doch den unsrigen gegenüber eilfmal besser gewesen; im Laufe der nächsten 18 Jahre hat sich ihr Gehalt so weit verringert, dass sie die unsrigen nur mehr ungefähr 5 überboten haben; in diesem Zustande sind sie bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts geblieben; zu dieser Zeit sind sie wieder gehaltiger geprägt und hierdurch achtmal besser als die unsrigen geworden. Mit diesem besseren Gehalte sind sie in das fünfzehnte Jahrhundert eingetreten, sie dann neuerdings die Schicksale der Verringerungen erfahren mussten. Ich schliesse hiermit meine Mittheilungen zur Ermittlung der alten Pfenniggehalte. Ich weiss wohl, dass sie, selbst ihre Brauchbarkeit vorausgesetzt, für das Ganze sehr wenig leisten; aber ich wollte und konnte auch nur einen Beitrag liefern, vermeinend, dass bei den grossen Schwierigkeiten der Sache theilweise Aufklärungen einer umfassenden Erörterung vorausgehen müssen, und diese auch für sich der Geschichte einigen Nutzen bringen können. Mögen weitere Beiträge in das dunkle Gebiet ein fortschreitendes Licht tragen!

Stift Göttweig 28. Februar 1852.

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