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30. Do. in einer Urkunde, worin Bischof Otto der Domcapelle Einkünfte verleiht ddo. Passau 15. Nov. 1264 (T. XXIX, p. 458).

31. Do. wo Calhoh von Falkenstein seinen Thurn zu Ranarigel1) der passauischen Kirche auf drei Jahre verschreibt ddo. Passau 3. Mai 1268 (ibid. p. 483).

32. Do. wo Ulrich von Tannberg und Rudolf von Haichenbach dem Bischof Peter das Schloss Haichenbach verpfänden ddo. Passau 5. Mai 1268 ibid. p. 483).

33. Als Bürge bei der Aufhebung eines Streites zwischen Otto von Morsbach 2) und der Kirche von Passau durch die Vermittlung Heinrichs von Baiern ddo. Vilshofen 9. Oct. 1268 (ibid. p. 488).

34. Als Zeuge in einer Urkunde, worin Ortolf von Morsbach sein Schloss Morsbach an Passau verkauft ddo. Ebelsberg 11. April 1269 (ibid. p. 492).

35. Als Schiedsrichter und Zeuge bei Gelegenheit, als Zawisius von Falkenstein seinen Streit mit Passau durch Schiedsrichter beilegen zu lassen sich bereitwillig erklärt ddo. Velden 27. Juni 1272.

36. Als Zeuge in einer Versöhnungs-Urkunde zwischen Passau und Wernhard von Lewenberch ddo. Passau 17. Mai 1278 (ibid. p. 529).

37. Do. in einer Urkunde, worin Amelbrecht von Aigeling an Passau seine freieigenen Besitzungen zu Aichach verkaufte ddo. Passau 9. Sept. 1281. In demselben Jahre kommt ein Radecker auch in einer Uebereinkunft zwischen Passau und Efferding vor, welches ohne Zweifel Heinrich oder Ulrich gewesen (ibid. p. 536 u. 541).

38. Do. in einer Urkunde, wo Bernhard von Schaumberg sich zur Beschirmung der Wasser- und Fahrstrasse zwischen Efferding und Passau verpflichtet ddo. Wien 31. Mai 1282 (ibid. p. 545).

39. Do. wo Bischof Gottfried den Nonnen vom hl. Kreuz die Pfarre in Tuln übergibt ddo. Passau 1. Mai 1285 (ibid. p. 551).

40. Do. wo Christina, Conrads von Hartheim Witwe, ihren Hof zu Stetting mit Vorbehalt des lebenslänglichen Genusses dem Hochstift Passau aufgibt ddo. s. 1. 11. Aug. 1285 (ibid. p. 555).

41. Als Zeuge bei einem Vertrage zwischen Bischof Richard und Rapoto von St. Veit wegen Zehenten in Mannswerd ddo. Wien 22. April 1287. 42. Do. in einer Rechtsentscheidung zwischen den Frauen von Niederburg und den Söhnen Hutsmund's ddo. Passau 4. Sept. 1288 (T. XXIX, p. 296).

43. Als Rathgeber bei einer Uebereinkunft zwischen Heinrich von Baiern und dem Bischof Wernhard über eine lange Irrung zwischen Passau und den Ministerialen von Marshach ddo. 30. Nov. 1288 (ibid. p. 365).

44. Als Zeuge in einer Erklärung Calhoh's von Falkenstein, worin er sich mit Leib und Gut als Dienstmann des Bischofs Bernhard bekennt ddo. Passau 15. Nov. 1289 (ibid. p. 571).

1) Ranariedl oberhalb Falkenstein.

2) Marsbach zwischen Ranariedl und Falkenstein.

45. Als Zeuge, wo Conrad, Abt von Lilienfeld, auf die Güter in Lebrarn Verzicht leistet ddo. Wien 4. Mai 1291 (ibid. p. 576).

46. Do. in einer Urkunde, worin Bischof Heinrich von Regensburg und Albert Graf von Hals zwischen der passauischen Kirche und den Grafen von Leonberg des Schlosses Morsbach wegen schiedsrichterlich entscheiden ddo. Vilshofen 24. Sept. 1295 (ibid. p. 586).

47. Als Obmann bei einer Uebereinkunft Bernhard's von Passau und Otto's und Stephan's von Baiern wegen gegenseitig zugefügter Schäden ddo. Windorf 14. Sept. 1296.

48. Als Schiedsrichter zwischen der Dechantin und Kellerin von Niederburg und den Nonnen daselbst ddo. Passau 10. Nov. 1296 (ibid. p. 297). 49. Als Zeuge, wo Christian von Urlingsberg dem Bischof Bernhard von Passau das Dorf Leuprechting verpfändet ddo. Passau 1. Jan. 1297 (ibid. p. 590).

50. Endlich als Mitfertiger des vom Bischof Bernhard für Passau erlassenen Stadtrechts ddo. Passau 2. Juli 1330 (ibid. p. 383).

Ausserdem erscheint noch Ulrich allein bei einer Rechtsentscheidung zwischen dem Dechant von Krems und dem Pfarrer von Cebingen ddo. St. Hypolit 25. Oct. 1258 (ibid. p. 125).

Uebrigens haben diese Brüder dem Hochstifte Passau nicht nur in den vorgenannten Fällen Dienste geleistet, sondern sie scheinen auch demselben mit Geldvorschüssen beigestanden zu haben; denn nach dem Codex patav. bekennt Otto von Passau im J. 1260 den Brüdern Heinrich und Ulrich 50 Pfd. Salzburger Pfennige schuldig geworden zu sein.

Während nun Heinrich, Ulrich und die andern oben benannten Radecker ausser ihrem Stammlande thätig waren, erfreuten sich auch die daheim gebliebenen grossen Vertrauens und Ansehens. Wernhard de Radekke fertigte eine Urkunde mit, worin Ulrich und Heinrich von Radeck im Jahr 1275 das der Burg Radeck nahe gelegene Gut Nussdorf durch eine Tauschconvention an den Abt Diethmar II. von St. Peter zu Salzburg und dessen Stift abtraten. Im Jahr 1287 war Gerhoh von Radeck nicht nur Mitfertiger eines bei Gelegenheit der damals zwischen den Bürgern von Salzburg entstandenen Irrungen und Thätlichkeiten ergangenen Friedensgebotes des Erzbischofs Rudolf, sondern auch 1297 in der SchenkungsUrkunde des Eckhart von Tann des Staufers, kraft welcher dieser seinen Hof zu Sigherting dem Kloster Raitenhaslach übergab, wie auch in Gemeinschaft mit Heinrich in einer andern vom 1. März 1302, ausgestellt vom Erzbischof Conrad wegen Ueberweisung des von den Herren von Aicheim streitig besessenen Gutes Chunfing oder Chunhingen an das Kloster Raitenhaslach. Einem andern Radecker, nämlich Conrad, ward um dieselbe Zeit die Auszeichnung zu Theil, im J. 1288 zum Propst von Reichersberg als Conrad III, erkoren zu werden und jenem Amte bis zu seinem Tode 1295 vorzustehen. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts war ein Gerhoh von Radeck Stiftsherr zu Berchtesgaden. Dieser war Mitzeuge, als im J. 1314 Dietmar von Strobol (bei Lofer) Baumannsrechte erwarb. (S. Koch-Sternfelds Geschichte von Berchtesgaden, 2. Thl., S. 8.) Nach den Monumentis

Boicis, T. 29, erscheint um 1326 ein Gerhoh wieder als Domherr von Passau. Ob dieser und ersterer Gerhoh mit obigen eine und dieselbe Person ausmachen oder nicht, und wer dann, wenn obiger Gerhoh mit einem der beiden letzteren zusammenfällt, die oben erwähnten Urkunden mitfertigte, ist ungewiss. Einige Jahre später, nämlich 1324 kämpfte Rüdiger von Radeck mit seinem Edelknechte Peter Gauchsberger und andern vielen salzburgischen Edelleuten die Schlacht von Ampfing für Friedrich den Schönen mit, nachdem er kurz vor der Schlacht von letzterem zum Ritter geschlagen worden. Ein anderer Radecker, wenn es nicht Rüdiger war, hatte zu gleicher Zeit die Vicedomswürde von Salzburg inne und war 1328 Schiedsmann Erzbischof Friedrich's und Friedrich's von Torring wegen der vom letztern auf seiner Hofmark zu Torring prätendirten hohen Gerichtsbarkeit. Ein Jahr zuvor hatte der Vicedom auch den Verkauf der Grafschaft Gastein, welche Friedrich von Goldeck an Erzbischof Friedrich III. überliess, zu Friesach am Montag nach Pfingsten mitgesiegelt 1). Nach dem 4. Bd. der Mon. b. p. 503, war Conrad Richter zu Schärding um 1342. Höchst wahrscheinlich ist dies derselbe Conrad, welcher nach dem 30. Bd. der M. b. p. 207 einen Verkauf Ulrich's von Saborn ddo. Passau 11. Nov. 1353 mitsiegelte.

Von der Wohlhabenheit und dem Glanze des Hauses Radeck zu damaliger Zeit möchte übrigens auch der Umstand sprechen, dass Rudolf und Hartneid von Radeck im J. 1329 sich dem Erzbischof Friedrich III. für den Kriegsfall mit 40 Helmen verschrieben und verschreiben konnten.

Wie aber die männlichen Sprossen des radeckischen Hauses durch ihre Würden, Aemter und Thaten ihr Geschlecht zu hohem Ansehen brachten und lange dabei erhielten, so trugen auch die weiblichen ihrerseits durch Heirathsverbindungen mit verschiedenen ansehnlichen Geschlechtern ebenfalls viel zum Glanz der Radecker bei. Eine, Namens Adelaide, wurde, wie schon oben bemerkt worden, als Gemahlin Heinrich's von Falkenstein die Nichte des Fürstbischofs Otto von Passau und hatte von diesem eine ansehnliche Austattung erhalten (siehe Diplom. Anhang Nr. II). 2) Eine Mathilde (s. Dipl. Anhang, Nr. III). 3) Eine Katharina verband sich zu Anfang des 14. Jahrhunderts mit Georg Hohenfelder zu Aistersheim und wurde somit eine Ahnfrau des nachherigen hochansehnlichen gräflichen Hohenfeld'schen Geschlechtes. 4) Eine andere, deren Vorname unbekannt, wurde von Christoph von Hohenfeld heimgeführt und 5) eine Elisabeth ward die Gemahlin Hannsens von Haunsberg, der einer sehr begüterten und ansehnlichen salzburgischen Adelsfamilie angehörte.

Aber nicht nur durch hohe Aemter und Würden hatten die Radecker ihre Familie zu einer der ansehnlichsten im Lande Salzburg gemacht, auch ihr Grundbesitz, ein eigener Gerichtsbann und mehrere Vogteiherrlichkeiten und der Besitz von Eigenleuten gaben ihnen ebenfalls Gewicht und Bedeutung. Doch ist das Schloss Radeck gleichwohl mehrmals in fremden

1) Muchar, Gastein.

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Besitz übergegangen. Schon war ein Burgantheil vor dem J. 1273 landesfürstliches Eigen geworden, indem er in jenem Jahre vom Erzbischof Friedrich II. wieder an Heinrich von Radeck um 350 Pfd. zurückverpfändet worden, (Bürgen dabei waren: Heinrich von Torring-Stein, Gebhard von Velben, Cuno von Godtrath, Otto von Walchen, Friedrich von Torring, Otto und Conrad von Goldeck, Richer von Rotau 1). (Im J. 1264 hatte bereits Mathilde von Radeck nebstbei die Hälfte des Schlosses Schönbichl verpfändet.) Im J. 1334 verkauften die Brüder Rüdiger und Heinrich ihren Burgantheil sammt Zugehörung, sowie dem Landgericht Holbang und den Vogteien über Elexhausen, Pebarn, Glas und Vigaun an den Erzbischof Friedrich III. um 1025 Pfd. Pfennige. Nach diesem Verkaufe scheinen die Radecker gänzlich aus dem Fürstenthume Salzburg ausgewandert zu sein und sich nach Schlesien gezogen zu haben, da sie um jene Zeit auch aus der Landschaftsmatrikel verschwinden und in der salzburgischen Geschichte seitdem ganz verschollen sind. Ihre Begräbniss-Stätte hatte die Familie im Dome zu Salzburg. Ihr Wappen bestand in einem Rade in schwarzem Felde.

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Geschichte der Herrschaft und Burg Radeck nach Abgang der ursprünglich darauf sesshaften Familie.

Nachdem Radeck sammt seinen Zugehörungen in den Besitz der Landesherren von Salzburg gekommen war, wurde die Justiz dieser Herrschaft sofort durch landesfürstliche Pfleger mit dem Sitze auf Radeck fortgeführt. Von diesen Pflegern sind bekannt:

1. Gilig Haider um 1420. Unter diesem erkaufte Johann Abt von St. Peter die Vogtei über das Gut Niedertraxel, das im Gerichtsbezirk von Radeck lag, von Friedrich Gauchsberger, Pfleger von Wartenfels, welcher jene von Eberhard dem Kuchler erworben hatte.

2) Martin Reutter um 1453.

3) Hans Pirgl um 1499.

Nach der Hand ward Radeck mit Ausnahme des Gerichts Holbang wieder Privateigenthum. Als erster Besitzer erscheint im Jahre 1514 Hanns Prätzel, Zöllner von Traunstein, und salzburgischer Landmann. Von diesem rührte ein zuerst in der Schloss capelle im linken Altarfenster angebrachtes Glasgemälde her, das nun im Besitze des jub. k. k. Landrathes Wänzler zu Salzburg ist, und das die Wappen Prätzels und seiner Gemahlin mit der Umschrift enthält: Hans Prätzel zu Radegk, Margrett perillin, sein Hausfrau 1514. Uebrigens bildete die Herrschaft Radeck noch immer einen Gerichtsbezirk. Dies bezeugt ein Erbvergleich aus dem freiherrl. von Lassberg'schen Archiv von 1535, wo von einem Gut die Rede ist, das im „Radeckergericht" lag.

Zur Zeit des Bauernkrieges, also 1525, erscheint nach jüngsthin aufgefundenen Documenten Radeck im Besitz des passauischen Domherrn,

1) Archiv für Oberbaiern, 1841, S. 163.

Archiv. VIIL

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Erasmus Graf von Hohenfelder, der es der verwitweten Gräfin Margaret von Hohenfelder zum Witwensitz und lebenslänglichen Genuss überlassen hatte. In dieser Zeit trat für das Schloss eine Hauptepoche ein, indem es im J. 1525 von einigen Bürgern Salzburgs nicht nur gänzlich ausgeplündert, sondern auch von allen Seiten angezündet und gänzlich niedergebrannt wurde. (Siehe die näheren Details darüber im diplomatischen Anhang Nr. IV u. V.)

men.

Im J. 1577 kommt dann Hieronymus Weitting (wahrscheinlich Kraft von Weitting) als Eigenthümer vor, der eine Freie von Rehlingen, Anna, zur Frau hatte. Durch diese war Radeck dann an letztere Familie gekomVon dieser Anna rührte übrigens ein zweites im rechten Altarfenster der Schlosscapelle angebracht gewesenes Glasgemälde her, das das Weitting'sche und Rehling'sche Familienwappen mit der Umschrift enthielt : Hieronymus Weitting zu Radeck, Anna Rehlinger, sein Hausfrau 1577. Nach ihrem Tode ward Friedrich Rehlinger zu Goldenstein und Radeck, salzburgischer Rath, Radecks Inhaber. Dieser hatte im J. 1617 zwei Güter, Sechtersberg und Strobelhof, gegen ein Gut, Hueb, bei Eigendorf eingetauscht, welche der Erzbischof Marcus Sikious als nunmehrige Bestandtheile von Radeck zu Ritterlehen erhob, und sie sodann dem Rehlinger zu Lehen verlieh.

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Fried. Rehlingers Gemahlin war eine Edle von Haunsberg. Nach ihrem Tode fiel Radeck ihren vier Söhnen anheim a) Ferdinand Gottlieb von Rehlingen zu Goldenstein, Radeck und Mühlheim, Rath, Landmann und Pfleger zu Lichtenberg (Saalfelden); b) Ludwig, Kämmerer, geheimer Rath und Landschafts-Verordneter; c) Johann Paris auf Radeck und Ranten, Kämmerer, Rath und Landmann; d) Karl Heinrich. Nach einer allgemeinen Familien-Gütertheilung vom J. 1669 blieb Johann Paris dann alleiniger Besitzer von Radeck, liess es aber durch einen Verwalter administriren, da er 1652 Hauptmann der Herrschaften Frestorf und Baierdorf, wie auch Kastner zu Judenburg wurde. Dessenungeachtet liess derselbe Radeck doch im J. 1670 fast ganz neu aufbauen und herstellen, jedoch in einer ganz anderen Gestalt, als es früher war. Von diesem Besitzer rühren auch verschiedene In- und Aufschriften her, welche aber grösstentheils heut zu Tage nicht mehr zu sehen sind. Eine davon, welche sich noch beim Beginn der Capellentreppe befindet und manche Eigenthümlichkeiten und Aufschlüsse über frühere Sitten und Gewohnheiten enthält, lautet folgender

massen:

Hanc villulam

atque hunc aggellum qui animi aut valetudinis causa inviserint possidentve, ne voluptas valetudinem corporisve curatio voluptatem corrumpat, neve locus qua sacer est, violetur, aut qua cultus est, deseratur, hasce observanto leges.

Deum Opt. Max. proxima in aedicula primum venerantor,

Quivis postea lustrando se obvio exercento, ubivis quiescunto, sed hoc citra languorem, cis sudorem illud. Servorum greges importunorum non modo a pomario, sed procul ab utroque pomerio interea excluduntor.

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