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Diesen Entschluss, sich bei der obwaltenden Gefahr in keinen Disput einzulassen, findet K. Ferdinand in seiner Antwort vom 24. Februar sehr weise. Damit sei auch gar nichts geholfen, sondern nur in treuherziger und stattlicher „Zusammensetzung," in festem und kräftigen Zusammenwirken. Hinsichtlich der Verkündung des reinen und klaren Wortes Gottes, der Prediger und Schulhalter bleibt er bei seiner frühern Erklärung; erwartet aber auch von Seite der Ausschüsse, dass sie zur Verhandlung greifen werden. Allein dabei hatte es sein Bewenden noch nicht. Die Ausschüsse übergaben noch zwei Schriften: am 28. Februar und am 3. März, mit der Versicherung schliessend, dass sie zufolge empfangener Instruction "Von ihren gethanen Confession und Bekanntnussen nit stehen oder weichen, sondern sie sein... dabei zu beleiben und zu verharren gänzlich gedacht.

8.

Während dieses Schriftenwechsels wurde indessen auch wegen der Angelegenheit verhandelt, um derentwillen K. Ferdinand die Ausschüsse berufen hatte. Am 8. Febr. überreichten diese eine Denkschrift, wo sie anerkennen, dass die Sache sehr dringend sei. Der Grund, wesshalb nicht schneller zum Werke könne gegriffen werden, liege in der Ungleichheit der Vollmachten und Instructionen, da einige derselben vor Erledigung der Religionsangelegenheiten nichts zu handeln erlauben. Indessen wollen sie in Anhoffnung einer günstigen Resolution ihr Gutachten abgeben. Es umfasst folgende Punkte :

1. Durch die bisher geleisteten grossen „Gaben" sind die Kräfte erschöpft; alle Anstrengung der n. ö. Lande gegen einen so mächtigen Feind, bei so weitläufiger Grenze, sind völlig unerklecklich, wesshalb es die Nothdurft erfordert, überall Hülfe zu suchen: bei dem Königreiche Böhmen und den incorporirten Landen, bei Tirol, den Vorlanden. Dann würden auch das Reich und andere Potentaten auf die Hülfehandlungen des Königs und der Abgesandten der n. ö. Lande um so geneigter eingehen. Der König möge die Bewilligung ertheilen, dass von jedem Lande ein Abgeordneter zur Erhandlung einer stattlichen und beharrlichen Hülfe auf den künftigen Reichstag gesendet werden dürfe.

2. Zur Vergleichung eines Modus billiger und gleicher Vertheilung der Bewilligungen ist gegenwärtig die Zeit zu kurz zugemessen und die Noth zu drängend. Die Ausschüsse erbieten sich aber, auf Mittel zu denken, wie die Anlagen in Zukunft mit billiger Berücksichtigung angeschlagen werden können. Für diesmal wäre jedes Land insbesondere auf ein Jahr um einen stattlichen Beitrag zur Vertheidigung anzugehen.

3. Für das Land unter der Enns werden, wenn sich auch die übrigen Lande zu einem gleichen Beitrage herbeilassen, 211⁄2 Gült, d. i. 172612 fl. mit Hinzurechnung des die Städte und Märkte treffenden Antheils angeboten; Steyer ist der Meinung, dass es mit Kärnten, Krain und Görz sich auf 300000 fl. einlassen soll; das Land ob der Enns will 52000 fl.; Kärnten auf ein Jahr, unverbindlich und auf hinter sich Bringen,

60000 fl.; Krain sammt den angrenzenden Herrschaften 45000 fl.; der Adel und die Geistlichkeit von Görz, da sich die Bürgerschaft von ihnen gegenwärtig abgesondert hat und sie die Unterthanen nicht besteuern können, 11⁄2 Gült d. i. 3000 fl. aus eigenem Säckel auf ein Jahr bewilligen. Jedes Land macht den Anschlag selbst und zwar mit möglichster Schonung der armen Unterthanen. Die Bürgerschaft von Görz wird der K. Ferdinand zu gleichem Mitleiden verhalten.

Diese Bewilligung ist aber lediglich nur zur Beschützung der n. ö. Lande zu verwenden, zur Anwerbung von „ringgerüsteten Pferden” und von Fussvolk, so wie zur Unterhaltung desselben, doch so, dass die Länder selbst das Volk bestellen, aufnehmen und bezahlen, wobei zunächst Landleute zu befördern sind.

4. Die Pfandschaften und die Käufer (von Kammergütern) auf Wiederkauf sind in das gleiche Mitleiden zu ziehen.

5. Der Schaden, welchen ein Land durch den Erbfeind oder auch durch das eigene Kriegsvolk erleidet, es geschehe nun durch Feuersbrunst oder in anderer Weise, ehe die Contribution geleistet ist, wird aus dessen Bewilligung vergütet.

6. Es soll bestimmt werden, dass die übrigen Lande mit allem entbehrlichen Kriegsvolke demjenigen zuziehen, welches von den Türken angegriffen worden ist. Böhmen mit seinen zugewandten Ländern könnte ebenfalls einbezogen werden.

7. Die Obristen und die Befehlshaber sind bisher zum Theile aus fremden Nationen genommen worden. Die Ausschüsse ersuchen, in Zukunft nur Inländer anzustellen.

8. Durch Anticipation sogleich eine Summe Geld aufzubringen, ist wegen des bisherigen Darthuns und wegen der dadurch herbeigeführten äussersten Erschöpfung der Länder, wegen der grossen Schulden und schweren Interessen, welche gezahlt werden müssen, ganz unmöglich. Doch soll sich jedes Land für sich selbst bemühen, das Nothwendige aufzubringen bis zur Einzahlung der Bewilligung.

9. Des Königs Begehren wegen der armen Pfarren und der Mendicanten-Klöster, kann aus den schon in den letzten Landtagen angegebenen Ursachen nicht entsprochen werden.

10. In Betreff der Ungern wird dem Könige bemerkt, dass sie auch früher zwar viel versprochen, aber wenig gehalten haben. Das wisse derselbe am allerbesten. Wünschenswerth würde es sein, wenn sie ihr zu rüstendes Volk an die Grenzen der n. ö. Lande legen wollten.

Zum Schlusse wird K. Ferdinand aufgefordert, „die Religion" zu bewilligen, da ausserdem die Bewilligung der Ausschüsse „unschliesslich" sein würden.

S

9.

am 16. Februar 1556

dringt

In der Antwort auf diese Schrift

K. Ferdinand auf Beschleunigung, da die Noth sehr gross und die Besorgnisse grösser als jemals zuvor seien. Er ermahnt die Ausschüsse, sich nicht

mit Privatsachen aufzuhalten und gibt ihnen zu bedenken, wohin solches Hinhalten führen könnte; er fordert sie auf, ihn nicht aufzuhalten, da er auch bei Böhmen und dem Reiche Hülfe suchen wolle.

Das Gutachten derselben beantwortet er folgendermassen:

1. Die Erschöpfung der Lande ist ihm wohl bekannt. Sehr gerne würde er sie mit neuen Anforderungen verschont haben. Hingegen aber ist auch bekannt, welche Opfer auch er vom Anfange seiner Regierung an gebracht hat, wodurch alle Gefälle von den Ländern und den Kammergütern aufs höchste verpfändet und belastet sind. Man wolle indessen auch bedenken, dass es sich ebenso wol um die Erhaltung der Länder selbst, um Beschützung von Weib und Kinder, als um seine Sache handle.

2. Wenn die der Gefahr zunächst Gelegenen nicht mit einer ergiebigen Anstrengung vorangehen, so ist von Böhmen und vom Reiche wenig zu erwarten. Mit der Absendung eines Abgeordneten von jedem Lande zum Reichstage nach Regensburg ist er einverstanden.

3. Die Bewilligung bloss auf ein Jahr ist zu wenig; wenigstens soll sie sich doch auf zwei Jahre erstrecken, um dadurch Böhmen zu einer höheren Bewilligung zu veranlassen, zur bessern Führung des Krieges, zur Ersparung der Kosten der Landtage. Doch will man es dabei bewenden lassen.

4. Mit so gering gestellten Bewilligungen lässt sich bei so weitläufigen Grenzen, bei so dringendem Bedürfnisse der Befestigung der Grenzflecken, bei dem grossen Aufwande, welchen die Besatzungen und das Kriegsvolk in Anspruch nehmen, wenig ausrichten. Selbst im Falle eines Waffenstillstandes muss man gerüstet sein und ein stattliches Kriegsvolk im Felde erhalten, da, wie die Erfahrung lehrt, die Paschen während der Dauer desselben Schlösser und Flecken wegnehmen.

Wenigstens 800000 fl. sollen bewilligt werden sammt Rüstung, Zuzug und dem Aufgebote im Falle der Noth. Mit den Bürgerschaften der Grafschaft Görz soll gehandelt werden.

5. Die Annahme und die Beurlaubung der leichten Pferde und des Fussvolkes gebührt dem Könige als Landesfürsten. Er wird aber hiezu einen Kriegsrath und Obristen aus der Länder Mittel bestellen und mit diesen die Austheilung machen nach Nutzen und Nothdurft. Die Musterung und Bezahlung mag die Landschaft besorgen, doch gegen Verrechnung. Die Landleute und Unterthanen sollen zunächst bei Beförderungen berücksichtigt werden.

6. Mit den Pfandschaftern etc. kann erst dann gehandelt werden, wenn dem Könige die Bewilligungen der Länder bekannt sind. Sie und die Kammergüter sollen mit gleicher Bürde, wie die übrigen, belastet werden. Mit denjenigen, welche durch Feuersbrünste Schaden genommen haben, soll in Bezug auf die Steuer nach dem alten Brauche gehalten werden.

7. Der König billigt vollkommen den Beschluss der Länder, sich in der Feindesgefahr gegenseitig zu unterstützen. Er wird bei dem bevorstehenden Landtage in Prag einen hierauf bezüglichen Antrag machen. Ueberrascht aber hat ihn, dass der Ungern in dem Gutachten der Ausschüsse, als sollten sie ganz ausgeschlossen sein, gar nicht erwähnt worden ist. Das

könnte nur zu Feindschaft, Hitze und Widerwillen ausschlagen, also sicher nicht zur Wohlfahrt gedeihen. Hoffentlich war es nur Uebersehen. Man möge jede Veranlassung meiden, die Ungern zur Verzweiflung zu treiben. Eben darum fangen die Siebenbürger zu wanken an, weil sie an nachhaltiger Unterstützung zweifeln.

8. Der König versichert, dass er die Obersten-Stellen immer lieber Inländern gegeben haben würde, wenn nicht Mangel an tauglichen Personen geherrscht hätte. Die Ausschüsse werden aufgefordert, solche namhaft zu machen.

9. Er stellt ihnen neuerdings das brennende Bedürfniss Vorrathes an baarem Gelde zur augenblicklichen Kriegsrüstung, zur Beischaffung von Proviant und anderm Kriegsbedarf, zur unumgänglich nöthigen Befestigung einiger Grenzorte anheim und schildert die möglichen und wahrscheinlichen Folgen, wenn der Feind zuvorkommen sollte.

10. Eben so lebhaft wird geschildert die Folge, welche es haben würde, wenn dem „äussersten Abfall der armen Pfarrer und Klöster Bettelordens" nicht gesteuert würde. Geschehe nicht Abhülfe, so werden sie veröden und damit die armen Unterthanen ohne alle Unterweisung und geistliche Hülfe verwildern müssen. Sollte man für die Klöster durchaus nichts thun wollen, so möchte man sich wenigstens der Pfarrer annehmen. Endlich 11. Die ungerischen Streitkräfte nach der Lande Begehren an die österreichischen und steyerischen Grenzen legen, geht durchaus nicht an. Es gibt deren noch viele, dem Feinde vielmehr ausgesetzte, die des Schutzes bedürfen.

10.

Die Ausschüsse übergaben ihre Duplik am 21. Februar. In derselben wiederholt das Land unter der Enns seine frühere Bewilligung, 172612 fl. rhein. und fügt bei, dass im Falle der Belagerung eines Fleckens an der n. ö. Grenze durch den Feind oder eines gähen Nothfalles von 100 Pfd. Geld jeder Landmann ein gerüstetes Pferd ins Feld schicke, und von 30 Unterthanen ein Büchsenschütze durch 2 3 Monat gestellt werden

soll. Uebrigens ist der Ausschuss dieses Landes der Ansicht, und zwar entgegen dem Vorschlage der Länder Steyer und Krain, dass alle Bewilligungen „zu einem Säckel und Gleichheit gemacht" werden und die Austheilung des Kriegsvolkes und die Beschützung der Grenze durch den Obristen und die Kriegsräthe der Länder geschehen soll.

Steyer will 170000 fl. bewilligen und schlägt vor, dass statt des Zuzuges 1) jeder Landmann einen geringen (leichten) Reiter an die Grenze stelle mit einem Monatsold von 6-8 fl., wozu auch die Städte beizuziehen seien. Dabei lernen die Landleute den Krieg, bilden sich zu tüchtigen Obristen heran und ermuthigen die Kroaten, die sich sonst verlassen sehen. Würde der König oder seiner Söhne Einer zu Felde ziehen, so sitzt ausser

1) Die Stellung von Reitern nach den Pfunden der Einlage pferde genannt.

auch die Gült

dem jeder Landmann, den nicht Alter oder Krankheit entschuldigt, persönlich auf. Die Hauptleute der leichten Reiter könnten den Kriegsrath des Obristen bilden.

Dieser Vorschlag gefiel dem Könige und er forderte die Ausschüsse auf, ihn in Erwägung zu ziehen. Allein man konnte sich nicht einigen. Besonders widersprachen die Ausschüsse von u. d. Enns und hoben hervor, dass, im Falle der Herr zu Haus bleibe, er auch seine besten Pferde und Knechte zurückbehalten werde. Sie halten für zweckmässiger, Reiter aufzunehmen, welche um 10 fl. monatlich wohl zu haben sein würden. Solchen würden sich auch Landleute anschliessen. Als sich keine Vereinigung erzielen liess, wurde die Forderung des K. Ferdinand angenommen, es hiemit wie in der letzten, dreijährigen Hülfe zu halten, worauf das Land unter der Enns sogleich einging. Die Ausschüsse der andern Länder sollen auf den nächsten Landtagen die gleiche Bewilligung oder die Annahme des steyerischen Vorschlages bewirken.

Die Ausschüsse des Landes ob der Enns erklären, dass sie eine bedingte Vollmacht erhalten haben, nämlich nur auf 40000 fl., wenn der König nicht Religionsfreiheit bewillige, und statt des Zuzuges im Fall der Noth 300 leichte Pferde, doch nur an die Grenze des Landes unter der Enns auf zwei bis drei Monate. Würde aber der König ihrer Bitte wegen der Religionsfreiheit entsprechen, so ist ihnen erlaubt, 58000 fl. zu bewilligen und auf den Nothfall von 100 Pfd. Geld der Einlage ein gerüstetes Pferd, doch mit Einbeziehung der Städte und der Prälaten, welche aber, weil sie nicht persönlich zuziehen, von 100 Pfd. zwei Pferde zu stellen hätten. Die bewilligte Summe dürfte aber nur auf an der österreichischen Grenze zu unterhaltendes Kriegsvolk ausgelegt werden.

Kärnten will 60000 fl. beisteuern, ausserdem noch ein gerüstetes Pferd von 200 Pfd. Geldes, welche aber aus der Bewilligung bezahlt werden sollen. Doch soll dieser Antrag nicht verbindlich sein und erst an die Landschaft zurückgebracht werden, bei der die Ausschüsse ihr Bestes thun wollen.

Krain erbietet sich zu 50000 fl. „sammt Einführung der windischen und krabatischen Grenitzen Nothdurft" und endlich die Grafschaft Görz, d. h. die Geistlichkeit und der Adel, zu 3500 fl.

Damit war

Die ganze Bewilligung belief sich also auf 496,612 Al. K. Ferdinand nicht zufrieden. Er äusserte, dass er bei der Lage der Sachen auf 800,000 fl. gerechnet hätte, wolle sich aber begnügen mit 3 ganzen Gülten und zwar in der Art, dass die Landleute eine Gülte aus eigenem Säckel, die zwei übrigen aber die Unterthanen zu geben haben. Allein die Ausschüsse blieben unbeweglich bei ihrer frühern Aeusserung, obgleich sich K. Ferdinand auch mit 212 Gülte begnügen wollte und ihnen zu bedenken anheim gab, wie wenig sich unter den obwaltenden Umständen mit einer so geringen Summe ausrichten lasse; wie unmöglich bei der Ueberbürdung der Kammergüter ihm selbst grosse Anstrengungen fallen; wie übel ihr Beispiel auch auf Böhmen und das Reich wirken werde. Er erklärte feierlich, dass die Schuld auf sie fallen werde, wenn sich grosses Unglück ereigne. End

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