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lich erklärt er, die Bewilligung des Landes unter der Enns annehmen zu wollen, so auch die Bewilligung von Steyer und Krain, insoferne sie selbe bis zum Betrage von 2, Gülte erhöhen, was an dem nächsten Landtage geschehen soll.

Die Anerbieten der andern Ländern sind sehr gering und ganz ausser Verhältniss und können nicht angenommen werden. Der König wird von den Landtagen eine Erhöhung auf 21⁄2 Gülten von den Landschaften fordern.

11.

Die Ausschüsse des Landes u. d. Enns hatten den Vorschlag gemacht, statt des 30. Mannes einen Büchsenschützen ins Feld zu stellen. K. Ferdinand fand diesen Vorschlag sehr annehmbar, um so mehr, als nach den gemachten Erfahrungen man sich im Falle dringender Noth auf das Aufgebot, besonders auf den ungeübten Bauern, nicht verlassen könne, dasselbe entweder zu spät komme oder sonst unverlässlich und oft mehr hinderlich als nützlich sei. Er wünscht, dass sich die Gesandten über diesen Gegenstand vereinigen möchten, was dann auch geschah, indem Steyer und Krain noch in Wien sich dem Vorschlage anschlossen, die Ausschüsse von o. d. Enns, Kärnten und Görz aber ihre guten Dienste auf den kommenden Landtag verhiessen.

Die Ausschüsse beharrten hartnäckig auf ihrer Forderung, dass den Landschaften die Aufnahme und die Abdankung des Kriegsvolkes zustehen soll, worauf aber K. Ferdinand durchaus nicht einging.

Auch auf die dringende Forderung des Königs, auf die Befestigung der Grenzflecken, Anschaffung von Kriegsbedarf und Proviant die Bewilligung auszudehnen, wollten sich die Ausschüsse nicht einlassen. Diese Forderung musste ebenfalls an die Landtage gebracht werden.

Durch Anticipation Geld aufzubringen, wurde durchaus verweigert. K. Ferdinand liess die Sache endlich mit der Erklärung fallen, dass er wegen der Folgen einer solchen Unterlassung entschuldigt sein wolle.

Zu Obristen und Kriegsräthen schlug das Land u. d. Enns als taugliche Männer vor: den Grafen Julius von Hardeck, Wilhelm von Pucheim, Leonhard von Harrach, Wilhelm von Hofkirchen, Erasmus von Scherfenberg, Ehrenreich von Künsberg, Christoph von Jörger, Gebhard Welzer, Hanns von Fünfkirchen, Georg Teufel. Aus diesen wäre ein Obrist und zwei Kriegsräthe zu wählen. Steyer hält die Ernennung von drei Obristen und zwar an der ungerischen, kroatischen und windischen Grenze für zweckmässig und schlägt für die windische den Hanns Lenkowitsch, für die übrigen vor allen Andern den Hanns von Ungnad vor, dann Lukas von Zackl, Caspar von Herberstein, ferner Hanns Welzer, Ehrenreich von Künsberg, Georg von Pögl, Sigmund Galler, Georg Stadler, Sigmund Schraten, Franz von Teufenbach, Andreas Rindscheit 1) und Georg von Gaisruck. Ob der Enns schliesst sich den Vorschlägen von unter der Enns an und fügt noch

1) Anführer von 600 schwer bewaffneten steyerischen Reitern in der Schlacht an der Rinya. Hammer, Geschichte der Osmanen III, 357.

Dietmar von Losenstein, Bernhard von Schifer und Hanns Aspan bei, woraus ein Obrist und ein Kriegsrath zu nehmen. Kärnten benennt den von Ungnad vor allen Andern, dann Georg von Wildenstein und Lenkowitsch als Obriste; als Kriegsräthe den Christoph von Mardax, Martin Mager und Caspar von Malentein. Krain schlägt vor zum Obristen der kroatischen Grenze den Hanns von Lenkowitsch, sonst stimmt es mit Steyer und hebt insbesondere den von Ungnad hervor; als Kriegsräthe werden bezeichnet Balthasar Kazianer, Georg von Sigerstorf, Martin Galler von Gallenstein.

Die Sache wegen der armen Pfarrer versprechen die Auschüsse an die Landschaften zu bringen und zu bewirken, dass die Steuerrückstände der Unvermögenden abgeschrieben werden.

Zum Schlusse stellten die Ausschüsse noch die Forderung an den König, dass die Leistungen der Pfandschafter und derjenigen, welche Kammergüter auf Wiederkauf erworben haben, in den gemeinen Säckel der Länder fallen sollen, was K. Ferdinand, als aller Gewohnheit entgegen, auf das entschiedenste verwarf.

Endlich wurde noch Fürbitte eingelegt für den Magister Bartholomäus Picka, „der Landschaft Steyr gewesenen Schulpräceptor." Der König wird gebeten, die Ungnade gegen ihn fallen zu lassen und ihm, wo nicht die Schularbeit, doch das zu gestatten, dass er als Privatperson in des Königs Landen sich aufhalten dürfe.

So schloss sich denn dieser Ausschusstag nach beinahe zweimonatlichen, mühsamen Verhandlungen. Diese geben kein vortheilhaftes Zeugniss für die Einsicht und den Patriotismus der Stände der n. ö. Lande. Doch, ich will dem Urtheile des Lesers nicht vorgreifen, wie ich es auch in der Darstellung nicht gethan habe, so nahe die Versuchung auch manchmal gelegen ist. Jedenfalls geht aus ihr die Unrichtigkeit der Behauptung Raupach's hervor, welcher a. a. Orte sagt: „Dass also dieser Convent fruchtlos abgegangen."

VI.

Excommunication

des

Markgrafen von Mähren Prokop und seines Anhanges

im Jahre 1399,

und was damit zusammenhängt.

Ein Beitrag zur Kirchengeschichte von Mähren.

Mitgetheilt

von

P. Gregor Wolny.

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