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In derselben Zeit entbrannte im Schoosse des Kapitels selbst ein anstössiger und bei vier Jahre dauernder Hader. Letzteres hatte nämlich seit uralter Zeit das ausschliessende Recht, bei der Domkirche Schulen zu halten, deren Rector, vom Bischofe und Kapitel angestellt, die Schüler in der Grammatik, freien Künsten und dem Kirchengesange unterrichtet, und beim Gottesdienste verwendet wurden. Aber dem Pfarrer der St. Mauritzkirche zu Olmütz und zugleich dasigem Domherrn, Crux Alberti v. Cernin, gelang es, auf einen unrichtigen Bericht von Rom aus die Erlaubniss zu erwirken, auch bei seiner Pfarre eine derlei Schule errichten zu dürfen. Auf eine Beschwerde des Kapitels erklärte zwar Papst Urban VI. 1386 (ddo. Janue VII Idus Marc.): es sei bei dieser Concession nicht seine Absicht gewesen, dem Rechte eines Andern zu präjudiciren; aber der Pfarrer beharrte bei seinem Vorhaben, woraus sich ein Process entspann, der erst am 19. Juni 1388 (ddo. Perusie Indict. XI) von der Curie zu Gunsten des Kapitels entschieden wurde; und als Crux 1390 nochmals an Papst Bonifaz IX. appellirte, wurde das Urtheil vom 1388 bestätigt und der Kläger zum Erlag der Appellationskosten (30 Goldgulden) verurtheilt (ddo. Rome apud S. Petrum V. Id. (Ma?) ij).

Den Tod des Bischofs Peter hat man bisher auf den 13. Februar 1387 angesetzt, was irrig sein dürfte, weil eine Note von gleichzeitiger Hand auf der innern Deckelseite des Lehenquaterns im fürsterzbischöflichen Archiv zu Kremsier ausdrücklich sagt: „anno domini MCCCLXXXVI feria IV post Judica papa Urbanus VI existens in Luca transtulit Reuerendum in Christo patrem dominum Nicolaum (Peters Nachfolger) pro tunc episcopum Constanciensem..... de ecclesia Constanciensi ad ecclesiam Olomucensem. Sed quia idem dominus Nicolaus ecclesie Olomucensis possessionem assequi non potuit, propter impedimentum regis Boemie et March. Moravie (beider, oder nur Prokops?). Igitur Dom. Papa Urbanus dimisit (sic) sibi Constanciensem ecclesiam sponte dimisit, Et sic post hec rex Boemie eundem episcopum Nicolaum ad Olomucensem ecclesiam admisit, qui fuit per procuratorem (?) et Capitulum susceptus in uigilia SS. Damian.. (?) in quatuor temporibus 1). Diese Notiz, verbunden mit der Bulle Papst Urbans VI. vom Jahre 1386 (ddo. Janue Id. Novemb. pontific. ao. 9), worin er dem Schottner Abte zu Wien aufträgt, das Olmützer Synodalstatut vom J. 1380 in Betreff des Bannes und Interdictes, welche nicht nur die Räuber kirchlicher Güter und Kirchenschänder nebst ihren Besitzungen, sondern auch deren jeweilige Aufenthaltsorte und die der geraubten Güter treffen sollen im päpstlichen Namen zu bestätigen 2); endlich die Erklärung des böhmischen Oberstmarschalls Heinrich von Lipa und seines Sohnes Hinz vom 15. Mai 1387: dass er (Heinrich) alle Streitigkeiten, Zerwürfnisse, welche zwischen ihm und dem Olmützer Kapitel aus Gelegenheit der gegen die Leute des Bis

1) Auf der ersten Blattseite desselben Quaterns heisst es: „anno domini MCCCLXXXVIII feria IV in quatuor temporibus ante natiuitatem Christi (dom. episcopus Nicolaus) fuit inthronizatus."

2) Original im Kapitel-Archiv A. II, c. 20.

thums und der Olmützer Kirche gefällten Excommunicationen und Interdicte, oder sonst zwischen ihnen von der Zeit seiner Administration des genannten Bisthums bis dahin wie immer entstanden waren, erlässt, aufhebt und cassirt 1) alles dieses lässt mit der grössten Wahrscheinlichkeit schliessen, dass Bischof Peter schon im Beginn des Jahres 1386 gestorben war, und die Gewaltthätigkeiten gegen das Domkapitel, an denen sich nebst dem Markgrafen Prokop und seinem Anhang auch König Wenzel von Böhmen betheiligte, sogleich neuerdings begannen, und dass Letzterer den Heinrich v. Lipa zur Occupirung und Behauptung der Bisthumsgüter für den Prinzen und Leitomischler Bischof (s. 1380) Johann Soběslaw, den man durch die gewaltsamsten Mittel dem Olmützer Domkapitel aufdringen wollte, bestellt habe.

Diesen Aergernissen machte bekanntlich der Papst dadurch ein Ende, dass er Johann Soběslaw als Patriarchen nach Aquileja übersetzte (1387), aber die Erbitterung seiner Partei, insbesondere des Markgrafen Prokop gegen die Olmützer Kirchenglieder war damit keineswegs erstickt, sondern wucherte noch lange Zeit fort, und kehrte sich zunächst, in gemeine, durch Markgraf Jodoks (des eigentlichen Herrn in Mähren, Prokop führte nur den Namen eines Markgrafen, und war mit bestimmten Gütern appanagirt,) gerade jetzt nach aussen viel beschäftigten Ehrgeiz und Ländersucht 2), nicht niedergehaltene Raubsucht ausartend, zunächst gegen den Bischof Niclas und die Bisthumsgüter. Der Letztere selbst war theils wegen geschmälerter Einkünfte theils wegen der zur Zeit der Occupirung des Bisthums durch Johann Soběslaw contrahirten Schulden in so grosser Geldnoth, dass er, um Söldner bezahlen und die Schulden theilweise abtragen zu können, schon 1388 (ddo. Olomuc. domin. prox. ante fest. b. Thome 3) mit Kapitelconsens die Güter: Burg Meilic mit der Stadt Wischau sammt Zinsen und Antheil von Pustoměř, nebst den Dörfern Drisic, Žele und Budwic (dieses besteht nicht mehr), dann die Feste Mödritz sammt Städtchen und Höfen, so wie die Dörfer Schlapanitz, Začan, Aujesd, Dornhof (unbekannt) und Hollessic (jetzt Holasko); ferner Schnobolin, Naměsst und Biskupsko bei Olmütz, wie auch die Zehenten in Saitz, Schlapanitz und Hulein dem Markgrafen Jodok um 5050 Mark Prager Groschen, und 1389 (ddo. Meraw sabbat ant. domin. palmar. *) auch gewisse Zinse in Greifendorf an einen Unbekannten verpfänden musste.

Die heftigsten Widersacher des Bischofs von Prokops Anhang waren Proček von Busau und Proček von Kunstadt-Lysic nebst ihren (nicht genannten Verbündeten; der Krieg, welchen er wahrscheinlich schon jetzt, ungeachtet des 1389 (ddo. Hozenploz am nächsten Freitage nach dem Oberistentage 5) mit den schlesischen Herzogen Ludwig von Brieg, Ladislaw

1) Original im Kapitel-Archiv A. II, c. 23.

2) S. Palacky Geschichte von Böhmen III. Band, S. 47 flg.
3) Lehenquatern II, fol 28. Kremsier, erzbischöfliches Archiv.
4) Ebendort I, fol. 5.

5) Original in demselben Archiv.

von Oppeln, Pržemisl und Semowit von Teschen, Konrad von Oels, Heinrich von Brieg, Ruprecht von Liegnitz, Niclas von Troppau, Heinrich von Glogau, dem jüngeren Konrad von Oels, Heinrich von Freistadt, Přemko von Troppau und Bolko von Oppeln, dann dem Bischof von Breslau Wenzel geschlossenen Bündnisses zur Bestrafung der Räubereien etc. und Erhaltung des Landfriedens, und jenes in demselben Jahre (ohne Datum 1) mit den Markgrafen Jodok und Prokop, dann vielen mährischen Adeligen feierlich verbrieften, zu führen hatte, zwang ihn 1391 (ddo. in castro Merav. die beate Magdalene 2), die Burg Mürau sammt den Burglehen und anderen Lehengütern nach dem Tode des Bohuš v. Repow (der aus Verdacht eines Einverständnisses mit Proček von Busau ums Leben kam) dessen Bruder Kunz lebenslänglich zu verleihen, nachdem Kunz eigens versprach, den Tod des Bruders nicht rächen zu wollen. In demselben Jahre (ddo. fer. IV ante festum S. Viti 3) erhielt der Bischof an dem Vasallen Hynko Myrchicz (?) einen neuen Feind, der wegen angeblicher nicht erlangter Gerechtigkeit und erlittenen grossen Schadens an seinem Besitze bei der Burg Schaumburg durch bischöfliche Leute ihm aufsagte. Im Jahre 1394 (ddo. Olomuc. fer. III post pascha *) verpfändete er zur Tilgung der grossen Schuldenlast nach dem Patriarchen von Aquileja einen Zins von 40 Mark auf dem zur Stadt Zwittau gehörigen Gute Vierzighuben an einen Unbekannten, erhielt zwar durch einen Machtbrief K. Wenzels vom 30. Juni 1396 (ddo. Prage 5) die schon 1382 vom Bischof Peter erkaufte, in Böhmen gelegene, aber noch bei Peters Lebenszeit durch Missgünstige dem Bisthume wieder entrissene Burg und Gut Dřewčic von Wochzo (?) von Waldenstein, Wilhelm von Zap und einem Radik zurück, nachdem er in demselben Jahre (ddo. Prage Sabat. ante Letare ") das Lehen Burg Blansko mit gleichnamigen Markte und mehreren Dörfern zur Bewachung und Vertheidigung gegen alle Widersacher in dem neuen Kriege mit dem Markgrafen Prokop an Erhart von Kunstadt-Skal übergeben, und das 1392 von Heinrich von Běla-Arnoltowic wieder übernommene sehr bedeutende Lehen Walachisch - Mezeřjč (mit gleichnamiger Stadt und vier Dörfern, dann Burg Arnoltowic mit vier Dörfern u. a.) eben wegen dieses Krieges an Laček von Krawar-Helfenstein um

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1) Lehenquat. II. f. 20. Kremsierer Archiv. Auf den nähern Inhalt beider Landfriedens-Bünde kann, Kürze halber, nicht eingegangen werden, nur wird bemerkt, dass in dem letzteren unter Punkt 6 ausdrücklich stipulirt wird: dass das Olmützer Domkapitel, die Klöster und alle Unterthanen der Geistlichkeit bei ihren Rechten und Freiheiten erhalten und geschützt werden sollten.

2) Ebenda II, f. 80. In dieser Urkunde sind auch viele anwesend gewesene Vasallen genannt, die dem Bischof in seinem Kampfe gegen Procek beistanden. (Boczek's Reiseberichte etc. Mspt., denen einige hier vorkommende Daten entnommen sind.)

3) Lehengerichtsbuch Nr. I im Kremsierer Archiv.

4) Lehenquatern II, f. 98 ebenda.

5) Original ebenda.

6) Lehenquatern II, f. 111, ebendort.

950 Mark verkauft hatte (ddo. Arnoltowic sabat. ant. S. Laurenc. 1). Noch in diesem Jahre (ddo. fer. II post fest. S. Jacob) überliess er das Lehendörfchen Menowic bei Kremsier (besteht nicht mehr) an Marquard v. Langendorf-Mödritz um 50 Mk. und die Verpflichtung, mit einem Schützen zu dienen, und verpachtete (ddo. Meilic in festo S. Martini) Mauth, Vogtei, Gericht, Mühle, zwei Badstuben etc. in Wischau dem dortigen Bürger Niclas Broder gegen 100 Mk. jährlich auf zwei Jahre propter gueras, lites etc. habitas inter illustrissimos principes dominos Jodocum et Procopium fratres Marchiones Moravie 2).

Die „alii notabiles aduersarii," von denen der Bischof spricht (siehe Note unten), sind wohl Markgraf Prokop und einige schlesische Fürsten; aber während Prokop und sein Anhang fast ununterbrochen den Bischof und das Domkapitel befehdeten, kommt in den bisher bekannt gewordenen Documenten keine Spur vor, dass auch der damals in Böhmen viel beschäftigte Jodok an den Feindseligkeiten Theil genommen hätte. Und doch muss etwas der Art vorgefallen sein, weil am St. Margarethatage 1396 (ddo. Meilicz 3) der Bischof erklärt, dass er und der genannte Markgraf „vmb allirley schelunge, czweytracht name vnd schaden, die zwisschen vns vnd den vnsern vnd auch czwischen dem egenanten Marggrauen vnd den seinen Nemlichen Proczken von Buzow vnsern vnd seinen Helffern, vnd auch vnser beyder Ampluten Steten vndirsessen Dienern vnd Helffern am beyderseyt, sich vncz Her vorlawffen haben etc." übereingekommen seien, ihre Zwistigkeiten durch schiedsrichterlichen Ausspruch der Herren Peter von Sternberg, Erhard von Kunstadt und Peter von Krawař am nächsten Mariä Geburtsfeste schlichten und sich diesem Entscheid unter Strafe von 6000 Mark Prager Groschen fügen zu wollen. Sollte sich dieses Zerwürfniss etwa nur auf die (bekannte) freche That beziehen, die sich die Feldhauptleute Jodok's gegen das Olmützer Kapitel eben dieses Jahr dadurch zu Schulden kommen liessen, dass sie alle Glieder desselben mit Einschluss des anwesenden niedern Klerus in Kerker warfen, und durch mehrere Tage mit Hunger und Durst desshalb quälten, weil diese Geistlichkeit, auf ihre Befreiungen gestützt und keine Noth vorhanden war, das Kriegsvolk in ihre Wohnungen nicht aufnehmen wollte? Der Markgraf und der darin mitverflochtene Stadtrath leisteten desshalb vollkommene Genugthuung durch Bestätigung und künftige strenge Wahrung aller Immunitäten des Kapitels, so wie durch die Erklärung Jodok's, dass dies ohne sein Vorwissen ge

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1) Ebenda f. 114. 550 Mark von der Verkaufssumme hat er schon früher baar erhalten, „quas in utilitatem ecclesie nostre contulimus. propter gueras et lites, quas nomine ecclesie nostre habuimus cum Proczcone de Cunstadt alias de Lissecz, Proczcone de Busaw et aliis notabilibus aduersariis nostris et ecclesie nostre Olomuc. In quibus gueris nedum huiusmodi sed et quam plures alias nostras pecunias impendimus et persoluimus, prout has experientia facti et publica noticia, manifestum faciunt etc." heisst es in der Urkunde.

2) Ebenda f. 112 seq.

3) Original im mährischen Landesarchiv Nr. 116.

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schehen. Der Bischof Niclas starb im Jahre 1397, und verdient nach den oben mitgetheilten Daten gewiss nicht den harten Vorwurf, den ihm der Olmützer Dompropst Augustin Käsebrod in seinen „Series seu Catalogus Episcoporum Olomucensium etc." und dessen Nachtreter bis auf die jüngste Zeit machten, welche ihn dissipatorem ecclesiasticorum bonorum, magisque Principum commodis quam ecclesiae suae usibus faventem etc. nennen 1).

Wie der Bischof eben so war auch das Domkapitel und die gesammte Geistlichkeit fortwährend ein Gegenstand der Bekämpfung des Markgrafen Prokop und seiner Rotten, denen sich auch, ungeachtet der im Jahre 1389 eingegangenen Verpflichtung zur Herstellung und Erhaltung des Landfriedens, der Troppauer Herzog Niclas anschloss. Ueber die Einzelheiten der Fehden lässt sich nichts Näheres angeben, als dass sie, was den Herzog von Troppau betrifft, in Folge des schiedsrichterlichen Ausspruches zwischen ihm und dem Kapitel durch den Markgraf Jodok und den Bischof Niclas vom Freitag nach St. Prokop 1391 2) endigten. Dadurch wurde bestimmt dass alle Misshelligkeiten zwischen beiden Theilen aufhören, den Unterthanen des Kapitels die Märkte der Städte, Flecken u. s. w. zu besuchen gestattet sein und sie alle alten Rechte und Freiheiten geniessen sollen; dass der Herzog auf den Gütern des Kapitels keine Stationen machen, und sich jeder Beschädigung der Personen und Sachen enthalten solle; endlich, dass der Markgraf Jodok bezüglich der schon zugefügten Schäden eine Untersuchung halte und darüber nach Gutdünken entscheide.

Hiemit war zwar ein lästiger und mächtiger Nachbar zur Ruhe gebracht, aber der Hauptfeind, nämlich die sämmtlichen Burggrafen und Hauptleute des Markgrafen Prokop, verwüsteten die geistlichen Güter ohne Unterlass, wesshalb Papst Bonifaz IX auf Bitten des Kapitels, da dieses nicht immer nach Rom recurriren könne, 1394 (ddo. ad S. Petrum II Cal. Mai 3), wieder die Aebte von St. Vincenz in Breslau und den Schotten in Wien, sowie den Propst von St. Niclas bei Passau zu Richtern und Conservatoren der Güter und Personen der Olmützer Kirche, wegen häufig vorgefallener Gewaltthätigkeiten und Angriffe durch Personen jedes Standes, mit voller kirchlicher Strafgewalt auf 10 Jahre bestellte, und nachdem er Klagen Mehrerer vernommen: „Dass in der Stadt und Diocese Olmütz, unter dem Vorwande der dort vielfältig herrschenden Kriege, die Kleriker und geistlichen Personen, ohne Unterschied des Ranges und ohne dass sie sich in den Krieg mischen, gefangen genommen, eingekerkert, gefoltert und getödtet, oder an ihnen Erpressungen verübt; dass ferner Klöster, Kirchen

1) Aus einer Urkunde seines Nachfolgers, des Bischofs Johann Mraz, vom Jahre 1399 ist ersichtlich, dass Niclas auch die grosse Bisthumsherrschaft Hochwald dem (später abtrünnig gewordenen) Vasall und bischöflichen Marschall Jodok v. Wolfsberg verpfändet habe (s. unten), aber der diesfällige Pfandbrief hat sich nicht erhalten.

2) Ddo. Olomucz. Original im Kapitel-Archiv A. II, d. 9.
3) Original ebenda A, II, d, 22.

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