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fuimus apud famosum nobis grate dilectum fautorem et amicum specialem Arnoldum magistrum monete Bruns. sub mutuo et in credencia 500 marcas .... in nostrum et ecclesie nostre profectum tam in nostros necessarios usus quam eciam in euadendum stipendiariis et eorum satisfaccione exposuimus hoc tempore aduerso etc." Et nos Andreas decanus Johannes Malessicz prepositus totumque Capitulum consensum nostrum beneuolum prebuimus et assensum" 1).

Demungeachtet wusste der Bischof in demselben Jahre die von seinem Vorgänger an den Markgrafen Jodok 1388 verpfändeten, sehr bedeutenden Bisthumsgüter Meilic, Wischau und Mödritz durch Vermittlung Sigmund's K. von Ungarn, von Erhard von Kunstadt, dem sie Jodok überlassen hatte, ans Bisthum wieder zurück zu bringen, und erklärte am 3. Mai d. J. 2), dass er an letzteren nichts mehr fordern wolle; verkaufte aber dagegen schon am 14. Mai d. J. aus Dankbarkeit gegen den ungarischen König für dessen kräftige Vermittlung bei dieser Angelegenheit, an Boček v. Poděbrad und seinen gleichnamigen Sohn auf beider Lebenszeit die in Böhmen gelegenen Bisthumslehen Chotun, Bezděkow, Lany, Hajewes, Opečen und Čyka um 400 Schock Prag. Gr. 3) und überliess (ddo. Meraw die S. Lucie 4) an seinen eigenen Bruder und Burggrafen in Mürau, Niklaz Mraz, das von Niklas Pillunz von Gilgenberg gewaltsam occupirte und desshalb schon von Bischof Niklas mit dem Interdicte belegte Lehengut Dest'na pjsečna (Döschen im Znaimer Kreise) für geleistete gute Dienste vererblich. Nicht

1) Ddo. Brune ohne Jahr und Tag. Lehentafel II, fol. 137 daselbst.

2) Ddo. Olomuc. Lehentafel II, fol. 143. Abschrift in der Boczek'schen Sammlung zu Brünn.

3) Darin heisst es: „Johannes.... notum facimus,.....quod non in animo rite uoluentes castra, municinnes et bona nobis et nostre mense episcopali jam pluribus annis dampnabiliter abstracta reducere ac congrue reformare uolentes, Eapropter ut castrum Melicz cum ciuitate Wissaw nec non castrum cum oppido Modricz villis, censibus...... ad nos et mensam nostram episcopalem reducere ualeremus summopere et multa sollicitudine laborauimus. Et quia serenissimus princeps d. d. Sigismundus rex Vngarie, Dalmacie, Croacie etc. etc, ac Marchio Brandenburg. pressuram nostram et ecclesie nostre intuens oculo pietatis pro sue et recolende memorie progenitorum suorum salute animarum se pro rehabicione dictorum bonorum interponere efficacius est dignatus, ita tamen quod nos in aliqualem recompensam et complacenciam dmni. dmni. regis nostra et nostre ecclesie bona videlicet villam Chotun etc." und das Kapitel sagt in seinem beigefügten Consens: „Et nos Capitulum.... ..... attendentes vendicionem dictarum uillarum, siluarum, piscacionum factam necessariam fore et utilem, ad eam animo deliberato...... prebuimus assensum." Dat. Olomuc. anno domini MCCC fer. VI. prox. post Stanislai que fuit XIV mensis Maji. (Abschrift in der Boczek'schen Sammlung.) Aus beiden letztern Urkunden ersieht man nach Boczek's Bemerkung auch, dass in diesem Jahre K. Sigismund dem Markgrafen Jodok gegen dessen Bruder Prokop persönlich Hülfe leistete,

4) Ebendort, fol. 131.

lange vorher (ddo. Cremsir fer. II. post festum corp. Christi 1) stellte er einen Revers aus, worin er erklärt: dass seine Vasallen, der eben genannte Bruder Niklas, dann Heres Smetana v. Mödritz-Zahlenie, Marquard Černy v. Schlapanic, Pessl v. Čechowic und Jakeš, Burggraf auf Melic, vormals Burggraf auf Schaumburg, sich für viele seiner zur Nothdurft der Olmützer Kirche gemachte Schulden verbürgt, und insbesondere Heres Smetana ihm 2451⁄2 Schock und 16 Groschen dargeliehen hatte, und er dem eben genannten Heres die Burg Schaumburg mit dem Städtchen Kelč auf so lange zum pfandweisen Besitz in der Art, wie sie der oben erwähnte Jakes (schon 1398) besessen hatte, mit Zustimmung des Kapitels überlasse, bis sowohl dieses Darlehen, als auch diejenigen Schulden, für welche jene gebürgt hatten (darunter vorzüglich die zur Auslösung der Güter (Meilie und Mödritz), bezahlt sein würden.

In dasselbe Jahr 1400 fällt auch die von der „Series" und dem „Granum" dem Bischofe so sehr zur Last gelegte angebliche Verpfändung der Burg Hochwald mit ihrem grossen Gebiete, die er bekanntlich selbst im J. 1399 eingelöst hatte (s. oben). Aber die diesfällige Urkunde hat sich nicht erhalten, wohl aber ein Revers vom 9. August d. J. des Jakob Seczenye von Byelyn, worin er sich verpflichtet: die Burg Hochwald und Stadt Ostrau, laut Verabredung zwischen K. Sigismund von Ungarn und dem Bischofe, so lange zu halten, bis nicht der Krieg zwischen dem Könige und dem Bischofe einer- und andererseits dem Markgrafen Prokop beendigt sein würde, indem der Bischof die Burg dem Könige, dieser aber dem genannten Jakob zur Wahrung überlassen hatte; nach beendigtem Kriege solle Jakob dieselbe auf des Königs Aufforderung dem Bisthume übergeben 2). Und dieser Vorgang bewog den Schreiber des „Granum” zu sagen: nam castra, municiones civitatum cum eorum appendiciis contra expressam voluntatem sui Capituli et reclamationem et praecipue castrum Hohenwald cum ipsius districtu et contra inhibitionem apostolicam, in manus. . . . .. Sigismundi, Hungariae regis, tradidit et assignavit!" Was aber diese „inhibitionem apostolicam" betrifft, so ist allerdings wahr, dass 1354 (ddo. Avenione VII. Calend. Decembr.) Papst Innocenz jede Entfremdung der Burg Hochwald, die für immer ein bischöfliches Tafelgut verbleiben solle, verbot; aber schon 1359 (ddo. Olomuc. 18. Dec.) löste sie Bischof Johann aus fremden räuberischen Händen zum Bisthum ein 3), was das Granum nicht tadelte (auch nicht wusste), späterer Verpfändungen, namentlich aus den Jahren 1437 u. flg. 1481, 1504 flg. gar nicht zu gedenken. So unparteiisch, kritisch und erschöpfend behandelten diese beiden, bis in die jüngste Zeit für Hauptquellen der mährischen Kirchengeschichte geltenden Werke, deren Verfasser doch den urkundlichen Stoff bei der Hand hatten, die Geschichte.

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1) Daselbst, fol. 140.

2) ddo. w Kroměřizi ten ponděli před sw. Wawřincem. Original im Wittingau. Archiv, und Auszug im „Archiv Česky" III, S. 475.

3) 2 Originale im fürsterzbischöflichen Archive zu Kremsier.

Andere Anleihen, welche der Bischof gleichzeitig gemacht hatte, und worüber sich die Schuldscheine erhielten 1), waren: bei Ones von Kunčic 80, bei Johann und Erhart von Kunstadt, dann Laček von Krawař 50 Mark Prag. Gr.; bei einem Wenzel Fancz (1401) 65 Schocke Gr.; bei den Brüdern Heres und Smil v. Slatina (1402) 50, und bei dem Plumenauer Burggrafen Peter v. Mrzlic, dann dem Lettowitzer Pfarrer Heinrich 85 Mark. Ueberdies verpfändete er an Wilhelm v. Chudobin 1402 die Zinse von der Stadt Zwittau um 80 Mark. Aber vielleicht desshalb, sicher aber wegen der verpfändeten Burgen Mürau) und Schaumburg erklärte der Bischof schon 1400 3): dass alle während der Kriegszeit zum Besten seiner Kirche *) contrahirten Schulden gezahlt, und dass die in der Obsorge seines Bruders und Burggrafen von Mürau, Niklas Mraz, dann seines Schwestersohnes, Jax, Burggrafen von Schaumburg befindlichen Burgen für seinen Todesfall vor der gänzlichen Bezahlung der Schulden nicht herausgegeben werden sollen, und gleichzeitig 5) erklärte auch Niklas Mraz, dass er die Burg Mürau für den Fall, als Bischof Johann sterben sollte, Niemand andern übergeben wolle, als jenen, welche sich (nämlich Marquard von Schlapanic, Kunik v. Bělowic und Pessel von Cechowic) sammt ihm für eine Schuld des Bischofs eben wegen Meilic und Mödritz

schriftlich verbürgt hätten.

Vom Jahre 1403 findet sich über diesen Bischof nichts vor, was nicht schon bekannt wäre. Er starb in diesem Jahre nach dem 11. August (der Tag ist nicht bekannt) und wurde im Chore der Domkirche vor der Sacristei begraben, wie das „Granum" ausdrücklich sagt. Der Bannfluch, der ihn zuletzt getroffen haben soll, ist, nach allen bisher bekannten verlässlichen Quellen, eine Erfindung des Verfassers der „Series etc."

Fasst man die Ergebnisse der vorstehenden Daten in Betreff des Bischofs Johann Mraz zusammen, und hält sie den diesfälligen Nachrichten der „Series" und des „Granum gegenüber, so ergeben sich von selbst nachstehende Schlüsse:

1. dass der Bischof bei Uebernahme des Bisthums fast alle, und zwar die grössten und einträglichsten Güter desselben wegen des Krieges in fremden Händen fand;

1) Urkk. in der Kremsierer Lehentafel II, fol. 136 flg.

2) Die Urkunde über die Verpfändung von Mürau hat sich nicht erhalten ; dass es aber wirklich versetzt war, erhellt aus der nachfolgenden Erklärung des Bischofs. Die „Series" etc. sagt (pag. 132): arcem Mirow duntaxat pro usu ...retinuit, und der Commentar derselben

suo (nämlich der Bischof Johann)

....

lässt (nach dem „Granum" pag. 136) castrum Mirow, Medlic, et Modricz etc.

ja sogar die Stadt Gewič, die nie zum Bisthume gehörte

Bischof Laček v. Krawař auslösen.

3) Lehentafel II, fol. 148 ohne Datum.

4) „wněz sme zassli tuto walku pro kostelni dobre,"

5) Ebenda, fol. 135 ohne Datum.

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vom nachfolgenden

2. dass er aber, ungeachtet der so sehr verminderten Einkünfte, den kostspieligen Krieg fortführen musste, und doch die grossen Güter Meilic mit Wischau, Mödritz und Hochwald mit verhältnissmässig geringen Opfern eingelöset hatte, wozu allerdings Geldanleihen, aber meist mit Zustimmung seines Kapitels nothwendig waren;

3. dass der beklagenswerthe Angriff des fremden Depositums in der Kirchenschatzkammer in der rathlosen Kriegsnoth einige Entschuldigung findet, überdies von ihm offen anerkannt, und wenigstens zum Theil entschädigt wurde;

4. dass er die Burg Hochwald an K. Sigismund nicht abgetreten, sondern nur zur Vertheidigung für die Dauer des Krieges mit Markgraf Prokop übergeben hatte, und

5. dass er nicht im Kirchenbanne starb, für dessen Zuziehung auch kein entsprechendes Vergehen vorlag.

Die über Markgraf Prokop und seinen Anhang 1399 verhängte Kirchenstrafe hatte nicht den gewünschten Erfolg, vielmehr scheint die Erbitterung der Gebannten seitdem noch zugenommen zu haben, weil in demselben Jahre Papst Bonifaz IX. auf Bitten des Olmützer Kapitels mittelst Bulle ddo. Rome apud S. Petrum VI. Idus Sept. den Leitomischler Bischof, den Abt der Schotten in Wien und den Propst zu St. Maria in Sternberg beauftragt, die Bullen seiner Vorgänger Urban V. und VI. aus den Jahren 1377 und 1382 in Betreff der Gewaltthätigkeiten gegen die Glieder der Olmützer Kirche, auch auf die Gewaltthätigkeiten gegen die Personen und das Eigenthum der Zinsleute und Unterthanen auf den Kirchengütern, deren damals viele vorgefallen sein sollen, ohne Unterschied der Personen und des Standes der Kirchenschänder auszudehnen, und ausdrücklich verordnete, dass diese Verfügung auch nach seinem Tode in Wirksamkeit bleiben solle 1). Die Zwietracht nämlich, die zwischen den Brüdern Jodok und Prokop mit seltener Unterbrechung geherrscht, artete besonders seit der Errichtung des sogenannten Herrenbundes in Böhmen gegen den K. Wenzel (18. December 13932), an dem auch Markgraf Jodok Theil nahm, während Prokop zu K. Wenzel stand, in einen blutigen Streit zwischen den markgräflichen Brüdern aus, welchen Prokop auch auf die dem Bruder ergebene Geistlichkeit Mährens ausdehnte, und 1395, gleichsam nur ausnahmsweise, auf Verwendung seiner Schwester Anna versprach, die Herrschaft Sternberg und insbesondere die dazu gehörigen Klöster in Sternberg und Dolein in diesem Kriege nicht schädigen zu wollen "). Daher die fortgesetzte und auch nicht durch den Bannstrahl unterbrochene Befehdung des Bischofs, des Kapitels und ihrer Güter, die seit 1401 noch erbitterter geworden sein mochte, weil am 4. Juli d. J. zwischen den Herzoge von Troppau Přemek, dem Olmützer Bischof und Domkapitel, ferner Erhard von Kunstadt, Laček v. KrawařHelfenstein, Peter von Krawar-Plumenau und den übrigen mährischen

1) Original im Domkapitel-Archiv zu Olmütz.

2) Palacky, Geschichte von Böhmen III. Band, S. 71.
3) In Kogetyn die Mart. ante b. Agnet.

Herren, Dienstleuten (služebnici) des Markgrafen Jodok ein Bund geschlossen wurde 1), demgemäss die Theilnehmer wechselseitig gelobten, dass sie 1) das Beste des Markgrafen Jodok und des Landes gegen den Markgrafen Prokop und dessen Anhänger wahren, 2) keiner ohne den andern sich in eine Besprechung und Ausgleichung einlassen wolle, 3) jeder von ihnen, der die Gegenseite wie immer unterstützen sollte, zur Rechenschaft gezogen werden, und 4) einer dem andern auf Verlangen sogleich Hülfe leisten solle. Dieses Bündniss, offenbar wie jenes des Markgrafen Jodok mit dem höheren Adel vom 18. Jänner 1400 2) auf Vernichtung des in die Angelegenheiten Böhmens unliebsam eingreifenden Markgrafen Prokop abzielend, mochte höchst wahrscheinlich seine und seiner Partei Erbitterung gegen die von ihnen unausgesetzt befehdete Geistlichkeit noch mehr gesteigert haben, aber hierüber, so wie über alle diesfälligen Vorgänge liegt nichts sicheres vor bis zur Charwoche des Jahres 1403, wo (ddo. Olom. fer. III. post dominic. palmarum 3) Prokop's Hauptparteigänger Johann Sokol von Lamberg mittelst eines vom Bischof Johann v. Nazareth und dem Hradischer Abte Wicker unterfertigten Reverses erklärt: dass er dem Olmützer Kapitel in seinen Besitzungen vielfachen Schaden zugefügt habe, und dafür excommunicirt worden war, aber Verzeihung desshalb erbitte, und nach geleisteter Genugthuung verspreche: alle in Besitz genommene Kapitelgüter herauszugeben, die Besitzungen des Kapitels, der Brünner und Kremsirer Collegialkirchen, so wie die aller Welt- und Ordensgeistlichen deren Unterthanen, Einkünfte und Zinsungen, dann die Pfarrkirchen nicht mehr anzufallen, zu verwüsten, in Besitz zu nehmen, oder zu beunruhigen; was alles er auch beschwören wolle. Ueberdies versprach er,

1) Ddo. deň swat. Prokopa. Kremsier.

2) S. Palacky l. c. S. 118.

Original im fürsterzbischöflichen Archiv zu

3) Original im Domkapitel-Archiv zu Olmütz A. III. a. 19. Dieser Johann (Jessek) Sokol (deutsch: Falke) in der obigen Bannurkunde als „Sokel" angeführt, nannte sich nach Lamberg oder Langenberg, einer Burg am linken OslawaUfer unweit vom Dorfe Breznik im frühern Znaimer Kreise, die, sammt ihren Nachbar-Burgen Taubenstein und Kuhberg (Krawjhora) wegen langjährig von da verübten Räubereien um 1445 vom mährisch-ständischen Kriegsvolke zerstört wurde. Sokol selbst, der verwegenste Häuptling des Markgraf Prokop'schen Räubergesindels, hat mit dem in dem Bann-Instrumente ebenfalls verzeichneten Hynko von Kunstadt-Jaispitz, der „dürre Teufel" (suchy čert) zubenannt, schon 1400 von der Prokop'schen Stadt Eibenschitz (ehemal. Znaim, Kreis.) aus das Land furchtbar verwüstet, die Städte Gross-Bites und Gross-Mezeřjc ausgeplündert, und 1401 mit demselben Hynko und Andern (z. B. Dionys von Hradek, Bohussek von Holaubek (Taubenstein), Hechtl von Gilgenberg, Sigmund von Křjzanow, Hassek, Kuzel, Mrakes, Sigmund von Jaispitz, Dobes, Heinrich von Straz, Brüder von Herartic) auch die verheerendsten Einfälle gegen den Herrenbund und dessen Haupt den Herrn von Rosenberg nach Böhmen gemacht. (Znaiiner Stadtbücher nach Boczek's Auszügen.)

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