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sondern auch wegen der sich gleich gebliebenen schönen Ausführung in Papier und Lettern muß unsere dankbare Anerkennung ausgesprochen werden.

II. Etliche Ergebnisse des vorliegenden Bandes.

Aus 40 Archiven und Bibliotheken wurde das Material für unseren Band zusammengetragen. Obgleich in neuester Zeit manches was zu den RTA. der Jahre 1421-26 in nächster Beziehung steht veröffentlicht oder bereits bearbeitet worden ist, wie aus unseren Quellenangaben ersehen werden kann, so hat sich doch noch mehr Ungedrucktes und Neues zusammengefunden als man erwarten durfte. Von den 418 Nrr. des Bandes sind in runder Summe 250 also nahezu 2/3 ganz unbekannt, und von dem übrigen Drittel hat man bisher weit mehr als die Hälfte nicht im ganzen Wortlaut sondern nur bruchstückweise im Auszug oder in kurzer Notiz gehabt; es ist also vor unserer Publikation nur ein sehr kleiner Theil dessen, was hier geboten ist, im wörtlichen Abdruck zugänglich gewesen.

Die erste Stelle unter den von 1421-1426 abgehaltenen Reichstagen nimmt unstreitig die Nürnberger Versammlung vom Juli bis Sept. 1422 ein. Ihrer hervorragenden Bedeutung entspricht schon der große Umfang, den sie in unserem Bande hat, füllen doch ihre Akten mehr als 19 Bogen. Das wichtigste dieser Aktenstücke, überhaupt das wichtigste Aktenstück des ganzen Bandes ist das Gesetz betr. die Stellung von Kontingenten zum täglichen Kriege“ nr. 145. Diese Matrikel mußte endlich einmal in korrektem Text erscheinen, wenn man den folgenden Matrikeln des 15 und weiterhin des 16 Jahrhunderts näher treten wollte, da diese von ihr als dem ersten umfassenden Reichssteuergesetz abhängen. Acht Handschriften haben wir zur Feststellung des Textes beigezogen, und so hoffen wir daß nunmehr eine Grundlage für die Bearbeitung der späteren Matrikeln gewonnen ist. Welche Bedeutung das Gesetz in staatsrechtlicher finanzgeschichtlicher statistischer und genealogischer Hinsicht hat, liegt auf der Hand, und ist auch in der Einleitung S. 107 kurz angedeutet worden. Ihm zur Seite steht ein zweites Kontingentgesetz nr. 148,,der Anschlag zur Rettung des Karlsteins", also eine Liste der zur Ausführung einer einzelnen kriegerischen Aktion geforderten Kontingente. Ebensowenig als dieses Gesetz waren zwei andere nicht minder werthwolle Stücke, nr. 156 und 157, bisher bekannt, aus denen man erfährt, daß die große Mehrheit der Reichsstände so gut als nichts leistete um jene Reichsgesetze zur Ausführung zu bringen. Die beiden kurzen Stücke beleuchten scharf, wie wenig man sich schon damals in Deutschland um die Beschlüsse einer Reichsversammlung kümmerte, und wie leicht man es nahm auch die Auktorität des Königs nicht zu achten, der (s. nr. 150) Gehorsam gegen jene Beschlüsse gefordert hatte. Freilich war es Sigmund selber der Zwietracht und Mistrauen unter den Reichsständen nicht weckte, denn daran fehlte es auch ohne sein Eingreifen nicht, sondern bestärkte und vermehrte, indem er die Städte zu enger Verbindung unter sich, mit der Ritterschaft und mit ihm zu bewegen trachtete, um der Kurfürstlichen Oligarchie gegenüber von königlicher Macht zu retten was noch zu retten war. Der Anhang zum Nürnberger Reichstag von 1422 bringt eine große Anzahl von Städtetagsabschieden, städtischen Schreiben u. dgl., welche überraschende Einblicke in den Gang der auf jenes Ziel gerichteten Verhandlungen gewähren. Der Wunsch liegt nahe, es möge diese Episode zum Gegenstand einer besonderen Untersuchung auf Grund unserer nr. 235-275 gemacht werden.

Ebensowenig als von den erwähnten Annäherungsversuchen zwischen König und Städten hatte man bisher von der großen Landfriedensbewegung des Jahres 1423 nähere Kenntnis. Die Initiative geht von den Kurfürsten aus, die Bewegung verläuft am Rhein und in Schwaben resultatlos, und führt nur in Franken, resp. in

Franken und Baiern, zu einer neuen veränderten Auflage des Nürnberger Landfriedens vom Jahre 1414 (RTA. 7, 206-213 nr. 147-150). Das Verhältnis der Landfriedensgesetze von 1414 und 1423 für Franken zu einander und noch mehr die Verwandtschaft und Verschiedenheit der fünf Entwürfe eines Landfriedens am Rhein und in der Wetterau nr. 266-270 unter sich anschaulich darzustellen, kostete sehr viel Zeit und Mühe. Sollten noch weitere Entwürfe gefunden werden (was wol der Fall sein kann), so wird es leicht sein sie zu bestimmen und zu dem hier Gebotenen in Beziehung zu setzen. Aufgabe einer näheren Untersuchung wird es sein: nachzuweisen, welcher Art die sachlichen Verschiedenheiten der einzelnen Entwürfe sind, ob und welche Schlüsse aus den Verbesserungsvorschlägen Zusätzen u. s. w. auf die Verhältnisse derjenigen, von denen die Amendements ausgiengen, gezogen werden können, und welche Stellung das Landfriedenswerk von 1423 zu den vorhergehenden und nachfolgenden gleichartigen Bewegungen einnimmt. Das Fundament für eine solche Untersuchung ist jetzt gelegt, der Weg durch diese für den ersten Blick nur in ermüdender formelhafter Eintönigkeit sich widerholenden Aufzeichnungen ist gebahnt.

Wenn wir uns bei der Bearbeitung der zur Landfriedensbewegung des Jahres 1423 gehörenden Schriftstücke auf einem so gut wie unangebauten Boden zu bewegen hatten, so waren für die Versammlungen der Jahre 1424 und 1425, in welche höchst merkwürdige oligarchische Bestrebungen der Kurfürsten fallen, zunächst Droysen und v. Bezold willkommene Führer, besonders der letztere. Er hat die kurfürstlichen Gesandtschaftsinstruktionen, welche in erster Linie die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, ausgebeutet. Trotzdem können wir noch manches Neue bieten. Es sei nur auf die Bundesurkunde der Kurfürsten vom 17 Jan. 1424 nr. 294 hingewiesen, in welche die gegen den König gerichteten schroffen Artikel des die Thronumwälzung des Jahres 1400 vorbereitenden Bündnisses vom Jahre 1399 aufgenommen sind; ferner auf den zweiten Anhang zum Wiener Reichstag im Jan. 1425: „Zwei Städtetage zu Ulm 20 Merz und 15 April 1425" p. 398-422. Diese beiden Versammlungen sind, so ergebnislos sie auch blieben, deshalb von Bedeutung, weil auf ihnen über einen Anschluß der Städte an K. Sigmund verhandelt wurde. Als sich nemlich im Laufe des Jahres 1424 die Spannung zwischen dem Reichsoberhaupt und den Kurfürsten immer mehr vergrößerte, als letztere sich schließlich bestimmt weigerten dem Rufe des Königs nach Wien zu folgen, und als denn auch wirklich auf dem Reichstag zu Wien kein einziger von ihnen erschien, da suchte Sigmund nach Stützen der königlichen Macht in Deutschland, und nahm mit großem Eifer seinen früheren Plan auf, eine engere Verbindung zwischen ihm und den Städten herzustellen, daz er wiste wes er sich zu den stetten versehen sålte und daz wir stette sin gnade niht liessen (p. 400, 36-37). War auch ein Theil der Städte geneigt auf das Ansinnen des Königs einzugehen, so schreckte doch die Mehrzahl vor einer so kühnen Politik zurück, welche sie unfehlbar und gewiss zu ihrem Verderben mit den Kurfürsten entzweit hätte. Welche Hilfe durften sie dann von dem fern im Osten weilenden fast auf allen Seiten von feindseligen oder zweifelhaften Nachbarn umgebenen und dem Reiche immer fremder werdenden Herscher erwarten? Sie waren klug genug sich ihm gegenüber auf die Versicherung ihrer vollen Ergebenheit zu beschränken und ihn mit der Zusage ihrer Mitwirkung, falls etwas zur Förderung von Frieden und Wolfahrt unternommen werde, zu vertrösten, mit anderen Worten: seinen Bündnisantrag abzuweisen.

So war denn der König, wenn er nicht gänzlich auf die Unterwerfung der Hussiten und auf die Widergewinnung seines Erlkönigreichs Böhmen verzichten wollte, doch genöthigt sich den Kurfürsten wider zu nähern. Mit Markgraf Friedrich I von Brandenburg söhnte er sich am 16 Merz 1426 aus (nr. 376). Dies ist das wichtigste Ergebnis des zu Wien im Febr. 1426 unter äußerst geringer Betheiligung abgehaltenen

Reichstags. Jetzt ließ Sigmund sich herbei, nicht mehr an Wien als dem Ort, da die Reichsstände mit ihm tagen sollten, festzuhalten; er schrieb die nächste Versammlung nach Nürnberg auf 8 Mai 1426 aus, und versprach persönlich zu erscheinen. Er kam zwar nicht, sandte aber seine Räthe. Eine sehr ansehnliche Anzahl von Fürsten Herren und Städten fand sich in Nürnberg zusammen; der Tag gewann durch die Anwesenheit des Kardinals Orsini an Glanz und Bedeutung. Aus der Gruppe der für diesen Tag gesammelten Schriftstücke heben wir die hier zum erstenmal veröffentlichten Straßburger Gesandtschaftsberichte nr. 400, 401, 403 und das Schreiben Ulms an Nördlingen nr. 407 heraus sowie die undatierte ratslagunge der Kurfürsten nr. 391, die wir diesem Nürnberger Reichstag von 1426 zuweisen zu können glauben. Die Heeresordnung des Jahres 1427, welche der nächste Band bringen wird, weist so viele Anklänge an die ratslagunge auf, daß letztere, welche sicher dem Jahre 1426 angehört, als Vorlage für jene anzusehen ist. Knüpfte an diesem Punkte die Gesetzgebung von 1427 an diejenige von 1426 an, so gieng sie in der Hauptsache einen ganz anderen Weg als den im Jahre 1422 und 1426 eingeschlagenen, indem sie den einzelnen Reichsständen nicht mehr die Stellung von Truppenkontingenten auferlegte sondern eine allgemeine Geldsteuer zum Zweck der Aufbringung der Mittel für den Hussitenkrieg ausschrieb.

Doch damit sind wir bereits in den dem neunten Bande zugewiesenen Zeitabschnitt von 1427-31 eingetreten. Was die Reichstagsakten von 1421-26 betrifft, so hat der Unterzeichnete vornehmlich den Wunsch, daß ihre Veröffentlichung den Anlaß zu neuen Untersuchungen über die Deutsche Geschichte in einer denkwürdigen Periode geben möge, wodurch seine Bemerkungen und Andeutungen gewiss vielfache Ergänzung und Berichtigung finden werden. Da und dort wurde denn auch in den Einleitungen schon die Stelle bezeichnet, an welcher die Forschung eine dankbare Aufgabe zu lösen hat.

Würzburg im August 1883.

Dietrich Kerler.

Reichstag zu Nürnberg

im April 1421.

Das Bestreben König Sigmunds, die Hilfe des Deutschen Reiches für die Bekämpfung der Hussiten zu gewinnen, war schon gegen Ende des J. 1419 hervorgetreten. 5 Nannte er auch damals noch nicht den Feind, gegen den er die Streitkräfte der Deutschen aufbieten wollte, so konnte doch für die Besucher des Reichstags zu Breslau im Jan. 1420 kein Zweifel darüber sein, daß nur die aufrührerischen Ketzer in Böhmen gemeint seien (s. RTA. 7, 386; 392). Wie er seine Bemühungen, von verschiedenen Reichsstädten kriegerischen Beistand zu erhalten, im Sommer 1420 fortsetzte, ist a. a. O. 10 393, 19—26 und 420 nt. 7 berührt worden. Je weniger Anklang er mit seinem Werben um Hilfe bei den Städten fand, je misslicher sich seine politische und militärische Lage in Böhmen gestaltete, um so mehr mußte er nun alles daran setzen, daß für das ganze Reich die Böhmische Frage in den Vordergrund der politischen Interessen gerückt, daß der Kampf mit den Böhmischen Rebellen zu einer Reichsangelegenheit gemacht, daß 15 von einer Deutschen Reichsversammlung die Mittel zu einer siegreichen Führung dieses Kampfes sei es in Geld sei es in Truppen verwilligt würden. Und als Endziel des Kampfes proklamierte er nun offen die Vertilgung und Ausrottung der Ketzerei.

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A. Ausschreiben nr. 1-3.

Vielleicht wollte Sigmund zunächst nur die Stimmung in Deutschland für seine Plane vorbereiten, wenn er Fürsten und Städte nach Eger lud zu berathen was behufs der Niederwerfung der Hussiten geschehen müsse, denn er behielt sich vor den Termin für den Zusammentritt der Versammlung später anzusetzen. Von der hier erwähnten Einladung haben wir die an Köln und Straßburg am 23 und 25 Nov. 1420 gerichteten Schreiben 25 gefunden (nr. 1). Der in Aussicht genommene Tag kam nicht zu Stande: vielleicht fand man, daß Eger zu entlegen oder daß es dem Kriegsschauplatz zu nahe und daß man hier vor einem Handstreich der Hussiten nicht sicher sei. Auf einen geleglichen tag die Reichsstände zu besenden, riethen die Kurfürsten dem König, und versprachen ihm bereitwilliges Entgegenkommen. Und nun nachdem die ersten Stände des Reichs 30 in geneigtem Sinne sich ausgesprochen hatten, gieng er am 30 Dez. mit einer Einladung vor, in welcher nicht nur der Ort sondern auch die Zeit für den Reichstag genau angegeben war (nr. 2). Seine persönliche Anwesenheit auf dem Tage zu Nürnberg Apr. 13 hat er zwar nicht mit direkten Worten zugesagt, jedoch wie es scheint erwarten lassen, wenn er in dem angeführten Ladeschreiben sagt und wes wir da mit 35 kurfursten zu rate und eyns werden. Die Rheinischen Kurfürsten erklären denn auch in ihrem Schreiben vom 2 Mrz. (nr. 8), sie wollen vom König aufgefordert zu ihm nach Nürnberg kommen zur anberaumten Zeit.

Deutsche Reichstags-Akten VIII.

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