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wider anderes (nr. 391) glauben wir hier im richtigen Zusammenhang dem Benützer zu bieten. Von zeitgenössischen Geschichtschreibern ist Eberhard Windeck in Betracht zu ziehen, der a. a. O. 1189 und auch 1188 als Augen- und Ohrenzeuge erzählt; Andreas von Regensburg war nicht anwesend, und seine Mittheilungen (bei Höfler, Geschichtschreiber etc. 2, 446) über die Aufstellung von vier Heeren nach den vier Himmelsgegenden (secundum quatuor partes terrae) verrathen daß er etwas aber nicht das Richtige vernommen hat.

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Der Reichstag wurde am 17 Mai in Abwesenheit des Königs von Kardinal Orsini mit einer eindringlichen Rede eröffnet (cf. nr. 401). Am folgenden Tage begannen die eigentlichen Verhandlungen. Diese zerfallen in zwei Abschnitte: 1) die Besprechungen 10 der Fürsten und königlichen Räthe mit den Städteboten vom 18 Mai bis gegen Ende des Monats, 2) die Konferenzen der Fürsten und königlichen Räthe in der ersten Woche des Juni. Die so lange dauernde Ungewissheit über das Kommen K. Sigmunds einerseits und die ängstlich zurückhaltende Politik der Städte andererseits wirkten äußerst lähmend auf den Gang der Besprechungen ein. Wolberechnet war das Auftreten der 15 Fürsten in Nürnberg. Nicht etwa einen ihrer Rüthe sondern einen der königlichen Machtboten, den Grafen Ludwig von Oettingen, autorisieren sie in ihrem Namen mit den Städtern zu verhandeln. Sie thun dies gewiss in keiner anderen Absicht als um letzteren zu zeigen, daß die fürstlichen Wünsche so vollständig mit denen des Königs zusammenfallen daß ein königlicher Rath auch ihr Vertrauensmann sein könne, und 20 daß sie nur in Übereinstimmung mit dem Reichsoberhaupte vorgehen wollen. Recht geflissentlich verweisen sie die Städte auf die Propositionen des Königs, über welche die vom Wiener Reichstag zurückgekehrten Gesandten Frankfurts und Nürnbergs Auskunft ertheilen sollen wenn sie es noch nicht gethan haben. Um ja allen Verdacht zu zerstreuen als ob sie auf eigene Faust Politik machen wollen neben dem Reichsoberhaupt 25 oder gar gegen dasselbe, und um die Städte für Verwilligungen geneigter zu machen, stellten sie die königlichen Propositionen in den Mittelpunkt der Besprechungen. Sie waren es dann auch welche die Forderungen des Königs (mit einiger Beschränkung) annahmen. Und die Städte auf alles Fragen und Drängen, sich doch darüber zu äußern wie viel Bewaffnete sie für den täglichen Krieg stellen wollen, hatten sie nur so nichtssagende allgemein gehaltene Erklärungen und schließlich ein schnödes Angebot das die Fürsten mit Unwillen erfüllte (nr. 390). So schleppten sich die Besprechungen unter wachsender Spannung bis Ende Mai hin; es drohte die Gefahr daß sich die Versammlung ohne allen befriedigenden Abschluß ihrer Geschäfte auflösen werde. Da trafen Nachrichten über neue kriegerische Erfolge der Hussiten in Nürnberg ein, und 35 mahnten vernehmlich an der Christenheit und des Reiches Noth (Windeck l. c. 1189, vgl. 1188 und unsere nr. 388 nt. 2).

Unter dem Eindruck dieser Nachrichten und überzeugt daß die Städte zu gemeinsamer Beschlußfassung über die Kontingente der einzelnen Reichsstünde nicht zu bewegen seien, traten nun die Fürsten mit den königlichen Räthen zu Berathungen zusammen. 40 Aus ihren Konferenzen gieng ein Anschlag für den täglichen Krieg hervor. Am 10 Juni wurde verschiedenen Reichsständen bekannt gemacht wie viel Glefen von ihnen für den täglichen Krieg zu stellen seien und wo und zu welcher Zeit diese zu den Heeren zu stoßen haben (nr. 392). Es ist uns nicht gelungen, ein Exemplar des Kontingentgesetzes aufzufinden. Unsern nr. 392, 393 und 407 art. 4 entnehmen wir folgende Ansätze: 45 Herzog Ludwig von Baiern-Ingolstadt 10 Spieße (nr. 393); Bischof Johann von Regensburg 2 Spieße (nr. 392); der Abt von Bebenhausen 2 Spieße (nr. 392); der Schwäbische Städtebund 50 Spieße (nr. 392 und nr. 407 art. 4); die Breisgauer Städte 10 Spieße (nr. 392); Straßburg 10 Spieße (nr. 392); Passau 6 Spieße (nr. 392); Lübeck mit anderen Städten an der See 37 Spieße (nr. 392); Smasman von Rappoltstein 1 Spieß 50

(nr. 392). Nach Guden cod. dipl. Mog. 4, 156-158 nr. 65 hatte Erzbischof Konrad von Mainz (jedenfalls nicht weniger als) 25 Spieße zu stellen. Sind noch andere Ausfertigungen des königlichen Mandats vom 10 Juni zu finden, so lassen sich noch mehrere derartige Posten gewinnen, und es wird dann die Möglichkeit geboten sein die 5 Matrikel von 1426 wenigstens bruchstückweise herzustellen und sie mit derjenigen von 1422 einerseits und jener von 1431 andererseits näher zu vergleichen. Zu dem eben berührten Mandat tritt ergänzend die undatierte ratslagunge (nr. 391). Die Kurfürsten geben darin ihr aus gemeinsamer Berathung hervorgegangenes Votum ab, wie der Feldzug vorbereitet, welche Vorkehrungen für die Erhaltung der Disziplin getroffen, was in 10 Betreff der Beute verfügt werden solle u. s. w. In den Anmerkungen zu dem Stück haben wir gezeigt wo es Berührungspunkte mit der Heeresordnung von 1427 aufweist.

Gehört aber diese ratslagunge nr. 391 wirklich zum Nürnberger Reichstag von 1426? Sie füllt sicher in die Zeit der Hussitenkriege (s. z. B. art. 7), darf aber nicht nach 26 April 1429 angesetzt werden, denn an diesem Tage vertheilte K. Sigmund 15 Niederbaiern unter die vier Herzoge von Baiern Ernst Wilhelm Heinrich und Ludwig (vgl. Buchner Gesch. von Baiern 6, 249-256), und die Landschaft tritt nach dem genannten 26 April nicht mehr als selbständiges Herschaftsgebiet neben den herrn von Beyern auf wie in art. 4 unserer nr. Daß die nr. bei den Akten eines Nürnberger Tages einzureihen ist, lehrt ihre Überschrift (vgl. auch alher gein Nurmberg in art. 11). 20 Tage zu Nürnberg vor April 1429, die von den Kurfürsten besucht resp. beschickt waren und die Hussitennoth zum Gegenstand hatten, wurden 1421, 1422, 1426 und 1428 abgehalten. Nach art. 14 der ratslagunge gieng der Versammlung, um die es hier sich handelt, ein Tag zu Wien voraus, auf welchem der König eine bestimmte Anzahl von Glefen für den täglichen Krieg forderte. Wir sagen,, ein Tag zu Wien", denn nach 25 dem Sprachgebrauch in den ähnlichen Schriftstücken unserer Periode haben die Worte des art. 14 zu Wiehenne etc. in dem Zusammenhang in welchem sie dort stehen unzweifelhaft jene prägnante Bedeutung. An einen Wiener Tag schlossen sich aber nicht die Versammlungen von 1421 und 1422 noch die geringfügigeren Zusammenkünfte des Jahres 1428 (über welche zu vergleichen ist v. Bezold 2, 132f.) an; nicht ihnen sondern 30 dem Nürnberger Reichstag im Mai 1426, der von einem Theil des Kurfürstenkollegiums besucht, von dem andern beschickt war, gieng ein Tag zu Wien im Febr. des genannten Jahres- voraus. Auf ihm hatte der König proponiert, es sollen 6000 Spieße gegen die Hussiten ins Feld gestellt werden (nr. 390 art. 2 und nr. 401). Auf einen solchen Vorschlag nehmen offenbar die Kurfürsten in art. 14 unserer nr. 391 Bezug. 35 Wenn sie nach nr. 390 art. 2 die vom König geforderte Summe zu hoch finden und hier dagegen die Zuversicht aussprechen daß sie erreicht und überschritten werde, so ist der Widerspruch doch nur ein scheinbarer: denn dort werden nur die Reichsangehörigen, hier aber auch verschiedene auswärtige Fürsten als Beisteuernde ins Auge gefaßt. Zu Nürnberg wird ein gemeiner Anschlag beschlossen, durch welchen die Reichsstände zur 40 Stellung von Kontingenten verpflichtet werden (vgl. z. B. nr. 392). Auch in unserer nr. 391 ist von einem begriffen anslog die Rede, der kein Geldsteuergesetz ist sondern die Leistung von Kriegsdiensten vorschreibt (art. 8 und 9). Hier wie dort handelt es sich um einen täglichen Krieg der geführt werden soll (vgl. art. 14 mit nr. 392). Und wenn nach unserer ratslagunge nr. 391 die beiden Heere in Baiern und Meißen Stel45 lung nehmen sollen, so nennt das königliche Mandat vom 10 Juni 1426 das Bairische Cham und Freiberg in Meißen als Versammlungsorte der Kontingente (vgl. art. 10 und 10 mit nr. 392). Unser Stück ist also während des Reichstags 1426 Mai bis Juni entstanden, natürlich zu Nürnberg (alher gein Nurmberg art. 11). Und zwar läßt sich seine Entstehungszeit noch näher bestimmen: am 7 Juni schreibt Nürnberg dem König, 50 die Herren arbeiten daran einen Anschlag zu machen (nr. 404); nach der ratslagunge

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ist er fertig (art. 8 und 9). Andererseits entspricht dem in dem eben citierten art. 8 ausgesprochenen Ansinnen der Kurfürsten das Ausschreiben des Königs vom 10 Juni (nr. 392). Somit steht der Tag, nach welchem, und der Tag, vor welchem vorliegende Denkschrift abgefaßt wurde, fest, und wir sind berechtigt zu der Datierung: nach Juni 7 und vor Juni 10; also c. Juni 8 oder 9.

C. Der Reichstag und K. Erich von Dänemark nr. 395-396.

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Von den Kurfürsten wird in ihrer ratslagunge (nr. 391 art. 12) beantragt, daß wie auch andere Fürsten so der König von Dänemark an einem geeigneten Punkt eine Streitmacht gegen die Hussiten aufstellen solle. Die Anregung zu diesem Antrag ist wol von K. Sigmund ausgegangen, der durch seine Gesandten der Reichsversammlung 10 mittheilen ließ, daß K. Erich ihm Hilfe wider die Ketzer versprochen habe. Vielleicht stand mit diesem Versprechen das Urtheil des Römischen Königs vom 28 Juni 1424 (Aschbach 3, 450) im Zusammenhang, welches den drei Grafen von Holstein ihr väterliches Erbe Schleswig ab- und dem König von Dänemark zuerkannte (s. auch Einleitung zum Nürnberger Reichstag von 1422 lit. G.f.). Konrad von Weinsberg wurde nun nach 15 dem Nürnberger Reichstag an K. Erich gesandt, um ihn zur Erfüllung seiner Zusage aufzufordern; zugleich hatte er den Auftrag zwischen dem König und den Grafen einen Waffenstillstand zu vermitteln, damit jener sich dem Krieg mit den Hussiten widmen könne (nr. 395 und 396). Die Mission Weinsbergs scheiterte vollständig. Statt einen Waffenstillstand einzugehen führten Erich und seine Gegner den Kampf mit unge- 20 schwächtem Nachdruck fort, und zwar letztere, von den Hansestädten unterstützt, mit solchem Erfolg, daß der König sich bald in die Defensive zurückgedrängt sah und sicherlich ganz andere Sorgen hatte als wie er sein dem Römischen König gegebenes Wort einlöse, der Mahnung der Kurfürsten Folge leiste und zum endlichen Sieg des wahren Glaubens in Böhmen beitrage.

D. Gesandtschaftsberichte und andere Briefe nr. 397-408.

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Die wichtigsten Stücke der Gruppe, die unter obiger Aufschrift zusammengestellt ist, sind die Berichte der Straßburger Gesandten an ihre Vaterstadt vom 15 und 18 Mai, dann nach langer Pause vom 5 Juni (nr. 400; 401; 403). Im letzteren sprechen die Gesandten die Vermuthung aus: daz dis ding [d. h. der Reichstag] nút lange were. 30 Und in der That scheint auch nr. 403 die Reihe der Berichte abzuschließen, da die Fürsten bereits am 10 Juni die Matrikel entworfen und beschlossen und damit die Hauptaufgabe des Reichstags gelöst haben. Inhaltsreich ist ferner das schon oben citierte Ausschreiben eines Schwäbischen Städtetags durch Ulm 1426 Juni 29 (nr. 407), weil darin der mündliche Bericht über den Nürnberger Reichstag reproduziert ist, welchen 35 die zugleich den Schwäbischen Städtebund mitvertretende Gesandtschaft Ulms erstattete. Die ausschreibende Stadt schildert anschaulich die Bedrängnis der Städte durch die Fürsten auf dem Reichstag, betont daß die den Schwäbischen Städtebund betreffende Bestimmung des Anschlags die allerdrückendste sei, und erzählt wie sich ihre Gesandtschaft in der Noth an die königlichen Räthe gewandt und den schließlichen Bescheid 40 erhalten habe, die Städte sollen eben leisten was sie vermögen. Was der vorsichtige Rath von Nürnberg an K. Sigmund (nr. 404) über den Reichstag schrieb, läßt nicht ahnen, daß die Fürsten und Städte einander so schroff gegenüberstanden. Doch enthält dieser wie die anderen Briefe Nürnbergs, die wir folgen lassen, recht beachtenswerthe Notizen. Wie Sigmund durch Vermittelung des Kardinals die Erledigung der Reichs- 45 tagsgeschäfte zu betreiben wünschte, ersicht man aus nr. 405. Freilich kamen solche

geistlichen Mahnungen viel zu spät. Von den Besuchern des Reichstags dürfte schon am Datum das der königliche Brief trägt, Juni 12, nur noch eine kleine Anzahl bei einander gewesen sein.

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E. Präsenzliste nr. 409.

Ein Verzeichnis der Besucher des Tages verdankt man dem Gesandten des Deutschordens, der es seinem Bericht an den Hochmeister vom 28 Mai (nr. 402) beilegte. Da es somit nur bis zu dem genannten Tage reicht, einige Fürsten aber wie der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Passau erst am 31 Mai in Nürnberg eintrafen (s. nr. 403), so ist es nicht vollständig. Dagegen sind wol in unsern Auszügen aus den 10 Nürnberger Rechnungsbüchern sämmtliche Anwesende von Distinktion aufgeführt (nr. 410). Für eine Reihe von Fürsten und Städteboten lassen sich die Ankunftstage ermitteln. Schon vor 4 Mai waren die Vorreiter der Erzbischöfe von Mainz und Trier eingetroffen (nr. 398); am 5 Mai kam des Königs Kanzler Bischof Johann von Agram (zweite nt. zu nr. 398); am 8 Mai die Gesandtschaft von Kurpfalz und die Boten von 15 Straßburg und Speier (nr. 400); zwei Tage später der Erzbischof von Magdeburg (nr. 400); am 11 Mai Kardinal Orsini, die Herzoge Ernst und Wilhelm von Baiern, Kurfürst Friedrich von Sachsen, Herzog Erich von Lauenburg, Frankfurts und anderer Städte Boten (nr. 399 und 400); am 14 Mai Graf Ludwig von Oettingen (nr. 400); am 16 Mai die Gesandten der Städte Augsburg Ulm Eßlingen Konstanz und Freiburg 20 (nr. 401); am 18 Mai der Erzbischof von Trier (nr. 401); am 31 Mai (nach Windeck a. a. O. 1189 am 1 Juni) der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Passau (nr. 403). Der Markgraf von Baden wurde am 5 Juni noch erwartet (nr. 403). Da er aber in nr. 410 nicht aufgeführt wird, so ist wol anzunehmen daß er wegblieb.

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F. Städtische Kosten nr. 410-414.

Die Ausgaben, welche aus Veranlassung des Nürnberger Reichstags den Städten Frankfurt Kolmar Nürnberg und dem Schwäbischen Städtebund erwuchsen, findet man unter obiger Rubrik. Der Schwäbische Städtebund ist freilich nur durch einige nebensächliche Posten vertreten, dagegen haben für Nürnberg das Jahresregister 2 und ein gleichzeitiges Schenkbuch eine stattliche Ausbeute geliefert. Den nicht unbeträchtlichen 30 Summen, welche die Stadt, in deren Mauern getagt wurde, verausgabte, stehen die gewiss nicht geringeren Einnahmen gegenüber, die ihren Bürgern bei dem ansehnlichen Fremdenverkehr in den Monaten Mai und Juni zufloßen ganz abgesehen davon daß der Repräsentationsaufwand die Bedeutung der Stadt als solcher hob. - Aus art. 2 von nr. 414 kann herausgelesen werden, daß die Gesandten Kolmars auch Kaisersberg und 35 Münster und noch andere benachbarte Städte in Nürnberg vertraten; in art. 1 steckt vielleicht die Nachricht von einem in Schlettstadt abgehaltenen Tag Elsäßischer Städte, auf welchem jene Gesandten ihren Auftraggebern über den Reichstag Bericht erstatten.

G. Anhang: Kurfürstentag zu Boppard 29 Juli 1426 nr. 415-418. Es ist auffallend, daß nach dem Nürnberger Reichstag die Kurfürsten noch einmal 40 zusammentraten und den Beschluß faßten, daß jeder von ihnen gemäß den zu Nürnberg getroffenen Bestimmungen seine Anzahl Glefen ins Feld schicken solle (nr. 418). Das königliche Schreiben vom 10 Juni (nr. 392) zwingt doch zu der Annahme, daß ein solcher Beschluß eigentlich überflüssig war, denn es steht auf dem Boden der fertigen Vereinbarung, und läßt nirgends die Vermuthung zu daß es nun den Kurfürsten noch

frei stund ob sie sich der Matrikel unterwerfen wollten. Zur Erklärung dieser immerhin auffallenden Thatsache kann angeführt werden, daß nur drei Kurfürsten persönlich auf dem Reichstag anwesend, die andern drei durch ihre Räthe vertreten waren. Vielleicht hatten letztere nicht ausreichende Vollmacht den Beschlüssen zuzustimmen, und behielten sich vor auf einem späteren Kurfürstentag das Votum ihrer Herren beizu- 5 bringen. Vielleicht aber auch bedurfte es bei der Spannung zwischen Kurmainz und Kurpfalz, von welcher die Denkschrift nr. 417 Zeugnis gibt, eines bündigen gegenseitigen Versprechens, daß jeder der beiden Fürsten sein Kontingent gegen die Ketzer ausziehen lassen und nicht etwa dem Gegner ins Land fallen wolle, sobald dessen Truppen abmarschiert wären.

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Spärliche Notizen über die Theilnahme Deutscher Reichsstände an der Kriegführung im Sommer 1426 finden sich bei v. Bezold l. c. 83f. Sie sind von Bedeutung, weil sie zeigen wie die Beschlüsse des Nürnberger Tages ausgeführt wurden. Zu ihrer Ergänzung ziehen wir bei die Angaben des Feldhauptmanns des Schwäbischen Städtebundes Heinrich von Stöffeln in einem Schreiben aus Cham Do. v. Michels Tag 1426 d. h. 15 26 Sept. über die bis dahin an diesem Sammlungsort (vgl. nr. 392 und nr. 391 art. 2) eingetroffenen Söldnerhaufen (München R.A. Nördl. Städtebundsakten vom Jahre 1426 nr. 17 blau cop. ch. coaev.). Gekommen sei Straßburg mit 24, Augsburg mit 20, Passau mit 20, der Bischof von Eichstädt mit 20, der Bischof von Augsburg mit 9 und der Bischof von Regensburg mit 6 Pferden. Der Herzog von Teck habe 6, der 20 Truchseß [von Waldburg] 6, der Abt von Kempten 3 und derjenige von Kaisersheim 4 Pferde geschickt. Wigelois von Wolfstein der Söldnerführer Nürnbergs liege mit 50 Pferden zu Gaismünchen. Auf 1800 bis 2000 Pferde habe Pfalzgraf Johann [der oberste Hauptmann vgl. nr. 391 art. 10 und nr. 394] gerechnet, bis jetzt seien aber kaum 360 eingetroffen. Mit so geringen Streitkräften konnten natürlich nur unbe- 25 deutende Streifzüge ausgeführt werden, die den Deutschen nichts nützten und ihren Feinden nicht schadeten. Über den Antheil der Truppen des Ulmer Städtebundes an diesem Feldzug berichtet der erwähnte Heinrich von Stöffel an Ulm 14 Sept. 1426 aus Cham. Das wichtige Schreiben des Feldhauptmanns haben wir mitgetheilt und gewürdigt in den Verhandlungen des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben 1873 N.R. 5. Heft S. 1-6.

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Im Laufe weniger Jahre waren, wie wir gesehen haben, vom König und von den Fürsten widerholt Versuche gemacht worden, alle Reichsstände zur Niederwerfung der Hussiten aufzubieten; auf Reichstagen wurden die für diesen Zweck erforderlichen Leistungen der einzelnen Stände oder Gruppen von Ständen berathen und festgesetzt. Die 35 Tage von 1422 und 1426 hatten die Stellung von Kontingenten vorgeschrieben, jener auch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zugelassen. Alles ohne Erfolg! Nun wird 1427 ein reines Geldsteuergesetz beschlossen. Es ist dies eines der denkwürdigsten Aktenstücke aus der ganzen langen Regierungszeit K. Sigmunds, und wird eine hervorragende Stelle in dem folgenden Bande unserer Sammlung einnehmen.

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