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Tuchingen, primus bina, caeteri singula iugera (73)1. Manegolt et frater eius Gotescalc, liberi homines (74). Gozolt liber homo (75). Bernhere cognatus eius (76). Alker liber homo de Rossiwanc (80). Anno liber homo de Filingen. Auf genannte Zeugen folgt noch: praeterea plebs innumera et magna fratrum frequentia (82). Liber homo Azelin (84). Anno liber homo (89). Heinricus liber homo de Aseheim (90). Libera mulier nomine Irmengart (91). Hilteboldus liber homo de Wilerspach (100). Marcwardus liber homo de Aseheim (109). Die unmittelbar darauf auch als Donatoren genannten, im gleichen Orte wohnenden Sigefridus, Adelgoz, Adelbero, Eberhardus, Engilbertus, Liuprant und Burcardus, sind ohne Zweifel ebenfalls Freie. Wernherus liber homo (114). Burcardus liber homo et filius eius Hermannus (116). Theodericus liber homo. Derselbe gibt Güter in Lidringen und die Vergabung erfolgt: sub testimonio Marcwardi de Ramestein et filii eius Rom, nec non liberorum istorum Egelwardi de Capella, Richardi, Arnoldi de Sittingun, Arnoldi de Bachcimberen (117). Besonders beachtenswerth ist aber folgende Donation: Anno dom. incarn. MCXL Burcardus liber homo et tres filii eius, scilicet Conradus, Walterus, Vdalricus . fecerunt deum et S. Georgium haeredes omnium bonorum suorum quae in Suenningen legitime possederant, in mancipiis, in curtilibus, in agris, in pratis, in sylvis, omnibusque legitime executis statim conversi sunt. Testes autem, quos secum ad altare b. Georgii vocaverant omnes sunt de eadem villa et omnes liberi: Waltherus, Heinricus, Marcwardus, Adelbero, Adelbertus, Benno, Vdalricus (119).

Es wird sich aus dieser Zusammenstellung ergeben haben, daß die Zahl der Gemeinfreien, in dem betreffenden nicht eben sehr ausgedehnten Districte, in welchem das Kloster Güter empfing, keine unbeträchtliche war. Dabei kommt besonders in Erwägung, daß diese Freien zwar auch als Zeugen, aber hauptsächlich als Donatoren genannt sind, was auf ihren Wohlstand schließen läßt.

VIII. Ueber Unfreie enthält die Notitia nur wenige An

1 Auch hier ist Bader ungenau in der Wiedergebung seiner Vorlage. Die Hschft. hat: Ripret, Ruoding (oder Ruodinus), Herpreth, Walpreth. 2 Die Hschft. hat exutis, Bader: omnesque legitime exuti.

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gaben und es ist aus denselben über die Stellung dieser Leute nicht viel zu entnehmen. Bei der Erwähnung des alten Bethauses in Walda heißt es, dasselbe sei mit allem Nöthigen ausgerüstet gewesen simulque praediis et familia" (1). Das ist aber der allgemeinste, farbloseste Ausdruck für abhängige Leute. Bei der Vergabung von Weinbergen in Endingen wird soviel Ackerland mitgegeben ,quod sufficiat ad beneficium operatoris earundem vinearum". Das Kloster hatte also einen Rebmann daselbst. Dieser aber war ohne Zweifel ein Höriger (16 und 22). An der zweiten Stelle heißt der Rebmann: vinitor (Winzer). Auch von dem Beneficium eines Waldhüters (silvulam et custodis eius beneficium) ist die Rede (25). Vom Klostervogte Hezelo heißt es, daß er wegen der erforderlichen Zahl von Zeugen milites et libertos" beigezogen habe (37). Da auch die letzteren zu den testes idonei gehört haben müssen, wenn die ganze Maßregel einen Sinn haben sollte, das Wort milites aber keineswegs bestimmt auf Freie hinweist, sondern an dieser Stelle weit eher auf Hörige, so können wohl unter liberti halbfreie, nicht zum eigentlichen Waffendienste, sondern zu anderen Geschäften verwendete, untergeordnete Amtleute des Klosters oder des advocatus gemeint sein. Es handelt sich wohl hier um solche Leute, über welche man in St. Gallen deßhalb klagte, weil sie eigenmächtig das Ritterschwert umgürteten. Bei der Erwähnung der Translation der in Walda bestatteten Ahnen Hezelos geschieht auch der „Rozela pedisequa" der Frau Bertha Erwähnung (41). Dieselbe für eine niedere Dienerin zu halten, ist wohl ausgeschlossen. Sie war, als stete Begleiterin der Herrin, eine Ministerialin und gehörte zu den homines curiales. Als Rapoto miles liberalis all sein Gut in villa Husen dem Kloster gibt, gehören auch 26 mancipia dazu (50). Ebenso werden bei einer ungefähr 4 mansus großen Schenkung des Arnolt liber iuvenis, 12 mancipia mit übergeben (51). Bei der Schenkung des Landolt und seines Sohnes Hug (nobiles viri) wird übergeben ,,quicquid habuerunt mancipiorum inibi vel ubililibet manentium, exceptis duobus et eorum natis" (77). Ungewiß bleibt was durch servientes ausgedrückt werden soll. Rom miles übergibt als Treuhänder des Hilteboldus liber homo de Wilerspach, ungefähr 12 Jauchert (iugera) apud villam Ascaha. Hanc ergo traditionem idem Rom fecit pro anima Bertholdi

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servientis, qui haec iugera aliqua1 coemptione a dicto Hilteboldo nactus fuerat (100). Hartmannus miles de Dalehusen übergibt, mit Consens seines einzigen Sohnes, 1/2 mansus in villula Stokenhusen et servientes, Pilgerinum cum uxore sua et eorum natis, scilicet quos exceperunt Landoldus et filius eius Hug, quando tradiderant nobis quaecunque habuerunt apud villas Estetin et Turiwang et Stokenhusen. Fuit enim idem Hartmannus gener alterius et levir alterius (102). Zu vergleichen ist § 77, wo Landolt und Hug als nobiles viri bezeichnet werden. Im Jahre 1140 übergibt Burcardus liber homo, mit seinen genannten drei Söhnen, was sie in Suenningen legitime possederant in mancipiis, in curtilibus, in agris, in pratis, in sylvis (119). Bei einer Vergabung eines gewissen Hug heißt es: insuper et totam mancipiorum suorum familiam (120).

1 Bader hat aliqua ausgelassen. 2 Tradederant ist Druckfehler. Auch an solchen ist Baders Abdruck reich z. B.: Maueg oldum, Alpipns, solmit, pestremo, Burchardas, hand, persorarum u. s. w. Doch wer hat nicht schon Druckfehler übersehen! Sed est modus in rebus, sunt certi denique fines.

Roth v. Schreckenstein.

Regesten des mortenauer Adels.

1. Neuenstein.

Wer dürfte, wenn von den Schönheiten des Schwarzwaldes die Rede ist, das Renchthal unerwähnt lassen, die köstlichen weinspendenden Rebhügel, die fruchtbaren Aecker und das gesuchte Obst, die Stärkung und Heilung bringenden Mineralbäder, das weltbekannte Kirschenwasser, die dunklen, dichtbewaldeten Höhen und die surrenden Schneidmühlen, die romantischen Schluchten des Lierbaches und der Wildrench! Wer erinnert sich nicht gern des einfachen, schlichten und arbeitsamen Thalvölkchens, das mit der altväterlichen Tracht auch alte Sitte und Treue bewahrte! Aber schon ertönt in dem vordem stillen Thale die schrille Lokomotivpfeife und das Dampfroß führt den alles nivellirenden Strom des großen Verkehrs auch dahin, und bald wird mit dem rothgeblumten Strohhute, dem eng gefältelten Rocke der Frauen und Mädchen auch die kurze Lederhose, die rothe Weste und der langgeflügelte Rock der Männer verschwunden sein.

Bei dem freundlichen Städtchen Oberkirch erweitert sich

das durchweg enge Thal und geht in die Rheinebene über. Eine Landstraße, wie sie besser nicht leicht gefunden werden kann, führt, immer dem Laufe der Rench folgend, in das eine halbe Stunde entfernte Lautenbach. Hier sollte kein Wanderer unterlassen, die am Wege stehende Kapelle zu besuchen, die, ein Meisterwerk spätgothischer Baukunst (1480-1482), noch zu wenig bekannt ist. Wieder eine halbe Stunde thaleinwärts und man gelangt zu dem auf der linken Seite des Flusses liegenden Hubackerhof, hinter dem sich in ziemlich steilen Abhängen der Schärtenkopf erhebt; hier auf einer gegen das Thal zu vorspringenden Höhe dieses Berges stand das alte Schloß Neuenstein, das seit Jahrhunderten in Trümmern liegt.

Wenn schon außer den moos- und gesträuchüberwucherten Steinhaufen nichts mehr erhalten ist, so läßt sich doch behaupten, dass der „nuwe stein" ebenso wenig eine Römerburg war, wie die Ulmburg, die Fürsteneck und die Schauenburg am Eingang in das Thal, oder die Bärenbacher Burg hinter Noppenau. Die Zeiten sind zu realistisch geworden und die Leute wollen nur noch glauben, was sich beweisen läßt, Erzählt man, wie nach dem Abzuge der Römer ein edler Alemanne das verlassene Schloß, diesen strategisch wichtigen Punkt, zu seinem Wohnsitz gewählt habe, bis die Franken sich der Herrschaft bemächtigten, oder erzählt man nur, dass die im Stiftungsbrief von Allerheiligen erwähnten Erpherad und Rodeger alemannische Dynasten von Neuenstein waren, gleich rührt sich der Zweifel und nicht einmal das, daß die heutigen Herren von Neuenstein eigentlich aus dem Gebiete von Basel stammen, will man gelten lassen.1

Das Renchthal, als Zugehörde des Schlosses Fürsteneck, war durch Erbschaft von den Herzogen von Zäringen an Graf Egon von Urach und dessen Nachkommen, die Grafen von Fürstenberg und Freiburg, gekommen. Und wie 1070 durch Schenkung die Ulmburg, so ging 1303 durch Kauf die Fürsteneck und das Renchthal mit den Orten Oberkirch und Noppenau in den Besitz des Bischofs von Straßburg über.2 Ebendaher stammt wohl auch, was die Markgrafen von Baden im Renchthal besaßen; denn daß es nicht erst aus dem Kauf der Freiburgischen Lehenschaften vom Jahre 1366 rührt, beweist außer manchen älteren Urkunden des Klosters Allerheiligen schon der Umstand, daß Markgraf Rudolf den Ritter Johannes von Neuenstein seinen Vasallen nennt und zu dessen Verkäufen und Schenkungen seine Zustimmung ertheilt.

Ueber das alte Rittergeschlecht von Neuenstein, das unzweifelhaft auf dem gleichnamigen Schlosse im Renchthal seinen Sitz hatte und zu dem Zäringischen Dienstadel zählte, sind nur wenige urkundliche Nachrichten erhalten. Der Letzte desselben, der Ritter Johannes, starb in der Zeit von 1307 bis 1317 und hinterließ, nachdem er einen Sohn und zwei Töchter schon frühe hatte ins Grab sinken sehen, nur eine 2 Zeitschrift f. d.

1 Kolb. Hist. stat. Lexikon von Baden II, 95. Gesch. d. Oberrh. IV, 283, 285.

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