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Stiftungen. 1605 Stiftung des Marcus Dettinger, Suffrag. Basil. für 6 oder mehr zum Studium qualificierte Knaben. 1708-1798 Die v. Reischach'sche milde Stiftung.

Strassen. 1776-1786 Die Poststrasse von Konstanz über Radolfzell nach Stockach. 1789-1792 Die Strasse von Rad. nach Engen.

Verbrechen (Aufruhr). 1522-1529 Der Aufstand und die Empörung der Bauern in der Landgrafschaft Nellenburg und der dadurch der Stadt Rad. erwachsene Schaden. 1586. Verhörprotokoll in der Untersuchungssache gegen Kaspar Hölderlin von Rad. 1606-1621 Der durch die Brüder Jörg und Hans Pfleger gegen den Magistrat von Rad. veranlaßte Aufruhr. 1706-1707 Unruhen unter der Bürgerschaft von Rad. und darüber geführte Untersuchung.

Wasenmeisterei. Bestallung eines Wasenmeisters und Scharfrichters. 1757-75 Der Scharfrichter Fidel Mengis.

Waidgang. 1632-1756 Das Waidrecht der Stadt Rad. im Radolfzeller und Böhringer Bann und Beschwerden dortiger Wiesenbesitzer.

Waldungen.

1624 Das Ausstocken der sog. Hagnau und Herstellung des Geländes zu Wiesen. 1662-1781 Verkauf von Radolfzellischen Waldungen. 1703-1715 Die Ausstockung des der Stadt Rad. gehörigen Hochwaldes.

Zehntrecht. 1532-1754 Der Kleinzehnt des Collegiatstifts zu Rad. 1613-1757 Zehntstreitigkeiten zwischen der Stadt Rad. und der Gemeinde Heudorf, auch Zehntschuldigkeit der Unterthanen zu Schwackenreuthe betr. 1638-1761 Zehntstreitigkeiten zwischen der Stadt Rad. und den Pfarrern zu Heudorf.

Zollwesen. 1506-1756 Der Frucht- und Brückenzoll, der Nellenburg'sche Zoll, Zollfreiheiten, Zollverweigerungen, Zolldefraudationen u. s. f.

Zunft wesen. Zunftordnungen u. dgl.

Nachtrag zu den Urkunden.1

1. Das Spital zu Radolfzell betreffend: 1386 Anordnung einer Collecte in der Diöcese Konstanz für den Bau des Spitals 1 Die hier verzeichneten Urkunden wurden erst nach Vollendung des Druckes der vorstehenden Arbeit an das General-Landesarchiv eingesandt.

zu Rad. durch Bischof Nicolaus von Konstanz. 1387 Bestätigung der Stiftung des Spitals seitens der Bürger von Rad. durch Herzog Albrecht von Oesterreich.1 Schenkungen und Ankäufe für das Spital: 1402 Die Gebrüder von Fridingen eignen ihm eine Wiese, vor dem Tenn gelegen. 1409 Schenkung eines Weingartens auf dem Hard durch Neß Metnower und Ålli Kor. 1410 Schenkung von Gütern zu Allensbach durch Fren die Knùtlin. 1418 Vermächtniß von Weingärten im „Stier gerut". 1475 Verkauf eines Häusleins hinter dem Spital durch dessen Pfleger an Betha Huß. 1476 Revers der Betha Huß, betr. das dem Spital eingeräumte Vorkaufsrecht bei etwaigem Verkauf dieses Hauses. 1483 Verkauf eines Hauses durch Hans Holdenstetter, Caplan am Dom zu Konstanz. 1485 Vermächtniß eines Hauses durch Elsbeth Hußliny, Hansen Kochs, gen. Wachters Wittwe. Zehnten : 1403 Abt Friedrich (Graf von Zollern) u. der Convent zu Reichenau eignen dem Spital zu Rad. „den weinzehenden uff dem Hard bi Zelle und die järlichen pfenning zins, die dar zů gehörend und och den kornzehenden ze Beringen“, die alle von dem Kloster zu Lehen rühren. 1473 Verkauf des Weinzehnten auf dem Hard an das Spital durch Ulrich Gråter. 1671 Register über die Güter zu Rad., welche dem Spital daselbst allein den Zehnten geben. Zins- und Schuldbriefe 1414-1530. 8 Stück.

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2. Die Mühle zu Radolfzell betreffend: 1408 Revers des Clǎ Müller gegen Cunrat Mangolt von Konstanz über die ihm verliehene Mühle vor dem Thor. 1411 Verkauf dieser Mühle durch Cunrat Mangolt an die Stadt Radolfzell.

3. Andere Urkunden: 1426 Schenkung eines Gartens „in dem bruhel" an „die spendan armer lute, die man nempt die rayty, armen luten ze hilf und trost iren blössen" durch Verena Wichma und ihren Sohn Cunrat. 1600 Erblehenrevers des Michael Rottacker Bürgers und Metzgers zu Rad. gegen die Pfleger des Raiti-Almosens über Aecker im Stierßgereuth." 1724 Lehenbriefe über Hohenkrähen'sche Aecker im „Kreuth" an den österr. Kanzleiverwalter Alban Riescher zu Radolfzell. 1758 Stiftung eines Fruchtalmosens für arme Bürger zu Rad. (5500 Gulden) durch Johann Alban Riescher, der löbl. schwäb.österreich. Landstände resignirten Syndicus.

1 Druck: Walchner a. a. O. S. 274.

Brandschatzung im Breisgau

nach dem Bauernkriege von 1525.

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Unter den Manuscripten des Stadtarchivs zu Freiburg befindet sich ein solches mit der Aufschrift: Visitation des Brisgaws anno 1474". Die Schrift des Contextes kann sowohl dem Ende des XV. als dem Anfang des XVI. Jahrhunderts angehören, aber die Aufschrift ist unverkennbar von einer Hand des XVII. Jahrhunderts, während die unter derselben angebrachte Jahreszahl 1474" einer früheren Zeit angehört, aber unmöglich jener, deren Ziffer sie trägt. Wollten wir dieser ohne Weiteres unbedingten Glauben schenken, so läge nichts näher als der Gedanke, daß wir es hier mit einer der vielen Erpressungen des Burgundischen Statthalters Peter von Hagenbach zu thun hätten ein Gedanke, der wegen des stetig im Manuscripte sich wiederholenden Ausdruckes „prantschatzung" gar nicht ohne Berechtigung erscheint. Allein er findet bei näherer Betrachtung alsbald seine unabweisbaren Widerlegungen.

Schon ein lose beiliegendes Instructions-Concept, dessen Wortlaut wir dem Contexte vorausschicken, weist auf einen vorangegangenen Aufruhr hin, welchen wir in der Geschichte des Breisgaus vergeblich vor jenem Jahre verzeichnet zu finden vermöchten, wohingegen vielerlei Angaben des Büchleins selbst kategorisch auf eine andere und zwar spätere Zeit hindeuten. Hierunter wollen wir zunächst nur als einzelnes Beispiel dasjenige herausheben, was in der Aufzeichnung über Buchheim gesagt ist und lassen die zahlreichen anderen directen oder indirecten Argumente zur Begründung unserer Ansicht weiter unten an den geeigneten Stellen folgen.

Im Manuscript wird des Schlosses zu Buchheim als Eigenthum hern Cunrat Stürtzels erwähnt. Nun aber ging die Herrschaft Buchheim nachweislich erst im Jahre 1491 durch

1 Vergl. J. B. Kolbs hist. statist. topogr. Lexicon von dem Grossherzogthum Baden, unter Buchheim.

Kauf aus den Händen Davids von Landeck in den Besitz des Dr. Conrad Stürtzel, Kanzlers und Raths Maximilians, damals noch römischen Königs, über und vererbte dann zunächst auf dessen Sohn, Junker Conrad Stürtzel von Buchheim.

Den durchschlagenden Beweis aber, dass dieses Schriftstück in der That den Schlußacten des Bauernkrieges von 1525 angehört, finden wir in den gleichzeitigen Urkunden dieses Aufstandes, welche Dr. Heinr. Schreiber 1863-1866 veröffentlicht hat. Denn fast sämmtliche Edelleute, welche in demselben genannt sind, mit ganz wenigen Ausnahmen, finden wir auch in der eben angeführten Urkunden-Sammlung. Insbesondere aber ist dies ein Schreiben des Ritters Christof Fuchs, welcher eigens als landesherrlicher Commissär aus Tyrol zur Wiederherstellung der Ordnung in das Breisgau gesendet wurde. Dieses Schreiben an die breisgauischen Stände, Tryberg betreffend (loc. cit. III, 186), zusammengehalten mit der hierunten folgenden Aufzeichnung über Tryberg, kann keinen Zweifel übrig lassen über den Zweck unseres Manuscriptes - wir haben ein officielles Häuser-Verzeichniß behufs der Entschädigungsgelder nach Niederwerfung des großen Bauernaufstandes vor uns, das für die Localgeschichte des Breisgaus werthvolle Mittheilungen in statistischer Hinsicht gewährt, aber leider nicht erschöpfend, da es nur die österreichischen Gebietstheile, also nur den unteren Breisgau umfaßt, und auch diesen nicht vollständig, weil die Arbeit unvollendet geblieben ist.

Das Manuscript wurde zwar schon im Jahre 1865 von Herrn C. Jäger im Feuilleton der Breisgauer Zeitung veröffentlicht, jedoch mit Auslassung fast aller auf die Brandschatzung bezüglichen Notate und mit vielfachen Abweichungen vom Originale. Es wurde in jener Publication, ohne der Provenienz und des Zusammenhangs desselben mit der großen Bewegung im Anfang des XVI. Jahrhunderts zu gedenken, lediglich vom statistischen Standpunkte aus und somit nur fragmentarisch behandelt.

Wir erachten aber diesen nicht unwichtigen Beitrag zu unserer Landesgeschichte einer bleibenden Einverleibung in Ihre Quellensammlungen für werth und lassen somit dessen diplomatisch getreue Copie in vollem Umfange folgen, wie er uns vorliegt.

Instructions-Concept.

„Ir sollen allenn flecken vnd dorffern alle herstatt' vnd wo hoffstett vnd herstatten vffgestanden eigentlich vff zeichnen vnd wie vil pfaffen- oder wittwenhúser in einem dorff weren zeichnen zü dem selbenn dorffe.

Item, wo ettwan i husz gestanden, in eim husz weren, die sollen ir mit nammen vffzeichnen.

Item in einem yeden flecken sollen ir sonderlich fragen ob sy diser vffrür halb von yemanden weytter geschetzt sigenn; wann vom fürsten, die zeichnen [ir] ouch vff.

Item fragen, wer die prantschatzung geben hab oder nitt. Item ir soll den vogten, ambtluten vnd geschwornen anzaigen, das sy ime die hoffstet vnd herstet aigentlich anzaigen vnd nichts verhalten, dan wo sy etwas verhalten vnd der furst in informirung solichs erfuren, wurden sy gestrafft.

Item ir sol auch alli hewser in dorffen auffschreiben vnd aufzaichnen."

Das Concept bricht mit diesen Worten ab. Gewissermaßen als Fortsetzung und zugleich als Erklärung des Obigen fügen wir hier einen Abschnitt aus den Artikeln bei, welche Erzherzog Ferdinand von Oesterreich zu den Verhandlungen schickte, welche im September 1525 zu Offenburg gepflogen wurden:

„Item ein jeds dorff, wyler oder hoff soll fürstlicher durchlaucht zu straff für prand und plünderschatzungen von yedem husz 6 fl. geben; doch soll der rich dem armen in sollichen anlagen zu hilff kommen vnd das halb gelt in acht Tagen vnd das ander halb gelt in einem monett, dem nächsten, bezalt werden. Aber die straff gegen den stetten will fürstliche durchlaucht denselbigen einer yeden Verhandlung nach vorbehalten." 3

Es heißt daselbst sodann weiter, daß Wittwen und Waisen mit diesen Auflagen verschont werden sollen, wenn sie nicht etwa thatsächlich sich beim Aufruhr betheiligt haben; deßgleichen die treu gebliebenen Bauern; ja diesen letztern sollen sogar für die nächsten 2 Jahre alle Zinsen und Gülten erlassen sein.

1 Herdstätte, Feuerstelle. 2 Alle Hausplätze, wo einst Häuser darauf gestanden. 3 Schreibers Bauernkrieg III, 129.

Zeitschr. XXXVII.

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