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I.

Wollte man dem tröstenden Glauben Raum geben, das sächsische Volk des 17. Jahrhunderts würde sich um so höher und gewaltiger aufgerichtet haben, je schwerer der Druck der Verhältnisse auf ihm lastete: so ist zu dieser Annahme weder durch die planmässig auf Untergrabung und Umstürzung der altsächsischen Verfassung lossteuernden Handlungsweise der Sachsenfeinde, noch durch erhebende Thaten des sächsischen Volkes selbst genügende Veranlassung gegeben 1). Die Geschichte unserer Väter in jenen kummervollen Tagen erdrückenden Missgeschickes lässt uns nur zu oft Kämpfe voll bittern Ingrimms mit den durch Stand, Volksthum, Sitte und Glauben geschiedenen Gegnern erblicken. Wo es galt, einen Beschluss gegen der Sachsen Rechte und Freiheiten zu fassen, da waren Unger und Szekler jeder Zeit eines Herzens und eines Sinnes 2). So geschah es denn, dass der Landtag, während die Ungern auf ihren zahlreichen abgabenfreien Adel hinwiesen, die Szekler aber auf ihre Wehrhaftigkeit pochten, dem kleinen Häuflein der gewerbthätigen Sachsen von der Pforten- und Landessteuer und den vielfachen Lieferungen den grössten Theil aufbürdete 3),

1) Die Grundlage bei der Bearbeitung dieses Prozesses bildeten die unter Z. 1459 im Schässburger Archiv aufbewahrten 65 Prozessactenstücke Wovon indess 5 fehlten deren Benützung, eben so wie die der übrigen Beweisstücke aus dem genannten Archiv und aus den Schässburger Kirchenprotokollen vom Herrn Bürgermeister K. v. Sternheim und Herrn Stadtpfarrer M. Schuller dem Verfasser mit dankenswerther Bereitwilligkeit gestattet wurde. Einige der unter Z. 499-504 und 1495 benützten Briefe sind von Prof. F. Müller in den Sitzungen des Schässb. Zweigvereines für siebenb. Landesk, vom 15. Sept. und 7. Decemb. 1851 mitgetheilt worden.

2) Kurz: Magazin für Gesch. Lit. und alle Denk- und Merkwürdigkeiten Siebenbürgens, Kronstadt 1844 ff. II, 441 f. 452. Gr. Jo s. Kemény: Deutsche Fundgruben der Gesch. Siebenbürgens. Klausenburg 1839 ff. I, 344 ff. u. a. a. O.

3) Nach dem Steueraufschlag von 1662 zählte das kleine Sachsenland 2400 Porten, deren jede 1667 mit 15 Thalern berechnet wurde (Vereinsarchiv IV, 97), während alle Gespanschaften zusammen nur für 2821 Porten und 2 Hausvåter zahlten. Nur in besonders grosser Noth liessen sich die Stände zur Nachgiebigkeit bewegen, „Anno 1663 die 4. Septembris", erzählt unser Gewährsmann der

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