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und wenn der Ehrgeiz mächtiger Grossen verheerende Bürgerkriege entzündet hatte, das habgierige und raublustige Kriegsvolk auf die sächsischen Städte und Dörfer hetzte1). Und wie herrisch und hochmüthig verlangte der Adel, wenn er im Sachsenlande herumzog, freien Vorspann und Unterhalt für sich und sein freches Gefolge, oft sogar für seine Walachen und Zigeuner!2) Das Alles hatte aber seinen wohlberechneten Grund. Man musste den trotzigen Bürgern zuerst den Wohlstand rauben, wollte man sie gefügiger und willfähriger zu selbstsüchtigen Neuerungen machen 3). Die dem Adel tief verschuldeten sächsischen Ortschaften wurden oft härter als die unterthänigen Dörfer behandelt, und oft war, wie 1678 bei einem Theil von Sächsisch Lasslen *), grosse Gefahr für sie da, vom Verbande des Schässburger Königsrichter A. G ö b b el († 1677) in seinem bandschriftlichen Nachlasse, „Vassarhelyini celebratis in comitiis ex singulari instinctu divino et factarum publice justarum quaerelarum nationis Saxonicae intuitu, sub solenni protestatione, nisi velint status reliqui duo regni Nobiles et Siculi, ut totum regnum pessundetur, considerent, quaenam sub his rerum vicissitudinibus et principatus Transsilvanici mutationibus, populorum invasionibus exactionibus violentis, supportarit onera, ad quam inopiam inhabitatores fundi regii redacti sint et penitus omni nervo exuti, inidonei redditi sufferendis et perferendis oneribus et contributionis in posterum instantissime relaxationem portarum urgent. Quadringentae itaque portae relaxantur, manentque 2000."

1) So ausser vielen andern Fällen besonders in den verhängnissvollen Jahren nach G. Rakoczi's II. Entfernung bis zur Festsetzung M. Apafi's I. auf dem Fürstenstuhl.

2) Item haben die arme Sachsen in Städten und Dörffern sie mit Weib undt Kindt, ja Diener und leybeignen, wol auch ihre Walachen, Hirten und Zigeiner, wenn sie in ihrer Herren geschäffts irgents wohin verreisset, müssen fretzen, zu Post führen, und wenn die Ernd-Zeit herbey kommen, haben die armen Dorffsleuth ihnen müssen ihre Feldfrüchte helffen einärdnen." Ungedruckte Krempes'sche Chronik in der ersten Marktnachbarschaft Schässburgs.

3) Die Edelleuth aber im Lande, mit allen ihren Holluncken undt armen Leuthschindern, die sein in der Uppigkeit undt Gottlosem übermuht, hoffart undt Ungerechtigkeit dermassen vertieffet gewest (wie auch biss dato noch), dass sie Tag und nacht dahin getrachtet: wie sie zuvörderst den armen Sachsen alle ihre Privilegia mögten corumpiren undt invalidiren, darnach dahin gearbeitet, wie sie mögten Städte und dörfer auf königes Boden unter ihr Tyrannisches Joch zwingen, ihrem wolgefallen nach mit ihnen undt all ihrem Gutt zu leben." Krempes'sche Chronik. Schlözer: Gesch. der Deutschen in Siebenbürgen. Göttingen 1795, S. 107 f. 113 f.

4) Schässburger Archiv Z. 382. Auch später bedrohten einzelne Orte des Sachsenlandes solche Eingriffe. Als der stark verschuldete Schässburger Stuhl einem seiner Gläubiger, Th. Schmidt von Scharffenbach, dem statt der jährlichen Interessen in Halvelagen ein Hof sammt einem Theil der Mühle und vielen Grundstücken zur Betreibung einer eigenen Wirthschaft war abgetreten worden, nicht in allen Anforderungen zu Diensten stand, so verlangte derselbe seine

Sachsenlandes durch einen Machtspruch losgetrennt zu werden. Zwar gabs noch Männer, die von echter Bürgertugend beseelt, die Rechte ihrer Stadt und ihres Volkes mannhaft verfochten, aber von der Kurzsichtigkeit oder Engherzigkeit ihrer Zeitgenossen im Stich gelassen, hüssten sie ihr kühnes Wagniss mit dem Tode oder dem Verlust all ihrer Güter 1); und den gleich. gesinnten Vorkämpfern für des Volkes alte Rechte war auf lange Zeit der kecke Muth gebrochen.

Eben so traurig sah es auch inmitten des sächsischen Volkes aus. Eine freie Verfassung gab es nur noch dem Namen nach. Reiche Familien, durch die vielfachen Bande der Freundschaft mit einander verbunden, drängten in den Rath um der Herrschaft und der Ehre Willen, und wenn auch die Rathgeschwornen selbst zum Handwerksstande zählten, so hatten die Armen und Mittellosen an ihnen dennoch Herrn, die nur zu oft mit unerbittlicher Willkür und Härte verfuhren 2). Mit Einquartierungen und Abgaben, die

Zahlung, und drohte im Weigerungsfalle seine Besitzungen in Halvelagen an einen magyarischen Edelmann abzutreten. Daher schrieb der Schässburger Königsrichter A. Göbbel an den Bürgermeister Hetzeldorfer am 29. Novemb. 1702: vors andere sind die Holdvilager nicht schuldig sich vor Stadt und Stuhl verkauffen zu lassen, wo sie ihr contingent, wass von der Schuld auff sie fällt, erlegen, so sind sie frey, solte aber der Herr v. Scharffenbach gar auff die Gedanken kommen, wie er schreibt, und den hoff einem Edelmann verwechselen, so würden wir so fein umb ein Dorff auss dem Stuhl kommen, wie wenn wirs niemahls gehabt hätten, und wer solte solches vertreten ?" Sch. A. Z. 499, t. 1.

1) Der Kronstädter Stadtrichter M. Weiss, Seivert: Nachrichten von Siebenb. Gelehrten. Pressburg 1785, S. 489 f. Benigni und Neugeboren: Transsilvania. Hermannstadt, 1833, II, 167 ff. Der Schässburger Bürgermeister M. Eisenburger, Kurz: Magazin etc. II, 447 f. Misshandlung des Provinzialbürgermeisters J. Simonius, Seivert: Nachrichten etc. 402 f. u. s. w.

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2) Wenn ich aber von uns Sachsen die wahrheit schreiben solte, so sagete ich dass wir nicht umb ein haar besser sind, als die Kinder Israel zun Zeiten dess Propheten Jeremia wahren. Und welcher heutiges Tages den herren die wahrheit saget, der muss auch mit dem armen Jeremia in die schlamgruben hinein, also, dass es izunder recht gesaget wird: Schweig mundt, so hastu freundt.... Wie sein heutiges Tages die armen sogar von herren verachtet! ach wie baldt werden sie gar schlechter Ursachen halben für rebellen, Ungehorsamen und missbreücher gemeiner Freiheit angegeben, und wider alle barmherzigkeit hart gestraffet! Ingleichen thun die Untherthanen auch sehr unrecht, wenn sie ihrer Obrigkeit (und ob sie auch schon Ursach darzu hetten) fluchen, fürauss die hohe Obrigkeit; als die Gesalbeten, Konig und Fürsten, sollen von uns respectiret geehret undt gefürchtet werden. Aber wie Gottesfürchtig heutiges Tages die Obrigkeit ist, also sein auch ihre unterthanen. Wo ist ietzundter imandt zu finden, der nicht mehr dass ansehen der Perschon achtette, als die gerechtigkeit, die Gunst grosser herren nicht mehr achtette, als Gottes Gunst? Hilff lieber Gott, wo findet man, undt bey wem heutiges Tages wahrheit, Treu, glauben, messigkeit, ware frommigkeit undt Demuth? Hat nicht der Eigen-Nutz, die unersättliche

theilweise ungerecht aufgetheilt, nicht verrechnet oder zu Pivatzwecken verwendet wurden 1), reichlich bedacht, durfte der Arme doch weder Klage führen, noch widersprechen. Geschah es dennoch, so traf ihn den Ungehorsamen, den Aufrührer, alsbald harte Geld- oder Gefängnisstrafe. So war denn der Arme auf die unehrenhaften Wege der List und des Betruges zur Erlangung seines Rechts angewiesen. Man buhlte nun um die Gunst jener Männer, deren öffentliches und Privatleben wenig Achtung gebietend war, und überhäufte sie mit den schmeichelhaftesten Ehrenbezeugungen. Das Recht ward nicht mehr um des Rechtes Willen gesucht, und echter Männlichkeit ward das Grab bereitet.

Unter der verderblich en Rückwirkung solch trauriger Zustände litten vor allen Dingen die Sitten. Umsonst versuchte man durch Gesetzeskraft die alte Zucht und Ordnung bei Gastmählern, Zunft- und Nachbarschafts"Wirthschaften" und in der Kleidung herzustellen; je mehr der Gesetze, desto grösser das Übel, zumal da die Gesetzgeber selbst nicht daran hielten 2). Die Kriege, die nun noch geführt wurden, waren nicht mehr eine Quelle zur Erstarkung der Bürgerfreiheit und echten Bügersinnes, sondern vernichteten zugleich mit dem Land auch Treu und Glauben, erzeugten Neid und

Bestia, uns schier alles, wass mir gehabt, aussgesogen? sein wir nicht durch unser unzeitige Gedult undt stillschweigen schier umb alle unsere Privilegia kommen? Wo findet man anitzo eine Zeche, eine Nachbarschafft, eine Brüderschafft undt Zusammenkunfft, da man sich nicht einsauffen muss?" Krempes'sche Chronik. 1) S. die Landtagsinstruction für den Grafen Seeau von 1702 in Kemény: Fundgr. II, 294 ff. Unter welchem Vorwande bisweilen die ungerechte Auftheilung der Steuer stattfand, geht aus einem Briefe des Pfarrers Wonner an den Schässburger Bürgermeister Hetzeldorfer d. d. Sächsisch Lasslen, 25. März 1702 hervor. Einem armen Mann aus dem Dorfe geschieht unfehlbar Unrecht, denn biss dato, wie er noch in etwas besser gestanden, hat er von seinem hoff nicht mehr verzinset, als ein halb loth und ietzo, da er gantz auff die Neige kommen, solte er ein halb loth, v. anderthalb froscher zinser, welches gantz unbillig, massen der arme Mann solches durchauss nicht verfechten kan, weil er weder ochsen noch kühe hatt, dadurch er etwas verdienen könte. Ist also ein Versehen geschehen, dass man denen Reichen (so zu reden) von ihren höffen abgenohmen v. hingegen denen armen etwas zugesetzt, mit Vorwenden, die armen könten bey einquartierung der teutschen wegen ihrer kleinen höffe die teutschen nicht einnehmen, sondern nur die, so grosse höffe haben, v. ebendesswegen solt man ihnen abnehmen v. hingegen den armen etwas auff ihre kleinen höffe zu setzen, da sie doch dabey nicht haben in betrachtung nehmen wollen, dass die armen von ihren kleinen höffen nach möglichkeit ebenso gutt, als die grosse höffe, bey die teutschen mit haber, heu, Essengeben u. dergleichen haben dienen mussen v. also eben desswegen keine Ursache sein kan, weiln die kleine höffe die teutschen auss ermanglung der Stallung nicht herbergen können, so sollen sie desto mehr taxieret werden." Sch. A. Z. 1495. p 1.

2) Im ganzen 17. Jahrhundert wurden von den Nachbarschaften, Zünften, Städten und der Synode die strengen alten Gesetze bedeutend vermehrt, ohne Abhilfe schaffen zu können.

Habsucht und verpflanzten die rohen Sitten eines wüsten Lagerlebens in die sittsamen Kreise sächsischer Familien 1). Selbst in unsern entlegenen Thälern hatten leichtfertige und das gesellschaftliche Leben vergiftende Sitten von oben herab raschen Eingang gefunden, und die Tugend fand nur wenige Verehrer, da sie beinahe für eine unzertrennliche Gefährtin der Geistesbeschränktheit gehalten wurde). Geschah es zur Emporhaltung der Heiligkeit der Ehe in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch noch zuweilen dass Ehebrecher nach dem Gesetz sogar mit dem Tode bestraft wurden 3), so war man davon in der zweiten Hälfte, wo meist Habsucht und Familienrücksichten Ehen schlossen, gänzlich abgegangen, und selbst das alte Gesetz, dass Leute von liederlichem Lebenswandel auf der Kirchenschwelle getraut werden sollten, erstreckte sich jetzt nur noch auf die dienende Classe). Dieselbe tiefe Zerfahrenheit aller Verhältnisse des bürgerlichen und häuslichen Lebens herrschte allerwärts innerhalb wie ausserhalb des Sachsenlandes.

Am Ende dieses Jahrhunderts war indess die Lage keiner andern Stadt hilfloser und verlassener als die Schässburgs. Schon 1661, als Stadt und Stuhl zur Befriedigung des mit den fürchterlichsten Todesstrafen drohenden Ali Paschah 37005 Thaler vorschussweise für das ganze Land zahlen musste, war man genöthigt gewesen, nicht nur alle vorhandene klingende Münze in öffentlichen und Privatcassen, sondern sogar Häfteln und Gürtel herzugeben 5), Die Rückzahlung aber wurde trotz aller Bitten auf den Landtagen der Folgezeit hartnäckig verweigert 6). Noch drei Jahre später (1664) war der Mangel an Geld in Schässburg so gross, dass man bei dem Kauf eines Hauses für 30 Ufl. nur 7 Ufl. sogleich erlegte; die übrige Summe sollte erst

1) „Wiesen, auen undt Felder haben sich geferbet von dem blut dieser einwonner. Viel schöne Städt, Marckt und Dorffer sein zu grundt verderbet worden. Viel unzehlich menschen sindt mit alle dem, wass sie gehabt, in das Türkische gefängnis jämmerlicher weiss.... geführet worden. Hunger, Theurung, sterben, mordt, Todtschlag, misswachs, Rauberey, beschätzung der armen, Verreterey, Gewalt, übermuth, schinderey, hat auch viel leuth verderbet, dass sie ihre Dörffer haben müssen lassen, ja ihre heüser undt alles wass sie gehabt, undt froh worden sein, dass sie mit dem leben sein davon kennen kommen." Krempes'sche Chronik.

2) Über Hermannstadt sagt 1636 der Satyriker A. Graffins in seinem ungedruckten „Pastor Transylvanicus Saxo": „Est Civitate ille Metropolitana quaedam vitiorum et peccatorum colluvies, quae Hercule aliquo divinitus adjuto perpurgabitur solum." Die guten Sitten waren allenthalben im Abnehmen. Wurde doch sogar ein Kronstädter Rector für den Verfasser sehr frivoler Schriften gehalten! Seivert: Nachrichten S. 116.

3) In Schässburg z. B. 1625, 1626. Schässb. Kirchenprotokoll.

4. Buch, 7. Tit.

4) Schässb. Kirchenprotokoll und Sch. A. Z. 340.

5) Kemény: Fundgr. II, 128 f. Kurz: Magaz II, 456 f.

Statuten

6) Selbst 1710 waren die Schässburger noch nicht befriedigt. Kemény:

Fundgr. II, 87 ff.

durch jährliche Einzahlung von 5 Ufl, allmählich abgetragen werden 1). Noch hatte sich die Stadt nicht so weit erholen können, dass sie die laufende Steuer und die Interessen ihrer vielen Schulden regelmässig zahlen konnte, da brachte sie eine verheerende Feuersbrunst 1676 an den Rand des Verderbens. Ungeachtet der Verzweiflung, die anfangs sich der Gemüther zu bemächtigen drohte, wurde die Stadt doch bald wieder aufgebaut und in Vertheidigungszustand gesetzt; aber die Schuldenlast mit allen Plackereien von Seiten der adeligen Gläubiger blieben ihr und ihren Bürgern.

Die schon unter Apafi beinahe unerschwingliche Steuer (1684 zahlte Stadt und Stuhl ohne die Naturallieferungen 3688 Thaler ordentliche Steuer und 2838 Ufl. 70 Den. für Abgaben verschiedenen Namens 2) wurde noch drückender durch die oft gleichzeitige Forderung zahlreicher Mannschaft zum Heere des Fürsten. So wurde den Sachsen z. B. 1685 anbefohlen, ausser den 500 Mann noch 3000 „Trabanten" gekleidet und gerüstet zu stellen. 340 Mann entfielen davon auf den Schässburger Stuhl3). Als darauf 1686 das siegreiche österreichische Heer, 12 bis 15 Regimenter stark, das mit all seinen mannigfachen Bedürfnissen an das Land angewiesen ward, in Siebenbürgen eingerückt war*), wurden diese Abgaben nicht nur nicht vermindert, sondern noch sehr bedeutend erhöht 5). Der Schässburger Stuhl allein zahlte für 1689/90 20400 Ufl. und lieferte 1650 Kübel Frucht, 606 Zentner Fleisch, 512 Fass Wein, 1770 Kübel Hafer, 606 Fuhren Heu "). Als darauf während des Kampfes zwischen Emerich Tököly und dem kaiserlichen Heer um den Besitz des Landes auch die Ortschaften des Schässburger Stuhls von Freund und Feind verheert und geplündert wurden 7), als 1692 ein Aufschlag gemacht wurde, dem zufolge Schässburger Bürger 215 ja sogar über 600 Ufl. zahlen mussten 8); da war der verarmte Landmann und der erwerblose Bürger gänzlich ausser Stande, die unerschwinglichen Forderungeu zu befriedigen und nur scharfe Militärexecutionen vermochten noch der Armuth den letzten Heller zu erpressen. Es darf uns daher nicht Wunder nehmen, wenn sich 1694 der Schässburger Rathsgeschworne Hennrich noch flehentlich bitten liess, einen freien sächsischen Bauer mit Weib und Kind für 100 Ufl. als Hörige zu kaufen").

1) Sch, A. Z. 339.

2) Sch. A. Z. 411.

3) Sch. A. Z. 410.

4) Siebenbürg. Quartalschrift. Hermannstadt 1790 ff. II, 327 ff. Kemény: Fundgr. II, 238.

5) Mit einiger Bitterkeit klagt Halwelagen 1692: „Von der Zeit an, dass diese fremde Völker in Unser Land sein angelanget, haben wir arme Leutt so viel entpfangen von einem oder dem andren gutten H. (nemlich Gläubiger)... also, dass sich ettlige Männer ins Elend haben mussen geben, wegen grosser Schulden, Intres, v. sonst der grossen Presuren." Sch. A. Z. 1640. c.

6) Sch. A. Z. 431.

7) Sch. A. Z. 437, 439, 444, 775.

8) Sch. A. Z. 449.

9) Sch. A. Z. 783.

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