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VII.

Eine Erinnerung an den Orden des Stachelschweins, du Porc-épic.

(Mit Abbildungen auf Taf. VI, Fig. 16—18.)

Von

Edelherr und Graf Maurin Nahuys

aus dem Hause Horstmar-Ahaus.

Unser Alterthumsmuseum besitzt aus der Emele'schen Sammlung sub No. 423, angeblich im Jahre 1815 in einem Acker bei Kostheim. gefunden, bei uns aber sub No. 10730 catalogisirt, ein eigenthümliches Thongefäss, Taf. VI, Fig. 16. Es bestand ursprünglich aus drei getrennten Theilen: einem kugelförmigen Bauch auf konischem Fuss, 0,25 m hoch, 0,18 m weit, einem abhebbaren und gleichfalls mit Flüssigkeit füllbaren Bruststück, 0,12 m hoch, 0,15 m weit, und einem leider verloren gegangenen Kopf. Dasselbe ist bis auf den Fuss und den Brustschild ganz mit Stacheln besetzt, welche wohlgeformt konisch, 0,015 m hoch und so spitz sind, dass das Gefäss nur schwer zu greifen ist. Während es hierdurch eine gewisse Achnlichkeit mit dem Igel oder Stachelschwein hat, gehört es dem Stoff nach, rothem, schwarz glasirtem Thon, in die Klasse des guten Töpfergeschirres.

Durch zwei, aus Aermeln zwischen den Stacheln hervorreichende Hände wird anliegend auf der Brust ein Schild gehalten, welches zwar an einigen Stellen mit Gyps restaurirt, doch in der alten Form erhalten scheint. Darauf ist, anscheinend mit Oelfarbe, ein Wappen gemalt.

Das Wappenschild ist quer getheilt; das obere Feld zeigt in Gelb (?) ein an einem rothen Band nach rechts hängendes weisses Schwein (Stachelschwein), das untere in weiss mit schwarzen Ziffern die Jahreszahl 1528. Auf dem Wappenschilde ruht ein geschlossener, nach links gekehrter Helm mit roth-weisser Helmdecke, aus welchem ein weiss gekleideter Mann mit rother Zipfelmütze wächst, der ein gekrümmtes Schwert in der rechten Hand empor hält.

Wir haben bereits die Vermuthung ausgesprochen, dass auf der Brust ein menschlicher Kopf sass, und glauben, dass er ebenfalls hohl war und umgedreht als kleine Flasche oder als Becher mit engem Halse dienen konnte.

Unserer Meinung nach bezieht sich der Krug auf den französischen ritterlichen Orden des Stachelschweins, und zwar entweder auf den Orden selbst oder, was uns wegen der Helmdecke und Helmzierde wahrscheinlicher vorkommt, auf eine uns unbekannte Person, welche vielleicht zur Erinnerung an irgendwelche von ihr im Jahre 1528 dem Orden geleistete Dienste von dem Könige von Frankreich ein Wappen empfing, bestehend aus den Insignien des Ordens und der für jenen denkwürdigen Jahreszahl.

Der Orden von dem Stachelschwein, Ordre du Porc-épic ou du Camail, wurde von Ludwig von Frankreich, Herzog von Orleans, zweitem Sohn von Karl V., König von Frankreich, im Jahre 1394 gestiftet bei Gelegenheit der Taufe seines Sohnes Karl von Orleans, Vater des Königs Ludwig XII. von Frankreich.

Einige Schriftsteller haben indessen gemeint, es sei Herzog Karl von Orleans gewesen, welcher im Jahre 1430 diesen Orden gestiftet habe.

Der Herzog von Orleans soll das Stachelschwein als Sinnbild seines Ordens genommen haben, um dem Herzog von Burgund, seinem Feinde, zu zeigen, dass es ihm, um sich zu vertheidigen, weder an Muth noch an Waffen fehle, weil das Stachelschwein so gut bewaffnet ist, dass es in der Nähe mit seinen Stacheln sticht und der Sage nach sie in die Ferne gegen die Hunde, welche es verfolgen, werfen kann.

Das Ordenszeichen war ein goldenes Stachelschwein, welches an einer goldenen Kette um den Hals getragen wurde. Siehe Taf. VI, Fig. 17 und 18.

Bei grossen Feierlichkeiten trugen die Ritter einen grünen SammetMantel mit Hermelin-Kragen und eine Hermelin-Mütze.

Man nannte diesen Orden auch l'Ordre du Camail wegen eines goldenen Ringes mit einer Camée oder einem Achatstein, den die Ritter bei der Aufnahme empfingen.

Der Orden bestand ursprünglich nur aus fünfzehn Rittern, welche vier adeliche Ahnen aufweisen mussten.

König Ludwig XII. von Frankreich (1498-1515) vermehrte die Zahl der Ritter bis auf fünfundzwanzig und nahm das mit einer Krone gezierte Stachelschwein zu seinem persönlichen Sinnbild mit dem Wahlspruch: VLTVS AVOS TROJAE (er hat die Vorfahren von Troja ge

rächt) an, wie

auf einer Denkmünze Ludwigs XII. vom Jahre 1509 zu sehen ist 1). Siehe Taf. VI, Fig. 19.

Auf einer anderen Medaille desselben Königs vom Jahre 1500 ist das Stachelschwein von der Umschrift: SEMPER AVGVSTVS VICTOR TRIVMPHATOR (immer erhaben, Ueberwinder, Sieger) umgeben). Siehe Taf. VI, Fig. 20.

Die wirkliche Ordens-Devise war aber: COMINVS ET EMINVS (in der Nähe und in der Ferne).

Ganz irrthümlich haben einige Autoren gesagt, dass König Ludwig XII. diesen sonderbaren Orden aufgehoben habe, da er ihn im Gegentheil zu einem königlich französischen Ritter-Orden erhoben hat; jedoch hat derselbe, wie Perrot Collection historique des ordres de Chevalerie civils et militaires" pag. 275, sagt, nicht über das XVI. Jahrhundert hinaus fortbestanden.

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སྐ

1) Frans van Mieries, Histori der Nederlandsche Vorsten“, s'Gravenhaagen 1732, Bd. I, pag. 422.

2) Jacques de Bie, „La France métallique", Paris 1636, pl. 48, No. V, Catalogue des poinçons, coins et médailles du Musée monétaire, Paris, 1833, pag. 2, No. 2.

und

VIII.

Regesten

der in dem

Archive des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung

aufbewahrten Urkunden

aus den Jahren 1145-1807.

Bearbeitet von

Dr. Karl Menzel,

Professor an der Universität zu Bonn.

Vorbericht.

Es ist eine bekannte Thatsache, dass eine grosse Menge historischen Materials an Orten sich befindet, an denen es von den Geschichtsforschern nicht vermuthet wird. Nicht nur Archive besitzen Bestände, die mit dem Hauptinhalt nichts zu thun haben, auch in Bibliotheken werden Urkunden aufbewahrt, die nur durch Zufall dahin gelangt sind. Historische Vereine sind durch gelegentliche Erwerbungen und Schenkungen in den Besitz von Urkunden und Actenstücken gekommen, die wohl Bezug auf die Geschichte des Vereinsgebietes haben, aber doch eigentlich nicht in ihre Archive gehören. Nur zu nahe liegt die Gefahr, dass solches Material verborgen und unbenutzt liegen bleibe. Es ist daher in hohem Grade erwünscht, dass die Forscher darauf aufmerksam gemacht, die Möglichkeit der Benutzung ihnen geboten werde. Vor Allem sollten historische Vereine zu dem Verdienste, das sie sich um die Sammlung und Verwahrung des zerstreuten und dadurch sehr gefährdeten Materials erworben haben, noch das weitere Verdienst fügen, den Geschichtsforschern die Benutzung durch Veröffentlichung der Sammlungen zu ermöglichen. Vor einigen Jahren ist der Chemnitzer Geschichtsverein mit einer tüchtigen Arbeit vorangegangen (Verzeichniss der Urkunden des Vereinsarchivs, Jahrbuch für 1873-74). Der Nassauische Verein erfüllt durch Veröffentlichung der nachfolgenden Regesten der Urkunden seines Archives von 1145

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bis 1807 gleichfalls eine Pflicht gegen die territoriale Geschichtsforschung.

Der grösste Theil der Urkunden bezieht sich auf die Geschichte des ehemaligen Herzogthums Nassau und ist aus Kloster-, Stadt- und Familienarchiven, sowie aus den Archiven der Grafen von Nassau verschiedener Linien in den Besitz des Vereins gekommen. Doch befinden sich auch zahlreiche Stücke darunter, welche aus den Archiven benachbarter Gebiete herrühren. Einzelne sind auf ferner gelegenem Boden erwachsen.

Unter den Nassauischen Urkunden sind durch ihre Anzahl hervorzuheben die der Klöster Marienstatt und Schönau, des Stiftes Dietkirchen, der Städte Hachenburg, Oberlahnstein und Hochheim. Viele sind für die Kenntniss der nassauischen Territorialgeschichte von besonderer Wichtigkeit. Nur einzelne Andeutungen sollen darüber folgen.

Von Lorch und Caub hören wir in den Urkunden aus den Jahren 1330 und 1353. Die Pfalzgrafen bei Rhein ertheilen und bestätigen dem Kloster Schönau das Privileg, allen Wein, den es von Lorch bezieht, zollfrei die pfälzischen Zollstätten zu Bacharach und Caub passiren zu lassen. Reiches Material ist für die Geschichte der Stadt Hachenburg vom Jahre 1336 an vorhanden. Bemerkenswerth ist besonders die Urkunde des Grafen Dietrich von Sayn, durch welche der Stadt wegen des Schadens, den sie durch Brand erlitten, verschiedene Begünstigungen ertheilt werden. Dazu gehörte auch die Verlegung des Jahrmarktes von dem Platze oben an der Kirche auf den Stadtmarktplan, wo das Kaufhaus vorher gestanden. Ferner sind lehrreich die Rechnungen der Bürgermeister von den Jahren 1461, 1463-64, 1488-89 und der Brüderschaft daselbst von 1504-35 und 1536-45 und das Accisbuch vom Jahre 1514, in dem die Einfuhr und Ausfuhr von Getränken verzeichnet sind. Vom Spital zu Gronau ist ein Rechnungsbuch vom Jahre 1545 vorhanden, welches kulturhistorisch und sprachlich höchst wichtig ist. Ich habe einzelnes bei dem Regest über Preise verschiedener Lebensmittel, über Geld und Masse und über die Höhe des Tag- und Jahrlohnes bemerkt. Sodann liegt eine Anzahl von Urkunden vor, durch welche die Erzbischöfe von Mainz die Privilegien ihrer Stadt Oberlahnstein bestätigen. Die älteste ist am 19. Janúar 1380 von dem Erzbischof Adolf ausgestellt. Aus den Urkunden von 1448, 1450, 1453, 1454 lernt man die Gefälle kennen, welche einzelne Grafen von Nassau als Lehensleute des Erzbischofs von Mainz oder als Inhaber des Mainzischen Schenkenamtes vom Zolle zu Oberlahnstein bezogen. Aus diesen und anderen Urkunden erfährt man die Namen der Zollschreiber. Es waren 1417 Wilhelm von Bensheim,

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