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42. Leinen lohbraun. Bindung Tafft. Breite zwischen den Selfkanten 94 cm, Länge 110 cm, Endstück. 60 cm und 92 cm vom Ende je ein 2 cm breiter, dunkel-rothbrauner, ursprünglich vielleicht purpurrother Wollstreifen. Kett- und Schussfäden, schwache, gleiche Drehung. 10 Kettfäden auf 9 Schussfäden. Kette 8 Schäfte mit 4 Tritten, 2 für den Tafft, 2 für die Streifen. Die Streifen bestehen aus 42, die Kettfäden vollständig deckenden Wollschussfäden. Auf der Rückseite liegt, wie die Patrone 14 zeigt, je der zweite Kettfaden in der ganzen Breite des Streifens ohne Bindung flott. Das Ende ist so gebildet, dass die Kettfadenenden 2 cm. lang fransenartig vorstehen und in Büscheln von 6 Fäden vom letzten Schussfaden umknotet sind.

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Patr. 14.

43. Leinenstreifen, lohbraun, zur Umwickelung einer kleinen Krokodilmumie (deren 9 Stück vorhanden). Bindung Tafft. Kett- und Schussfäden gleiche Drehung. 9 Kettfäden gegen 8 Schussfäden.

44. Ein anderer Leinenstreifen an derselben Mumie ebenso, nur viel feiner, nämlich 24 Kettfäden auf 21 Schussfäden.

45. Leinen, zur Umwickelung einer Katzenmumie. Bindung Tafft. Kett- und Schussfaden gleich. a) Schmutzig gelblich weiss. Feine Fäden, locker verwebt. 27 Kettfäden auf 8 Schussfäden. b) Ockerroth, in unregelmässigen Abständen 3 Kettfäden zusammen genommen. 20 Kettfäden auf 10 Schussfäden.

46. a) Blassroth. 42 Kettfäden gegen 14 Schussfäden. b) Schmutziggelb. 36 Kettfäden gegen 14 Schussfäden. c) Schmutziggelb. 40 Kettfäden gegen 14 Schussfäden.

47. Wollestoffpartikel aus einem Grabe am Heickenberg bei Lünen an der Lippe, in Verbindung mit Bronze-Gürtelschnalle etc., welche den ganzen Fund als fränkisch characterisirt, ausgegraben von Professor Hülsenbeck aus Paderborn. Die Farbe braun wie die Mainzer Funde. Bindung dreischäftiger Köper. Kette und Schuss gleiche Drehung. 15 Kettfäden auf

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Nachträglich sei hier noch bemerkt, dass man sich auf den SundaInseln gleichfalls eines schwertförmigen Werkzeugs, Titikan, zum Festschlagen des Schusses und dass man sich statt des Webeschiffchens eines am einen Ende fünffach gespaltenen, am anderen Ende durch einen rundlichen Stopfen geschlossenen Bambusrohrs von 30 cm Länge und 2 cm Durchmesser bedient, in welchem (wie in einer Spicknadel) die Spule festgeklemmt ist, aber den Faden herauszuziehen gestattet.

IV.

Zur Geschichte der Stadt Wiesbaden.

Nebst einem Plane der Stadt, die Weiher u. s. w. in der ersten Hälfte
des XVI. Jahrhunderts darstellend.

Von

Fr. Otto,

Oberlehrer am Königlichen Gymnasium zu Wiesbaden.

I. Die Weiher. - II. Die Mauern u. Thore. - III. Die Vertheidigung d. Stadt. Die Letzen u. Wachthäuser. — IV. Die Verpflichtung d. Unterthanen zum Weiher- u. Mauerbau.

Quellen.

Wir sind zwar über den Umfang und die Art und Weise der Befestigung der Stadt Wiesbaden durch die Nachrichten bei Schenck in seinen Memorabilien und der Geschichtsbeschreibung der Stadt Wiesbaden im Allgemeinen unterrichtet; aber so viele Punkte bleiben bei ihm unerörtert, ja unberührt, obgleich er über sie genauere Angaben machen konnte, dass eine ausführlichere Behandlung dieses Gegenstandes gerechtfertigt ist, zumal uns einige Quellen zu Gebote stehen, die er nicht kannte. Dabei können wir freilich nicht hoffen, tiefer in die Vorzeit einzudringen als er, und die ersten Nachrichten sind spärlich genug; um so mehr Licht verbreitet sich über die Zeit, für welche jene neuen Quellen fliessen oder für welche Schenck seine Quellen oder eignen Erlebnisse nicht ausgenutzt oder mitzutheilen für der Mühe werth gehalten hat, d. h. für den Anfang des XVI. Jahrhunderts und die Folgezeit. Es war aber, wie sich zeigen wird, der Zustand der Stadt im XV. bis XVI. Jahrhundert ein solcher, dass der Schluss nicht ungerechtfertigt erscheint, er sei der althergebrachte und reiche mindestens bis an den Anfang des XIV. Jahrhunderts, vielleicht noch weiter zurück.

Als Quellen für unsere Untersuchung dienten zunächst die im Königlichen Archive zu Idstein aufbewahrten, aus den Stürmen der Zeiten geretteten Urkunden und Actenstücke, vornehmlich die Renteiund Kellerei-Rechnungen von Wiesbaden, von welchen namentlich die älteren von den Jahren 1448, 1458, 1486, 1497, 1500, 1503, 1505, 1511,

1514, 1524 und mehrere von 1532-1564 reichere Ausbeute gewährten. Das städtische Archiv zu Wiesbaden bietet für die früheste Zeit ein unschätzbares Hülfsmittel, das sog. Merkerbuch aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts, über welche Zeit überhaupt nur wenige urkundliche Nachrichten über die Stadt hinausreichen; das sich an dasselbe anschliessende „neue Stadtbuch" aus dem XV. und der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts ist leider durch die Ungunst der Zeiten und die Sorglosigkeit der Menschen zu Grunde gegangen; Schenck kannte und benutzte es noch; in wie weit er es für unseren Gegenstand ausbeutete, d. h. dass er es nicht vollständig, wie wir es thun würden, ausbeutete, können wir aus der in Beziehung auf diesen mangelhaften Benutzung anderer uns noch zugänglicher Quellen abnehmen. Dass aber, abgesehen von Urkunden, nach dem Brande vom Jahre 1547 nicht mehr verloren. gegangen ist, ergibt sich aus einer Notiz des Gerichtschreibers Nicolaus Albrandt vom Jahre 1571; von den in derselben als im Rathhaus vorhanden erwähnten alten Schriften fehlt uns eben nur das „neue Stadtbuch". Die Fortsetzung desselben bildet das „Beheltnusbuch", anhebend mit dem Jahre 1557 und bis zum Anfange des dreissigjährigen Krieges das Hauptbuch über die städtischen Verhältnisse. Von besonderer Wichtigkeit für die Namen der Oertlichkeiten ist das „Herdschillingsbuch" vom Jahre 1564 und die „Erneuerung" des Herdschillingsbuchs vom Jahre 1620, die ältesten Lagerbücher der Stadt mit Verzeichnissen der Einwohner nach ihren Wohnungen. Zu diesen Quellen treten für die Zeit vor dem dreissigjährigen Kriege mehrere, theils zu Idstein, theils zu Wiesbaden erhaltene Bürgermeister-Rechnungen (1524, 1563, 1571, 1590 u. s. w.), Baumeister-Rechnungen von 1547-49, Kasten-, Kirchen- und HospitalRechnungen, sowie ein Zinsregister der Mauritiuskirche von c. 1486 nebst Einnahme-Verzeichniss von 1512-1528. Weniger zahlreich sind die Urkunden, die Freiheits- und Schuldbriefe der Stadt, und Concepte zu Bitt- oder Klageschriften derselben an den Grafen. Von denselben sind viele sicherlich bei dem Brande vom Jahre 1547 vernichtet worden, aber weit mehr in der Folgezeit durch die Sorglosigkeit der Menschen. Bei dem Brande rettete der Secretarius Martin Molnfritz die Freiheitsbriefe, indem er sie in Verwahrung nahm, freilich lange nachher noch nicht restituirt" hatte (Schreiben vom 20. Juli 1608); doch kamen sie später, zum Theil nur in Abschrift, wieder in den Besitz der Stadt. Aber hier wurden sie so schlecht aufbewahrt, dass sogar Originalbriefe „corrumpirt“ wurden oder verloren gingen. Joh. Buch, Actuarius Wiesbadensis, schrieb ein solches Original ab und nennt es ein „altes verlegenes und verfaultes Original, so an unterschiedlichen Orten wegen Alter und Länge der Zeit corrumpirt ist"; ein anderes fand sich im

Laufe des XVIII. Jahrhunderts in einer Ecke hinter einem Schrank. Es war aber bequemer, die eigne Schuld auf ein äusseres Ereigniss zu schieben; und so hören wir vom Brande des genannten Jahres an beständig Klagen über den durch denselben herbeigeführten Verlust der Urkunden, müssen aber dabei sehen, wie noch nach Schenck (1758) das neue Stadtbuch verschwindet.

Reichlicher fliessen die Quellen aus der Zeit während und nach dem dreissigjährigen Kriege, obgleich auch von diesen manche Noth gelitten hat und nicht überall befriedigende Kunde erhalten ist. Wir stützen uns in der folgenden Auseinandersetzung fast durchgehends auf diese ungedruckten Materialien und ziehen nur subsidiarisch Schenck oder Hellmund heran. Den Vorständen der genannten Archive, Herrn Oberbürgermeister Lanz dahier und Herrn Staatsarchivar Dr. Sauer, sagen wir für die freundliche Förderung unserer Studien durch Gestattung ausgedehnter Benutzung ihrer archivalischen Schätze unseren gebührenden Dank auch an dieser Stelle, ingleichen Herrn Pfarrer a. D. Conrady in Miltenberg, welcher uns in rühmenswerther Uneigennützigkeit seine Sammlungen von Ortsnamen, seine Auszüge und Abschriften von Urkunden unaufgefordert mittheilte und dadurch unsere Forschungen vielfach erleichterte und förderte, sowie Herrn Obrist z. D. v. Cohausen für seine freundliche Unterstützung bei Anfertigung der Karte, die wir hier beizufügen für zweckmässig erachtet haben, da die der „Geschichte der Stadt Wiesbaden, 1877" beigegebene wegen des kleinen Masstabes nicht alles, was nöthig ist, deutlich genug hervortreten lässt.

I. Die Weiher der Stadt Wiesbaden im XVI. Jahrhundert.

1. Allgemeines.

Die äusserste Umfangslinie der Stadt bildete der Stadtgraben. Derselbe zog sich um die ganze Stadt, mit Wasser angefüllt jedoch war er nur etwa von der stumpfen Pforte an bis hinter das Hospital. Die Unebenheit des Bodens, insbesondere das starke Gefälle des Wassers nach dem tiefsten Punkte am stumpfen Thurme, welcher das Ende der Heidenmauer bildete (er wird im Jahre 1503 zuerst genannt), machte es nothwendig, um die oberen Theile des Grabens mit dem aus dem Gebirge reichlich zuströmenden Wasser (s. unten) gefüllt zu erhalten, den einen Graben durch quer geführte Dämme und Mauern in mehrere Abschnitte und einzelne Gräben zu theilen; man nannte sie die Weiher oder Weiher und Gräben. Auf ihre Erhaltung wurde grosse Sorgfalt

verwendet, wie auf die ganze Befestigung der Stadt. Daher finden wir schon in den ältesten Rentei-Rechnungen häufig der Arbeiten an Gräben und Weihern Erwähnung gethan, und zwar waren die Bewohner der Stadt und der dazu gehörigen Dörfer verpflichtet, unentgeltlich dabei Dienste zu leisten; im Jahre 1448 arbeiten einmal an dem Graben bei der Lohemühle 130 Mann; indessen stossen wir auch schon auf besondere Personen, welchen die Sorge für sie oblag: 1448 und 1458 werden Grabenschröder, 1486 Weiherknechte genannt, welche die Gräben reinigten und darauf achten mussten, dass sie ihre gehörige Ausdehnung behielten, sie öfter ausmassen oder der Ausmessung beiwohnten. So werden im Jahre 1448 im Beisein von Schultheiss u. A. und dem Grabenschröder Heinz die Gräben vermessen, und „,flosset" derselbe mit seinen Gesellen den warmen Weiher; der Weiherknecht Ulner Henne erhält im Jahre 1486 vier Gulden Lohn. Im Jahre 1500 zu Ostern und 1559 werden die Weiher gleichfalls vermessen; das Resultat jener Ausmessung ist uns wenigstens zum Theil erhalten, bei dieser wird bemerkt, dass ein geschworner Steinsetzer zugezogen und die Weiher abgesteint wurden. Später erscheint an der Stelle der Grabenschröder der vollere Namen Weihermeister, und im XVII. Jahrhundert die Bezeichnung Seegräber; der jährliche Lohn von den zwei (1559) Weihermeistern betrug im Jahre 1544/45 20 Malter Korn, im Jahre 1557 nach Inhalt ihres Gedings" 36 f.; im Jahre 1559 erhalten sie für das Fischen von drei Weihern 12 Malter Korn. Die letztere Notiz zeigt zugleich, dass die Weiher auch in anderer Weise wichtig waren, indem sie, wie sich unten weiter zeigen wird, zu ganz ergiebiger Fischzucht verwendet wurden. Die Maurer und Zimmerleute der Stadt besorgten die in ihr Handwerk einschlagenden Arbeiten an den Weihern.

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Was die Eigenthumsverhältnisse angeht, so waren sämmtliche Stadt-Weiher herrschaftlich mit Ausnahme des vor der stumpfen Pforte gelegenen gemeinen Weihers, welcher nach der Bürgermeisterei-Rechnung von 1554 der Stadt gehörte. Er wird in älterer Zeit auch der Herrschaft angehört haben und, wie die Weiher zwischen Sonnenberger Thor und Hospital, durch Schenkung in den Besitz der Stadt gekommen sein. Für alle anderen steht fest, dass die Herrschaft dieselben im Stande erhielt und sie benutzte. Wenn also einmal ein Weiher der herrschaftliche heisst, so kann dies nicht der Name desselben gewesen sein.

Die Weiher waren durch Dämme, gewöhnlich „teyche“ genannt, von einander getrennt; so wird ausdrücklich im Jahre 1503 berichtet, dass ein „teych zwischen den Weihern an der niederen Pforten“ sich befand. Mehrfach wird erwähnt, dass die Deiche durchbrachen und

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