tationis predicti domini resignantis sub anno 1520 indictione octava, die veneris octava mensis Junii, pontificatus... Leonis pape decimi, anno eius nono, hora vesperarum vel quasi. Zeugen: Der kaiserliche Notar Jacobus Feiger von Eschwe, Kleriker der Mainzer Diözese, und die Laien Henricus Schepffen und Conradus Steynhuf. Beglaubigung: Das Zeichen des genannten Notars mit dessen Namen und Vornamen. Gleichzeit, auskultierte und kollationierte Abschrift auf Papier von der Hand des gen. Notars. Rückw. gleichzeit. Rubrum. 315. 1520 Aug. 1I. Schultheiß und Rentschreiber zu Spangenberg an die Aebtissin ›N.‹ des reformierten (reformitern!) Jungfrauenklosters zu Eschwege: Legen zum zweiten Mal Fürbitte ein für die Bürgerin Elenn Remen, landgräfliche Untersassin zu Spangenberg. Der »verwante des Klosters, Eghart Sylhenn zu Berneburg, hat gewaltsam ein Land, das der Tolde Remen, der Elenn Sohn, auf Wiederlösung verkauft hatte und das von Todes wegen an Elenn gefallen war, beackert (glentzt) und besät. Nun unterstehe er sich trotz der ersten Fürbitte, auch die Früchte heimzuführen. Hätten bisher der Aebtissin zu Ehren unterlassen, ihrem Herrn den Frevel anzuzeigen, fordern nun aber dringend auf, Eghart abzuweisen und die Parteien zu verhören. — Datum: Sonnobends noch Laurentii. Ausfert. auf Papier mit Versendungsschnitten und aufgedrücktem Verschlußsiegel unter Papierdecke. 316. 1520 Sept. 5. Johan Meyger, Abt des Stifts Breydenaw (1), Johannes Henckenroth, Rentschreiber des Gerichts Bilstein (2), und Jorge Frund, Bürgermeister der Stadt Eschenwege (3), fällen als Schiedsrichter zwischen der Aebtissin Elizabeth von Holtzdorff und dem Konvent des stifftes s. Ciriaciberges« zu Eschenwege vom Orden s. Benedicti einerseits und den dortigen Augustinern anderseits in deren Irrungen über die Erbzinsen und die »erblehenschafft von einigen Bürgerhäusern und Hofreiten daselbst und wegen einer vor wenigen Jahren zwischen beiden Klöster geschlossenen »concordie< (nr. 192), die anfängt >>Nos iam subscripta Elizabeth de Holtzdorff« etc. und schließt >>montis sancti Ciriaciberges sub anno domini 1507 feria sexta post Mathei apostoli tag etc. [1507 Sept. 24], folgende von beiden Parteien angenommene Entscheidung: 1. Die gen. concordie soll ihrem ganzen Inhalte nach in Kraft bleiben. 2. Erbzins und Lehenschaft an dem nacheinander von Clauß Schutzemeinster, Hans Herden und jetzt von Curt Grintzebach bewohnten Hause1 nebst Hofreite in dem brule« sollen fortan ausschließlich dem Cyriaxstift zustehen. 3. Von den 6 nachbenannten Häusern, wie auch sonst, soll jedes der beiden Klöster, das dazu berechtigt ist, den Erbzins erheben, das Lehnrecht jedoch soll nur dem Stift St. Cyriaxberg zu stehen. Die Häuser sind folgende: a) 3 Häuser und Hofreiten in der Bergkgasse, nämlich das ehemals von Henche Franck, dann von Curt Umbach und jetzt von >hern Cort Wichmanßhusen < bewohnte3, das von Herman Steyner und jetzt von Heintze Wichmanẞhusen bewohnte und endlich das von Berlt Hochappel bewohnte, jetzt wüst liegende Grundstück. b) Das vor etlichen Jahren von Curt Helwig, dann von Anthonius Lorber und jetzt von Jacob Heyneman bewohnte Haus mit Hof in der Gasse, die vom Kirchhof der Augustiner zum Markte führt. c) Zwei Häuser mit Höfen hinter dem Augustinerkloster bei dem alten Tore, von denen eines früher Hans Münch inne hatte und jetzt her Johan Rosch bewohnt, das andere ehedem von Heintze Tolcke bewohnt wurde und jetzt von Gela Burckhoben. Im übrigen soll jedes Kloster in der Stadt bei den Erbzinsen und Lehnrechten unangefochten gelassen werden, die es herkömmlich besitzt. Dieser Rezeß wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, und jeder Partei ein Vertrag mit dem Siegel der anderen Partei übergeben. Siegler: Die Gegenpartei (4) des Empfängers der Urkunde und die Schiedsrichter (1, 2, 3). - Datum: Quarta feria post Egidii confessoris". a) Entwurf auf Papier. Rubrum: Vertragbriff der munche. Vermutlich Entwurf der Augustiner, wie er dem Kloster St. Cyriaxberg zugestellt wurde. b) Entwurf auf Papier von Klosterhand. Datum: anno supra sesquimillesimo XIX. c) Ausfert. Perg. mit anh. gut erhaltenen Siegeln (1, 4, 2, 3). Rückw. gleichzeit. Rubrum und die Signatur X des Inventars von 1527. Eine vollkommen gleichlautende Ausfertigung (d) im Archiv der Augustiner (s. Eschwege, Augustinerkloster). Dem Regest sind die Ausfertigungen zu Grunde gelegt, die Abweichungen der Entwürfe a und b sind an den betreffenden Stellen angemerkt, 1. Bei b nur Claus Schutzemeynster als Besitzer genannt. 2. Bei b nicht näher nach den Besitzern, die nur durch N N angedeutet sind, unterschieden. 3. Bei a Henche Frangk, Ticzel Jacoff, Curt Umbach und Hinricus Wichmanßhusen. 4. Nach a waren die Besitzer Berlt Bruner, Curt Hellewigk und Jacob Heineman, b gibt statt Jacob Heyneman Curt Heyneman. 5. a Johan Vost, b Joan Roste. 6. b der geyst. 7. Fehlt bei a, bei b datum anno supra sesquimille simo XIX. 317. 1520 Sept. 25. Elysabet von Holtzdorff Aebtissin, Katharina von Affelen Priorissa, auch andere amptjunfern und der ganze Konvent des Klosters und freien Stifts »s. Ciriaciberges zu Esschenwege bekunden, daß sie von Lic. Hermann Stakelbegk (-bergk) mit »rathe und gutduncken ihres »paters und probstes« Kylian, Professen von Bredenaw, und ihrer anderen »vorstender und closters verwanten << 200 rhein. Gulden, deren sie bedurft hätten, genommen haben und ihm dafür und für seine vielen Dienste, seine Hülfe und seinen Rat auf Lebenszeit aus allen Gütern und Gefällen ihres Klosters 20 rhein. Gulden jährlich halb auf Walpurgis halb auf Michaelis in die Stadt Erffurdt oder nach Gotha, wo er ist, liefern wollen. Nach seinem Tode soll der Zins fortfallen und dafür für seine Seele gebetet werden, außer wenn gerade ein Zins fällig wäre, oder wenn es sich um Schaden handelte, der durch säumige Zinszahlung entstanden wäre. Die Aussteller unterwerfen sich hinsichtlich dieses Kontrakts jedem Richter und verzichten auf die Einreden fori decli natorie, non numerate pecunie und alle anderen Vorteile des rechten Velleiane.. Siegler: Die Aussteller mit den Siegeln der Abtei und des Konvents. Datum: Dinstages noch Mathei. Gleichzeit, Abschrift auf Papier, zweimal mit Versendungsschnitten versehen, also wohl zweimal versandt gewesen. Erwähnt: J. Schmincke, Cyriacusstift S. 254, Stadt Eschwege S. 93. 318. 1520 Okt. 5. Rulandt Rulandes quittiert mit eigener Hand der Aebtissin zu Essewege uff dem berge< über 10 gl., die er ihr im vergangenen Jahre geliehen hatte und die ihm nun Kilianus, >pater zu Essewege«, in ihrem Auftrage bezahlt hat. - Datum: Fritags nach Francisci. Eigenhänd. Papierzettel. 319. 1520 Okt. 6. Johannes Suzati, rector der Brüder des Weißen Hofes (albe curie) in Cassel, quittiert der Aebtissin und dem Konvent von St. Cyriaxberg (montis s. Ciriaci) zu Esschewege über 8 fl. für seinen Oheim (avunculus) Johannes, die diesem dem Uebereinkommen gemäß (iuxta fidem condictam) jährlich auf Michaelis vom Stift gebühren. - Siegler: Der Aussteller mit seinem Amtssiegel. Datum: In octava Michaelis. 320. Ausfert. auf Papier mit aufgedrücktem Siegel unter Papierdecke. Rom 1520 Nov. 13. Dr. juris utriusque Calistus de Amadeis, Protonotar (prothotarius!) des römischen Stuhles, Stellvertreter des Bischofs Hieronimus de Ghuntiis von Ascoli (des päpstlichen camerarius, curie causarum camere apostolice generalis auditoris, Romane curie judicis ordinarii sententiarumque et censurarum in eadem Romana curia latarum universalis exequutoris) richtet an alle Offiziale, Pfarrer und Kapläne, an alle Prioren, Guardiane und Brüder der Prediger, Minoriten, Augustiner und Karmeliter in den Diözesen Mainz, Worms, Trier und Köln, an die Gegenwärtiges gelangt, auf Bitten von Aebtissin und Konvent des Klosters (monasterii) vom Orden s. Benedicti auf dem Cyriaxberg (in monte s. Cyriaci) zu Eschwe bei Strafe der Exkommunikation das Mandat, daß die Offizialen bei den Gerichtsterminen, die Ordensleute während der Predigt und die Weltgeistlichen bei der feierlichen Messe alle diejenigen, die bewegliches oder unbewegliches Eigentum1 dem Kloster entfremdet haben, zur Rückgabe alles Genommenen bis zu 2 B kleiner Turnose Wert binnen 30 Tagen und diejenigen, die um seinen Verbleib wissen, zur Anzeige auffordern. Ueber diejenigen, die dieser Mahnung binnen 30 Tagen nicht nachkommen, sollen sie an Sonn- und Festtagen während der Messe bei Glockenschlag und brennenden Kerzen die Exkommunikation aussprechen. Sollten sie in Jahresfrist sich davon. nicht befreien, dann sollen sie die schwere Exkommunikation verkünden. Und bleibt auch diese 20 Tage wirkungslos, dann sollen sie auf Erfordern von Aebtissin und Konvent nach bestimmten Feierlichkeiten in der Kirche vor deren Türe ziehen und dort drei Steine gegen die Häuser der Uebeltäter werfen, wie bei Dathan und Abyron, und das bekannt machen lassen, bis es voraussichtlich zur Kenntnis der Betroffenen gelangt ist. Eine Abschrift dieses Mandats aber sollen sie an ihrer Kirchentür anheften und, wenn nötig, mit ihrem Siegel beglaubigen. Datum: Rome in edibus nostris indictione octava, die 13 mensis Novembris, pontificatus. . . Leonis.. pape decimi anno eius octavo. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel der genannten Kurie. Ausfert. auf Papier mit anh. gut erhaltenem Siegel. Unter dem Umbug unten rechts: Taxavi ad grossos 12, 150 denarios, links: Jacobus Apocellus, curie causarum camere apostolice notarius subscripsit, darunter von anderer Hand: 180 Novembris Simon manu propria. Erwähnt: J. Schmincke, Cyriacusstift S. 238, Stadt Eschwege S. 74. 1. Die Bezeichnung dieser Besitzungen ist zwar formelhaft, verdient aber doch wiedergegeben zu werden: aurum, argentum monetatum et non monetatum cuiuscumque forme, tazeas, ciphos et coclearia, gobelletes, virgas, annulos auri et argenti et alia quecumque vasa aurea, argentea, stannea, cuprea, erea, terrea seu lignea, parlas, lapides preciosos et alia clenodia et jocalia seu corrigias auro vel argento fulcitas, litteras, chartas, cedulas, instrumenta publica, testamenta, legata relicta, donationes, prothocolla, obligationes, quitantias, contractus, recognitiones, libros rationum, locationum, reddituum, censuum et aliorum debitorum et alias scripturas tam publicas quam privatas. Quo vero ad ecclesiasticas cruces, calices, patenas, ampullas, reliquias et alia ornamenta seu preparamenta et indumenta ecclesiastica de lana, lino serico seu veluto, libros, breviaria, missalia, psalteria, biblias, anthiphonaria (!) et alios quoscumque libros lectos, culcitras, lintheamina, mappas, manutergia, auricularia, lodices, cooperturas, cortinas, pulviaria, banchalia, mantellos, tunicas, capucia et alia corporis vestimenta, pannos lineos et laneos, ollas ereas et cupreas, scutellas, discos, pintas, vinarias seu aquarias et pultos stanni, patellas eris et ferri, pelues, lavatoria, lauderia, craticulas et candelabra, mensas, stanna, tripedes, archas, coffros, scrinia, cathedras et alia domus utensilia, vina, vasa vinaria et quecumque alia vasa, frumentum, avenam, siliginem, ordeum, pisa, fabas et alia legumina, fructus, census, domos, vineas, hortos, terras, grangias, possessiones, nemora, silvas, prata, pascua, aqueductus, pontes, molendinos et alias hereditates, boves, vaccas, equos, porcos, iumenta, oves, agnos, mutones, asinos, mutones mulos, cappras, vitulos et alia quecumque annualia 321. 1520 Dez. 30. Jodocus Ruperti, Vikarius zu Aschaffenburg, an Aebtissin und Konvent von >sant Ciriaxbergk« zu Eschwege: Erinnert an den Vertrag, den der Kardinal und Erzbischof Albrecht von Meintz zwischen ihm und ihnen aufgerichtet hat und der mit dem kurfürstlichen und den Siegeln von Aebtissin und Konvent besiegelt worden ist. Die 5 gl. an Gold oder in »franckfurter < Währung, die er diesem zufolge auf Lebenszeit jährlich von ihnen auf Michaelis ungefähr 8 Tage vorher oder nachher zu Franckfurt erhalten sollte, hat er auch 1517 und 1518 dort erhalten, 1519 und 1520 jedoch ist das Geld rückständig geblieben. Ersucht nun, das Geld an den mainzischen Zollschreiber zu Hoest, der gerade aufs Eychsfelt geschickt sei, samt den von diesem zu fordernden Kosten und dem Botenlohn zu zahlen, andernfalls er auf die im Vertrag festgesetzten Strafen, insbesondere die Strafe von 100 fl., klagen müsse. Ersucht, ihn fürder nicht mehr so lange warten zu lassen. Datum: Uff sontag nach dem heiligen cristtag. H Ausfert, auf Papier mit aufgedrücktem Ringsiegel unter Papierdecke; gleichzeit, Rubrum: Quitantie Jodoci Ruperti. Ist Beilage gewesen zu nr. 325 und mit diesem Brief erst in die Hände des Klosters gelangt. 322. 1520 Dez. 31. Jodocus Ruperti, Vikar des Stifts ss. Petri et Alexandri in Aschaffenburg, quittiert mit eigener Hand der Aebtissin und dem Konvent des Klosters (monasterii) s. Ciriaci zu Eschwege über 10 rhein. fl., von denen ihm 5 an Michaelis 1519 und die anderen ; an Michaelis 1520 (anni 1520 proxime effluxati) fällig waren, beide nach einem zwischen ihm und dem Kloster durch den Kardinalerzbischof Albertus von Mainz aufgerichteten Vertrage (concordia). -Empfänger: Aebtissin und Konvent. Datum: Ultima die mensis Decembris 15211. Eigenhändige Ausfertigung auf Papier mit eigenhänd. Unterschrift. Gemäß nr. 325 ist diese Quittung erst nach 1521 Febr. 8 den Empfängern bei der Zahlung ausgehändigt worden. 1. Nach der Bemerkung der Urkunde anni 1520 proxime effluxati‹ ist hier das Jahr 1521 mit Weihnachten 1520 unserer Rechnung angefangen. 323. 1521 Jan. 27. Altermänner (Alterlude) und ganze Gemeinde zu Geismar an Elizabeth von Hoyltzdorff, Aebtissin, und den Konvent des » frien stifftes s. Ciriaci berges« zu Eschewege: Haben ihre Aufforderung erhalten, die irrigen Ländereien in Geismar ihnen zuzustellen und innerhalb 14 Tagen sich mit ihnen über den erlittenen Schaden zu einigen. Beharren jedoch auf dem Abschied, der jüngst auf das Schreiben der Landgräfin und der verordneten Räte von Hessen zu Erfforth genommen worden ist und von dem sie ohne Vorwissen ihrer Junker, der von Bulsslebin, die ihrer jederzeit zu Recht mächtig sind, nicht abgehen wollen. Datum: Sontags nach conversionis Pauli. Ausfert, auf Papier mit Versendungsschnitten und Spuren der Besiegelung. Erwähnt: J. Schmincke, Cyriacusstift S. 238, Stadt Eschwege S. 74, 89. — Vergl. nr. 247. 324. 1521 Febr. 6. Licentiatus Hermannus Stackelbeg bekundet, am 6. Februar 1521 (die mensis Februarii sexta) mit dem Kylianus, Propst (prepositus) des Klosters s. Ciriaci in Esschewege, abgerechnet zu haben und erklärt sich wegen der ihm vom Kloster geschuldeten Zinszahlungen bis zum Jahre 1520 einschließlich bis auf 2 fl. befriedigt. Eigenhändige Quittung auf Papier mit Unterschrift des Ausstellers. 325. Heiligenstadt 1521 Febr. 8. Paulus Dorffelder, Zollschreiber zu Hoest, an Aebtissin und Konvent des Jungfrauenklosters zu Eschwe: Uebersendet ihnen eine Schrift von Jost Ruprecht, Vikar zu Aschaffemburg (nr. 321), worin dieser um Zahlung eines Zinses von 10 gl. ersucht, die ihm laut einer zwischen ihm und dem Kloster aufgerichteten »concordie<< |