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Ausfert. Perg., Schnitt für ein angeh. Siegel, dieses selbst verloren. Rückw. Regest saec. XV und die Signatur ggg.

69.

1345 Juli 21.

Elzebeth von Waldensteyn Aebtissin, Jutte von Boumeneburg techen, Hedewich von Gudenburg custern und das ganze Kapitel der Domfrauen (tumvrowen) von St. Cyriaxberg (des berges sente Cyriaci) zu Eschenewege beurkunden, daß mit ihrer Zustimmung Lucie von Gotingen, Jungfrau oder kemmerrerische des Ritters Appel von der Owe und seiner Gemahlin Alheyd, dieser für 3 M. lötigen Silbers eine jährliche Rente von 12 B Eschw. W., fällig halb auf Michaelis, halb auf Walburgis, verkauft hat, welche sie selbst wieder um denselben Preis von Appel von der Owe gekauft hatte. Diese Rente fällt von dem Erbe und Gute an deme Meynere, welches Appel vom Kloster zu Lehen trug, und ist zu zahlen von Heinrich Bock, Hennyng von Grunenrode, Tyle Hesseler und Tyle Andreus, Bauern zu Nuwenrode. Zu diesen 12 Schillingen hat Appel seiner Frau von denselben Gütern und Leuten noch 2 Gänse fällig auf Michaelis, 1 Schock Eier zu Ostern und 1 Fuder Holz jährlich zu ihrer Leibzucht dazugegeben. Diese ganze Rente macht das Kloster nun zu freiem Eigentum. Dagegen vermacht Alheyde nach ihrem Tode die ganze Rente dem Stift zu einem Seelgeräte unter folgenden Bestimmungen: Die zeitige Küsterin soll die Rente einziehen und am Jahrgedächtnisse jeder Klosterfrau davon 8 geben, das Fuder Holz soll zur Heizung verwandt werden für »der vrowen dorntzen uf dem slafhus«. Zu dem Schock Eier soll die Küsterin 15 Pfennigwecke kaufen und beides an arme Leute verteilen, jedem einen Viertelweck und ein Ei. Alles Uebrige — Geld und Gänse soll die Küsterin für ihre Arbeit haben. Zeugen: Die Priester Bertoldus de Hunoldeshusen und Johannes de Wenefride, Heinricus de Honsteyn miles und Hermannus Koydil. Siegler: Die Ausstellerinnen mit dem Siegel der Aebtissin, des Stifts und des Albertus de Owe. Datum: XII. Kal. Augusti. Ausfert. Perg. mit 3 anh. gut erhaltenen Siegeln. Rückw. gleichzeit. Rubrum und die Signatur fff. Auszug: J. Schmincke, Stadt Eschwege S. 77 f. Erwähnt: Ebenda S. 70, 101.

*70.

1349 Juli 18.

Hedewig von Gudenburg, Küsterin von St. Cyriaxberg (custern sente Cyriaci berges) zu Esschenewege1, bekundet auf Bitten von Lutze Kotzel und Gerdrud, dessen Frau, daß Propst, Aebtissin und Konvent zu der Heyde die 8 Eschw. W. und Münze, welche sie statt der früheren 6 von ihrem »hindersten« Haus und Hof hinten bei der Stadtmauer an die jeweilige Küsterin als »erbe frowe zahlen. sollten, nun statt von diesem Haus fortan von den 3 Acker zu Grebendorf geben sollen, die ihnen Lutze Kotzel und seine Frau als freies Eigen verkauft haben. Empfänger: Das »godeshus « zu der heyde. Siegler: Die Ausstellerin mit ihrem Siegel. Datum: Sabbato proximo post diem divisionis apostolorum.

Ausfert. Perg., abh. Siegel abgefallen. Rückw. Rubrum saec. XV. Erwähnt: J. Schmincke, Cyriacusstift S. 257, Stadt Eschwege S. 100.

1. Dieselbe besiegelt auch eine Urkunde für Kloster Heide vom 3. Juli 1354 Ausfert. Perg. St. A. Marburg.

(Do. n. Peter u. Paul).

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71.

1351 Dez. 17.

Cunrad, des Engelbrecht Sohn, Pfarrer zu sente Katherin, weist den Frauen (frowen) auf St. Cyriaxberg (uf den berge sente Cyriaci) anstatt der 2 M., die er ihnen bisher jährlich von seiner Pfarre zu gulde gab, eine ebenso hohe Rente an von den 3 M., die ihm mit seinem Bruder von der Stadt Aldendorf zustehen, nämlich 2 M., wiederkäuflich durch die Stadt mit 20 M. Zu Erhebern der an den Quatembern mit je einer 1/2 M. fälligen Rente oder des Hauptgeldes bestimmt er seinen Bruder hern Heinrich oder, wenn dieser stirbt, seinen Vetter, den Propst zu Aptherode, oder wen das Kloster dazu ordnet. Zeugen: Der Vetter des Ausstellers her Albracht, sein Bruder her Heinrich, her Ditherich, des Bruders cappelan, ferner Appel Dymerode und sein (des Ausstellers) Bruder Ebberhard. - Siegler: 1. der Aussteller und 2. sein Vetter, der Probst Albracht. Datum: Sabbato ante diem b. Thome apostoli.

Ausfert. Perg., Siegel: Von I anh. Striffel mit Siegelrest, 2 gut erhalten. Rückw. Notiz saec. XVI. Erwähnt: J. Schmincke, Stadt Eschwege S. 70.

72.

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1352 Juli 24.

Landgraf Heinrich von Hessen bekundet, daß seine Burgmannen (borgmanne) die Brüder Jon Eylmar und Rudolf von me Lychberge1 mit seiner Zustimmung aus ihrem Burglehen an den Priester Hermann Sperysen, Sohn des Bürgers Heinrich Sperysen zu Esschenwege, für 18 M. Eschw. W. wiederkäuflich eine Rente von 4812 B Eschw. , 3 Malter Eschw. Maß Roggenkorn und 23 Fastnachthühner verkauft haben, die dem Käufer frei von Geschoß zu denselben Zeiten und von denselben Gütern wie den Verkäufern jedes Jahr fallen soll. Der Landgraf behält sich das Recht vor, sie zurückzukaufen, falls die Verkäufer von ihrem Rechte keinen Gebrauch machen. Siegler: Der Aussteller. Datum: An sente Jakouffes abende des heilgen apostels.

Ausfert. Perg., 1 anh. Siegel. Rückw, die Signatur qqq.

1. Vgl. über diese Burgmannenfamilie v. Leichberg J. Schmincke, Stadt Eschwege S. 152.

73.

1353 Mai II.

Die Brüder Appele und Berlt von der Owe übertragen als Erbherrn Hufe Landes bei der Bodenwesen zwischen der Owe und Tuntzebach, die Dymerod und Slirbach gehörte und die nun ihr Vetter, der Ritter Appele von der Owe, und Alheyd seine Frau dem Altar des hl. »cruces« im Gotteshaus (godeshus) St. Cyriaxberg (sente Cyriaci berges) geschenkt haben, auf Bitten der Schenkgeber auf diesen Altar und befreien das Grundstück von »bette«, Dienst, Gericht und allem und verpflichten den Vikar oder Kaplan des Altares nur, jährlich 5 B h. Eschw. W. halb zu Michaelis und halb zu Walpurgis als Erbzins zu geben und noch zu Michaelis ein halbes Viertel Mohn. Sollte die Hufe indessen durch Kauf, Tausch oder sonst aus dem Besitz des Altars kommen, so sollen alle ihre Rechte

daran wieder in Kraft treten.

--

Siegler: Appele von der Owe zugleich für seinen Bruder Berlt. - Datum: In vigilia penthecostes.

Ausfert. Perg. mit anh. wenig beschäd. Siegel. Cyriacusstift S. 243, Stadt Eschwege S. 63, 70.

74.

-

Erwähnt: J. Schmincke,

1353 Nov. 6.

Heinrich Muller, Jutte seine Frau und ihre Erben verkaufen der »eptischen«, »techen«, »custeren« und den Frauen »gemeinlichen < von St. Cyriaxberg (sente Cyriaci berges) zu Esschenwege für 10 M. auf Wiederkauf eine jährliche halb auf Walpurgis, halb auf Michaelis fällige Rente von 1 M. 4 h. und 4 h. oder 56 »konynges tornose<< auf die M. gerechnet von ihrer Mühle. Auf dieser Mühle hat das Kloster außerdem noch eine Erbgülte von 1, M. und 5 Malter Korn und ferner 4 Malter Korngülte. Diese letztere soll auch jederzeit für 4 M. ablösbar sein. Zeugen: Die geistlichen Herren Albracht, Propst zu Aptherode, Berlt von Hunoldeshusen, Berlt Pfarrer zu sente Godeharden, die Ritter Ludewig Dythe, Appele von der Owe und Jon von Esschenwege und »die klugen liute<< Bertold Flemyng, Appele Dymerode, Heinrich Grebe und Hermannus der scribere. Siegler: Die Ritter Ludewig Dythe (1) und Appel von der Owe (2). Datum: An der mittewochen noch aller

heilgen tage.

-

Ausfert. Perg., 2 anh. runde Siegel (1, 2). Rückw. Signatur nnn.

1. Vgl. dazu J. Schmincke, Stadt Eschwege S. 110. 2. Ueber diesen siehe ebenda S. 173.

75.

1355 Nov. 15.

Herman von Boymmenneborg der alde verschreibt der Aebtissin und dem Frauenkonvente von St. Cyriaxberg (sente Cyriacyberges) zu Esschinwege auf Wiederkauf für 20 M. -»vier phund gudir hellere vor di marg odder achczin hellere vor eyn tornoz« einen jährlich auf Michaelis fälligen Zins von 2 M. aus all seinem Gut zu Wychmanshusen, das von der Aebtissin zu Lehen geht. Als Bürgen für Zins und Hauptgeld setzt er den Ritter Lodewyg Dythe, seinen Bruder Heymbrad von Boymmenburg, Henrich von Valken und seinen Vetter Hermann von Boymmenburg den jungen und verpflichtet sich, wenn einer von diesen stürbe, ihn in Monatsfrist durch einen anderen ebenso guten Bürgen zu ersetzen. Die Bürgen hingegen sollen auf Mahnung einen Monat lang in einer Herberge zu Eschwege Einlager halten und dann, falls noch nicht bezahlt ist, entweder Zins und Hauptgeld zahlen oder Bürgen stellen. Siegler: Der gen. sachwalde (Herm. v. Boymmenneborg d. alde) und die Bürgen. Datum: An deme suntage allernest noch sente Martinis tage des heilgin bischoffes.

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Ausfert. Perg., durch Feuchtigkeit stark beschädigt, unterklebt, 5 anh. runde Siegel. Rückw. Notiz saec. XIV und die Signatur fff.

*76.

Siehe Eschwege, Augustinerkloster.

1357 Juni 1.

77.

1357 Juli 13.

Erckenbertus dictus de Owe, Pfarrer in Swebede, und Ritter Albertus de Owe, sein Vetter (patruus), stiften mit Zustimmung der Aebtissin, der custodissa und des ganzen Kapitels der Kanonissen canonicarum) des Stifts (ecclesia) St. Cyriaxberg (montis s. Cyriaci) zu Esschenwege in deren Kirche als Seelgeräte für sich und ihre Vorfahren einen Stephansaltar und dotieren ihn als Vikarie mit 5 M. jährlicher Rente. Davon sollen 3 M. die Brüder Albertus und Bertoldus de Owe oder nach dem Tode des Stifters Albertus deren Erben zahlen, I M. Bertoldus Ratgebe und seine Erben » de Drifordia, I M. die Besitzer des Hauses, Hofes und Grundstückes gegenüber der Kirche und Sakristei (armarium) St. Dyonis zu Esschenwege, das Erckenbertus und den Brüdern Albertus und Bertoldus gehört. Die Rente soll ganz oder teilweise mit 10 M. für je 1 M. Zins wiederkäuflich sein, der Erlös aber dann sobald als möglich für den Altar wieder angelegt werden. Für den Altar hat der Ritter Albertus de Owe den Erckenbertus seinen Vetter präsentiert. Für die Zukunft sollen nacheinander bis zu ihrem Tode Albertus de Owe, der Bruder des Erckenbertus, und sein Bruder Bertoldus das Präsentationsrecht haben, dann soll das Besetzungsrecht auf die Aebtissin übergehen. Der Vikar soll täglich eine Messe halten, während der Hauptmesse ohne Gesang1. - Siegler: Die Aebtissin Elyzabeth de Waldenstein (1) und das Stiftskapitel (2) mit ihrem und des Stifts Siegel, Erckenbertus (3) und Albertus (4). - Datum: In die b. Margarete virginis ac martiris gloriose.

Ausfert. Perg., 4 anh. Siegel. Rückw. Rubrum saec. XV. J. Schmincke, Cyriacusstift S. 243, Stadt Eschwege S. 64, 88 f.

Erwähnt:

1. Diese Bestimmung für den Vikar ist in einer Nachschrift mit »datum ut supra der Urkunde angefügt.

78.

1357 Juli 23.

Der Priester Bruhard Hoybet schenkt der Aebtissin und den Frauen gemeynlichen von St. Cyriaxberg (sente Cyriaci berges) zu Esschenwege sein von der Jodin gekauftes Haus mit Hof und Hofstatt daselbst, gelegen bei dem »tiffenwege« (uf dem orthe), zu einem Jahrgedächtnis mit Vigilien und Seelenmessen für sich und seine Eltern und läßt dem Stift das Haus auf (mit hant und mit munde). Zeugen: Her Albrecht Engelbrecht, Heinrich von Suntra, Pfarrer zu Gestede, der Ritter her Appele von der Owe, Dythe und der Ratsmeister Berlt Fleming zu Esschenwege. — Siegler: Der Aussteller und die Zeugen. Datum: Die dominica ante diem b. Jacobi apostoli gloriosi.

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Ausfert. Perg. mit 6 anh. gut erhaltenen Siegeln (1, 2, 5 und 6 verletzt). Rückw. Rubrum saec. XV. Erwähnt: J. Schmincke, Stadt Eschwege S. 88.

79.

1357 Aug. 5.

Herman von Boymmenburg dy alde verkauft mit Zustimmung seines Bruders Heymbrad von Boymmenborg an die Aebtissin, die. Küsterin und das Kapitel (den frowen gemeynlichen) von St. Cyriax

berg (s. Cyriaci berges) zu Esschenwege wiederkäuflich vor dem Zinstermin für 40 h. eine jährlich auf Michaelis fällige Rente von 4 h. aus seinem Anteil an dem Vorwerke und aus all seinem Gute zu Wichmanshusen. Als Bürgen setzt er seinen Bruder Heymbrad von Boymmenburg und seinen Neffen Heymbrad von Honstein. Sollte von diesen einer sterben, so soll auf Mahnung in Monatsfrist ein neuer ebenso guter an seine Stelle gesetzt werden. Die Bürgen versprechen mit sammeder hant sofort zu zahlen, wenn sie um die Rente gemahnt werden, wird dagegen gemahnt wegen Ersatz eines verstorbenen Bürgen, so soll der andere einen Monat lang zu Esschenwege Einlager halten, ist dann noch kein neuer eingesetzt, dann soll er das Hauptgeld bezahlen. Siegler: Der Aussteller und die

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Bürgen. Datum: Sabato ante Cyriaci.

Ausfert. Perg. mit 3 anh. Siegeln: 1 und 3 wenig, 2 stark beschädigt. Rückw. Rubrum saec. XIV und die Signatur E e. Erwähnt: J. Schmincke, Stadt Eschwege S. 102.

80.

1357 Nov. 10.

Appele Flemyng genannt Hornayl und seine Erben verkaufen an Hedewyg von Gudinborg, custern von St. Cyriaxberg (sente Cyriacy bergez) zu Eschinweghe oder, wem sie diesen Brief gibt, wiederkäuflich für 30 h. Eschw. W. eine jährlich mit je 30 B h. auf Weihnachten und Johannis fällige Gülte von 3 Vierdung von ihren 5 Aeckern Land vor dem »Boymelborgir thore«, deren Lehnsherrin (erbefrowe) die Käuferin ist. - Siegler: Die Aebtissin Elzebeth von Waldinstein. Datum: An sente Mertinez abinde.

Ausfert. Perg., das abh. Siegel abgefallen. Rückw. gleichzeit. Rubrum und die Signatur nn.

81.

1358 Jan. 3.

h.

Herman von Boymenborg »der eldere, foyt by der Werra« und die Brüder her Appele ritter und Herman von Rumerode verkaufen der Aebtissin und dem Kapitel (den frowin gemeynlichin) von St. Cyriaxberg (sente Cyriacy bergis) zu Eschinwege um 200 wiederkäuflich eine jährlich an den vier Quatembertagen mit je 5 fällige Rente von 20 h. von dem halben Vorwerk Hermans von Boymenborg zu Byschoffeshusen. Als Bürgen für Zins und Hauptgeld setzen sie zu gesamter Hand die erbarn gestrengin liute< Heymbrad von Boymenborg, die Brüder Heymbrad und Herman von Honstein, ferner Hartrad von Muterode, Eylmar von Eschinwege und Hermann von Boymenborg »den jungin«, die versprechen, auf Erfordern in der Stadt Eschinweghe einen Monat lang Einlager zu halten und bei einem Wirte zu zehren. Sollte einer von den Bürgen sterben, so soll auf Mahnung innerhalb eines Monats danach ein anderer an dessen Stelle eingesetzt werden. Erfolgt die Einmahnung der Bürgen wegen der Rente, so sollen sie diese nach einmonatlichem Einlager bezahlen, erfolgt sie wegen Nichtersatz eines gestorbenen Bürgen, so sollen sie nach dem Monat die 200 ganz bezahlen. Siegler: Die Aussteller (1-3) als Selbstschuldner

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