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war, die es verwahrte. Einzelne Urkunden waren damals natürlich noch in besserem Erhaltungszustand; so trug Nr. 14 noch 9 Siegel. Von wichtigeren Urkunden vermissen wir heute nur einen im Verzeichnis aufgeführten Ablassbrief von 12 Kardinälen. Im übrigen geht aus dem Verzeichnis deutlich hervor, dass die Urkunden jeder Ordnung und Signatur entbehrten; vermutlich lagen sie durcheinander in einer Truhe. Der Schreiber würde sonst nicht verfehlt haben, zur besseren Unterscheidung die Signaturen anzugeben. Wohl ist ein Teil der Urkunden mit Signaturen beschrieben, nämlich mit den Buchstaben aa―zz und aaa—zzz; die jüngste so gezeichnete Urkunde ist Nr. 150 von 1472. Aus diesen Buchstaben lässt sich kein Anhaltspunkt gewinnen, dass sie gedient hätten, die Urkunden dauernd in einer bestimmten sachlichen oder zeitlichen Ordnung zu halten. Man muss vielmehr annehmen, dass sie nur eine vorübergehende Bedeutung gehabt haben oder lediglich zur Zählung aufgeschrieben worden sind. Einige wenige Urkunden waren mit grossen lateinischen Buchstaben signiert, und zwar mit A-C die Zollprivilegien Nr. 6, 14, 22 und mit D und E die Urkunden über die Teilung der Pfarre Eschwege Nr. 62 und 65. Diese Buchstaben sind wohl die einzigen, die bei der Bedeutung der damit gezeichneten Urkunden als eigentliche Signaturen anzusprechen sind.

Bei den Urkunden des Hospitals zu Eschwege handelt es sich um Urkunden des Cistercienserklosters Reifenstein. Ihre Signaturen korrespondieren mit den Signaturen der übrigen Urkunden dieses Klosters [vgl. Nr. 4862]. Das Kloster Reifenstein unterhielt im Hospital einen sogen. Propst als Seelsorger, der gleichzeitig auch die Einkünfte und Briefe des Hospitals verwaltete (vgl. Nr. 504]. Die unten verzeichneten Urkunden des Hospitals sind als Urkunden dieser Propstei anzusprechen, wobei es unentschieden bleiben kann, ob sie auch im Hospital aufbewahrt wurden, oder ob sie, was nach ihren Signaturen und ihrer jetzigen Zugehörigkeit zu den Reifensteiner Beständen im Staatsarchiv Magdeburg wahrscheinlicher ist, in Reifenstein gewesen sind.

Die beste und sorgfältigste Ordnung und Aufbewahrung von allen hier behandelten Klosterarchiven lassen die Urkunden der Eschweger Augustiner erkennen. Sie tragen durchweg sehr charakteristische Signaturen, nämlich einen grossen römischen Buchstaben mit beigesetzter arabischer Zahl. Diese Signatur ist von einem Kreise [vgl. Nr. 505, 506], zumeist aber von 2 konzentrischen Kreisen, selten von dreien [vgl. Nr. 513] eingerahmt. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts fällt diese Einrahmung fort. Die Lesung dieser nicht alle von einer Hand aufgemalten grossen Buchstaben ist nicht

immer leicht und eindeutig. Diese Rubriken haben nach dem Inhalt der zugehörigen Urkunden die Bedeutung der Laden- oder Kastenangabe, in dem die dazu gehörigen Urkunden verwahrt wurden. Ob es zu den einzelnen Laden auch Verzeichnisse gegeben hat, ist unbekannt; erhalten haben sich solche Verzeichnisse nicht. Diese Art archivalischer Ordnung finden wir noch in vielen anderen Urkundenarchiven selbst bis in die neuere Zeit angewandt. Gewöhnlich wurden in den einzelnen Laden auch die gleichartigen Stücke zusammengelegt. So umfasst in unserem Falle Buchstabe und Lade C die Urkunden der Augustiner über Schwebda, Buchstabe M die Urkunden über ihre auswärtigen Häuser. Die anderen Abteilungen sind weniger streng geschieden in ihrer Zusammensetzung. Da innerhalb der Abteilungen die Urkundenreihe eine fortlaufende war, so haben wir damit auch einen Anhaltspunkt, ob Urkunden verloren gegangen sind. Nur in einigen Abteilungen sind grössere Verluste wahrzunehmen. Die Reihenfolge der Urkunden in den einzelnen Abteilungen ist nicht streng chronologisch, wohl ein Anhaltspunkt dafür, dass diese Ordnung nicht gleichzeitig bei dem Zugang der Urkunden stattgefunden hat, sondern vielmehr erst zu einem späteren Zeitpunkt, vermutlich um die Wende des 14. zum 15. Jahrhundert, auf das vorhandene Urkundenmaterial angewandt worden ist. In den Zinsregistern der Augustiner werden die Urkunden nach ihrer Signatur angeführt [vgl. Text Nr. 27, § 4]. Dass die Eschweger Augustiner auf ihr Archiv ebensoviel Sorgfalt verwandten, wie auf ihre schöne Bibliothek (vgl. Nr. 678, 854, 855], geht hervor aus dem Privileg, das sie sich 1467 von dem Landgrafen Ludwig von Hessen erteilen liessen. Darnach brauchten sie, um ihre zum Teil schon alten Urkunden zu schonen, diese nicht mehr selbst vor Gericht zu bringen, sondern konnten sich zu diesem Zweck mit einer von dem Schultheissen eingesehenen und unter dem Sekret der Stadt beglaubigten Abschrift genügen lassen [Nr. 658]. Tatsächlich haben sie dann auch in der Folge wiederholt von diesem Privileg Gebrauch gemacht [vgl. Nr. 793, 824]. Zur Schonung der Originalurkunden scheinen die Augustiner auch ein Kopialbuch aller ihrer Urkunden angelegt zu haben. Wenigstens berichtet ein Zettel darüber, dass ein solches Kopialbuch 1548 im hessischen Archiv zusammen mit den heute dort noch vorhandenen Zinsregistern niedergelegt wurde [Text Nr. 27 Z.]. Dieses Buch scheint indessen verloren gegangen zu sein. Es liess sich im Staatsarchiv Marburg nicht nachweisen. Die Sorgfalt, welche die Augustiner ihren eigenen Urkunden angedeihen liessen, scheint auch anderen Vertrauen eingeflösst zu haben, ihre Urkunden den Augustinern in Verwahr zu geben. So hatte

Ritter Kaspar von Boyneburg, Amtmann zu Schmalkalden, im Augustinerkloster 1519 ein Kistchen mit Urkunden hinterlegt [vgl. Nr. 796] und 1520 bescheinigte Jaen Manegolth, sein im Kloster hinterlegtes Lädchen mit Urkunden zurückempfangen zu haben [Nr. 811].

Wenig ist zu sagen über den recht ansehnlichen Urkundenbestand des Klosters Germerode. Signaturen und eine Ordnung des Materials kennt dieses Archiv nicht. Die ersten Signaturen sind erst bei der Einziehung der geistlichen Güter durch die landgräflichen Beamten auf die Urkunden geschrieben worden. Dagegen finden sich auch auf älteren Urkunden viele Rubra aus dem 15. Jahrhundert, ein Zeichen, dass man damals das Archiv gemustert und sich über den Inhalt Rechenschaft gegeben hat. In dieses Jahrhundert fallen auch die beiden Kopialbücher des Klosters, durch die auch noch viele Urkunden bekannt sind, deren Originale wir nicht mehr besitzen. Wie Bemerkungen in den Kopiaren beweisen, hat man sich für die Zwecke der Verwaltung wohl durchweg mit den Kopiaren begnügt und auf den Einblick in die Originale verzichtet [vgl. Zusätze zu Nr. 1285, 1303, 1325, 1335]. Die beiden Kopiare, die nebeneinander her laufen, sind bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts weitergeführt worden. Die letzte in A eingetragene Urkunde stammt aus dem Jahre 1503 [Nr. 1329], die letzte in B eingetragene aus dem Jahre 1512 [Nr. 1363]. Durch die Eintragung in die Kopiare wird auch die Zugehörigkeit von Urkunden zum Archiv des Klosters bewiesen, deren Zusammenhang damit sonst nicht ersichtlich wäre [vgl. Nr. 922, 1261]. Kopiar A und B sind im ganzen von einer und derselben Hand des 15. Jahrhunderts geschrieben, andere Hände haben Nachträge den einzelnen Rubriken hinzugefügt. Kopiar A ist auf Blatt 1 überschrieben: »Incipiunt littere super omnia bona hereditaria, que habet monasterium sanctimonialium Germerode ordinis Premonstratensis in civitatibus et villis circumiacentibus, super que habet monasterium vel ecclesia litteras bene sigillatas etc. Et scripte sunt secundum ordinem vel litteras alphabeti et primo de A.« Die Urkunden sind, wie die Überschrift besagt, nach Orten, die sie betreffen, zusammengestellt, in der alphabetischen Reihenfolge der Orte darunter verzeichnet. Während Band A, wie eine auf dem äusseren Pergamentumschlag geschriebene Bemerkung hereditaria« besagt, die Urkunden der Erbgüter enthält, sind in B die Urkunden über die auf Wiederkauf erworbenen Zinsen eingetragen. Die Aufschrift auf dem äusseren Pergamentumschlag lautet littere censuum redemptibilium«, die Überschrift auf Blatt 2 >Incipiunt littere censuum et fructuum pecu

niarum, quos habet monasterium monialium Germerode ordinis Premonstratensis in Aldendendorff [!] primo, secundum litteras alphabeti et stant sub redempcione et eciam in aliis villis circumiacentibus et primo de A et sic consequentibus etc.< Dann folgen die Urkunden in derselben in derselben alphabetischen alphabetischen Reihenfolge der Orte wie in A.

Von dem Cistercienserinnenkloster Witzenhausen, das nur kurze Zeit bestand, haben sich keine Urkunden aus seinem Archiv erhalten. Über die Urkunden des Wilhelmiten klosters daselbst besitzen wir an Verzeichnissen nur das bei der Einziehung der geistlichen Güter aufgestellte Inventar [Nr. 1670]. Von älteren Verzeichnissen wissen wir nichts. Auch deuten keine ältere Signaturen darauf hin, dass die Urkunden in bestimmter Ordnung verwahrt oder verzeichnet gewesen wären. Unter den Urkunden der Wilhelmiten sind besonders bemerkenswert die Urkunden der vor der Werrabrücke gelegenen Mathiaskapelle gen. Stempelshausen, die als Erbstück eines der Wilhelmitenbrüder mit der Kapelle an das Kloster gelangt waren.

Literatur1).

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Mar

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Innocentii III Epistolarum libri quatuor, regestorum XIII, XIV, XV, XVI. Ex ms. bibliothecae collegii Fuxensis Tolosae. Nunc primum edidit. Franciscus Bosquetus Narbonnensis. (Tom. 1: epistolae; tom. 2: notae et I[nnocenti]i gesta auctore anonymo). Tolosae Tectosagum. 1635. Dobenecker, O., Regesta diplomatica nec non epistolaria historiae Thuringiae. Bd. I u. 2, Bd. 3, Teil 1. Jena 1896—1904.

Dümgé, C. G., Regesta Badensia, Urkunden des Grossherzoglich-Badischen General-Landes-Archives von den ältesten bis zum Schlusse des zwölften Jahrhunderts. Carlsruhe 1836.

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Duysing, B. Chr., Versuch eines chronologischen Verzeichnisses hessischer Urkunden. Teil I. Rinteln 1796.

1) Von den weniger häufig genannten Werken sind hier nur diejenigen aufgenommen, deren Titel in den Anmerkungen zum Texte unvollständig zitiert sind.

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