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Bilgri von Reischach, Eberhard von Klingenberg, Frischhanns von Bodman, Hainrich von Stoffeln, Wendl von Honburg und Hanns Grim von Fridingen von unser selbs und gemains adls wegen im Hegew, haben zu bevestigung und stettigkait aller obgeruerter sachen unsere ynsigel fùr uns unsere erben und nachkomen auch an diesen brief gehenngt, der zween in gleichem lawt gemacht und yetweder parthey ainer übergeben ist, zu Fiessen an montag nach sant Johannestag zu sunnwenden, der da war der sechsundzwaintzigist tag des monats Juny, nach Christi geburd viertzehenhundert und im siben und newntzigisten, unser reichs des Römischen im zwelften und des Hungerischen im achtennden jare.

Roth v. Schreckenstein.

Die Universität Heidelberg in den letzten Jahren der pfalzbairischen Regierung.

Derjenige Zeitabschnitt der Geschichte der Universität Heidelberg, welcher ihrem Uebergange an Baden unmittelbar voranging, ist in den bisherigen Bearbeitungen desselben überaus stiefmütterlich behandelt worden, zum Theil wohl, weil er gerade nicht viel Erquickliches zu bieten schien, zum Theil aber auch, weil nur ein verhältnißmäßig dürftiges Material benützt wurde. Mehrere Aktenfascikel der früheren pfälzischen Oberbehörden und des kurfürstlich - bairischen Geheimrathscollegiums, welche das Münchener Reichsarchiv bewahrt und ich im September 1881 benützen konnte, und daneben Akten der Präfectur Donnersberg im Kreisarchive zu Speier, boten mir jedoch des Neuen so viel, daß ich der Versuchung nicht widerstehen konnte, mit Beiseitelassung des Unwesentlicheren im Folgenden die, wie gesagt, bisher wenig beachtete Geschichte der Universität, und zwar zunächst ihrer äußeren Verhältnisse, in den erwähnten Jahren zu schildern.

Mancherlei Irrthümer haben sich in Betreff der Vermögensverhältnisse der alten Universität festgesetzt und namentlich der, daß diese recht glänzende gewesen und nur durch den Revolutionskrieg zerrüttet worden seien. Aber wir werden gleich sehen, daß die Schläfrigkeit, Schwerfälligkeit und Unübersichtlichkeit ihrer Verwaltung schon lange vorher die Zerrüttung derselben verschuldet hatten: schon seit 1789 waren die der Universität gebührenden Naturalien, Gefälle und Zinsen besonders aus den jenseits des Rheines gelegenen früheren Kirchengütern, aus welchen vornehmlich ihre Einnahmen flossen, vielfach rückständig geblieben. Es wurde allerdings dann noch schlimmer, als die französischen Einfälle in die Pfalz, seit Ende 1792, begannen und als Freund und Feind dort requirirten; nachdem die Franzosen sich 1794 dauernd in der Pfalz festgesetzt hatten, kam so gut wie

Nichts mehr ein. Die dortigen Erbbeständer waren zum Theil in Folge der Kriegsleistungen außer Stande, ihre Pflicht zu erfüllen, zum Theil aber auch dazu nicht gewillt; die französische Administration stand begreiflich ihnen zur Seite. So groß nun auch die Verlegenheit war, in welche die Universität durch das Ausbleiben jener Einkünfte versetzt wurde, man betrachtete diesen Ausfall doch nur als einen zeitweiligen, der aufhören müßte, sobald der Krieg aufhörte, und in dieser Hoffnung auf Wiedererlangung des früheren Besitzes, die sich freilich nachher nicht erfüllte, griff man zu dem übrigens auch schon früher angewendeten Mittel, die Bedürfnisse des Augenblicks durch Anweisungen auf die Zukunft zu hefriedigen. Im Jahre 1794 wurden zu den Besoldungen der Lehrer und Angestellten 11000 Gulden, 1795 gar mehr als 18 000 Gulden aufgenommen. Im Jahre 1796 wollte jedoch solche Anleihe nicht mehr gelingen, — aber man hatte damals noch die sogenannten „Schankungsgelder", ein Kapital von 35 000 fl., welches Kurfürst Karl Theodor am 23. Nov. 1792 der Universität unter der Bedingung geschenkt hatte, daß es hypothekarisch angelegt und nur sein Zinsertrag verwendet werden sollte. Als nun 1796 weder die rückständigen Wein besoldungen noch das Mai-Quartal der baaren Gehalte ausgezahlt werden konnte, da erlaubte der Kurfürst von jenem Kapitale 10 000 fl. auf diese unumgänglichen Ausgaben zu verwenden, während die Zinsen des Restes zur Tilgung der mit höchster Genehmigung aufgenommenen Schulden bestimmt wurden. Zugleich wurde der Universität aufgegeben, auf eine wirthschaftlich gute Einrichtung durch Einschränkung ihrer Ausgaben u. s. w. bedacht zu sein.

Der letzte Satz des kurfürstlichen Reskripts vom 20. Juni 1796 enthält offenbar den Vorwurf, daß die Ausgaben bisher nicht gehörig beschränkt worden seien und daß keine gute Wirthschaft stattgefunden habe, und dieser Vorwurf ist, soweit ich sehe, vollständig berechtigt. Schon bevor der Krieg die Schäden der Universitäts-Oekonomie bloßlegte, war diese im Grunde weiter nichts, als ein chronischer Bankerott. Wir müssen aber die Schäden, welche in dem Verwaltungssystem selbst lagen, von denjenigen unterscheiden, welche durch die Handhabung desselben veranlaßt wurden, und wenn es schon ein Vorwurf ist, daß man nicht versuchte, jene zu beseitigen,

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so wiegt der Vorwurf noch schwerer, daß man diese in bedenklichster Weise anwachsen ließ.

Die Einkünfte der Universität bestanden noch zum großen Theile in Naturalien und sie konnte daher nie auf eine bestimmte Summe mit Sicherheit rechnen. Man hatte einen Ueberschuß, wenn der Wein- und Fruchtpreis hoch, ein Deficit, wenn er niedrig stand, und im Durchschnitte reichten die Einnahmen auch bei sparsamer Verwaltung kaum hin, die nöthigen Ausgaben zu bestreiten. Schon bevor die Revolutionskriege den Ruin vollendeten, konnten außerordentliche Bedürfnisse und zum Theil sogar laufende Ausgaben nicht anders bestritten werden, als durch Anleihen, deren Betrag sich dann durch die erwähnten Besoldungsanlehen so erhöhte, daß am 8. März 1796 der Schuldenstand sich auf 58 151 fl. belief. Der später noch zu nennende v. Hövel, der 1797 im amtlichen Auftrage diese Dinge zu untersuchen hatte, kam dabei zu dem Ergebnisse, „daß es nicht nöthig gewesen wäre, die Universität mit so vielen Schulden zu belasten, wenn nur eine strenge Oekonomie beobachtet, ihre Rechnungen jedes Jahr richtig gestellt, genau und schleunig geprüft, Anstände unnachsichtlich verbeschieden, diese Verbescheidungen pünktlich vollzogen, dadurch sofort dem einschleichenden Mißbrauche in seiner Geburt die gehörigen Grenzen gesetzt, zugleich die etwa nöthigen Vorsichtsmaßregeln in Anwendung gebracht worden wären".

Man kann mit Recht zweifein, ob eine akademische Körperschaft die für eine derartige Kontrolle geeignete Behörde ist: sicher ist, daß sie nicht gehandhabt wurde. Man wußte nicht genau, was man zu fordern, und ebensowenig genau, was man zu zahlen hatte oder schuldig war. Das ganze Rechnungswesen befand sich in heilloser Unordnung und wir können daher nicht verstehen, wie man darauf verfallen mochte, die Uebersicht dieser verwickelten Verrechnung noch dadurch zu vermehren, daß man 1791 das der Familie Maubuisson in Erbbestand gegebene große Mönchsgut in Dannstadt einlöste, um es in die eigene Bewirthschaftung zu übernehmen, zu welcher die Universität weder die Fähigkeit noch die nöthigen Organe noch ein Betriebskapital besaß. Schon das Einlösungskapital von 20 000 fl. hatte aufgenommen werden müssen. Das ganze Verfahren erscheint so unvernünftig, daß man

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versucht sein möchte, bei demselben geheime, vielleicht nicht ganz lautere Beweggründe anzunehmen. Ein gewisser Verdacht wird jedenfalls durch den Umstand erweckt, daß man Jahre lang der Obercuratel jeden Einblick in die Verhältnisse dieser Gutswirthschaft entzog und nicht minder dadurch, daß auch sonst wohl das persönliche Interesse der Mitglieder über das allgemeine der Korporation den Sieg davontrug.

Ich darf mich in dieser Beziehung auf den ausführlichen Bericht des früheren Curators v. Hövel berufen, den er nach eingehender Prüfung der Finanzzustände der Universität am 13. Juli 1797 der Präsidialversammlung zu Mannheim abstattete, und auf den scharfen Erlaß der letzteren vom 15. Juli an den akademischen Senat. Aus Hövel's Bericht habe ich schon vorher geschöpft; aus dem Erlasse aber erfahren wir z. B., daß der Senat den Preis der Naturalien, welche jeder Professor zu beziehen hatte, welche jedoch von der Universitätskasse in Geld umgesetzt wurden, viel zu hoch berechnete, so daß zwar der Einzelne sehr gut, die Universitätsækonomie aber sehr schlecht dabei fuhr. Man verbrauchte also für die Besoldungen mehr, als etatsmäßig hätte verbraucht werden dürfen, und lebte somit auf Kosten anderer Bedürfnisse, welche ihrerseits nur durch Anleihen gedeckt werden konnten. Man ließ sich auch gern zu allerlei Zwecken deputiren und nahm es nicht genau, wenn dabei die Diäten überschritten wurden, u. S. W. Die Präsidialversammlung erfüllte daher nur ihre Pflicht, wenn sie des entschiedensten die Abstellung solcher Mißbräuche verlangte, Bücherankäufe bis zur Wiederherstellung der œkonomischen Ordnung auszusetzen befahl und dem Senate aufgab, fortan wirklich richtige Jahresrechnungen und binnen drei Wochen einen Status der Einnahmen, Ausgaben und Schulden vorzulegen. Und nicht minder war sie in vollem Rechte, wenn sie ihre Ansicht aussprach, daß der Verfall der Oekonomie nicht allein durch den Krieg, sondern auch „durch verschiedene eigennützige Anmaßungen" entstanden sei.

Die Universität konnte nun nicht umhin, jenem peremptorischen Auftrage in Betreff des Status nachzukommen und sie stellte mit einer sonst bei ihren Verhandlungen mit den Oberbehörden nicht gewöhnlichen Schnelligkeit schon am 21. August den Status Heidelberger Universitätspersonals, was und wie viel die Herren Professoren, Subalternen, Pfarrer und Schul

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