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Kurfürst habe eine ihm in Oggersheim zugefallene Erbschaft verwendet. Das ist nicht richtig. Einst war vor den Franzosen eine Anzahl Kisten nach München geflüchtet worden, welche Gold, Silber und Geräthschaften der Oggersheimer und Mannheimer Kapellen enthielten: man schätzte ihren Werth auf 42 000 fl., in Wirklichkeit war er viel höher. Zentner und Montgelas bestimmten nun den Kurfürsten, diesen Schatz nach Mannheim zurückzuschicken und zu verfügen, daß aus demselben soviel vermünzt werden solle, als zur Erhaltung der Universität und der staatswirthschaftlichen Schule, zur Bezahlung der gekündigten Kapitalien und der Besoldungsrückstände nothwendig sei; nur soviel, als zur anständigen Ausstattung der Mannheimer Hofkirche erforderlich wäre, solle zurückbehalten werden. Und so ist es geschehen. Bis zur Mitte des August waren sämmtliche Rückstände im Betrage von 56 000 fl. vollständig getilgt und wir verstehen die Wärme, mit welcher die durch Max Josephs hochherzigen Entschluß mit einem Schlage aus aller ihrer Noth befreiten Professoren ihm ihren Dank bezeugten.

Hochherzig aber war jener Entschluß ganz gewiß. Unter den damaligen Souverainen mochten kaum viele bei dem allgemeinen Umsturze der bestehenden Rechtsverhältnisse und bei eigener Bedrängniß einen derartigeu Schatz aus der Hand gegeben, vielleicht noch weniger ihn in solcher wahrhaft humanen Weise verwendet haben. Aber es kommt noch ein Zweites in Betracht. Als Max Joseph hergab, was Andere wohl als ihr persönliches Eigenthum zu betrachten geneigt gewesen sein möchten, da that er es, obwohl damals schon feststand, daß die Pfalz nicht den Wittelsbachern verbleiben werde, und dieser Umstand macht sein Verfahren noch heller leuchten, als wenn er nur solchen geholfen hätte, von denen er noch weitere treue Dienste zu erwarten hatte.

Und Max Joseph und sein Minister Montgelas thaten noch. mehr. Sie haben der Universität nicht blos über den kritischsten Augenblick hinweggeholfen, sondern auch ihren Fortbestand in der bisherigen Weise zu sichern gedacht, indem sie ihr für die verlorenen überrheinischen Fundationen einen Ersatz auf dem diesseitigen Ufer boten. Zwar nicht in dem vollen Umfange der gar nicht bescheidenen Wünsche der Universität, welche am 2. August 1802 um Ueberlassung sämmtlicher

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Besitzungen, Einkünfte, Zehnden und Gefälle der durch die französische Republik gänzlich aufgehobenen Stifter und Klöster", soweit solche sich auf dem rechten Ufer befanden, gebeten hatte und damit ihren Verlust allerdings vollauf ausgeglichen haben würde. Aber wenigstens die Hälfte dieser geistlichen Güter wurde ihr durch eine kurfürstliche Resolution vom 6. September wirklich zugesprochen und am 13. September genauer bestimmt, daß bei der Ausscheidung dieser Hälfte für die Universität besonders die Güter in den Aemtern Heidelberg und Ladenburg herangezogen werden sollten. Das war ein Ausgang, wie ihn in den Jahren der Noth sicher Niemand zu hoffen gewagt haben wird. Hocherfreut dankte die Universität dem Kurfürsten für diesen neuen Beweis seiner Huld und sie schickte sich an, von dem reichen Geschenke Besitz zu ergreifen: am 11. Oktober war ihr von den Revenuen der überrheinischen Stifter im Gesammtbetrage von 38 475 fl. die Hälfte wirklich überwiesen. Da erhoben sich plötzlich ungeahnte Schwierigkeiten.

Nachträglich nämlich wurden noch allerlei Ansprüche auf jene Einkünfte angemeldet, die der General-Landeskommissarius von Lamezan als berechtigte anerkennen mußte. Sollte die Universität nun im Besitze der ihr schon angewiesenen Hälfte bleiben? Dann würden die milden Stiftungen, denen die andere Hälfte zufallen sollte, nach Befriedigung jener Ansprüche nur Unbedeutendes übrig behalten haben.

Eine andere Schwierigkeit erwuchs daraus, daß die Universität unter die zur Theilung kommenden Güter und Gefälle auch die der Hochstifter Mainz, Worms und Speier eingerechnet wissen wollte, und als durch eine Verfügung vom 4. Oktober die beiden ersten ausgenommen wurden, wenigstens die südlich vom Neckar gelegenen Güter des Bischofs und Kapitels von Speier beanspruchte, ja bevor dieser Anspruch noch genehmigt war, sich derselben einfach bemächtigte. In Eppingen erschien z. B. am 7. Oktober der Senatsdeputirte Professor Kübel und versteigerte die Weingefälle des Speierer Domkapitels trotz Protest desselben. Die Universität griff eben so schnell zu, um in dem thatsächlichen Besitz dieser Einkünfte zu sein, bevor Baden, dem ja durch die in Regensburg tagende Reichsdeputation der Rest der Pfalz zugedacht war, seinerseits zugreifen konnte; sie wünschte endlich in diesem thatsächlichen

Besitz noch vor der förmlichen Abtretung des Landes durch den bisherigen Landesherrn anerkannt zu werden und so einen Rechtstitel zu erwerben, der dem künftigen Landesherrn entgegen gehalten werden konnte.

Aber es war zu spät. Mag die Freigebigkeit Max Joseph's in der Resolution vom 6. September auch von der Absicht geleitet worden sein, seinem Rechtsnachfolger in der Pfalz dort so zu sagen nicht zu viel übrig zu lassen, eine Verkürzung der dem Hause Baden zugedachten Entschädigung und gar in dem Umfange, wie sie sich aus der Erfüllung der Wünsche der Universität ergeben haben würde, hätte Baden zur Forderung eines Aequivalents veranlassen müssen und möglicher Weise die Entschädigung der Wittelsbacher vermindert. Man begreift, daß Max Joseph und Montgelas diese nicht wieder in Frage stellen mochten. Sie hatten für die Universität, die Schöpfung des wittelsbachischen Hauses, gethan, was möglich war und mehr: jetzt war überhaupt ihr Interesse an dem, was künftig in der Pfalz geschehen mochte, erschöpft. Die Eingaben der Universität wurden ebenso wie die des Landeskommissars, bevor noch die badischen zur provisorischen Besitznahme der Pfalz verordneten Kommissarien Protest erhoben hatten, mit dem Vermerke „Muß auf sich beruhen“ zu den Akten gelegt.

Dasselbe Schicksal hatten noch weitere Eingaben der Universität vom 25. Oktober und 13. Novomber. Sie bat in der ersten den Kurfürsten, ihr zu ihrer künftigen Regeneration dadurch zu verhelfen, daß er ihr noch vor dem Uebergange an Baden folgende Mannheimer Institute einverleiben möge, nämlich die Hofbibliothek, das Naturalienkabinet, das physikalische Kabinet, die Instrumente des astronomischen Thurms, das klinische Institut und den Antikensaal. In der Eingabe vom 13. November aber bringt sie nochmals ihre Verluste in Erinnerung und, da ein kaiserlicher Erlaß der Reichsdeputation aufgegeben habe, den auf dem linken Ufer geschädigten Korporationen anständige Mittel zu ihrer künftigen Existenz“ zu verschaffen, bittet sie den Kurfürsten, seine Deputirten demgemäß zu instruiren und sich bei den beiden vermittelnden hohen Mächten sowohl als bei den übrigen Reichsdeputationsmitgliedern für eine billige und angemessene Entschädigung kräftigst zu verwenden". Der am 23. November auf diese

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Eingabe gesetzte Beschluß: Ad acta ist die letzte Aeußerung der pfalzbairischen Regierung über Angelegenheiten der Universität Heidelberg.

Daß Max Joseph durch sein Eingreifen im Jahre 1802 die Universität vor der sonst unvermeidlichen Auflösung bewahrt hat, möge ihm unvergessen sein; aber das in veralteten Formen, auf wirthschaftlich unhaltbaren Grundlagen überkommene und verkommene Institut auf neuen zeitgemäßen Grundlagen zu reorganisiren und dadurch wirklich lebensfähig zu machen, das haben die Wittelsbacher nicht vermocht. Das ist erst das Werk Karl Friedrichs von Baden und seines Organisationsedikts vom 13. Mai 1803 gewesen.

Heidelberg.

E. Winkelmann.

Urkunden zur Geschichte des Breisgaus.

Die sämmtlichen hier abgedruckten Urkunden befinden sich im General-Landesarchiv zu Karlsruhe, in der UrkundenAbtheilung „Vereinigte Breisgauer Archive". Sie beziehen sich zum Theil auf die Geschichte einzelner Herrschaften und Orte, zum Theil auf die der mächtigen Geschlechter im genannten Gaue. Da letztere auch in die benachbarten Gebiete übergriffen, so dürften diese Urkunden auch für die Geschichte der angrenzenden Landschaften manche Ausbeute liefern.

Hartfelder.

1367 August 20. Wien. Die Herzoge Albrecht und Leupolt zu Oesterreich ernennen Henmann von Ratoltzdorf zu ihrem Landvogte in Elsass, Sundgau, Breisgau und den Pfandstädten Breisach und Neuenburg.

1.

Wir Albrecht von gottes genaden herczog ze Österich, ze Styr, ze Kernden vnd ze Krayn, graf ze Tyrol etc., tůn kunt, wan wir von vnser selbs vnd vnsers lieben brüders herczog Leupolts wegen vnser landvogty vnd phleg ze Elsazz, ze Svnggow vnd ze Brisgöw vncz an vnser baider oder vnser ains oder vnserr erben widerruffen nach rate der vnsers rates, die do ze mal by vns waren, durch redlicher vnd erberr sache vnd vnserr merklichen notdurft willen vnserm lieben getrúwen Hennmann von Ratoltzdorf empholhen haben, also daz || er alle vnsere ampt vnd stette in den egenanten vnsern landen mit den zwain vnsern phantstetten Brisach vnd Núwenburg berichten, verantwurtten, vertêgdingen vnd versprechen sol als ein lantuogt von vnsern wegen getrúwlich, núczlich vnd erberlich gegen aller menlichen, wo vnd wie vns vnd inen das notdurftig ist vnd wirdt, vnd ouch dazů sehen sol, alz er best mag, daz alle vnser versaczten vnd ander búrge vnd stette, lúte, gericht vnd gûter in den egenanten vnsern landen vnd sunderlich in Elsazz vnd in Svnggow fúrbazzer nicht gewüstet, zergenget

Zeitschr. XXXVI.

6

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