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Ueber die Reise, welche der Mitarbeiter der Monumenta Germaniae, Dr. H. Pabst in den Jahren 1869 und 70 nach Italien unternahm, hauptsächlich zu dem Zweck, die von ihm übernommene Ausgabe der Gesta pontificum Romanorum zu fördern und die Archive Mittelitaliens für Urkunden auszubeuten, hat derselbe keinen Bericht entwerfen können, da er inmitten seiner Thätigkeit durch den Krieg des Sommers 1870 abberufen und gleich in einer der ersten Schlachten, 16. August bei Mars-la-Tour, durch einen frühen Tod der Wissenschaft entrissen ward, für die er so viel versprechend zu arbeiten begonnen. Um so mehr schien es Pflicht, aus seinen Briefen an Hrn. G. R. R. Pertz dasjenige mitzutheilen, was über seine Arbeiten Auskunft und zugleich manche erwünschte nähere Kunde von den besuchten Archiven und den benutzten Handschriften giebt.

am

Vorausgeschickt habe ich eine kurze Uebersicht über die Vorarbeiten für die Ausgabe der Gesta, die Pabst vor der Reise entworfen und durch welche die späteren Angaben verständlicher werden: zusammen zeigen sie, wie weit die Edition vorbereitet ist. G. W.

Berlin, 1. März 1869.

Ew... beehrt sich der Unterzeichnete ganz ergebenst anliegenden Bericht über den Stand der Arbeiten für die neue Ausgabe der Gesta pontificum Romanorum zu unterbreiten. Von alten Handschriften dieser Geschichtsquelle sind genau verglichen worden:

1) Cod. Neapol. s. 7 ex. oder 8 in. Von Herrn G. R. Pertz. 2) Cod. Lugdun. Bat. Voss. Nr. 60, olim S. Remigii,

s. 8 ex. Von mir.

3) Cod. Welferbyt. Aug. 10. 11. s. 9. Von mir.

4) Cod. Bern. Lat. 408. Von mir.

5a) Cod. Vindob. Hist. eccles. 90. Von Herrn G. R. Pertz. 5c) Cod. Bruxell. s. 9. Von Herrn Dr. Arndt.

6a) Cod. Coloniensis 164 s. 9. Von mir.

6b) Cod. Paris. Lat. 13729 s. 9 ex.

Von mir.

6c) Cod. Laudun. 308 s. 9 ex. Von mir.

7) Cod. Lugd. Bat. Voss. Nr. 41. s. 9. Von mir.

Durchgesehen und klassificiert sind ferner, abgesehen von den Pariser Handschriften, folgende jüngere Codices: Cod. Lugd. Bat. Vulc. Nr. 158. s. 12.

Cod. Trever. 1341 (XXIa) s. 14 in.

Cod. Bern. Lat. 412. s. 14.

Von den zuerst aufgeführten alten Hdschr. geht 1 bis auf Anastasius II. (a. 498); 4 bricht mitten im Leben Stephans III. ab; dies Leben führen zu Ende 2, 5a, 5c (bis z. J. 757). Mitten in der Lebensbeschreibung Stephans IIII. schliessen 3 und 6a; bis zum Ende derselben reicht 7 (bis z. J. 772); das Leben Hadrians I. endlich geben noch 6b und 6c (bis z. J. 795).

Diese Handschriften bieten bis auf Stephan IIII. hin unzweifelhaft die besten Hilfsmittel zur Herstellung des ursprünglichen Textes: selbst der so gerühmte wie gesuchte Codex Farnesianus erscheint ihnen gegenüber von verhältnissmässig geringer Bedeutung. Die Bearbeitung dieses Theiles ist so weit vorgeschritten, dass derselbe in etwa drei Monaten wird druckfertig gestellt werden können.

Dagegen würde schon für Hadrian I. die Vergleichung mit der Luccheser Handschrift sec. VIII ex., sowie mit einigen älteren römischen von dem grössten Werthe sein. Und ganz anders stellt sich die Sache bei der zweiten Hälfte der Gesta von Leo III. an. Für diese sind bisher nur die wenigen unter dem Namen Fragmentum Palat. und Vatic. bekannten Blätter und die Pariser Hdschr. benutzt.

Von den sechs älteren Pariser Hdschr. der Gesta, die ich hier nach und nach verglichen habe, geht Cod. Lat. 317 s. XII in. nur bis auf Gregor II: er entspricht fast durchweg dem Cod. Vat. 5269 (Vat. 2 bei Vignoli); giebt wie dieser einen Auszug, der aber durch einige, der ursprünglichen Abfassung fremde Zusätze vermehrt ist. Drei andere, Cod. Lat. 2400, 2268 und 5517, gehen allerdings bis auf Hadrian II. (bis z. J. 872): sie geben aber ebenfalls nur einen Auszug, der im Laufe des 10. und 11. Jahrhunderts im Kloster des heil. Martialis zu Limoges angefertigt ist. Nur die beiden letzten, Cod. Lat. 5094 s. XI ex. und Cod. Latin. 5140 s. XII in. geben die vollständige Fassung der späteren Leben. Aber abgesehen davon, dass Lat. 5094 nur bis auf Leo IIII. geht, dass in Lat. 5140 der Schluss von Leo IIII. und das ganze Leben Benedikts III. fehlen: sind beide nur flüchtige und lüderliche Abschriften eines römischen Codex, des früheren Cavensis, jetzt Vat. 3764 (Vat. 1 bei Vignoli) aus dem 10. Jahrhundert.

Eine genaue Vergleichung dieser Handschrift würde für die zweite Hälfte der Gesta erstes und dringendes Erforderniss sein. Vignoli gibt eine solche nicht; vielmehr hat er, wie allgemein anerkannt ist, ein eklektisches Verfahren beobachtet,

bei dem sich die Lesarten der verschiedenen Hdschr. niemals deutlich unterscheiden lassen.

Ebenso dürftig wie mit den Hilfsmitteln für die zweite Hälfte der Gesta steht es mit denen für die Kataloge, welche von Stephan I. an bis auf Leo VIIII. die Stelle der Lebensbeschreibungen ausfüllen müssen.

Wir haben Kataloge aus Paris (Lat. 5512), Montpellier, Vorau, Melk, London, Prag, Schlettstadt, Zwettl, Admont (Nr. 501 und 735); aber keinen derjenigen, welche nach den neueren Untersuchungen wesentlich in Betracht kommen: weder den ältesten Florentiner (Laurent. plut. 65, cod. 35), noch die wichtigen Vatikanischen.

Aus dem Vorstehenden erhellt, dass an eine Bearbeitung der zweiten Hälfte der Gesta und der Kataloge mit den bis jetzt zu Gebote stehenden Mitteln nicht zu denken ist. Ein ungründliches Verfahren, an und für sich unzulässig, würde hier um so weniger am Platze sein, da für die erste Hälfte der Arbeit so sehr viel geschehen, weder Mühe noch Kosten gescheut sind. Aber auch eine Kollation des Cavensis allein würde nicht zu dem gewünschten Ziele führen. Durchaus geboten erscheint vielmehr eine durchgreifende Untersuchung des in Rom und Florenz befindlichen handschriftlichen Materials an Ort und Stelle.

Rom, 27. April 1869.

In den fünf Arbeitstagen, die ich in Innsbruck zugebracht, habe ich 25 Urkunden absolviert. Darunter 13 Originale, die übrigen theils gleichzeitige beglaubigte Abschriften, theils aus den beiden Handschriften des Codex Vangianus, des grossen Kartulars der Tridentiner Kirche, zwei endlich neuere Abschriften aus dem Museum Ferdinandeum. Ueberall hatte ich mich der freundlichsten Unterstützung und der grössten Zuvorkommenheit zu erfreuen. In Rom ging ich am Freitag den 21. April zu Theiner, der hoch über den Pferdeställen und Wagenremisen des Vatikan thront. Auf 145 steinernen Stufen steigt man zu ihm hinan. Er benahm sich äusserlich sehr liebenswürdig, versprach goldene Berge und liess auch die Wichtigkeit seines Privatarchivs hell durchscheinen. Ich bat ihn um die Erlaubniss, wenigstens das Letztere auch schon vor dem permesso benutzen zu können. Das ward denn auch zugestanden; der ganze Reichthum desselben an Kaiserurkunden aber beschränkte sich auf eine Heinrichs IIII. für S. Maria in Pomposa, die ich abgeschrieben habe.

Rom, 20. Juni 1869.

Auf der Vaticana begann ich, nachdem endlich mein Permess eingelaufen, am 10. Mai mit der Vergleichung der mir

Neues Archiv etc. II.

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von Hrn. Dr. Arndt angegebenen Hdschr. der Vita Columbani (Cod. Regin. 1025). Dieselbe ist allerdings nicht, wie Arndt vermuthete, in Majuskel, sondern in Minuskel, nicht im 8., sondern frühestens am Ende des 10. Jahrhunderts geschrieben; sie dürfte auch durchaus nicht einseitig der neuen Ausgabe zu Grunde gelegt werden; aber sie gibt doch auf der anderen Seite sehr viele erhebliche Verbesserungen, auch einige nicht unbedeutende Zusätze. Ausser dieser befinden sich noch mehrere Handschriften der Vita im Vatikan; ich werde dieselben später durchsehen, und, sollte wirklich noch eine ältere dabei sein, dieselbe genau vergleichen.

Zunächst nahm Cod. Vaticanus 3764 meine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch. Sie erinnern sich wahrscheinlich der stattlichen, schön geschriebenen, reich verzierten Handschrift, die auf beinahe 400 Blättern die vollständigen Gesta Rom. pont. von Petrus bis auf Stephan VI. enthält. Auch hier gab es zunächst einen Irrthum zu berichtigen: die Handschrift ist nicht, wie Vignoli meint, aus dem 10., sondern aus dem Ende des 11., oder gar aus den ersten Jahren des 12. Jahrhunderts. Dies ergibt sich schon daraus, das dieselbe Hand, welche die Hauptmasse geschrieben, vorn den Katalog bis auf Gregor VII. heruntergeführt hat; der Charakter der Schrift ist ganz der, wie ich ihn in Bullen Urbans II. gefunden. Diese Handschrift ist Quelle von Muratoris D und, soweit ich das aus der Erinnerung beurtheilen kann, auch der von mir verglichenen Pariser Hdschr. 5140. Sie stellt das Materielle des Textes für die späteren Leben unzweifelhaft fest; ob die Barbarei der Sprache, die sie zeigt, echt, muss eine Vergleichung mit anderen Schriftstücken der päbstlichen Kanzlei aus derselben Zeit lehren; die Wahrscheinlichkeit spricht bis jetzt durchaus dafür.

Ich hatte gehofft, die Vergleichung dieser Handschrift noch bis zu den Ferien beenden zu können. Leider aber muss ich jetzt einsehen, dass die vier noch übrigen Tage (Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend der nächsten Woche) für diesen Zweck nicht ausreichen. Am 26. d. M., drei Tage vor Peter und Paul, ist Schluss. Ich muss mir also den Rest der Handschrift ebenso wie die Abschrift der Annalen von Marseille, die Durchsicht der anderen Hdschr. der Pabstleben und der Abschrift des Salimbene, die etwa im August fertig werden wird, auf den Winter versparen.

Die freie Zeit habe ich benutzt, um andere Bibliotheken durchzusehen. Zuerst wandte ich meine Schritte nach dem Kloster San Gregorio, dessen Camaldulenser die freundliche Würde und den äusseren Anstand der alten Benediktiner wirksam bewahren. Ich hatte mich der liebenswürdigsten Aufnahme zu erfreuen, bekam statt der etwas sonnigen Bibliotheksräume den grossen Empfangssaal eingeräumt und kann nach Belie

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