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so dass sich eine für die Landesgeschichte und auch für die des Auslands gar nicht unbedeutende Bibliothek ergeben wird. Zu den vielen Marotten des Verstorbenen, die leider auch in seinem Testament fortleben, gehört insbesondere die, dass sämmtliche Manuscripte in Kisten aus Pappelholz, nach einem einzigen Modell von verschiedenartiger Grösse, Höhe und Tiefe angefertigt, aufgestellt werden müssen. An einer jeden hängt der Deckel offen herunter und der Schlüssel daran. Phillipps hatte die Vorstellung, durch solche Einrichtung der Gefahr eines Brandes am Besten ausweichen zu können, hat aber seltsamer Weise niemals die Summen zu der unerlässlichen Versicherung gegen Feuersgefahr aufwenden wollen. Sehr sinnreich werden gegenwärtig die gedruckten Werke in ihren Kisten, die nach der Weise von Repositorien aufgebaut sind, geordnet, wogegen es, bei den Manuscripten, wie ich mich auf einem Gange durch die weiten Räume überzeugen durfte, zum Theil noch schrecklich aussieht. Anfangs liess Sir Thomas alle Ankäufe mit grossem Aufwand kostbar einbinden, später, als die Mittel zu versiegen begannen, um nur immer weiter kaufen zu können, höchst einfach heften oder gar in Convoluten aufstapeln. Hier, wenn irgend wo, fehlt die ordnende Kraft. Dem Testament zufolge müssen an der im Hause befindlichen Presse stets zwei Drucker beschäftigt sein, und eine gewiss nicht unbedeutende Bearbeitung der Geschichte der Grafschaft Gloucester ist gegenwärtig im Entstehen begriffen. Aber diese Handwerker so wie ein oder der andere Hilfsarbeiter oder gar der Bediente des in Thirlestaine House wohnenden Schwiegersohns, des Rev. F. E. A. Fenwick, reichen wahrhaftig nicht aus, um eine solche Bibliothek auch nur äusserlich zu besorgen, geschweige denn die von Gelehrten gewünschten Bände aufzusuchen und noch weniger wissenschaftlich zu katalogisieren. Ein beträchtlicher Stab junger deutscher Historiker und Philologen würde vollauf zu thun haben, die vergrabenen und abgesperrten Schätze, wie sie es erfordern, der Wissenschaft zugänglich zu machen.

Hier macht sich denn auch den gegenwärtigen Inhabern und Pflegern (trustees) der empfindlichste Uebelstand geltend. Das Geld, das sie Forschern und Gelehrten, welche Handschriften zu benutzen wünschen, abnehmen, hat keinen anderen Zweck als einen Fonds zu sammeln, aus dem mit der Zeit wenigstens ein Custos angestellt werden könnte. Der Sitte der englischen Bibliotheken gemäss darf Nichts aus dem Hause entlehnt werden, und muss man sich daher persönlich nach Cheltenham verfügen, das zwar von den grossen Heerstrassen Englands nicht allzu weit abliegt, aber am Wenigsten ein Ort ist, an dem gelehrte Studien betrieben werden. Mr. Fenwick, an den sich bei Zeiten wegen Zulassung und Auf

suchen der Handschriften zu wenden rathsam ist, versteht, wie er selber einräumt, von den hier in Betracht kommenden Studien sehr wenig, ist aber doch in so weit liberal, dass er unablässig bemüht ist, den verlangten Werken nachforschen zu lassen und es den Gelehrten in seinen Räumen behaglich zu machen. Gastfrei und uneigennützig gestattete er mir von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends mich in der herrlichen Galerie häuslich einzurichten und lud mich freundlich an seinen Familientisch. Es wurde mir dadurch die Gelegenheit, mir selber und anderen für die Zukunft eine ähnlich gute Aufnahme zu sichern, so eigenthümlich es sich auch ausnimmt, fünf Pfund einzahlen zu müssen, um verschiedene Manuscripte uneingeschränkt benutzen zu dürfen und daneben bei dem Empfänger des Geldes zu Gast zu gehn. Namentlich deutsche Gelehrte, die Professoren Bartsch und Rühl, im letzten Jahre auch Dr. Karl Pertz, haben neuerdings von dieser beschränkten Freiheit nach Kräften Gebrauch gemacht.

Die englischen Autoritäten, Parlament und Direction des Staatsarchivs, die Bibliotheken des Britischen Museum so wie Oxfords und Cambridges sind sich dieser sonderbaren Lage der Dinge sehr wohl bewust und kommen bisweilen mit Rathschlägen, um sie abzuändern oder zu verkürzen. Allein eine fest gesetzte Zeit muss ablaufen, falls nicht etwas ganz Unvorhergesehenes die Schwierigkeiten löst, bis, was von allen Seiten ausgesprochen wird, das Ganze als öffentliches Eigenthum erworben und in London, Oxford oder Cambridge der Welt zugänglich gemacht werden kann.

Aus Oxforder Handschriften.

Von R. Pauli.

Ms. Bodl. 163 (früher N. E. B. IV. 10.) enthält Baedae Hist. Eccl. Angl. saec. XI und Nennii Hist. Britonum saec. XII. (fol. 225.)

fol. 249 steht ein Verzeichniss westfränkischer Könige, deren letzte sind: Rodbertus Hugone vivente patre. Henricus. Philippus. Lodovicus. (1108-1137.)

fol. 250 ein kleines Glossar, meist mit ags. Uebersetzung, einmal Griechisch:

disputantes smeagende. dissecabantur hi wæron saciende. Armentarius hreoðar hyrde. bubulcas oxan hyrdas. bubulcus oxan hyrde. subulcas swanas. subulcus swyn hyrde. sub

latum genumenne. gratis unceapunge. consternate gebregede. apices stafum. virago fæmne. anagogen gafolic andgit. inportune georlice. oppidum burh. redimicula cynewiððan. putamin (?) huilan. sinaxis sealm songe. metropolis ealdor burh. dactilorum palm æppla. conquirentes ahsiende. stipendiis. i. alimentis socessum. forðgang. proselitum eldeodigne. emblema. obscuritas. scorpio. prowend. fiala. blede. ceremoniis æwum. contubernia. conuiuia. affricus suðan westan winda PONECIC. prudentia

fol. 261. Katalog folgender Bücher:

Augustinus de civitate dei. Augustinus de verbo domini. Augustinus de bono coniugii et virginitatis. Augustinus super Johannem. Augustinus retractationum. Augustinus de videndo domini et vera religione. Ecclesiastica historia Eusebii Cesariensis. Historia Anglorum. Tripartita historia. Hieronimus super Josue. Hier. contra Jouinianum. Hieronimus super Isaiam. Hieronimus super prophetas. Hieronimus super Ezechielem (libri duo). Hieronimus super Danihelem. Ambrosius de sacramentis. et vita sanctorum Nicolai. Botulfi. Guðlaci. Origenis de singularitate clericorum. Dialogus Basilii et Johannis. Augustinus de penitentia. Genadius ecclesiasticorum dogmatum. Collatio Nesterotis abbatis. de spirituali scientia. Abraham de mortificatione. Cremonis de perfectione. Ambrosius de virginitate. Hisidorus super genesim. Amalarius de divinis officiis. Fredulfus (sic) historiographus. Josephus antiquitatum. Isidorus in hebreis numeris. Gregorius pa storalis cure. Gregorii moralia in Job. Epistole Pauli. Vitae patrum. Haimo super epistolas Pauli. Haimo in evangeliis. Epistolares Hieronimi III unus maior duo minores. Liber notarum. Questiones in genesi. et diffinitio philosophie. et liber differentiarum. Item liber differentiarum. Vita sancti Felicis versifice. Vita sancti Adeluuodi. Pronosticon futuri seculi. Vita sancti Uuilfridi. Vita sancti Giseleni. Diadema Glosa in genesim. Cronica Prosperi.

monachorum. Lectionarius. Paradisus. Super psalterium. Isidorus de summo bono. Gregorii Nazanzeni apologiticus. Historia Romanorum et Africanorum. Vitae sanctorum anglicae. Expositio super L psalmos. Epistolaris Cipriani. Vita beati Gregorii pape. Exameron Ambrosii. Canones. Passio Eustachii placide versifice. Historia Clementis. et vita beati Martini. Psalterium Hieronimi secundum hebreos. Rabanus de institutione clericorum. Liber miraculorum. Elfredi regis liber anglicus.

Das Haus, welchem gegen die Mitte des XII. Jahrhunderts diese Büchersammlung gehörte, ist nicht bekannt. Es war vermuthlich eines der grösseren Klöster im südlichen England.

Ms. Bodl. 857 (früher Auct. D. 2. 14.) enthält ein altes unvollständiges Exemplar der Evangelien, fälschlich den Büchern zugeschrieben, welche Gregor der Grosse seinem Sendboten Augustin nach England mitgab. Zu Anfang die X canones. Auf dem schlecht erhaltenen Schutzblatt des Rückens hat eine Hand des XII. Jahrhunderts in sehr schlechtem Angelsächsisch Titel von Büchern und Namen von Personen eingetragen, an welche die Bücher ausgeliehen. Ich wiederhole die Zeilen, wie ich sie zu entziffern gesucht habe:

pas bocas haved Salomon preost. p is pe codspel traht and be martyr liva. and þe ..... and þe aeglisce saltere. and þe cranc. and de tropere and wulfmer cild pe at te levavi and pistelari and þe and be imnere and þe captelari .... and þe spel boc and Sigar preost pe lece boc and Blac had boc and ailmer de grete sater

and pe litle tropere for beande. and de donatum
XV bocas,

ealfric. aeilwine. Godric.
and Bealdewuine. and freoden. and Huc and ðusegisel.

aeglisce ist verschrieben für anglisce. In cranc wird cronica stecken. Blake scheint der Name Black zu sein, had für haveð zu stehen, oder wäre blác hád boc, schwarzes WeiheBuch zu lesen? beande reizt auf bindande, einbinden, zu schliessen.

Aus Handschriften.

Von W. Wattenbach.

I.

Von dem Einband des Cod. lat. Monac. 14944 aus St. Emmeram sind zwei Blätter einer Handschrift der Lex Bawar. saec. IX. in kleinem_Duodezformat abgelöst. Das erste beginnt im Prolog MG. Legg. III, 258, 15 consuetudo. Varianten: Z. 16 est fehlt. longa consuetudo. - tractantundem (gleichzeitig verb. in tracta t.) 259, 1 quodam. 2 iam quod rationem construerit (verb. constiterit). disciplina (verb. disciplinae). conueniet et quod. 3 Mit 'proficiat' endigt die erste Seite; oben ist etwas abgeschnitten, man liest: usum est. Z. 4 Deotrichus. cum cum esse incataleonis. 5 Ipso tictante. 6 pagiorum. qui. 7 adeditque adende | rant inpr. - 8 reseruauit. Et. Hier endigt das erste Blatt; das zweite beginnt, von anderer Hand geschrieben, 302, 18: ter noueret dat. casas. IIII. publice. 21 si in duas. 303, 1 ad und 1 fehlen. — 2 sacramentales. - iuret ist halb abgeschnitten, es fehlt wohl nur Et; oben fehlt nichts, und die folgende Seite beginnt Z. 7: si bouem. - 8 pungnent.9 Nach 'dederit' folgt gleich 304, 12: Quod si. et fehlt, per iurant. inuentus fuerit. Cap. 8 fehlt. Z. 21 hocculto in nocte uel Ende des Blattes. 1

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II.

Durch die Güte des H. Prof. Herm. Hagen in Bern erhalte ich auf meine Bitte aus dem Cod. Bern. 289 (Catal. codd. p. 310) fol. 27 die Abschrift eines Erlass es von Ludwig dem Frommen an den Erzb. Hetti von Trier (814-847) über die Weihe unfreier Cleriker, eines Seitenstückes zu den theilweise gleichlautenden Erlassen an Bernwin von Besançon von 821, und Adalram von Salzburg von 823, bei Sickel n. 166 u. 197, vgl. die Anm. S. 321. Er lautet:

+ IN NOMINE DNI DI SALVATORIS NRI IHV XPI HLVDOVVICVS DIVINA ORDINANTE Providentia im

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