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jetzt in Korrespondenz) und auch mich im vorigen Jahre bereitwilligst aufnahm. Als ich nun_jetzt herauskam, Ihrem Auftrage gemäss die Hdschr. des Prospers zu vergleichen: erklärte er mir rund, er habe von seinem Oberen den strengsten Befehl, den Deutschen, welche 'die italienischen Bibliotheken überschwemmten, die Codices verdürben, der Geistlichkeit den Ruhm der Arbeit wegnähmen und die Ergebnisse derselben schliesslich noch gegen die heilige Kirche richteten', nicht das Geringste mehr zu zeigen. Sie können denken, wie erstaunt ich über eine solche Philippika war. Ich liess mich indessen nicht abschrecken. In aller Güte stellte ich ihm vor, was wol seine deutschen Freunde sagen würden, wenn er seine frühere 'gentilezza' so ganz verläugnete: dann sprach ich von Monte Cassino und der freundlichen Aufnahme, die ich dort gefunden: schliesslich erlaubte ich mir sogar die Bemerkung, ich begriffe nicht recht, dass ein so alter und edler Orden, wie die Schüler des heil. Bernardus, sich von den jungen Jesuiten so völlig ins Schlepptau nehmen liesse. Diese Rede machte denn auch den gewünschten Eindruck. ward in die Bibliothek eingelassen, erstens unter der Bedingung, nicht vollständige Vergleichungen, sondern nur einzelne 'cenni' zu nehmen, zweitens mit der Androhung, unweigerlich hinausgewiesen zu werden, falls mich der Ordensgeneral oder der erste Abt beträfen.

Ich

Unter diesem Bann habe ich denn zwei Morgen dort ganz behaglich gesessen. Da der Abbate mich meist allein lässt, treibe ich natürlich, was ich für gut halte. Der Prosper (Cod. XXXII) hat allerdings keinen Kanon des Hieronymus vor sich; beginnt aber andererseits nicht, wie man aus Reifferscheids Angabe wol vermuthen könnte, erst mit dem Jahre 375 n. Chr., sondern mit dem üblichen Adam. In dieser Beziehung steht er dem von mir abgeschriebenen Regin. 2077 ganz gleich; sonst ist er vollständiger wie dieser. Da er erst aus dem 11. Jahrh., konnte ich mich einer genauen Vergleichung überheben; habe aber zwei längere Stücke abgeschrieben, aus denen jeder spätere Bearbeiter leicht seine Stellung in der Ueberlieferung erkennen wird 1).

Die von Reifferscheid erwähnte Hdschr. des Anastasius s. X stellt sich als ein Pabstkatalog heraus, dessen Abschrift ich morgen zu Ende führen werde.

In San Alessio und Bonifazio auf dem Aventin erfuhr ich neulich, dass die Urkunden der römischen Benedictinerklöster fast sämmtlich nach San Calisto gekommen seien.

1) Diese Hdschr. ist jetzt auf der Bibl. Vittorio Emanuele.

G. W.

IV.

Untersuchungen

über

einige annalistische Quellen

zur

Geschichte des fünften und sechsten Jahrhunderts.

Von

Oswald Holder-Egger.

III.

IV.

Die Chronik des Marcellinus Comes und die oströmischen Fasten.

Marcellinus beginnt seine Chronik mit einer Vorrede, welche einige Angaben über seine Person und sein Werk enthält, ausserdem finden wir allein bei Cassiodor ihn betreffende Bemerkungen 1). In den Handschriften seiner Chronik wird er Marcellinus Comes v[ir] c[larissimus]) genannt und Cassiodors Angaben bestätigen, dass er ein vornehmer Mann gewesen sein muss. Nach diesen war er zur Regierungszeit des Kaisers Justinus I. (518-527) Cancellarius des Patricius und erklärten Thronfolgers Justinian. Als sein Herr zur Regierung gekommen war, muss er eine hohe Stellung eingenommen haben, doch wissen wir nicht, welcher Art diese war, er stand, wie Cassiodor angiebt, hoch in der Gunst Justinians 3). In den so reichlich fliessenden Quellen jener Epoche wird er sonst nicht erwähnt. Durch Cassiodor erfahren wir auch, dass M. aus Illyricum stammte 4). Dieser Umstand giebt zu einer Vermuthung Anlass, dass unser Chronist nämlich der Familie jenes bekannten weströmischen Patricius Marcellinus entstammte, welcher nach der Ermordung des Aëtius, dessen Anhänger er gewesen war, in Dalmatien eine eigene unabhängige Herrschaft begründet hatte 5), diese nicht nur lange Jahre behauptete, sondern auch die machtlosen weströmischen Kaiser be

1) Cassiod., De inst. div. lit. c. 17 (Opp. ed. Garet II, 520). 2) Einige Ausgaben der Chronik (Schonhovius und Scaliger) lesen in der Vorrede: 'Ego vero vir clarissimus Marcellinus Comes simplici duntaxat computatione etc.', doch ist Name und Titel nur aus der Ueberschrift eingefügtes Glossem, denn die bessern Handschriften haben die Worte nicht. 3) Das besagen Cassiodors a. a. O. geschraubte Worte: 'Ut qui ante fuerat in obsequio suscepto gratus, postea ipsius imperio copiose amantissimus appareret'. 4) Die literarhistorischen Handbücher z. B. Cave p. 287, auch Potthast, Bibl. hist. p. 432 bezeichnen Marcellin als 'Comes Illyrici'. Das beruht auf unzulässiger Combination des 'Marcellinus Illyricianus' bei Cass. und 'Marcellinus Comes v. c.' der Handschriften. Caves Annahme verwirft mit Recht Rösler, Chron. I, 95. 5) Cf. Procop., Bell. Vand. I, 6; Prisc. fr. 30 bei Müller, Fragm. IV, 104; Damascius bei Photius, Bibl. cod. 242.

Neues Archiv etc. II.

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