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hätte, dagegen spricht aber die Regelmässigkeit der doppelten Datirung und dann ganz besonders der Umstand, dass in einem Falle, wo die lateinische Datumsangabe verdorben ist, die griechische Monatsangabe mit der richtigen Datirung übereinstimmt: zum Jahre 365 hat Chron. pasch. die Notiz: Jáλαooα ex tv ἰδίων ὅρων ἐξῆλθεν μηνὶ Πανέμῳ πρὸ ιβ ́ Καλανδῶν Σεπτεμβρίων, der Monat Panemus entspricht aber nicht dem August, sondern dem Juli des julianischen Jahres und wir wissen, dass die grosse hier gemeldete Flut nicht am 21. August, sondern am 21. Juli des Jahres 365 stattfand 1), und dieses Datum XII. Kal. Aug. geben auch die Fasti Idat., woraus ersichtlich ist, dass die constantinopolitanische Quelle dasselbe hatte, dass das lateinische Datum des Chron. pasch. verdorben ist, während die griechische Monatsangabe das richtige bewahrt. Freilich könnte an der Stelle Σεπτεμβρίων für Αὐγούστου erst spätere Verderbniss sein und der Compilator letzteres geschrieben haben. Aber noch andere Gründe sprechen dafür, dass schon die Quelle die griechischen Monatsnamen hatte: der Compilator hat auch sonst doppelt datirte Nachrichten, z. B. aus einer alexandrinischen Quelle zum Jahre 330: 'Aλavdoos ἐπίσκοπος Αλεξανδρείας ἐτελευτήσει πρὸ ιδ ́ Καλανδῶν Μαΐων, Paquovoì xẞ', also einmal nach römischer, dann nach ägyptischer Rechnung datirt2), und was ferner ganz besonders wichtig ist, die doppelten Datirungen in Nachrichten, welche aus den constantinopolitanischen Fasten genommen sind, kommen im Chron. pasch. erst seit der Mitte des vierten Jahrhunderts vor früher steht immer allein das lateinische Datum und erst um die Mitte dieses Jahrhunderts beginnt auch, wie oben bemerkt ist, die constantinopolitanische Fortsetzung der aus Rom stammenden Consulfasten: man dürfte danach annehmen, dass eben erst mit der constantinopolitanischen Fortsetzung die doppelte Datirung in dem griechischen Exemplar begann. Sie findet sich zuerst beim Jahre 356 und fehlt fernerhin nur in sehr wenigen Fastennachrichten3). Wir sind also der Meinung, dass auch das griechische Exemplar

1) Amm. Marc. XXVI, 10. 15 cf. Clinton, Fasti Hell. III, 359 c. 2) Dasselbe ist der Fall in den alexandrinischen Consularfasten des Anon. Scaligeri, welche auf Grund eines mit Anon. Cusp. enge verwandten Fastenexemplars gemacht sind, vgl. I, S. 227 dieser Zeitschrift. 3) Freilich muss ich bemerken, dass der Compilator hier und da bei römischen Daten, die er aus Joannes Mal. entnimmt, die griechische Monatsangabe beifiigt, z. B. Joa. Mal. l. XIV p. 376: ἠρρώστησε καὶ τελευτᾷ . . Λέων ὁ μικρὸς μηνὶ Νοεμβρίῳ, dafür hat Chron. pasch. ad a. 474: ἀρρωστήσας Λέων Νέος μηνί Δίῳ τῷ καὶ Νοεμβρίῳ ἐτελεύτησεν. Aber ich meine, wenn der Compilator so häufig in seinem Fastenexemplar die doppelte Datirung fand, so wurde er vielleicht gerade dadurch veranlasst, sie auch an anderen Stellen zu ergänzen.

officiell redigirt, gleichzeitig mit dem lateinischen publicirt worden ist. Dass es grobe Fehler in der Uebertragung zeigt, wie deren einige oben angeführt worden sind, spricht nicht gegen diese Annahme, denn wir haben keinen Grund zu glauben, dass die Arbeit von besonders gelehrten Leuten gemacht worden ist. Sowol die lateinische als die griechische Recension sind natürlich mehrfach zu verschiedenen Zeiten edirt, immer mit Fortsetzungen bis zum Zeitpunkt der Edition: wir haben ja ein Exemplar, das circa 395 abbricht und sich etwa um 410 schon in Italien befand (die Fasti Idatiani), und wir kennen ein anderes, das mindestens bis 465 reichte (die Fasten des Chron. pasch.). Auch dieser letztere Theil von 395 an, für den uns kein lateinisches Exemplar zur Verfügung steht, ist auf Grund eines lateinischen Textes gemacht. Das sollte man wenigstens schliessen aus den zahlreichen lateinischen Ausdrücken, welche in den Fastennachrichten des Chron. pasch. vorkommen. Freilich lateinische Worte für Beamtungen und städtische Lokalitäten, wie z. Β. ἐν τῷ ̓Αρκαδικῷ φόρῳ, ἐν τῷ παλατίῳ, ἐν τῷ τριβουναλίῳ, können dafür nichts beweisen, auffallender sind aber Ausdrücke wie 395: avηgén Ρουφῖνος ὑπὸ τοῦ ἐξερκέτου, ebenso 457: ἐπήρθη Λέων ὑπὸ τοῦ ἐξερκέτου, 406: ἐπετελέσθη κυϊνκεννάλια Θεοδοσίου νέου 1), namentlich aber 433: ἐκάησαν τὰ ὅρια = confagrarun horrea, 443: εἰσῆλθεν Θεοδόσιος ἐν Κπει ἀπὸ τοῦ ἐξπεSirov Tns 'Aoias-Marc. chron.: Theodosius Imp. ex Asiana expeditione in urbem redit, 465: ἐκάησαν ξεγεῶνες η. Marcellin hat zweifellos ein lateinisches Fastenexemplar gehabt.

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Also die constantinopolitanischen Annalen sind gerade wie die ravennatischen mehrfach redigirt und in stets sich gleich bleibender Weise fortgesetzt: schon dadurch ist bewiesen, dass sie amtlich abgefasst worden sind. Sie beginnen früher als die ravennatischen Annalen, haben früher eigene Bedeutung und sind auch schon sehr viel früher als jene ausgeschrieben worden. Es kann nämlich kein Zweifel obwalten, dass schon Hieronymus sie für seine Chronik in weitester Ausdehnung benutzt hat.

In dem letzten selbständigen Theile seiner Chronik von 326 bis 3782) sind die oströmischen Fasten für Hieronymus nicht minder chronologische Grundlage, als für Marcellin.

1) Marc.: Theodosius iunior quinquennalia dedit. Sonst steht dafür im Chron. pasch. meist der griechische Ausdruck, z. B. 335: Kwvσταντίνου ἤχθη τριακονταετηρὶς ἐν Κπει; 357: Κωνστάντιος . . εἰς τὴν ἑαυτοῦ εἰκοσαετηρίδα . . εἰσῆλθεν ἐν Ρώμῃ. 2) Für seine Bearbeitung von Eusebius' Chronik dürfte er sie kaum benutzt haben, da sie bis zum Schlusse derselben, wenigstens in den uns vorliegenden Recensionen, nur höchst dürftige Nachrichten brachten.

Der Erstere ergänzt sie auch aus und compilirt sie mit anderen Quellen, ganz in der Weise wie Marcellin, namentlich aus Eutrops kurzer Kaisergeschichte, dann jedenfalls auch vielfach aus eigener Kenntniss der Ereignisse, die er als Zeitgenosse erlebte. Ich kann es mir nicht ganz ersparen, einige Beweisstellen für diese Behauptung anzuführen, will mich jedoch nicht zu weit auf das Verhältniss der Fasten zu Hieronymus' Chronik einlassen, da das eine Analyse der letzteren Compilation erfordern und von unserem Wege zu weit abführen würde. Wir stellen die gemeinsamen Nachrichten beider Quellen in mehreren auf einander folgenden Jahren ohne diese besonders auszuwählen neben einander: Hier. Chron.

Fasti Idat.

356. His conss. introierunt a. Abr. 2073. Reliquiae ApoCpim reliquiae Apostoli Timo-stoli Timothei Cpim invectae. thei die Kal. Jun.

357. His conss. introierunt 2074. Constantio Romam inCpim reliquiae Sanctorum Apo- gresso ossa Andreae Apostoli stolorum Andreae et Lucae die et Lucae Evangelistae a ConV. Non. Mart. et introivit Con- stantinopolitanis miro favore stantius Aug. Romae IV. Kal. suscepti.

Maias et edidit XXXV.

358.

Ipso anno terrae 2075.

Nicomedia terraemotu

motus factus, ita ut civitas funditus eversa, vicinis urbibus Nicomedensium funditus versa- ex parte vexatis. retur die VIIII. Kal. Sept., aliae

vero CL civitates partibus vexa

tae sunt.

359. His conss. natus est Gra- 2076. Honoratus ex praefecto tianus filius Augusti Valenti- praetorio Galliarum primus niani die XIV. Kal. Maias, et Cpi praefectus urbis factus est. ipso anno primum processit Gratianus, qui nunc Imperator Cpim praefectus urbis nomine est, nascitur. Honoratus, die III. Id. Decemb.

360. His conss. dedicatum est 2077. Cpi ecclesiarum maCpi Dominicum 1) die XV. xima') dedicatur. Kal. Martias.

In den angeführten Stellen hat Hieronymus nur einmal einen sachlichen, den Fasten fremden Zusatz gemacht. Compilation der Fasten mit Eutrop zeigt z. B. folgende Stelle bei ihm: a. Abr. 2365. Bellum Persicum nocturnum apud Singaram, in quo haud dubiam victoriam militum stoliditate perdidimus. Aus Eutr. X, 6: (Constantius) . . apud Singaram

1) Chron. pasch. ad a. 360: Toúty to έtei unvi Heqiriq iɛ' xudieρώθη ἡ μεγάλη ἐκκλησία Κπεως.

haud dubiam victoriam ferocia militum amisit, qui pugnam seditiose et stolide.. poposcerunt, und Fasti ad a. 348: His conss. bellum Persicum fuit nocturnum. Das mag über das Verhältniss der Fasten zu Hieronymus genügen. Eben dieses Verhältnisses wegen bezweifelten wir oben, das der spanische Ueberarbeiter der oströmischen Fasten Nachrichten aus Hieron. nachgetragen habe. Hieronymus schrieb seine Chronik in den Jahren zwischen 379 und 3821), also damals schon benutzte er ein Fastenexemplar, das vielleicht bis zum Schlussjahr seiner Chronik, bis 378 reichte.

Ich bin der Ueberzeugung, dass Orosius) und Theophanes, und vermuthe, dass auch Socrates und Joannes Malala die oströmischen Fasten benutzten. Auch sonst mögen sich noch Spuren derselben in den spätbyzantinischen Chroniken finden. Bei Joannes Malala finden sich namentlich für die Regierungszeit Justinians zahlreiche constantinopolitanische Lokalnachrichten3), häufig mit Datumsangaben, welche vermuthen lassen, dass die Fasten bis in diese Zeit fortgesetzt und von dem Chronisten benutzt worden sind. Danach würde sich ergeben, dass die oströmischen Fasten beinahe auch gleiche Verbreitung wie die ravennatischen gefunden haben.

Beide benutzte Marcellin, zu dem wir uns jetzt wieder ausschliesslich wenden können, der einen entnahm er das Consulnverzeichniss und Nachrichten, der anderen nur Nachrichten. Dem Beweise, welchen wir im Abschnitt III für die Behauptung gegeben haben, dass auch die ravennatischen Annalen von Marcellin benutzt seien, brauchen wir hier kaum noch etwas hinzuzufügen. Die dort als den ravennatischen Annalen zugehörig aufgeführten Stellen finden sich sämmtlich nicht in dem Chron. pasch., sondern eben nur in Ableitungen der weströmischen Fasten. Marc. hat auch die letzteren, wie die oströmischen Fasten, aus anderen Quellen, aus eigener Kenntniss ergänzt, hat die Form derselben geändert, kurz, ist mit ihnen gerade so verfahren, wie mit den constantinopolitanischen Annalen. Wir haben diese seine Behandlungsweise der letzteren durch zahlreiche Anzeichen kennen gelernt.

Dienen ihm diese beiden Fastenexemplare als chronologisches Gerüst, um den Ausdruck noch einmal zu gebrauchen, so haben wir andere Quellen zu nennen, denen er nur einzelne Abschnitte entlehnt, deren er sich gewissermassen zu Füllung des Gerüstes bedient. Dahin gehörten schon Orosius und Gennadius, dann aber namentlich noch mehrere kirchliche Schriften. Wir nennen zuerst einen Bericht über die zwei

1) Vgl. Zöckler, Hieronymus S. 84. 2) Seine Nachrichten für die ersten Regierungsjahre Theodosius' I. in l. VII cap. 34 überzeugen mich davon. 3) Vgl. namentlich S. 482-487 der Bonner Ausgabe.

malige Auffindung des Kopfes des heiligen Johannes Baptista in griechischer Sprache 1). Die Schrift zerfällt in zwei Abschnitte, von denen der frühere die erste Auffindung durch zwei Mönche und die weiteren Schicksale der Reliquie erzählt; der Verfasser dieses Berichts hängt daran als zweiten Abschnitt die Erzählung des Abts Marcellus, der im Jahre 453 in seinem Höhlenkloster bei Emesa in Phönicien den verlorenen Kopf wieder entdeckte. Ob der Bericht auf mündlicher Mittheilung oder auf schriftlicher Aufzeichnung des Abts Marcellus beruht, ist nicht ersichtlich, das letztere wol wahrscheinlicher. Die Schrift scheint sehr bald nach 453, unzweifelhaft noch im fünften Jahrhundert verfasst zu sein. Sie ist vielleicht der officielle Bericht, welcher bei Auffindung von besonders bedeutenden Reliquien an alle Kirchen der Christenheit mitgetheilt zu werden pflegte. In dem Falle würde sie von dem damaligen Bischof von Emesa Uranius, der selbst bei der Auffindung zugegen war, ausgehen, wenn auch nicht verfasst sein. Sie ist schon von Dionysius Exiguus in der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts in das lateinische übersetzt. Marcellin hat ihr seinen ausführlichen Bericht über die zweimalige Auffindung des Kopfes des Täufers zum Jahre 453 entnommen, und zwar mit Geschick einen Auszug aus der breiteren Erzählung gemacht. Er hat dabei den ersten Abschnitt mehr benutzt, weil er darin mehr Thatsachen fand, er hält sich auch hier meist an die Worte der Quelle. Zum Beweise bleibt mir nichts übrig, als einen Theil der beiden Berichte zusammenzustellen:

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duobus

Marc. Ind. VI. a. 453. Μόναχοι δύο ἐκ τῆς ἑώας ὁρμώμενοι Joannes praecursor Doτῆς τε ἀναστάσεως καὶ τῆς ἀναλήψεως mini et baptista caput τὸν χῶρον κατιδεῖν ποθήσαντες, τὰ ̔Ιε- suum ροσόλυμα κατειλήφασι. Τούτων ἑνὶ ὁ Orientalibus monachis Πρόδρομος τῆς δεσποτικῆς παρουσίας ad adorandam adorandam apud καὶ Βαπτίστης . . ἐπιστὰς φησί · Πρὸς Hierosolymam Christi τὴν ̔Ηρώδου γενομένην οἴκησιν ἐκδρα- Domini resurrectionem μόντες ἐκεῖσε τὴν ἐμὴν κεφαλὴν ὑπὸ γῆν introeuntibus revelavit, κειμένην ἀνέλεσθε . ξεραθυμη- ut ad Herodis quondam κότων δὲ διὰ τοῦτο τῇ ἐπιούση, τῆς regis habitaculum acceἀληθείας ὁ κήρυξ αὖθις ἐφίσταται κατ' dentes admoniti requiἰδίαν ἀμφοτέροις ὁμοίως ὀφθεὶς καὶ rerent fideliterque humo φησίν . . . . καὶ τῇ χάριτι ἐφοδηγούμενοι extollerent. Hoc ergo

1) Sie ist gedruckt in der Schrift von Du Cange, Traité historique du chef de S. Jean Baptiste (Paris 1665. 4.) p. 208-229. Daraus abgedruckt in Acta SS. 24. Juni IV, 716–735 und bei Migne, Patrol. lat. LXVII, 460 unter den Werken des Dionysius Exiguus. Erstere Schrift ist selten, ich habe das Exemplar der Kgl. Bibliothek zu Berlin benutzt.

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